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Infektionsschutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus bei den Wertstoff- und Grünabfallsammelstellen - Weitere Kostenerstattung für die Städte und Gemeinden und die BRLK

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Academic year: 2022

Aktie "Infektionsschutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus bei den Wertstoff- und Grünabfallsammelstellen - Weitere Kostenerstattung für die Städte und Gemeinden und die BRLK"

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Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe

Az.: 43.21011; 43.22007-729.902; 013.231-6204694

Sitzungsvorlage AUT/06/2021

Infektionsschutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus bei den Wertstoff- und Grünabfallsammelstellen

- Weitere Kostenerstattung für die Städte und Gemeinden und die BRLK

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

6

Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschafts- betrieb

25.03.2021 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss beschließt:

Den Städten und Gemeinden und der BRLK werden bis Ende Juni 2021 weiterhin die nachgewiesenen Kosten für das zum Infektionsschutz gegen das Corona-Virus bei den von ihnen betriebenen Wertstoff- und Grünabfallsammelstellen erforderliche zusätzliche Aufsichtspersonal erstattet.

I.Sachverhalt

Durch die andauernde Corona-Pandemie, das Auftreten von ansteckenderen Virusmu- tationen sowie den noch geringen Anteil an geimpften Personen ist es auch nach dem März 2021 notwendig, Maßnahmen zum Infektionsschutz auf den Wertstoffhöfen, Grünabfallsammelplätzen und Bioabfall-Annahmestellen im Landkreis Karlsruhe vorzu- sehen und dafür zusätzliches Aufsichtspersonal einzusetzen.

Die getroffenen Maßnahmen beinhalten seit April 2020 neben einem Hygienekonzept und geänderten Abläufen beim Platzbetrieb vor allem zusätzliches Aufsichtspersonal, das für die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften sorgt und den Anliefer- verkehr regelt. Nachdem der Aufwand für das zusätzliche Personal in den vereinbarten Kostenerstattungssätzen für den Betrieb der Sammelstellen nicht enthalten ist, hatte der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 28.05.2020 beschlossen, die Kosten den Städ- ten und Gemeinden sowie der BRLK bis Ende September zusätzlich zu erstatten. Damit die unterschiedliche Nutzung der Sammelstellen berücksichtigt wird, hat der Betriebs- ausschuss in seiner Sitzung vom 08.10.2020 für die Zeit ab Oktober 2020 bis zum 31.

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Az.: 43.21011; 43.22007 - 729.902; 013.231 - 6204694

Seite 2 März 2021 folgende Staffelung für die Übernahme der Kosten für zusätzliches Auf- sichtspersonal beschlossen:

0 bis 400 Anlieferungen pro Tag: keine zusätzliche Aufsichtsperson 400 bis 600 Anlieferungen pro Tag: 1 zusätzliche Aufsichtsperson mehr als 600 Anlieferungen pro Tag: 2 zusätzliche Aufsichtspersonen.

Bei bis zu 400 Anlieferungen pro Tag ist zu erwarten, dass sich deutlich weniger als 20 Personen gleichzeitig auf der Sammelstelle aufhalten werden, so dass keine zusätzli- che Regelung des Anlieferverkehrs erforderlich ist und die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften durch das vorhandene Aufsichtspersonal überwacht werden kann. Zusätzliches Aufsichtspersonal wird deshalb erst bei mehr als 400 Anlieferungen pro Tag erforderlich. Diese Staffelung ist nach wie vor in Kraft und hat sich bewährt. Die abgerechneten Stundensätze orientieren sich bisher an den Preisen in den vom Abfall- wirtschaftsbetrieb im März 2020 eingeholten Angeboten von Dienstleistern.

Derzeit steigen die Infektionszahlen trotz nach wie vor erheblicher Einschränkungen des öffentlichen Lebens wieder an. Künftig ist es durch die inzwischen ansteckenderen Mutationen des Virus und den noch geringen Anteil an geimpften Personen möglich, dass die Infektionszahlen noch weiter ansteigen können und die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln beibehalten werden müssen, wenn die Sammelstellen weiter ge- öffnet bleiben sollen. Damit muss weiter sichergestellt werden, dass sich weniger als 20 Personen gleichzeitig auf den Sammelstellen befinden, der vorgeschriebene Mindest- abstand von 1,50 Meter eingehalten wird und medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken getragen werden. Für die Einhaltung dieser Abstands- und Hygie- nevorschriften sowie die Regelung des Anlieferverkehrs ist weiterhin zusätzliches Auf- sichtspersonal erforderlich.

Die Kosten beliefen sich im vierten Quartal 2020 auf rund 70.000 Euro (brutto) statt der geplanten 150.000 Euro (brutto). Nachdem für das erste Quartal 2021 etwa mit Kosten wie im letzten Quartal 2020 zu rechnen sein wird, aber im Wirtschaftsplan für 2021 150.000 Euro berücksichtigt sind, wird der Aufwand deutlich daunter liegen, so dass noch Mittel zur Verfügung stehen.

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Kosten für das zusätzliche Aufsichtspersonal nach der oben genannten Staffelung für weitere drei Monate, also bis Ende Juni 2021, zu übernehmen und den Städten und Gemeinden sowie der BRLK die dafür anfallenden Kosten nach dem nachgewiesenen Aufwand zu erstatten.

Dadurch soll vermieden werden, dass die Sammelstellen bei steigenden Infektionszah- len erneut geschlossen werden müssten, wie dies im März 2020 notwendig war. Dies ist besonders wichtig, weil dort seit Januar 2021 auch die im Bringsystem gesammelten Bioabfälle abgegeben werden können, was seither rege genutzt wird. Außerdem fallen im Frühling und Sommer mehr Gartenabfälle an, die man sonst kaum wohnortnah ent- sorgen könnte.

Das zusätzliche Aufsichtspersonal und die Kostenerstattung werden selbstverständlich dann reduziert, wenn es die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die rechtlichen Vorgaben des Landes zulassen.

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Az.: 43.21011; 43.22007 - 729.902; 013.231 - 6204694

Seite 3 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Im Wirtschaftsplan für 2021 wurden 150.000 Euro als Kostenerstattung an die Städte und Gemeinden und die BRLK für zusätzliches Aufsichtspersonal berücksichtigt. Nach- dem im ersten Quartal 2021 voraussichtlich weniger Kosten anfallen werden, stehen noch Mittel für das zweite Quartal 2021 zur Verfügung.

Beim Abfallwirtschaftsbetrieb ergeben sich keine personellen Auswirkungen.

III. Zuständigkeit

Der Betriebsausschuss wird über die weiterhin bestehenden Auswirkungen der Corona- Pandemie auf die Abfallsammelstellen im Landkreis Karlsruhe informiert und entschei- det wegen der grundsätzlichen Bedeutung über die weitere Kostenerstattung für die Städte und Gemeinden und die BRLK für zusätzliches Aufsichtspersonal zum Betrieb der Sammelstellen.

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