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Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen - Sechste Bekanntmachung über die Berufung von Listennachfolgern in den Beiräten im Gebiet der Stadt Bremen 2011

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AMTSBLATT DER

FREIEN HANSESTADT BREMEN

2011

Ausgegeben am 26. Januar 2011

Nr. 9

H 1270

Inhalt

Sechste Bekanntmachung über die Berufung von Listennachfolgern in den Beiräten

im Gebiet der Stadt Bremen (5. Wahlperiode) . . . .S. 47 Abfallbewirtschaftungsplan für die öffentlichen Häfen der Freien Hansestadt Bremen . . . .S. 48 47

Sechste Bekanntmachung über die Berufung von Listennachfolgern in den Beiräten im Gebiet der

Stadt Bremen (5. Wahlperiode) Beirat 04 Burglesum

Gemäß § 48 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bre- mischen Wahlgesetzes ist anstelle des mit Ablauf des 23. Februar 2010 ausgeschiedenen Beiratsmitgliedes Susanne Stolze (Nr. 1) und nach der Ablehnungserklä- rung von Marlies Weidenfeller (Nr. 5) als nächster Be- werber über den Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Ewald Friesen (Nr. 6)

am 15. März 2010 in den Beirat Burglesum eingetre- ten.

Beirat 09 Huchting

Gemäß § 48 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bre- mischen Wahlgesetzes ist anstelle des mit Ablauf des 15. November 2010 ausgeschiedenen Beiratsmitglie- des Wilfried Bosse (Nr. 1) als nächster Bewerber über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Hans-Peter Christiansen (Nr. 6)

am 15. Dezember 2010 in den Beirat Huchting einge- treten.

Beirat 10 Mitte

Gemäß § 48 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bre- mischen Wahlgesetzes ist anstelle des mit Ablauf des 14. Juli 2010 ausgeschiedenen Beiratsmitgliedes Corinna Spanke (Nr. 2) und nach den Ablehnungser- klärungen von Dr. Elke Maleika (Nr. 4) und Ingrid Intemann (Nr. 6) sowie dem Wegfall der Wählbarkeits- voraussetzungen bei Jörgen Birkhan (Nr. 5) und Jan Holthuis (Nr. 7) als nächster Bewerber über den Wahl- vorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch- lands (SPD)

Heiko Oerter (Nr. 8)

am 16. August 2010 in den Beirat Mitte eingetreten.

Beirat 11 Neustadt

Gemäß § 48 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bre- mischen Wahlgesetzes ist anstelle des mit Ablauf des 13. August 2010 ausgeschiedenen Beiratsmitgliedes Thomas Schmitz (Nr. 4) und nachdem Ingo Holsten (Nr. 5) gemäß § 36 Absatz 1 Satz 2 des Bremischen Wahlgesetzes als Listennachfolger unberücksichtigt bleibt als nächste Bewerberin über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Anna Möller (Nr. 6)

am 7. September 2010 in den Beirat Neustadt einge- treten.

(2)

48 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 00. Januar 2011 Nr. 00

Beirat 13 Obervieland

Gemäß § 48 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bre- mischen Wahlgesetzes ist anstelle des am 22. Novem- ber 2010 verstorbenen Beiratsmitgliedes Werner We- ber (Nr. 2) als nächster Bewerber über den Wahlvor- schlag der Christlich Demokratischen Union Deutsch- lands (CDU)

Gerald Klaassen (Nr. 6)

am 20. Dezember 2010 in den Beirat Obervieland ein- getreten.

Beirat 14 Östliche Vorstadt

Gemäß § 48 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bre- mischen Wahlgesetzes ist anstelle des mit Ablauf des 10. März 2010 ausgeschiedenen Beiratsmitgliedes Sandra Reith (Nr. 2) als nächste Bewerberin über den Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Elfriede Siegel (Nr. 8)

am 17. März 2010 in den Beirat Östliche Vorstadt ein- getreten.

