STÄDTISCHES GYMNASIUM NEPOMUCENUM - Fachkonferenz Englisch -
Grundsätze zur Leistungsbewertung
(Stand: 06.07.2012) Übersicht:
1) Gesetzliche Regelungen und curriculare Setzungen
2) Dauer und Anzahl von Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I 3) Dauer von Klausuren in der Sekundarstufe II
4) Empfohlenes Bewertungsschema bei geschlossenen Aufgabenarten in der Sek. I (Vokabelüberprüfungen, geschlossene Grammatikübungen, Anteile von Klassenarbeiten mit geschlossenen Aufgabenarten)
5) Empfohlene Bewertungsgrundsätze für die Beurteilung von halboffenen und offenen Aufgabenarten in der Sek. I im Rahmen von Klassenarbeiten
6) Möglichkeit zur Mitberücksichtigung formaler Kriterien bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten und Leistungsüberprüfungen in der Sek. I
7) Bewertungskriterien für den Bereich Sonstige Mitarbeit in der Sekundarstufe I
8) Besondere Vorgaben und Prinzipien für Leistungsüberprüfungen in der Sekundarstufe II
9) Kriterielle Bewertung des Bereichs ‘Sprachliche Leistung / Darstellungsleistung‘ in der Einführungs- und Qualifikationsphase
10) Verwendung von Zitaten und Zeilenangaben in der 1. Aufgabe von Sek.-II-Klausuren (Comprehension o.ä.)
11) Bewertungskriterien für den Bereich Sonstige Mitarbeit in der Sekundarstufe II
12) Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern in Klausuren der Qualifikationsphase 1) Gesetzliche Regelungen und curriculare Setzungen
§48, § 50, § 52, § 70 Schulgesetz
§6 APO SI
APO GOSt (§§ 13-19)
Kernlehrplan G8 Englisch, Kapitel 5
Lehrplan Englisch - gymnasiale Oberstufe (1999), S.108ff.
Vorgaben des MSW zum Zentralabitur
Merkblatt zur Erstellung von Aufgaben und Auswertungsrastern für die zentrale schriftliche Abiturprüfung (des jeweiligen Jahrgangs) im Fach Englisch
Hingewiesen sei an dieser Stelle besonders auf den Kommentar zu §48 (2) des Schulgesetzes zum Thema Beurteilungsspielraum: "Bei der Leistungsbeurteilung hat die Lehrkraft einen Beurteilungsspielraum, in den die Konferenzen, die Schulleitung und die Schulaufsichtsbehörde nicht eingreifen dürfen, also keine diesbezüglichen Anweisungen geben dürfen, die über die allgemeinen Vorschriften und Richtlinien hinausgehen. Die Schulaufsichtsbehörde kann jedoch erteilte Leistungsbewertungen im Nachhinein auf ihre fachliche und rechtliche Ordnungsmäßigkeit hin überprüfen und notwendigenfalls korrigieren."
2) Dauer und Anzahl von Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I
Die Verwaltungsvorschriften zur APO SI (§6) sehen für die Sekundarstufe I die unten aufgeführten Regelungen zur Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten vor. Im Rahmen der vorgegebenen Bandbreiten gelten am Gymnasium Nepomucenum die ebenfalls unten aufgeführten Vorgaben gemäß Schulkonferenz vom 14.09.2006.
Klasse Anzahl gemäß VVzAPO GOSt
Dauer gemäß VVzAPO GOSt
(Unterrichtsstunden)
Anzahl am Nepomucenum
Dauer am Nepomucenum
(Unterrichtsstunden)
5 6 bis zu 1 6 (3/3) bis zu 1
6 6 1 6 (3/3) 1
7 6 1 6 (3/3) 1
8 5 1-2 5 (3/2) + ZLE 1-2
9 4-5 1-2 4 (2/2) 1-2
3) Dauer von Klausuren in der Sekundarstufe II
Die Verwaltungsvorschriften zur APO GOSt (§14) sehen für die Sekundarstufe II die unten aufgeführten Regelungen zur Dauer von Klausuren vor. Im Rahmen der vorgegebenen Bandbreiten gelten am Gymnasium Nepomucenum die ebenfalls unten aufgeführten Zeiten.
