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(1)

Studiengang Beriebswirtschaft, Studienkonzept Diplom

Fach Rechnungswesen II,

Kosten- und Leistungsrechnung Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REW-P21-061104

Datum 04.11.06

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.

• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

• Bei nummerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: — HFH-Taschenrechner Anzahl Aufgaben: - 10 -

Höchstpunktzahl: - 100 -

Bewertungsschlüssel

Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

max.

Punktzahl 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

Notenspiegel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw.

Punkte

100-95 94,5- 90

89,5- 85

84,5- 80

79,5- 75

74,5- 70

69,5- 65

64,5- 60

59,5- 55

54,5- 50

49,5-0

(2)

Aufgabe 1 (10 Punkte)

Die Spedition „Meilenweit“-AG hat am 11.4.2006 zehn LKW zum Stückpreis von 140 TGE erworben. Die LKW werden einen Monat später unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Am 28.5.2006 wird die Rechnung verschickt und am 11.6.2006 wird diese von der Spedition

„Meilenweit“ per Überweisung bezahlt.

a) Grenzen Sie die beiden Begriffe Auszahlungen und Ausgabe prinzipiell

gegeneinander ab und erläutern Sie die bestehende Gemeinsamkeit der beiden Rechengrößen!

4 Pkte.

b) Wann und in welcher Höhe sind Auszahlungen und Ausgaben entstanden? 3 Pkte.

Erklären Sie den genauen Sachverhalt! 3 Pkte.

Aufgabe 2 (10 Punkte)

Welchen Grundsätzen sollte die Kostenartenrechnung folgen? Erläutern Sie diese Grundsätze!

Aufgabe 3 (10 Punkte)

Die Primärkosten von zwei Hilfskostenstellen betragen:

Hilfskostenstelle I 10.100 GE und Hilfskostenstelle II 8.000 GE

Die Hilfskostenstelle I erbrachte 40.000 Leistungseinheiten, wovon 5.000

Leistungseinheiten an die Hilfskostenstelle II abgegeben wurden. Die Hilfskostenstelle II erstellte 15.000 Leistungseinheiten von denen 3.000 Einheiten an die Kostenstelle I geliefert wurden.

Ermitteln Sie nach dem Simultanverfahren, welche Kosten den beiden Hilfskostenstellen in der Abrechnungsperiode verursachungsgerecht zuzurechnen sind und errechnen Sie die innerbetrieblichen Verrechnungssätze!

Hinweis: Die Berechnung muss auch in den Teilschritten nachvollziehbar dokumentiert sein!

(3)

BW-REW-P21-061104

Aufgabe 4 (10 Punkte)

Der Betriebsabrechnungsbogen eines Produktionsunternehmens hat nach Abschluss einer Berichtsperiode nachstehendes Aussehen. Auf die Angabe der einzelnen Kostenarten wurde aus Vereinfachungszwecken verzichtet:

BAB Allg. KoSt Hauptkostenstellen

Werte in T€

Summe Energie Reparatur Material Produktion Ver-

waltung Ver- trieb

Summe primäre GK 180 8 12 29 68 27 36

Nehmen Sie die innerbetriebliche Leistungsverrechnung nach dem Stufenleiterverfahren vor! Dabei ist die Kostenstelle Energieversorgung vor der Kostenstelle Reparatur

abzurechnen.

Die Leistungsabgabe der Kostenstelle Energieversorgung und der Kostenstelle Reparatur an andere Kostenstellen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Leistungsinanspruchnahme Leistungsabgabe der allg. Kostenstellen durch die Kostenstellen Energieversorgung Reparatur

Energieversorgung 50 Stunden

Reparatur 10.000 kWh

Materialstelle 40.000 kWh 60 Stunden

Produktionsstelle 90.000 kWh 120 Stunden

Verwaltung 12.000 kWh 40 Stunden

Vertrieb 8.000 kWh 30 Stunden

Summe 160.000 kWh 300 Stunden

Aufgabe 5 (10 Punkte)

a) Was versteht man unter dem so genannten Break-Even-Punkt? 2 Pkte.

b) Ihnen liegen folgende Angaben vor: 8 Pkte.

