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Auflistung der möglichen Tätigkeiten 22. November Tätigkeit darf nicht durchgeführt werden

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Academic year: 2022

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Auflistung der möglichen Tätigkeiten

22. November 2021

Einsatz, Übungen, Ausbildung, Einsatzbetrieb, Alarmzentralen ...2

Bewerbe ...4

Feuerwehrjugend...5

Ausbildungsprüfungen ...5

Tätigkeiten im Feuerwehrhaus ...5

Veranstaltungen...6

Auflistung der möglichen Tätigkeiten

Stand: 22. November 2021

Die nachstehende Liste soll die erlaubten und verbotenen Tätigkeiten sowie die Maßnahmen und Empfehlungen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes zusammen-

fassen.

Tätigkeit darf nicht durchgeführt werden

Tätigkeit darf teilweise oder unter gewissen Voraussetzungen durchgeführt werden.

Tätigkeit darf durchgeführt werden

(2)

Auflistung der möglichen Tätigkeiten

22. November 2021

Einsatz

Einsatztätigkeit

(Aktive Mitglieder und Mitglieder des Reservestandes) Datum der Maßnahme: 08.06.2021

Zeitrahmen: ab 08.06.2021 bis auf Weiteres Grundlage für die Maßnahme: NÖ LFV

Bemerkung: Dienstanweisung 5.1.10

Alarmierung bei nicht zeitkritischen Einsätzen

Zeitrahmen: ab 22.11.2021

Grundlage für die Maßnahme: Dienstanweisung 5.1.10; telefonische Verständigung des Feuerwehrkommandos durch die BAZ.

Alarmplanänderungen

Zeitrahmen: ab 03.11.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss Landesfeuerwehrrat 31.10.2020

Bemerkung: Alarmplanänderungen, sofern unbedingt notwendig, via Telefon besprechen oder mittels Alarmplanformu- lar einmelden. Vorort-Besuche oder dgl. sollten nach Möglichkeit unterlassen werden.

Ausbildung

Übungen und Tätigkeiten in der eigenen Feuerwehr

Aktive Mitglieder, Mitglieder der Feuerwehrjugend und Kinderfeuerwehr Datum der Maßnahme: 22.11.2021

Zeitrahmen: ab 22.11.2021 bis auf Weiteres

Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Während des Lockdown ist von Übungen und Aus-

bildungen, sowie sonstigen Tätigkeiten Abstand zu nehmen.

(3)

Auflistung der möglichen Tätigkeiten

22. November 2021

Basisausbildung auf Bezirks- und Abschnittsebene

Datum der Maßnahme: 22.11.2021

Zeitrahmen: ab 22.11.2021 bis auf Weiteres

Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Während des vorordneten Lockdown ist von derarti-

gen Tägigkeiten Abstand zu nehmen.

Modulausbildung auf Bezirksebene

Datum der Maßnahme: 22.11.2021

Zeitrahmen: ab 22.11.2021 bis auf Weiteres

Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Während des vorordneten Lockdown ist von derarti-

gen Tägigkeiten Abstand zu nehmen.

Modulausbildung im NÖ Feuerwehr- und Sicherheitszentrum

Datum der Maßnahme: 17.11.2021

Zeitrahmen: ab 18.11.2021

Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Sicherheits- und Präventionskonzept zur Aufrecht-

erhaltung des Ausbildungsbetriebes im NÖ FSZ (Hausordnung). Alle Feuerwehrmitglieder müssen vor Beginn des Modules einen Antigen-Test im Container- terminal absolvieren. FFP2-Maskentragenpflicht im gesamten Gebäude.

Heißausbildung Stufe 4

Datum der Maßnahme: 31.10.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss Landesfeuerwehrrat 31.10.2020 Bemerkung: Keine Durchführung der Heißausbildung Stufe 4

Jährlicher Leistungstest Atemschutztauglichkeit

Datum der Maßnahme: 19.11.2021

Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Während des Lockdowns wird die Absolvierung des

Finnen-, Fahrrad- und Coopertests augesetzt.

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Auflistung der möglichen Tätigkeiten

22. November 2021

Atemschutztauglichkeit nach COVID-19 Erkrankung

Bemerkung: Bei durchgemachter symptomatischer COVID-19-Er- krankung ist die Wiedererlangung der Atemschutz- tauglichkeit frühestens 3 Monate nach völliger Ge- nesung möglich. Im Falle eines asymptomatischen COVID-19 Verlaufes ist frühestens nach 8 Wochen mit einem Antikörpernachweis die Wiedererlangung der Atemschutztauglichkeit möglich.

Grundlage für die Maßnahme: ÖBFV SG 1.6 Aussendung vom 29.04.2020 Sitzung ARBA FMD vom 12.05.2021

Schreiben zur Durchführung der Wiedererlangung der Atemschutztauglichkeit nach COVID-19-Erkrankung durch den NÖ LFV vom 02.06.2021.

weitere Vorgangsweise (aus- zugsweise) zur Wiedererlangung der Atemschutztauglichkeit:

1. Leistungstest - Finnentest verpflichtend 2. verpflichtende Vorsorgeruntersuchung 3. Bestätigung durch den betreuenden Arzt/Feuerwehrarzt

Inspektionen in den Feuerwehren

Grundlage der Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung

Bewerbe

Abschnitts-, Bezirks- und Landesfeuerwehrleistungsbewerbe in Bronze und Silber, Kuppelcup und udgl.