Jahrgang / Kursart Klausurdauer gemäß VVzAPO GOSt
Klausurdauer am Nepomucenum
EP 2 Unterrichtsstunden 2 Unterrichtsstunden
Q1 / Grundkurs 2 bis 3 Unterrichtsstunden 3 Unterrichtsstunden Q1 / Leistungskurs 3 bis 4 Unterrichtsstunden 4 Unterrichtsstunden Q2-I / Grundkurs 3 Unterrichtsstunden 3 Unterrichtsstunden Q2-I / Leistungskurs 4 bis 5 Unterrichtsstunden 5 Unterrichtsstunden
Q2-II / Grundkurs 3 Zeitstunden 3 Zeitstunden
Q2-II / Leistungskurs 4,25 Zeitstunden 4,25 Zeitstunden Die Angaben hinsichtlich der Grundkurse gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem Kurs um das dritte bzw. vierte Abiturfach oder einen Pflichtkurs handelt. In einem Pflichtkurs entfällt allerdings die Klausur in 13-II.
Die Entscheidung für die jeweils längere Klausurdauer in den Jahrgängen 12 und 13-I geht einher mit dem Hinweis, dass die SchülerInnen im Rahmen der Zeitvorgabe dazu angehalten werden müssen, dem eigentlichen Schreibprozess eine sorgfältige Planung durch Erstellen eines Konzeptes voranzustellen. Ebenso soll dem Schreibprozess ein gewissenhaftes Korrekturlesen folgen. Um dies zu gewährleisten, eignen sich konkrete Vorgaben zum Zeitmanagement, aber auch die äußere Trennung der Arbeitsphasen Planung, Schreibprozess und Revision.
4) Empfohlenes Bewertungsschema bei geschlossenen Aufgabenarten in der Sek. I (Vokabelüberprüfungen, geschlossene Grammatikübungen, Anteile von Klassenarbeiten mit geschlossenen Aufgabenarten)
Note % Beispiel:
max. 10 Punkte Beispiel:
max. 20 Punkte Beispiel:
max. 30 Punkte
1 95-100% 9½-10 Punkte 19-20 Punkte 28½-30 Punkte
2 ab 85% 8½-9 Punkte 17-18½ Punkte 25½-28 Punkte
3 ab 75% 7½-8 Punkte 15-16½ Punkte 22½-25 Punkte
4 ab 65% 6½-7 Punkte 13-14½ Punkte 19½-22 Punkte
5 ab 45% 4½-6 Punkte 9-12½ Punkte 13½-19 Punkte
6 unter 45% 0-4 Punkte 0-8½ Punkte 0-13 Punkte
5) Empfohlene Bewertungsgrundsätze für die Beurteilung von halboffenen und offenen Aufgabenarten in der Sek. I im Rahmen von Klassenarbeiten
Um der Komplexität offenerer Aufgabenarten gerecht zu werden, wird auf eine quantitative Empfehlung im Sinne eines Punkteschemas an dieser Stelle verzichtet.
Im Hinblick und zur Vorbereitung auf zentrale Prüfungen im Rahmen der Sekundarstufe I kann die Verwendung der dort zum Einsatz kommenden Bewertungsraster auch im Rahmen von Klassenarbeiten sinnvoll sein. Eine ausschließliche Verwendung dieser Raster ist jedoch nicht obligatorisch.
Angelehnt an die bis 2010 durchgeführten zentralen Abschlussprüfungen zum Ende der Sekundarstufe I bietet sich bei der punkt- und kriteriengestützten Bewertung von Textproduktionen in der Sek-I folgendes Bewertungsschema an:
Note 1 ab 87% / Note 2 ab 73% / Note 3 ab 59% / Note 4 ab 45% Note 5 ab 18%
Je nach Art der Aufgabe sollte sich die Gewichtung von Inhalt und Sprache zwischen 45/55 (gemäß ZP10) und 40/60 (gemäß Abiturvorgaben) bewegen.
6) Möglichkeit zur Mitberücksichtigung formaler Kriterien bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten und Leistungsüberprüfungen in der Sek. I
Da die APO SI im Gegensatz zur APO GOSt (§13 (2)) keine konkrete Aussage zur Mitberücksichtigung der äußeren Form macht, erfolgt folgende Konkretisierung:
Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten können Verstöße gegen die äußere Form angemessen berücksichtigt werden. Gehäufte Verstöße können zur Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu eine Note führen. Notwendige Voraussetzung für eine solche Absenkung ist jedoch, dass den Schülerinnen und Schülern die relevanten formalen Grundsätze vor der Leistungsüberprüfung verdeutlicht wurden.
