Auflistung der möglichen Tätigkeiten
22. November 2021Einsatz, Übungen, Ausbildung, Einsatzbetrieb, Alarmzentralen ...2
Bewerbe ...4
Feuerwehrjugend...5
Ausbildungsprüfungen ...5
Tätigkeiten im Feuerwehrhaus ...5
Veranstaltungen...6
Auflistung der möglichen Tätigkeiten
Stand: 22. November 2021
Die nachstehende Liste soll die erlaubten und verbotenen Tätigkeiten sowie die Maßnahmen und Empfehlungen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes zusammen-
fassen.
Tätigkeit darf nicht durchgeführt werden
Tätigkeit darf teilweise oder unter gewissen Voraussetzungen durchgeführt werden.
Tätigkeit darf durchgeführt werden
Auflistung der möglichen Tätigkeiten
22. November 2021Einsatz
Einsatztätigkeit
(Aktive Mitglieder und Mitglieder des Reservestandes) Datum der Maßnahme: 08.06.2021Zeitrahmen: ab 08.06.2021 bis auf Weiteres Grundlage für die Maßnahme: NÖ LFV
Bemerkung: Dienstanweisung 5.1.10
Alarmierung bei nicht zeitkritischen Einsätzen
Zeitrahmen: ab 22.11.2021
Grundlage für die Maßnahme: Dienstanweisung 5.1.10; telefonische Verständigung des Feuerwehrkommandos durch die BAZ.
Alarmplanänderungen
Zeitrahmen: ab 03.11.2020
Grundlage für die Maßnahme: Beschluss Landesfeuerwehrrat 31.10.2020
Bemerkung: Alarmplanänderungen, sofern unbedingt notwendig, via Telefon besprechen oder mittels Alarmplanformu- lar einmelden. Vorort-Besuche oder dgl. sollten nach Möglichkeit unterlassen werden.
Ausbildung
Übungen und Tätigkeiten in der eigenen Feuerwehr
Aktive Mitglieder, Mitglieder der Feuerwehrjugend und Kinderfeuerwehr Datum der Maßnahme: 22.11.2021
Zeitrahmen: ab 22.11.2021 bis auf Weiteres
Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Während des Lockdown ist von Übungen und Aus-
bildungen, sowie sonstigen Tätigkeiten Abstand zu nehmen.
Auflistung der möglichen Tätigkeiten
22. November 2021Basisausbildung auf Bezirks- und Abschnittsebene
Datum der Maßnahme: 22.11.2021
Zeitrahmen: ab 22.11.2021 bis auf Weiteres
Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Während des vorordneten Lockdown ist von derarti-
gen Tägigkeiten Abstand zu nehmen.
Modulausbildung auf Bezirksebene
Datum der Maßnahme: 22.11.2021
Zeitrahmen: ab 22.11.2021 bis auf Weiteres
Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Während des vorordneten Lockdown ist von derarti-
gen Tägigkeiten Abstand zu nehmen.
Modulausbildung im NÖ Feuerwehr- und Sicherheitszentrum
Datum der Maßnahme: 17.11.2021
Zeitrahmen: ab 18.11.2021
Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Sicherheits- und Präventionskonzept zur Aufrecht-
erhaltung des Ausbildungsbetriebes im NÖ FSZ (Hausordnung). Alle Feuerwehrmitglieder müssen vor Beginn des Modules einen Antigen-Test im Container- terminal absolvieren. FFP2-Maskentragenpflicht im gesamten Gebäude.
Heißausbildung Stufe 4
Datum der Maßnahme: 31.10.2020
Grundlage für die Maßnahme: Beschluss Landesfeuerwehrrat 31.10.2020 Bemerkung: Keine Durchführung der Heißausbildung Stufe 4
Jährlicher Leistungstest Atemschutztauglichkeit
Datum der Maßnahme: 19.11.2021
Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Während des Lockdowns wird die Absolvierung des
Finnen-, Fahrrad- und Coopertests augesetzt.
Auflistung der möglichen Tätigkeiten
22. November 2021Atemschutztauglichkeit nach COVID-19 Erkrankung
Bemerkung: Bei durchgemachter symptomatischer COVID-19-Er- krankung ist die Wiedererlangung der Atemschutz- tauglichkeit frühestens 3 Monate nach völliger Ge- nesung möglich. Im Falle eines asymptomatischen COVID-19 Verlaufes ist frühestens nach 8 Wochen mit einem Antikörpernachweis die Wiedererlangung der Atemschutztauglichkeit möglich.
Grundlage für die Maßnahme: ÖBFV SG 1.6 Aussendung vom 29.04.2020 Sitzung ARBA FMD vom 12.05.2021
Schreiben zur Durchführung der Wiedererlangung der Atemschutztauglichkeit nach COVID-19-Erkrankung durch den NÖ LFV vom 02.06.2021.
weitere Vorgangsweise (aus- zugsweise) zur Wiedererlangung der Atemschutztauglichkeit:
1. Leistungstest - Finnentest verpflichtend 2. verpflichtende Vorsorgeruntersuchung 3. Bestätigung durch den betreuenden Arzt/Feuerwehrarzt
Inspektionen in den Feuerwehren
Grundlage der Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung
Bewerbe
Abschnitts-, Bezirks- und Landesfeuerwehrleistungsbewerbe in Bronze und Silber, Kuppelcup und udgl.