Kf = Fixkosten = 54.000 GE

kv = Variable Stückkosten = 10 GE/Stück P = Preis = 25 GE/Stück

Berechnen Sie den Break-Even-Point und fertigen Sie ein

Gewinnschwellendiagramm an. Weisen Sie in diesem die Gewinn- und Verlustzone aus!

Hinweis:

Verwenden Sie folgende weitere Symbole:

x = Menge K = Gesamtkosten U = Umsatz

BEP = Break-Even-Point BEA = Break-Even-Absatz BEU = Break-Even-Umsatz

Aufgabe 6 (10 Punkte)

Ein Unternehmen fertigt 3 Erzeugnisse (X, Y, Z) in zwei Betrieben. Die Erzeugnisse X und Y werden im Betrieb I gefertigt und Z im Betrieb II. Ihnen sind folgende Informationen gegeben:

Produkt Absatzmenge Verkaufspreis variable Kosten Produktfixkosten

X 10.000 Stück 25 GE/Stück 14 GE/Stück 48.000 GE

Y 14.000 Stück 34 GE/Stück 26 GE/Stück 52.000 GE

Z 21.000 Stück 51 GE/Stück 44 GE/Stück 75.000 GE

Es sind Produktgruppenfixkosten im Betrieb I in Höhe von 85.000 GE und im Betrieb II in Höhe von 55.000 GE angefallen. Die Unternehmensfixkosten belaufen sich auf 28.000 GE.

Ermitteln Sie die Deckungsbeiträge und den Betriebserfolg nach der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung!

(4)

Aufgabe 7 (10 Punkte)

a) Was versteht man in der Kosten- und Leistungsrechnung unter einer so genannten Mengenabweichung? Differenzieren Sie bei Ihren Ausführungen ggf. in

unterschiedliche Arten von Mengenabeweichungen und kennzeichnen Sie diese gegeneinander abgrenzend! Gehen Sie auch jeweils auf deren

betriebswirtschaftlichen Aussagewert ein!

4 Pkte.

b) In der nachstehenden Abbildung sehen Sie eine Darstellung der Kosten (K) in Abhängigkeit von der Beschäftigung (B). Die Kurve der verrechneten Plankosten (Kverr) schneidet die Kurve der Sollkosten (KS) in Punkt A. In Punkt B und C ergibt sich jeweils eine Abweichung beider Kurven. Erläutern sie den

betriebswirtschaftlichen Aussagegehalt der Abweichungen beider Kurven sowie der Deckungsgleichheit im Punkt A!

6 Pkte.

+

C - A

B

B Bi

KS

Kverr

K Legende

Bi Istbeschäftigung KS Sollkosten

Kverr verrechnete Plankosten B Beschäftigung

K Kosten

Aufgabe 8 (10 Punkte)

Umreißen Sie die Grundidee der Prozesskostenrechnung und kennzeichnen Sie diese in deren Grundzügen!

Aufgabe 9 ( Punkte)

Beschreiben Sie die Vorgehensweise beim Target Costing durch detaillierte Darlegung der einzelnen Arbeitsschritte!

Aufgabe 10 (10 Punkte)

Die gesamten Gemeinkosten des Kuppelproduktionsprozesses betragen 500.000 GE.

Ferner liegen Ihnen folgende Informationen vor:

Produkte Einzelkosten Mengen in t Erlöse in GE

Hauptprodukt A Nebenprodukt B Nebenprodukt C

105.000 GE 50.000 GE 48.000 GE

19.000 t 3.000 t 6.000 t

630.000 GE 120.000 GE 108.000 GE Erläutern Sie knapp das Wesen einer Kostenaufteilung nach dem Restwertverfahren und nehmen Sie dann die Kostenaufteilung nach dem Verfahren der Restwertrechnung vor!

Berechnen Sie anschließend die Stückkosten des Hauptproduktes A!

Viel Erfolg!

(5)

Studiengang Betriebswirtschaft, Studienkonzept Diplom

Fach Rechnungswesen II,

Kosten- und Leistungsrechnung Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REW-P21-061104

Datum 04.11.06

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

23. November 2006

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine

Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

Bewertungsschlüssel

Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

max.