7) Bewertungskriterien für den Bereich Sonstige Mitarbeit in der Sekundarstufe I
A) Mündliche Mitarbeit und Kommunikationsfähigkeit im Unterricht
• Anwendung der Zielsprache
• sprachliche Qualität (Korrektheit, Prägnanz, adäquate Ausdrucksweise, Aussprache)
• Relevanz der Beiträge für den Fortgang des Unterrichts
• Kontinuität der Mitarbeit
• aktives Zuhören und Eingehen auf Beiträge von Mitschülerinnen und Mitschülern
• Allgemeinverständlichkeit der Beiträge
• Einsatz von Sachwissen
B) Hausaufgaben
• Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit
• ausgewogenes Verhältnis von Qualität und Quantität
• ordentliche und vollständige Bearbeitung der gestellten Aufgaben
C) Überprüfung einzelner Kompetenzen
• kurze schriftliche Übungen
• Hör- und Leseverständnis
• Wortschatzkontrolle
D) Gruppenarbeit, Projektarbeit, Präsentation
• Teamfähigkeit, Arbeitsorganisation
• Informationsbeschaffung und -auswertung
• Struktur (plausible Gliederung, Stringenz, Nachvollziehbarkeit)
• Präsentation (origineller Einstieg, adressatengerechter freier Vortrag, Medieneinsatz, Thesenpapier, Berücksichtigung des Zeitfaktors)
• Transparenz der Einzelleistung
E) Beherrschung der Arbeitstechniken
• Textmarkierung, Textstrukturierung, Wörterbuchgebrauch
• Anfertigung von Notizen und mind maps
• zunehmend freie Gestaltung von Vorträgen auf der Grundlage dieser Notizen
F) Darstellendes Spiel
• Kreativität, Mimik, Gestik, angemessene Verwendung der Zielsprache
Über die Grundlagen der Leistungsbeurteilung werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines Schuljahres (zusätzlich bei jedem Lehrerwechsel) informiert, so dass die Kriterien für alle transparent sind.
Im Bewertungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ liegt der Schwerpunkt auf der mündlichen Mitarbeit in der formalrichtigen Zielsprache im Unterricht. Darüber hinaus bilden die Bereiche B und C weitere wesentliche Schwerpunkte.
8) Besondere Vorgaben und Prinzipien für Leistungsüberprüfungen in der Sekundarstufe II
Die Grundsätze der Leistungsbewertung sind dem kompetenz- und standardorientierten Unterricht verpflichtet. Die im Lauf der SII kumulativ erworbenen Kompetenzen im Fach Englisch werden demzufolge vorgabengemäß in Klausuren, der Facharbeit und den Formen der sonstigen Mitarbeit bzw. Lernstandserhebungen auf der Grundlage kriterialer Bewertungsraster festgestellt, überprüft und beurteilt. Die Kriterien für die Ermittlung von Leistungsnoten werden hier differenziert ausgewiesen.
Dies erfolgt in zweifacher Weise bezogen auf die
kompetenzorientierte Schwerpunktsetzungen in der jeweiligen Jahrgangsstufe
Vorgaben des schulinternen Lehrplans Englisch des Gymnasiums Nepomucenum für den jeweiligen Abiturjahrgang
Die inhaltliche Füllung ergibt sich aus der konkreten Leistungsbewertung einer Lerngruppe. Unabhängig davon gelten aber für alle Formen und Bereiche der Leistungsmessung in der SII die folgenden Prinzipien:
konsequenter und nachvollziehbarer Unterrichtsbezug
alters- und sachgerechte Variation der Aufgabenformen im jeweiligen Kompetenzbereich
durchgängig transparente Benotung auf der Grundlage der durch das Zentralabitur vorgegebenen Bewertungskriterien
differenzierte Beurteilung der Teilleistungen (bei mehrteiliger schriftlicher Aufgabenstellung), angemessene Gewichtung und plausible Ermittlung der Gesamtnote
Hinweise zum Weiterlernen
ggf. zeitnahe Information der Erziehungsberechtigten in angemessener Weise
9) Kriterielle Bewertung des Bereichs ‘Sprachliche Leistung / Darstellungsleistung‘
in Klausuren der Einführungs- und Qualifikationsphase
Klausuren in der Qualifikationsphase werden anhand eines punktgestützten Kriterienkatalogs bewertet.
Grundsätzlich gilt, dass die Kriterien auf den gesamten Zieltext anzuwenden sind.
