• Keine Ergebnisse gefunden

Tarifabschluss MFA 2017

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Tarifabschluss MFA 2017"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Tarifabschluss MFA 2017

Höhere Gehälter und neue Rege­

lungen bei Sonderzahlung Bereits am 1. August 2017 einigten sich die Tarifpartner der niedergelas- senen Ärzte (AAA) und der Medizini- schen Fachangestellten (Verband medizinischer Fachberufe e. V.) in der 3. Tarifrunde auf einen neuen Ge - haltstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 1. April 2017 bis 31. März 2019 und auf einen neuen Manteltarifver- trag mit einer Laufzeit bis zum 31.

Dezember 2020.

Folgende Eckpunkte wurden verein- bart:

■ lineare Steigerung der Gehälter rückwirkend zum 1. April 2017 um 2,6 Prozent und ab 1. April 2018 nochmals um 2,2 Prozent,

■ Erhöhung der Ausbildungsvergü- tungen rückwirkend zum 1. April 2017 um 30,00 Euro brutto

monatlich, das heißt im 1. Aus- bildungsjahr von derzeit 730,00 Euro auf 760,00 Euro, im 2. Aus- bildungsjahr von 770,00 Euro auf 800,00 Euro und im 3. Ausbil- dungsjahr von 820,00 Euro auf 850,00 Euro; ab 1. April 2018 weitere durchschnittliche Steige- rung um 1,7 Prozent,

■ ab 2018 Umwandlung des bishe- rigen 13. Gehalts: die Hälfte wird auf die Monatsgehälter/Ausbil- dungsvergütungen umgelegt, die andere Hälfte als Sonderzahlung zum 1. Dezember ausgezahlt;

damit Anhebung der in der Tarif- tabelle vereinbarten monatlichen Bruttogehälter/Ausbildungsver- gütungen um 4,17 Prozent be - ziehungsweise 1/24.

Begründung: Verminderung der Liquiditätsengpässe vieler Praxen durch 13. Gehalt

Voraussetzung für Bezug:

■ Praxiszugehörigkeit MFA min- destens sechs Monate/Auszu- bildende drei Monate

■ ungekündigtes Arbeitsver- hältnis am 1. Dezember des jeweiligen Jahres

Erhöhung der Sonderzahlung (ab dem 2. Jahr der Praxiszugehörig- keit): 2018 auf 55 Prozent, 2019 auf 60 Prozent, ab 2020 auf 65 Prozent des Monatslohns.

Rückzahlungsverpflichtung bei Eigenkündigung der MFA vor dem 31. März des Folgejahres, Re duzierung nach drei Jahren Praxiszugehörigkeit auf die Hälf- te, Entfall nach fünf Jahren.

Die Tarifpartner erhoffen sich durch die Umverteilung und Flexibilisierung der Personalkosten mittelfristig auch eine verstärkte Anwendung des Manteltarifvertrages durch die ärztli- chen Arbeitgeber. In Anbetracht des für 2017/2018 vereinbarten Hono- rarvolumens in der vertragsärztlichen Versorgung erscheint der Tarifab- schluss angemessen und der Spiel- raum für Umgestaltungen gegeben.

Im Rahmen bestehender Ausbil­

dungsverhältnisse bitten wir zu beachten:

Die Erhöhung der tariflichen Ausbil- dungsvergütung ist auch für bereits abgeschlossene Ausbildungsverträge von Bedeutung. Bei Tarifgebunden-

heit ist eine nachträgliche Anpas- sung wahrscheinlich selbstverständ- lich. Aber auch ohne Tarifbindung muss die Ausbildungsvergütung an - gepasst werden, soweit die ursprüng- lich vereinbarte Höhe den aktuellen Tariflohn um mehr als 20 Prozent unterschreitet. Nach der Rechtspre- chung sind Vergütungen unterhalb von 80 Prozent des Tariflohns nicht mehr als angemessen zu bewerten.

Bitte beachten Sie in diesem Zusam- menhang, dass die tarifliche Ausbil- dungszeit 38,5 Stunden beträgt.

Davon abweichend sind in den meis- ten Berufsausbildungsverträgen 40 Stunden/Woche festgelegt.

Vor diesem Hintergrund werden der- zeit alle bei der Sächsischen Landes- ärztekammer eingetragenen Ausbil- dungsverträge geprüft. Soweit auf- grund des Tarifabschlusses ein Ver- trag im Hinblick auf die Höhe der Vergütung angepasst werden muss, wird der ausbildende Arzt entspre- chend informiert.

In der folgenden Übersicht sind neben der tariflichen Vergütung auch die Mindestsätze (ausgehend von 40 Stunden/Woche) als Klam- merzusatz dargestellt:

Medizinische Fachangestellte

Ärzteblatt Sachsen 10 / 2017 463

Zeitraum 1. Ausbildungs-

jahr (Euro) 2. Ausbildungs-

jahr (Euro) 3. Ausbildungs- jahr (Euro) 01.04.2017 – 31.12.2017 760,00 (631,69) 800,00 (664,94) 850,00 (706,50) 01.01.2018 – 31.03.2018 792,00 (658,29) 834,00 (693,19) 886,00 (736,42) 01.04.2018 – 31.03.2019 805,00 (669,09) 850,00 (706,50) 900,00 (748,05)

Ass. jur. Annette Burkhardt Assistentin der Hauptgeschäftsführung Den aktuellen Wortlaut der Tarifverträge einschließlich der Gehaltstabellen finden Sie über unsere Homepage www.slaek.de.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ein Erfolg für die GEW ist die Zusage, dass die GEW mit dem kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV Bayern) über eine tarifl iche Entgeltordnung für angestellte Lehrkräft e an

andere Vereinbarungen eine abweichende, für Auszubildende günstigere Regelung vorsehen (Urteil des BAG vom 8. Das Gesetz regelt allerdings nicht, welche Praktikantenvergü-

Aber auch ohne Tarifbindung muss die Ausbildungsvergütung an - gepasst werden, soweit die ursprüng- lich vereinbarte Höhe den aktuellen Tariflohn um mehr als 20 Prozent

Aufgrund der Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG) werden die Gebühren ab dem Jahr 2021 für Kurse und Veranstaltungen

Fotomaterialverarbeitenden

Handwerklich erfahrener Mitarbeiter (m/w/d) auf 450 b Basis für unsere Bau- vorhaben im Kreis Kleve gesucht. Gerne auch Rentner/innen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Beispielsweise fordert der EGB, dass Regierungen einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung entwerfen müssen, wenn der Anteil der von Tarifverträgen

Dass mittlerweile auch große internationale und nicht gerade gewerkschaftsnahe Organisationen wie die OECD die Wichtigkeit von Tarifpartnerschaft und Mitbestim-