Punktzahl 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

(6)

Lösung Aufgabe 1 (10 Punkte)

SB 1, Abschnitte 1.3 und 1.3.2:

a) Gemeinsamkeit:

Auszahlungen sind als Abflüsse liquider Mittel und Ausgaben als Abflüsse liquider Mittel, Zunahme von Verbindlichkeiten oder Abnahme von Forderungen der Sphäre der der Geldwirtschaft zugehörig.

2 Pkte.

Aussagen hinsichtlich der Erfolgswirksamkeit oder der Betriebszweckbezogenheit der Vorgänge sind nicht in den Begriffen impliziert.

Bei beiden Größen handelt es sich um Stromgrößen.

Abgrenzung:

Auszahlung:

Auszahlung verändern die Größe „Kasse“

Tatsächlicher Abgang liquider Mittel (Bargeld + Sichtguthaben Kontokorrentkredite) pro Periode

1 Pkt.

Ausgabe:

Verändern „Geldvermögen“

1 Pkt.

Wert aller zugegangenen Güter (Sachgüter, Dienstleistungen und Rechte) pro Periode (= Beschaffungswert); Ausgaben verändern das „Geldvermögen“, d. h., sie umfassen alle Abnahmen der liquiden Mittel und Forderungen (ohne Sichtguthaben) und/oder eine Erhöhung der Schulden (ohne Kontokorrentkredite) des

Unternehmens.

b) Mit der Übergabe der LKW allein erfüllt der Verkäufer prinzipiell seine Verpflichtung noch nicht. Er ist daneben auch zur Verschaffung des Eigentums verpflichtet. In den Fällen, in denen der Lieferant unter Eigentumsvorbehalt liefert fallen Übergabe und Eigentumsverschaffung zeitlich in der Weise auseinander, dass die Übergabe der vollständigen Vertragserfüllung vorausgeht.

Nach ¤ 446 Abs. 1 S. 1 BGB geht die Preisgefahr aber bereits mit der Übergabe der verkauften Sache (hier LKW) auf den Käufer über. Gehen die LKW also nach

Übergabe, aber vor der Eigentumsverschaffung unter oder werden sie beschädigt, so muss der Käufer den Kaufpreis zahlen. Gleiches gilt auch für Diebstahl in diesem Zeitraum.

Mit dieser Regelung trägt der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass die LKW mit der Übergabe in die Einflusssphäre des Käufers gelangt. Im Einklang damit gebühren dem Käufer von der Übergabe an die Nutzungen der Fahrzeuge. Also hat er auch von der Übergabe an die Lasten zu tragen.

2 Pkte.

(Ausführlich- keit nicht erforderlich, Kernaus- sagen genügen für Vergabe der vollen 2 Pkte.)

Die Verbindlichkeit entsteht damit schon bei Lieferung der LKW und nicht erst nach Rechnungserstellung oder Bezahlung.

Daraus folgt:

Am 11.5.2006 entstehen Ausgaben in Höhe von 1.400 TGE, obwohl noch nichts

ausgezahlt wurde (keine Auszahlung). 2 Pkte.

Den Ausgaben stehen zu diesem Zeitpunkt Schulden in gleicher Höhe gegenüber.

Am 11.6.2006 werden diese Schulden beglichen, da der offenstehende Betrag überwiesen wird. Im Juni haben wir also erst die Auszahlung.

2 Pkte.

(7)

BW-REW-P21-061104

Lösung Aufgabe 2 (10 Punkte)

SB 1, Abschnitt 2.3:

Es ist sicherzustellen, dass die Kosten exakt, vollständig, einheitlich und mit ökonomisch vertretbarem Aufwand erfasst und weiterverrechnet werden können. Folgende drei Grundsätze sind streng zu beachten:

0,5 Pkte.

1. Eindeutigkeit und Überschneidungsfreiheit, 2. Vollständigkeit und

3. Einheitlichkeit.

0,5 Pkte.

0,5 Pkte.

0,5 Pkte.

Grundsatz der Eindeutigkeit und Überschneidungsfreiheit: Alle Kostenarten müssen klar definiert sein. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass die einzelnen Kosten eindeutig nur einer Kostenart zugeordnet werden können. Deshalb ist darauf zu achten, dass auf einer Hierarchiestufe der Kostenartengliederung keine verschiedenen Ordnungskriterien nebeneinander verwandt werden.