Datum der Maßnahme: 18.03.2021

Zeitrahmen: ab 18.03.2021 bis auf Weiteres

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss der Bezirksfeuerwehrkommandanten und -stellvertreter 18.03.2021

Bemerkung: Im Jahr 2021 finden keine derartigen Bewerbe statt.

Training für Feuerwehrleistungsbewerbe in Bronze und Silber

und Kuppelcuptraining

für aktive Feuerwehrmitglieder

(5)

Auflistung der möglichen Tätigkeiten

22. November 2021

Feuerwehrjugend

Wissenstest der Feuerwehrjugend

Datum der Maßnahme: 19.11.2021

Zeitrahmen: ab 21.11.2021 bis auf Weiteres Grundlage für die Maßnahme: Veordneter Lockdown

Bemerkung:

Erprobungen/Fertigkeitsabzeichen der Feuerwehrjugend

Datum der Maßnahme: 19.11.2021

Zeitrahmen: ab 21.11.2021 bis auf Weiteres Grundlage für die Maßnahme: Verordnenter Lockdown

Bemerkung:

Ausbildungsprüfungen

AP Atemschutz, Technischer Einsatz, Löscheinsatz, Feuerwehrboot

Datum der Maßnahme: 22.11.2021

Zeitrahmen: ab 22.11.2021 bis auf Weiteres

Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Während des verordneten Lockdown sind Übungen

und Prüfungen für die Ausbildungsprüfungen nicht er- laubt. Die Prüfungstermine sind zu verschieben.

Tätigkeiten im Feuerwehrhaus

Neu-, Um- und Zubau des Feuerwehrhauses, Instandsetzungs- arbeiten, Reparaturarbeiten

Bemerkung: Empfehlung des NÖ LFV: Nur notwendige Tätigkeiten durchführen; Personalstand so gering wie möglich halten.

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Auflistung der möglichen Tätigkeiten

22. November 2021

Mitgliederversammlungen

Grundlage für die Maßnahme: NÖ Feuerwehrgesetz 2015 und NÖ Feuerwehrordnung

Bemerkung: Während des verordneten Lockdown´s untersagt.

Externe Personen im Feuerwehrhaus

Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Während des verordneten Lockdown keine externen

Personen oder Aktivitäten durch andere Organisatio- nen im Feuerwehrhaus, bei denen eine Trennung zur Einsatzmannschaft nicht möglich ist.

Feuerwehrkommandanten/-stellvertreter Fortbildung

Maßnahme: 19.11.2021

Zeitrahmen: ab 21.11.2021

Grundlage für die Maßnahme: Verordneter Lockdown

Feuerpolizeiliche Beschau (Stufe 1-4), Bau- und Gewerbeverhand- lungen und Überprüfungen

Datum der Maßnahme: 09.12.2020

Zeitrahmen: ab 09.12.2020

Grundlage für die Maßnahme: Beschluss der Bezirksfeuerwehrkommandanten

Kantinenbetrieb im Feuerwehrhaus

Datum der Maßnahme: 19.11.2021

Zeitrahmen: ab 21.11.2021 bis auf Weiteres

Grundlage für die Maßnahme: Es sind die Maßnahmen in der Gastronomie sinnge- mäß umzusetzen und einzuhalten.

Veranstaltungen

Fahrzeugsegnungen, Events, Feste, Feiern udgl.

Datum der Maßnahme: 08.11.2021

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Auflistung der möglichen Tätigkeiten

22. November 2021

Abschnitts- und Bezirksfeuerwehrtage

Datum der Maßnahme: 18.11.2021

Zeitrahmen: ab 18.11.2021 bis auf Weiteres

Grundlage für die Maßnahme: Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Bemerkung: Aufgrund der hohen Coronazahlen im gesamten Bun-

desgebiet werden die Abschnitts- und Bezirksfeuer- wehrtage bis auf Weiteres ausgesetzt.

Begräbnisse

Datum der Maßnahme: 15.05.2021

Grundlage für die Maßnahme: Coronainformationen des Bischöflichen Ordinariates Bemerkung: Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das

Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst.

Spendensammlungen - Haussammlungen

Datum der Maßnahme: 19.11.2021

Zeitrahmen: ab 21.11.2021 bis auf Weiteres Grundlage für die Maßnahme: Verordneter Lockdown

Friedenslichtübergabe

Maßnahme: Livestream am 21.12.2020 durch den NÖ LFV

Zeitrahmen: ab 21. Dezember 2020

Grundlage für die Maßnahme: Regelung zur Friedenslichtübergabe wird zeitgerecht bekanntgegeben.

Speisen „to go“ durch die Feuerwehr

Datum der Maßnahme: 20.04.2021

Zeitrahmen: bis auf Weiteres

Bemerkung: Die ausschließliche Zubreitung von Speisen „to go“

durch die Feuerwehr ist nicht erlaubt.

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