Dabei sind sowohl Quantität als auch Qualität der Leistung individuell angemessen zu berücksichtigen. Eine rein quantitative, schematische Zuordnung von festen Punktwerten zu bestimmten Teilleistungen innerhalb einzelner Kriterien ist nicht angemessen.
Die Bewertung anhand der Kriterien ist am jeweiligen Referenzniveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) auszurichten: im GK Referenzniveau B2, im LK Referenzniveau: C1 (GeR: siehe Auszüge z.B. im Anhang des Lehrplans).
Für die einzelnen Kriterien gelten für die Bereiche Kommunikative Textgestaltung, Ausdrucksvermögen/Verfügbarkeit sprachlicher Mittel und Sprachrichtigkeit folgende Konkretisierungen:
Kommunikative Textgestaltung
AUFGABENBEZUG (max. 6 Punkte)
Der Prüfling richtet seinen Text konsequent und explizit auf die Aufgabenstellung aus.
eindeutiger Aufgabenbezug durchgängig in allen Teilaufgaben
Beachtung der Anforderungsbereiche (ausgewiesen durch die Operatoren)
TEXTFORMATE (max. 6 Punkte)
Der Prüfling beachtet die Konventionen der jeweils geforderten Zieltextformate.
Teilaufgabe 1: Quellenangabe zum Ausgangstext: Autor, Titel, Textsorte, Thema, Publikation, Ort und Jahr, ggf. Ausgabe/Auszug, Intention/Zielgruppe; keine Zitate und in der Regel keine Textverweise
Teilaufgaben 1 - 2: sachlich-neutraler Stil/Register; verdichtendes Wiedergeben, Darstellen und Erläutern (expositorisch-darstellendes Schreiben)
Teilaufgabe 3.1: subjektiv-wertender Stil/Register; Erörtern, Begründen, Schlussfolgern und argumentativ sinnvolle Textstruktur mit einem gewissen Maß an Rhetorisierung (argumentierendes Schreiben)
Teilaufgaben 1 – 3.1: present tense als Tempus der Textbesprechung; keine short forms
Teilaufgabe 3.2: Bezug auf klar definierte Normen der Textsorte
(anwendungs-/produktionsorientiertes kreatives Schreiben), z.B. bei Rede/Debattenbeitrag: Adressatenbezug durch Bezugnahme auf das Vorwissen und den Erfahrungshorizont des Adressaten
TEXTAUFBAU (max. 8 Punkte) Der Prüfling erstellt einen sachgerecht strukturierten Text.
Geschlossenheit des Gesamttextes (Teilaufgaben 1, 2 und 3.1, bzw. Teilaufgaben 1 und 2 in Vorbereitung von 3.2)
sach- und intentionsgerechte Untergliederung in grafisch erkennbare Sinnabschnitte
inhaltlich-thematische Geschlossenheit der Sinnabschnitte und Herstellung eindeutiger Bezüge
leserfreundliche Verknüpfung der Sinnabschnitte und Gedanken (z.B. durch gliedernde Hinweise, Aufzählung, Vor- und Rückverweise, zusammenfassende Wiederaufnahme zentraler Punkte, Konnektoren)
ÖKONOMIE (max. 6 Punkte)
Der Prüfling gestaltet seinen Text hinreichend ausführlich, aber ohne unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten.
Beschränkung auf relevante bzw. exemplarische Punkte / Details / Zitate
Vermeidung von Redundanz, z.B. durch Rückverweis auf bereits Dargelegtes (statt Wiederholung)
abstrahierende Zusammenfassung mit konkreten, exemplarischen Belegen (statt langwieriger, textchronologischer Bearbeitung)
Bereitstellung und ggf. Erläuterung verständnisrelevanter Informationen
BELEGTECHNIK (max. 4 Punkte)
Der Prüfling belegt seine Aussagen durch eine funktionale Verwendung von Verweisen und Zitaten.
Gebrauch von Textverweisen (Zeilenangabe, Hinweis auf Absatz) zur Orientierung des Lesers
der Darstellungsabsicht angemessener Gebrauch wörtlicher Zitate aus dem Ausgangstext (Teilaufgaben 2 und 3)
Konventionen des Zitierens: z.B. Zeilenangabe, Absatzangabe, wörtliches Zitieren, sinngemäßes Zitieren (Paraphrase), ggf. unter Kennzeichnung von Auslassungen oder Ergänzungen, Wechsel zwischen in den Satz eingebauten Zitaten, eingeleiteten Zitaten und Zitaten in Klammern
Ausdrucksvermögen / Verfügbarkeit sprachlicher Mittel
EIGENSTÄNDIGKEIT(max. 6 Punkte)
Der Prüfling löst sich vom Wortlaut des Ausgangstextes und formuliert eigenständig.