2 Pkte.

Undefinierbare Kostenarten wie „Sonstige Kosten“ sind möglichst zu vermeiden, da diese

Konten zu falschen Zuweisungen und Unklarheiten führen können. 2 Pkte.

Grundsatz der Vollständigkeit: Die Kostenartengliederung darf keine Lücken aufweisen.

Sie darf nicht unvollständig sein, d. h., alle Kosten müssen in der Gliederung der Kostenarten zu systematisieren sein.

2 Pkte.

Grundsatz der Einheitlichkeit: Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist es fundamental, dass die gleichen Kostengüter auch in jeder Abrechnungsperiode den gleichen Kostenarten zugerechnet werden. Nur dann, wenn gleiche Geschäftsvorfälle ständig auf das gleiche Konto gebucht werden, wird der Kostenanfall der einzelnen Perioden miteinander vergleichbar.

2 Pkte.

Lösung Aufgabe 3 (10 Punkte)

SB 2, Abschnitt-1.5.4.4:

Gleichung aufstellen:

(1) 40.000 q1 = 10.100 GE + 3.000 q2 (2) 15.000 q2 = 8.000 GE + 5.000 q1 Nach Umstellung:

(3) 10.100 GE = 40.000 q1 - 3.000 q2 (4) 8.000 GE = -5.000 q1 + 15.000 q2 Gleichung (3) multipliziert mit 5:

(3a) 50.500 GE = 200.000 q1 - 15.000 q2 Gleichung (4) + (3a) ergibt:

(5) 58.500 GE = 195.000 q1 Daraus folgt nach Umformung

(5a) q1 = 58.500 GE / 195.000 = 0,30 GE je Leistungseinheit 3 Pkte.

Nach Einsetzen in Gleichung (1) und Umformung erhält man:

(1) 40.000 * 0,3 = 10.100 GE + 3.000 q2 3.000 q2 = 12.000 GE - 10.100 GE = 1.900 GE

q2 = 1.900 GE / 3.000 = 0,6333 GE je Leistungseinheit 3 Pkte.

Werte in GE Hilfskostenstelle I Hilfskostenstell II Σ primäre Gemeinkosten 10.100 GE 8.000 GE + sek. GK der anderen Hilfs-KoSt 1.900GE (3.000 * 0,633) GE (5.000 *0,3)

- Leistungsabgabe -1.500 GE - 1.900 GE

Σ Gemeinkosten nach ibLV 10.500 GE 7.600 GE 4 Pkte.

(2x2 Pkte.)

(8)

Lösung Aufgabe 4 (10 Punkte)

SB 2, Abschnitt 1.5.4.2:

Energiestundenverrechnungspreis

= prim. GK der Energieversorgungsstelle/ Leistung der Energieversorgungsstelle

= 8.000 €/ 160.000 kWh = 0,05 €/kWh

2 Pkte.

Reparaturstundenverrechnungspreis

= prim. GK der Reparaturstelle + sek. GK Energieversorgung Leistung der Reparaturstelle - Leistung an vorgelagerte Stellen = (12.000 € + 500 €)/ 250 Stunden = 50,00 €/h

2 Pkte.

BAB Allg. KoSt Hauptkostenstellen

Werte in T€

Summe Energie Repar. Material

Produk- tion

Ver- waltung

Ver- trieb

Summe primäre GK 180,0 8,0 12,0 29,0 68,0 27,0 36,0

Umlage Energie 0,5 2,0 4,5 0,6 0,4

Umlage Reparatur 3,0 6,0 2,0 1,5

Gemeinkosten 180,0 0 0 34,0 78,5 29,6 37,9

je Zeile 2 Pkte. = 6 Pkte.

