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Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen - Zweite Bekanntmachung über die Berufung von Listennachfolgern in die Bremische Bürgerschaft und Stadtbürgerschaft 2007

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1010 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 5. Oktober 2007 Nr. 117 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2

BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen unter Darlegung des die Ver- letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungs- plan und über das Erlöschen von Entschädigungsan- sprüchen wird hingewiesen.

Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland Die Bundesregierung hat der zur Leiterin der berufs- konsularischen Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika in Hamburg ernannten Frau Karen E.

Johnson am 21. September 2007 das Exequatur als Generalkonsulin erteilt.

Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Duane C.

Butcher, am 27. August 2004 erteilte Exequatur ist er- loschen.

Bremen, den 24. September 2007

Senatskanzlei

Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland Das Herrn Michael Grobien am 16. Juni 1976 erteilte Exequatur als Honorarkonsul des Königreichs Belgien in Bremen mit dem Konsularbezirk Land Bremen ist mit Ablauf des 6. Februar 2007 erloschen.

Die honorarkonsularische Vertretung des König- reichs Belgien in Bremen ist somit geschlossen.

Bremen, den 24. September 2007

Senatskanzlei

Zweite Bekanntmachung über die Berufung von Listennachfolgern in die Bremische Bürgerschaft

und Stadtbürgerschaft (17. Wahlperiode) Gemäß § 36 Abs. 1 des Bremischen Wahlgesetzes sind anstelle des durch Verzicht mit Ablauf des 17. September 2007 ausgeschiedenen Abgeordneten

Ronald Neumeyer(Nr. 5)

über den Wahlvorschlag der Christlich Demokrati- schen Union Deutschlands (CDU) im Wahlbereich Bremen als nächste Bewerber

Frank Imhoff(Nr. 19)

am 18. September 2007 in die Stadtbürgerschaft (Mit- glied des Landtages seit dem 8. Juni 2007) und

Hans-Georg Gerling(Nr. 20)

am 18. September 2007 nur in die Bürgerschaft (Land- tag) eingetreten.

Bremen, den 19. September 2007

Der Landeswahlleiter Ordnung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang „Erziehungswissenschaft“ an

der Universität Bremen Vom 16. Juli 2007

Der Rektor der Universität Bremen hat am 30. Au- gust 2007 nach § 110 Abs. 2 des Bremischen Hoch- schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), die Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang „Erzie- hungswissenschaft“ vom 1. Oktober 1995 (Brem.ABl.

1996 S. 709), in der nachstehenden Fassung geneh- migt.

Artikel 1

Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang

„Erziehungswissenschaft“ vom 1. Oktober 1995 (Brem.ABl. 1996 S. 709), wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Mindestens ein Prüfer oder eine Prüferin muss als ProfessorIn, PrivatdozentIn oder LektorIn dem Studiengang Erziehungswissenschaft an- gehören sowie der entsprechenden Studienrich- tung, in der die Prüfungsleistung erbracht wer- den soll.“

Artikel 2

Die Änderung tritt nach der Genehmigung des Rek- tors in Kraft.

Bremen, den 30. August 2007

Der Rektor der Universität Bremen

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