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BN UND BI GEHEN BEI DER STAATSSTRASSE DURCH DAS KREBSBACHTAL IN BERUFUNG

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Academic year: 2022

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Unsere Pressemitteilungen finden Sie auch online: 

 

Fachabteilung für Südbayern  Pettenkoferstr. 10a 

80336 München  Tel. 089/548298‐63  Fax 089/548298‐18  fa@bund‐naturschutz.de  www.bund‐naturschutz.de   

Kreisgruppe Memmingen  Unterallgäu 

Bahnhofstraße 20  87719 Mindelheim  Tel: 08261‐22242  Fax: 08261‐22272  bn‐mm‐ua@t‐online.de   

München/Westerheim,  03.11.2015 

PM 22/15/FA  Verkehr    

BN UND BI GEHEN BEI DER STAATSSTRASSE  DURCH DAS KREBSBACHTAL IN BERUFUNG 

 

Der BUND Naturschutz (BN) und die Bürgerinitiative Krebsbach‐

tal (BI) haben beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zu‐

lassung auf Berufung im Verfahren um die Umfahrung Holzgünz  im Landkreis Unterallgäu beantragt. Beide sind der festen Über‐

zeugung, dass das Verwaltungsgericht Augsburg den Sachverhalt  unzureichend geprüft und deswegen die Planung durchgewun‐

ken hat. 

 

„Wir versuchen weiter, das idyllische Krebsbachtal zu erhalten  und den unnötigen Straßenneubau durch die freie Landschaft zu  verhindern“, so Joachim Stiba, stellvertretender Vorsitzender  der BN‐Kreisgruppe Memmingen Unterallgäu. 

 

„Das Gericht hat sich leider nicht in der nötigen Tiefe mit den  verkehrlichen und naturschutzfachlichen Fachfragen auseinan‐

dergesetzt“, so Regina Böckler von der Bürgerinitiative zum Er‐

halt des Krebsbachtals. 

  

Nach Ansicht von BN und BI hat es sich das Gericht zu leicht ge‐

macht: Anstatt einzelne verkehrliche und naturschutzfachliche  Aussagen der Planungsbehörden inhaltlich im Detail zu prüfen,  hat das Gericht von der sog. „Einschätzungsprärogative“ 

Gebrauch gemacht. Diese besagt, dass bei widerstreitenden fach‐

lichen Meinungen die behördliche Meinung automatisch Recht  bekommen. Die Fachgutachten von BI und BN wurden deshalb  nicht ausreichend gewürdigt. 

 

„Was die Verkehrsuntersuchung angeht, geht man von utopischen  Fahrzeugmengen und utopischen einzusparenden Zeiten aus“, so  Volker Lohmann, Vertreter der BI. „Auch in diesem Falle hätte ein  sorgfältiger und objektiver Blick in die eigenen Unterlagen genügt,  um diese groben Fehler zu erkennen. Diese Detailprüfung hat  auch schon das Staatliche Bauamt Kempten und die Regierung  von Schwaben unterlassen.“ 

 

Ähnliches gilt für naturschutzfachliche Fragen. Hier hat sich das  Gericht ohne genaueres Hinsehen auf die Meinung von Behör‐

denvertretern verlassen. 

 

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Bahnhofstraße 20  87719 Mindelheim  Tel: 08261‐22242  Fax: 08261‐22272  bn‐mm‐ua@t‐online.de   

München/Westerheim,  03.11.2015 

PM 22/15/FA  Verkehr    

„Wir haben beschlossen, uns diesem Verhalten mit unserer Beru‐

fung entgegenzusetzen, weil wir der festen Überzeugung sind,  dass wir diese sinnlose Zerstörung der Natur und der Verschwen‐

dung von Steuergeldern nicht zusehen wollen“, so Thomas Frey,  BN‐Regionalreferent für Schwaben. 

 

Konkret klagen der BUND Naturschutz als anerkannter Umwelt‐

verband und vertretungsweise ein grundstücksbetroffener Bürger. 

Wann über den Antrag auf Berufung entschieden wird, ist noch  völlig unklar. Mit ziemlicher Sicherheit wird das aber nicht mehr in  diesem Jahr der Fall sein. 

   

Für Rückfragen: 

BUND Naturschutz 

Thomas Frey, BN‐Regionalreferent für Schwaben  Thomas.frey@bund‐naturschutz.de 

089/54829864  0160‐95501313   

Bügerinitiative Krebsbachtal  Regina Böckler 

krebsbachtal@rummeltshausen.de  08393‐942800 

       

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