Datum der Maßnahme: 18.03.2021
Zeitrahmen: ab 18.03.2021 bis auf Weiteres
Grundlage für die Maßnahme: Beschluss der Bezirksfeuerwehrkommandanten und -stellvertreter 18.03.2021
Bemerkung: Im Jahr 2021 finden keine derartigen Bewerbe statt.
Training für Feuerwehrleistungsbewerbe in Bronze und Silber
und Kuppelcuptraining
für aktive FeuerwehrmitgliederAuflistung der möglichen Tätigkeiten
22. November 2021Feuerwehrjugend
Wissenstest der Feuerwehrjugend
Datum der Maßnahme: 19.11.2021
Zeitrahmen: ab 21.11.2021 bis auf Weiteres Grundlage für die Maßnahme: Veordneter Lockdown
Bemerkung:
Erprobungen/Fertigkeitsabzeichen der Feuerwehrjugend
Datum der Maßnahme: 19.11.2021
Zeitrahmen: ab 21.11.2021 bis auf Weiteres Grundlage für die Maßnahme: Verordnenter Lockdown
Bemerkung:
Ausbildungsprüfungen
AP Atemschutz, Technischer Einsatz, Löscheinsatz, Feuerwehrboot
Datum der Maßnahme: 22.11.2021
Zeitrahmen: ab 22.11.2021 bis auf Weiteres
Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Während des verordneten Lockdown sind Übungen
und Prüfungen für die Ausbildungsprüfungen nicht er- laubt. Die Prüfungstermine sind zu verschieben.
Tätigkeiten im Feuerwehrhaus
Neu-, Um- und Zubau des Feuerwehrhauses, Instandsetzungs- arbeiten, Reparaturarbeiten
Bemerkung: Empfehlung des NÖ LFV: Nur notwendige Tätigkeiten durchführen; Personalstand so gering wie möglich halten.
Auflistung der möglichen Tätigkeiten
22. November 2021Mitgliederversammlungen
Grundlage für die Maßnahme: NÖ Feuerwehrgesetz 2015 und NÖ Feuerwehrordnung
Bemerkung: Während des verordneten Lockdown´s untersagt.
Externe Personen im Feuerwehrhaus
Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Während des verordneten Lockdown keine externen
Personen oder Aktivitäten durch andere Organisatio- nen im Feuerwehrhaus, bei denen eine Trennung zur Einsatzmannschaft nicht möglich ist.
Feuerwehrkommandanten/-stellvertreter Fortbildung
Maßnahme: 19.11.2021
Zeitrahmen: ab 21.11.2021
Grundlage für die Maßnahme: Verordneter Lockdown
Feuerpolizeiliche Beschau (Stufe 1-4), Bau- und Gewerbeverhand- lungen und Überprüfungen
Datum der Maßnahme: 09.12.2020
Zeitrahmen: ab 09.12.2020
Grundlage für die Maßnahme: Beschluss der Bezirksfeuerwehrkommandanten
Kantinenbetrieb im Feuerwehrhaus
Datum der Maßnahme: 19.11.2021
Zeitrahmen: ab 21.11.2021 bis auf Weiteres
Grundlage für die Maßnahme: Es sind die Maßnahmen in der Gastronomie sinnge- mäß umzusetzen und einzuhalten.
Veranstaltungen
Fahrzeugsegnungen, Events, Feste, Feiern udgl.
Datum der Maßnahme: 08.11.2021
Auflistung der möglichen Tätigkeiten
22. November 2021Abschnitts- und Bezirksfeuerwehrtage
Datum der Maßnahme: 18.11.2021
Zeitrahmen: ab 18.11.2021 bis auf Weiteres
Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Aufgrund der hohen Coronazahlen im gesamten Bun-
desgebiet werden die Abschnitts- und Bezirksfeuer- wehrtage bis auf Weiteres ausgesetzt.
Begräbnisse
Datum der Maßnahme: 15.05.2021
Grundlage für die Maßnahme: Coronainformationen des Bischöflichen Ordinariates Bemerkung: Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das
Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst.
Spendensammlungen - Haussammlungen
Datum der Maßnahme: 19.11.2021
Zeitrahmen: ab 21.11.2021 bis auf Weiteres Grundlage für die Maßnahme: Verordneter Lockdown
Friedenslichtübergabe
Maßnahme: Livestream am 21.12.2020 durch den NÖ LFV
Zeitrahmen: ab 21. Dezember 2020
Grundlage für die Maßnahme: Regelung zur Friedenslichtübergabe wird zeitgerecht bekanntgegeben.
Speisen „to go“ durch die Feuerwehr
Datum der Maßnahme: 20.04.2021
Zeitrahmen: bis auf Weiteres
Bemerkung: Die ausschließliche Zubreitung von Speisen „to go“
durch die Feuerwehr ist nicht erlaubt.