Wiedergabe von Inhalten/Sachverhalten in „eigenen Worten“
keine wörtliche Wiedergabe auswendig gelernter Textpassagen (z.B. aus der Sekundärliteratur)
Hinweis: Ein punktuell das Sprachmaterial des Ausgangstextes kreativ verarbeitendes Vorgehen ist durchaus erwünscht.
ALLGEMEINER und THEMATISCHER WORTSCHATZ (max. 8 Punkte)
Der Prüfling bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten allgemeinen und thematischen Wortschatzes.
Inhalts- und Strukturwörter:
treffende und präzise Bezeichnung von Personen, Dingen und Sachverhalten, Berücksichtigung von Bedeutungsnuancen (auch Modalitäten)
stilistisch angemessene Wortwahl (register: formal, neutral, informal)
Verwendung von Kollokationen, Redewendungen etc.
Variation der Wortwahl, Vermeidung von „Allerweltswörtern“ (z.B. think, want, good, thing)
TEXTBESPRECHUNGS- UND TEXTPRODUKTIONSWORTSCHATZ (max. 6 Punkte) Der Prüfling bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten Textbesprechungs- und Textproduktionswortschatzes.
Teilaufgabe 1: Vokabular zur Wiedergabe und Zusammenfassung von Inhalten
Teilaufgabe 2: Vokabular der Textanalyse (auch Filmanalyse, Analyse von Karikaturen, Grafiken etc.)
Teilaufgabe 3.1: Vokabular der Meinungsäußerung / Bewertung
Teilaufgabe 3.2: Anpassung des Wortschatzes an das geforderte Textformat
SATZBAU (max. 10 Punkte)
Der Prüfling bedient sich eines variablen und dem jeweiligen Zieltextformat angemessenen Satzbaus.
durchgängig klare Syntax, Verständlichkeit beim ersten Lesen (Überschaubarkeit, Eindeutigkeit der Bezüge, Satzlogik)
dem jeweiligen Zieltextformat angemessene Satzmuster: z. B. Hypotaxe (Konjunktional-, Relativ-, indirekte Fragesätze), Parataxe, Aktiv- und Passivkonstruktionen, Gerundial-, Partizipial- und Infinitivkonstruktionen, Adverbiale
Sprachrichtigkeit
Im Bereich Orthographie gelten folgende Vorgaben für die Punktevergabe:
0 Punkte: Verstoß in nahezu jedem Satz / Lesen erheblich erschwert / Missverständnisse verursacht.
1-2 Punkte: Einzelne Sätze frei von Verstößen / Lesen z.T. beeinträchtigt
3–4 Punkte: Abschnitte bzw. Textpassagen weitgehend ohne Verstoß / Lesen nicht wesentlich beeinträchtigt 5-6 Punkte: Text weitgehend frei von Verstößen / Flüchtigkeitsfehler
Im Bereich Grammatik gelten folgende Vorgaben für die Punktevergabe:
0-1 Punkte: Verstoß in nahezu jedem Satz / Lesen erheblich erschwert / Missverständnisse verursacht 2-5 Punkte: Einzelne Sätze frei von Verstößen / Lesen z.T. beeinträchtigt
6-9 Punkte: Abschnitte bzw. Passagen weitgehend ohne Verstoß / Lesen nicht wesentlich beeinträchtigt 10-12 Punkte: Text weitgehend frei von Verstößen / Fehler beim komplexen Satz
Im Bereich Wortschatz gelten folgende Vorgaben für die Punktevergabe:
0-1 Punkte: Verstoß in nahezu jedem Satz / Lesen erheblich erschwert / Missverständnisse verursacht 2-5 Punkte: Einzelne Sätze frei von Verstößen / Lesen z.T. beeinträchtigt
6-9 Punkte: Abschnitte bzw. Passagen weitgehend ohne Verstoß / Lesen nicht wesentlich beeinträchtigt 10-12 Punkte: Wortgebrauch (Struktur- und Inhaltswörter) fast über den gesamten Text hinweg korrekt.
10) Verwendung von Zitaten und Zeilenangaben in der 1. Aufgabe von Sek.-II- Klausuren (Comprehension o.ä.)
