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„Die Frage ist abgelehnt“

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144 IPSeptember /Oktober 2012 Schlusspunkt

„Die Frage ist abgelehnt“

Kurzprotokoll des Prozesses gegen die Moskauer Punk-Band „Pussy Riot“

Die „Straftat“? Ein respektloses Pro- testlied gegen Präsident Wladimir Putin in der Moskauer Erlöser-Kathe- drale. Die Antwort der staatlichen russischen Behörden? Anklage wegen Verletzung religiöser Gefühle, Unter- suchungsgefängnis unter scheußlichs- ten Bedingungen und ein Prozess, der an Absurdität nicht zu überbieten ist.

Das Urteil: Die Mitglieder von Pussy Riot wurden zu je zwei Jahren Straf- lager verurteilt.

Hier die bemerkenswertesten Szenen aus dem Gerichtssaal:

Tag eins: Verteidiger Polosow ver- sucht herauszufinden, welche Körper- bewegungen in Kirchen erlaubt sind, werden die drei Sängerinnen doch

„obszöner Bewegungen“ beschuldigt.

Antwort: In einer Kirche sind nur Gebete und Verneigungen erlaubt.

Verteidiger zu einer Zeugin, die sich durch den Auftritt „seelisch geschä- digt“ fühle: „Haben Sie in Bezug auf ihre seelischen Leiden Ärzte oder Psy- chologen aufgesucht?“

Zeugin: „Ich bin orthodox gläubig.

Die gnädige Macht des Heiligen Geis- tes ist eine Million Mal stärker als ein Psychologe!“

Verteidiger: „Warum heilt die Energie der Gnade des Heiligen Geistes nicht Ihre seelischen Leiden?“

Richterin Syrowa: „Die Frage wird als unzulässig abgelehnt.“

Tag zwei: Weitere Zeugen werden befragt, welche konkreten seelischen Schäden sie erlitten hätten.

Zeuge: „Durch Ausdrücke wie ‚Heili- ge Scheiße‘ oder ‚Die Mutter Gottes

soll Feministin werden‘.“

Angeklagte Jekaterina Samutsewitsch:

„Ist ‚Feministin‘ eine Beleidigung?“

Zeuge: „Für mich schon. Dieses Wort ist beleidigend und obszön für jeden orthodoxen Gläubigen.“

Samutsewitsch: „Kennen Sie die Be- deutung des Wortes ‚Feministin‘?“

Richterin: „Die Frage ist als unzuläs- sig zurückzuziehen.“

Samutsewitsch: „Wenn meine Tat ein schweres Vergehen war, warum gab es keinen Warnhinweis auf solcherlei

‚Straftaten‘ am Eingang der Kirche?“

Richterin: „Die Frage wird als unzu- lässig abgelehnt.“

Tag drei: Vorgelesen werden die Er- gebnisse einer psychiatrischen Unter- suchung der Angeklagten. Bei Maria Aljechina sei eine „emotionale Stö- rung“ festzustellen und zwar im Zu- sammenhang mit „Protestreaktionen“.

Die Angeklagten Nadeschda Tolokon- nikowa und Jekaterina Samutsewitsch wiesen eine „gemischte Persönlich- keitsstörung“ auf. Diese zeige sich bei Tolokonnikowa durch eine „aktive Lebenseinstellung“ und „übersteiger- tes Anspruchsdenken“, bei Samutse- witsch durch „Beharrlichkeit in der Verfolgung der eigenen Meinung“ und durch „oppositionelle Reaktionen“.

Identifiziert wurden die während des Auftritts mit Gesichtsmasken ver- mummten Sängerinnen durch die Aussagen von Zeugen, die sie an den

„ausdrucksstarken Augen“, „Nase, Mund und Gesichtszügen“ und an der

„Wadenmuskulatur“ erkannt haben wollten.

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