Beirat 16 Schwachhausen

Gemäß § 48 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bre- mischen Wahlgesetzes ist anstelle des mit Ablauf des 8. November 2010 ausgeschiedenen Beiratsmitgliedes Susan Apel (Nr. 2) und nach den Ablehnungserklärun- gen von Ingeborg Mehser (Nr. 6) und Eva von Eitzen (Nr. 7) sowie dem Wegfall der Wählbarkeitsvorausset- zungen bei Carsten Hirschberg (Nr. 8) als nächster Be- werber über den Wahlvorschlag der Sozialdemokrati- schen Partei Deutschlands (SPD)

Axel Kunte (Nr. 9)

am 13. Dezember 2010 in den Beirat Schwachhausen eingetreten.

Beirat 17 Seehausen

Gemäß § 48 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bre- mischen Wahlgesetzes ist anstelle des mit Ablauf des 30. April 2010 ausgeschiedenen Beiratsmitgliedes Joachim Zimmermann (Nr. 4) als nächste Bewerberin über den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Anja Koch (Nr. 5)

am 10. Mai 2010 in den Beirat Seehausen eingetre- ten.

Beirat 19 Vahr

Gemäß § 48 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bre- mischen Wahlgesetzes ist anstelle des mit Ablauf des 9. September 2010 ausgeschiedenen Beiratsmitgliedes Dr. Claus Forytta (Nr. 4) und nach der Ablehnungser- klärung von Günter Asendorf (Nr. 11) sowie dem Weg- fall der Wählbarkeitsvoraussetzungen bei Tanja von Dombrowski (Nr. 12) und Robert Entzian (Nr. 13) als nächster Bewerber über den Wahlvorschlag der Sozi- aldemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Jan Heinke (Nr. 14)

am 20. September 2010 in den Beirat Vahr eingetre- ten.

Gemäß § 48 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 Satz 5 des Bremischen Wahlgesetzes bleibt der Sitz des über den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) gewählten und mit Ablauf des 9. September 2010 ausgeschiedenen Beiratsmitgliedes Jochen Saupe (Nr. 9) unbesetzt, weil die Liste erschöpft ist.

Von den insgesamt 17 Sitzen im Beirat Vahr sind ab 10. September 2010 nur noch 15 Sitze besetzt.

Gemäß § 48 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bre- mischen Wahlgesetzes ist anstelle des mit Ablauf des 9. September 2010 ausgeschiedenen Beiratsmitgliedes Edith Weddingfeld (Nr. 2) als nächster Bewerber über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Götz Gramlow (Nr. 8)

am 27. September 2010 in den Beirat Vahr eingetre- ten.

Beirat 20 Vegesack

Gemäß § 48 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bre- mischen Wahlgesetzes ist anstelle des mit Ablauf des 27. Oktober 2010 ausgeschiedenen Beiratsmitgliedes Oxana Waldheim (Nr. 2) als nächster Bewerber über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Klaus-Dieter Bless (Nr. 5)

am 18. November 2010 in den Beirat Vegesack einge- treten.

Bremen, den 27. Dezember 2010

Der Wahlbereichsleiter für den Wahlbereich Bremen

Bekanntmachung des

Abfallbewirtschaftungsplans für die öffentlichen Häfen der Freien Hansestadt Bremen

Gemäß § 5 des Bremischen Gesetzes über Hafen- auffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungs- rückstände (BremHSLG) vom 19. November 2002 (Brem.GBl. S. 565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 2008 (Brem.GBl. S.149) hat das Hansestadt Bremische Hafenamt den folgenden Abfallbewirtschaftungsplan für die öffentlichen Häfen der Freien Hansestadt Bremen aufgestellt. Dieser ak- tualisierte Plan ersetzt den bisherigen Abfallbewirt- schaftungsplan für die öffentlichen Häfen der Freien Hansestadt Bremen (Brem.ABl. 2005 S. 279):

Inhalt

1. Zuständige Behörden Seite 49 2. Beschreibung des Hafens

und der Verkehre Seite 49

3. Schiffsabfälle und Ladungsrückstände,

Arten und Mengen Seite 49

4. Bewertung der Notwendigkeit von

Hafenauffangeinrichtungen Seite 49 5. Beschreibung der

Hafenauffangeinrichtungen Seite 52

6. Beschreibung des Entgeltsystems Seite 60 7. Informationsfluss und Überwachung Seite 61

Referenzen

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