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Auflistung der möglichen Tätigkeiten Stand: 1. November 2020

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Academic year: 2022

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(1)

Auflistung der möglichen Tätigkeiten

1. November 2020

Einsatz, Übungen, Ausbildung, Einsatzbetrieb, Alarmzentralen ...2

Bewerbe ...4

Externe ...5

Feuerwehrjugend...5

Ausbildungsprüfungen ...6

Tätigkeiten im Feuerwehrhaus ...6

Veranstaltungen...7

Auflistung der möglichen Tätigkeiten

Stand: 1. November 2020

Die nachstehende Liste soll die erlaubten und verbotenen Tätigkeiten, sowie die Maßnahmen und Empfehlungen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes zusammen-

fassen.

Tätigkeit darf nicht durchgeführt werden

Tätigkeit darf teilweise oder unter gewissen Voraussetzungen durchgeführt werden.

Tätigkeit darf durchgeführt werden

(2)

Auflistung der möglichen Tätigkeiten

Einsatz

Aktive Mitglieder

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: 03.11.2020 bis 30.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: NÖ LFV

Bemerkung: Dienstanweisung 5.1.10

Alarmierung bei nicht zeitkritischen Einsätzen

Zeitrahmen: ab 03.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: Dienstanweisung 5.1.10; telefonische Verständigung des Feuerwehrkommandos durch die BAZ

Alarmplanänderungen

Zeitrahmen: ab 03.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss Landesfeuerwehrrat 31.10.2020

Bemerkung: Alarmplanänderungen, sofern unbedingt notwendig, via Telefon besprechen oder mittels Alarmplanformu- lar einmelden. Vorort-Besuche oder dgl. sollten nach Möglichkeit unterlassen werden.

Ausbildung

Übungen und Tätigkeiten

Aktive Mitglieder, Reservisten, Kinderfeuerwehr und Feuerwehrjugend Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: 03.11.2020 bis 30.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss Landesfeuerwehrrat 31.10.2020 Bemerkung: Keine Übungen und Tätigkeiten erlaubt

Module und Ausbildungen auf Bezirks- und Abschnittsebene

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: 03.11.2020 bis 30.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss Landesfeuerwehrrat 31.10.2020 Bemerkung: Keine Module und Ausbildungen durchführen

(3)

Auflistung der möglichen Tätigkeiten

1. November 2020

Modul Abschluss Truppmann

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss Landesfeuerwehrrat 31.10.2020 Bemerkung: Kein Abschluss Truppmann im November 2020

Modulausbildung im NÖ Feuerwehr- und Sicherheitszentrum

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: 03.11.2020 bis 30.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss Landesfeuerwehrrat 31.10.2020

Bemerkung: Sicherheits- und Präventionskonzept zur Aufrechter- haltung des Ausbildungsbetriebes im NÖ FSZ (Haus- ordnung). Alle Teilnehmer an der feuerwehrfachlichen Ausbildung werden vor Beginn des Modules verpflich- tend einem Corona-Test unterzogen.

Heißausbildung Stufe 4

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss Landesfeuerwehrrat 31.10.2020

Bemerkung: Keine weitere Durchführung der Heißausbildung Stufe 4 im Jahr 2020

Jährlicher Leistungstest Atemschutztauglichkeit

Bemerkung: Keine weiteren Leistungstest´s zur Atemschutztaug- lichkeit im Jahr 2020 erlaubt.

Atemschutztauglichkeit nach COVID-19 Erkrankung

Bemerkung: Bei durchgemachter COVID-19-Erkrankung ist die Atemschutztauglichkeit vorerst nicht gegeben und nach völliger Genesung ist eine ärztliche Untersu- chung notwendig.

Dies gilt auch für Feuerwehrtaucher.

Grundlage für die Maßnahme: ÖBFV SG 1.6 Aussendung vom 29.04.2020

Bemerkung: Betreffend der langfristigen Auswirkungen einer CO- VID-19-Erkrankung fehlen noch die Erfahrungswerte:

Daher besondere Vorsicht.

(4)

Auflistung der möglichen Tätigkeiten

Inspektionen in den Feuerwehren

Grundlage der Maßnahme: Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 31.10.2020

Bewerbe

Abschnitts-, Bezirks- und Landesbewerbe, Kuppelcup und dgl.

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: bis 31.12.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 31.10.2020

Bemerkung: Abstimmung im ÖBFV - Einheitliche Vorgangsweise in ganz Österreich

Bewerbs- und Kuppeltraining

Datum der Maßnahme: 10.09.2020

Zeitrahmen: ab 14.09.2020

Grundlage für die Maßnahme: NÖ LFV Aussendung 10.09.2020

Bemerkung: Aufgrund der stetig steigenden Infektionszahlen sind diese Tätigkeiten zu unterlassen.

Zillenfahren

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: ab 03.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 31.10.2020

(5)

Auflistung der möglichen Tätigkeiten

1. November 2020

Feuerlöscherüberprüfungen

Hinweis: Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom

31.10.2020

Bemerkung: Dienstanweisung 5.1.10

Feuerpolizeiliche Beschau (Stufe 1-4), Bau- und Gewerbeverhand- lungen und Überprüfungen

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: ab 03.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 31.10.2020

Feuerwehrjugend

Wissenstest der Feuerwehrjugend

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: bis 31.12.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 31.10.2020

Bemerkung: Dienstanweisung 5.1.10

Erprobungen/Fertigkeitsabzeichen der Feuerwehrjugend

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: bis 31.12.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 31.10.2020

Bemerkung: Dienstanweisung 5.1.10

(6)

Auflistung der möglichen Tätigkeiten

Ausbildungsprüfungen

Ausbildungsprüfung Atemschutz, Technischer Einsatz, Löschein- satz, Feuerwehrboot

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: bis 31.12.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 31.10.2020

Bemerkung: Dienstanweisung 5.1.10

Tätigkeiten im Feuerwehrhaus

Neu-, Um- und Zubau des Feuerwehrhauses, Instandsetzungs- arbeiten, Reparaturarbeiten

Bemerkung: NÖ LFV - Lockerungsmaßnahmen 01.05.2020 - Emp- fehlung des NÖ LFV: Nur notwendige Tätigkeiten durchführen; Personalstand so gering wie möglich halten

Externe Personen und Blutspenden im Feuerwehrhaus

Grundlage für die Maßnahme: Dienstanweisung 5.1.10

Mitglieder- und Wahlversammlungen

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 31.10.2020

Bemerkung: Keine Durchführung im November 2020

Kantinenbetrieb im Feuerwehrhaus

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: 03.11.2020 bis 30.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 31.10.2020

(7)

Auflistung der möglichen Tätigkeiten

1. November 2020

Veranstaltungen

Fahrzeugsegnungen, Events, Feste, Feiern udgl.

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Grundlage für die Maßnahme: Maßnahme der Bundesregierung Bemerkung: Keine derartigen Tätigkeiten erlaubt

Abschnitts- und Bezirksfeuerwehrtage

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: 03.11.2020 bis 30.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 31.10.2020

Bemerkung: Keine derartigen Tätigkeiten erlaubt

Begräbnisse

Datum der Maßnahme: 03.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: COVID-19-Maßnahmenverordnung

Bemerkung: Bei einer Teilnahme ist das Einvernehmen mit dem zuständigen Pfarrer, der Trauerfamilie und dem Be- stattungsunternehmen herzustellen. Max. 50 Perso- nen.

Spendensammlungen - Haussammlungen

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Zeitrahmen: ab 03.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss des Landesfeuerwehrrates vom 31.10.2020

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