In der Regel geht es bei Aufgabe 1 nicht um Textstellen im Detail, deshalb sind hier wörtliche Zitate ziemlich sicher überflüssig oder sogar kontraproduktiv, wenn es um Grobverständnis oder Zusammenfassen geht (Operatoren: Outline .../ Summarize ...).
Aber: Bei der selektiven Informationsentnahme unter einer leitenden Fragestellung (Operatoren: Describe ... / State ... / Point out ...) können Zeilenhinweise in Klammern nützlich sein (Im Sinne von: Wo kann ich das finden?) Wörtliche Zitate wären hier aber auch unproduktiv.
Kurz gesagt: Wörtliche Zitate? NEIN! Zeilenangaben? Bei entsprechender Fragestellung JA!
11) Bewertungskriterien für den Bereich Sonstige Mitarbeit in der Sekundarstufe II A) Mündliche Mitarbeit und Kommunikationsfähigkeit im Unterricht
• Relevanz der Beiträge für den Fortgang des Unterrichts
• Kontinuität der Mitarbeit
• aktives Zuhören und Eingehen auf Beiträge von Mitschülerinnen und Mitschülern
• Berücksichtigung der Kommunikationspartner
• Allgemeinverständlichkeit der Beiträge
• sprachliche Qualität (Korrektheit, Prägnanz, adäquate Ausdrucksweise, Aussprache)
• Einsatz von Sachwissen
B) Hausaufgaben
• Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit
• ausgewogenes Verhältnis von Qualität und Quantität
• Vollständigkeit
• sprachliche Korrektheit
C) Gruppenarbeit
• Teamfähigkeit, Arbeitsorganisation
• Verwendung der Zielsprache in allen Arbeitsphasen
• adressatengerechte Präsentation der Arbeitsergebnisse
• inhaltliche und sprachliche Qualität der Arbeitsergebnisse
• Transparenz der Einzelleistung
• ggf. Bewertung der Einzelleistung durch die Gruppenmitglieder
D) Überprüfung einzelner Kompetenzen
• Wortschatzkontrolle
• Hör- und Leseverstehen
• kurze schriftliche Übungen
E) Beherrschung der Arbeitstechniken
• Textmarkierungen, Textstrukturierung, Wörterbuchgebrauch
• Anfertigung von Notizen
• freie Gestaltung von Vorträgen auf der Grundlage dieser Notizen
F) Referate (Bewertung je nach Umfang und inhaltlichem Anspruch)
• Informationsbeschaffung und -auswertung (Reichhaltigkeit des Materials)
• Aufbau (plausible Gliederung, Stringenz, Nachvollziehbarkeit)
• Präsentation (origineller Einstieg, adressatengerechter freier Vortrag, Medieneinsatz, Thesenpapier, Berücksichtigung des Zeitfaktors)
• Berücksichtigung der Kommunikationspartner
• sprachliche Qualität (Korrektheit, Prägnanz, adäquate Ausdrucksweise, Aussprache)
G)Darstellendes Spiel
• Mimik
• Gestik
• sprachliche Realisation
Über die Grundlagen der Leistungsbeurteilung werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines Schuljahres (zusätzlich bei jedem Lehrerwechsel) informiert, so dass die Kriterien für alle transparent sind.
Im Bewertungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ liegt der Schwerpunkt auf der mündlichen Mitarbeit in der formalrichtigen Zielsprache im Unterricht. Darüber hinaus bilden die Bereiche B–D weitere wesentliche Schwerpunkte. Daraus folgt, dass es beispielsweise nicht möglich sein kann, mit einer zusätzlichen Leistung, etwa einem Referat, eine defizitäre mündliche Mitarbeit am Ende eines Schulhalbjahres auszugleichen.
12) Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern in Klausuren der Qualifikationsphase
Alle SchülerInnen leihen bei Eintritt in die Qualifikationsphase direkt zu Schuljahresbeginn im Kursrahmen mit ihren FachlehrerInnen ein zweisprachiges Wörterbuch von Langenscheidt in der Klausurausgabe im Schulbucharchiv der Schule aus.
Nur diese zweisprachigen Wörterbücher sind in sämtlichen Klausuren der Qualifikationsphase sowie im Abitur zugelassen. Diese Regelungen gelten uneingeschränkt auch für SchülerInnen des Heriburg Gymnasiums, die im Rahmen der Kooperation an Englischkursen in unserem Hause teilnehmen.