Lösung Aufgabe 5 (10 Punkte)

SB 3, Abschnitt 3.2.5.3:

a) Der Break-Even-Punkt (Gewinnschwelle) stellt jenen Punkt in der Kosten- und Leistungsrechnung einer Unternehmung dar, in dem der Umsatz einer

Abrechnungsperiode genau den fixen Kosten der Periode zuzüglich den angefallenen variablen Kosten entspricht. Im Break-Even-Punkt sind die Gewinne und die Verluste gleich Null. Ein Gewinn entsteht für die Unternehmung erst nach Überschreiten dieser Gewinnschwelle. Sinkt die Beschäftigung dagegen unter den kritischen Punkt, so fährt das Unternehmen Verluste ein.

2 Pkte.

b) Break-Even-Point gekennzeichnet durch Break-Even-Umsatz BEU und Break-Even-

Absatz BEA: 1Pkt.

BEU

= Break-Even-Umsatz

= Fixkosten : (1-(variable Stückkosten)/ Stückpreis))

= 54.000 GE : (1-(10/25)) = 54.000:0,6 = 90.000

1 Pkt.

BEA

Break-Even-Absatz

= Fixkosten : (Stückpreis - variable Stückkosten)

= 54.000 : (25 -10) = 54.000 : 15 = 3.600

1 Pkt.

0 BEA

Verlust

Gewinn

2.500 5.000 x = Beschäftigung

50

G = U - K

= DB - Kf

Kf

DB = db x BEP

K = K + K xf v

U = p x 100

BEU 90

in 1.000 GE

KU 5 Pkte.

(9)

BW-REW-P21-061104

Lösung Aufgabe 6 (10 Punkte)

SB 3, Abschnitt-3.3:

Betrieb I II Summe

Produkt X Y Z

Umsatzerlöse 250.000 476.000 1.071.000 1.797.000 - variable Kosten 140.000 364.000 924.000 1.428.000

= Deckungsbeitrag I 110.000 112.000 147.000 369.000 4 Pkte.

- Produktfixkosten 48.000 52.000 75.000 175.000 (4x 1 Pkt.)

= Deckungsbeitrag II 62.000 60.000 72.000 194.000 4 Pkte.

- Produktgruppenfixkosten 85.000 55.000 140.000 (4 x 1 Pkt.)

= Deckungsbeitrag III 37.000 17.000 54.000 1,5 Pkte.

- Unternehmensfixkosten 28.000 28.000 (3 x 0,5 Pkte.)

= Betriebserfolg 26.000 26.000 0,5 Pkte.

Lösung Aufgabe 7 (10 Punkte)

SB 4, Abschnitt 1.2.2.1:

a) Unter Abweichungen versteht man die Differenzen, die sich aus der

Gegenüberstellung von Plan- und Istwerten ergeben. Dabei bezeichnet man die Verbrauchsabweichung und die Beschäftigungsabweichung als Mengenabweichung, da diese auf einer Mengenbetrachtung (Absatz-, Verbrauchsmengen) beruhen.

1 Pkt.

ƒ Als Verbrauchsabweichung ∆V = Istkosten der Plankostenrechnung – Sollkosten Kostenabweichung, die auf das Verhalten des für die Kostenstelle

Verantwortlichen zurückzuführen ist und in einer reinen Mengenbetrachtung durch Unwirtschaftlichkeiten bzw. durch Planabweichungen hervorgerufen wird.

Die ∆V ist die vom Kst-Leiter zu verantwortende Mehr-(positive ∆V) oder Minder- Kostenverursachung (negative ∆V) beim Zeit- u./o. Stoffverbrauch.

1,5 Pkte.

ƒ Als Beschäftigungsabweichung ∆B = Sollkosten – verrechnete Plankosten Sie gibt an, welche Kostendifferenz zwischen der Kostenstellenrechnung und der Kostenträgerrechnung entsteht, wenn mit dem Plankalkulationssatz weiter gerechnet wird. Insofern kann sie als Kalkulationsfehler der Fixkostenrechnung interpretiert werden. Bei Übereinstimmung von Plan- und Istbeschäftigung ist die Beschäftigungsabweichung gleich Null. Doch sind Abweichungen, die auf einen Absatzrückgang zurückzuführen sind, kaum ein geeigneter Maßstab zur

Beurteilung der Kostenstellenleiter, da sie sich für derartige Abweichungen nicht verantwortlich zeichnen.

Die ∆B ist die vom Kst-Leiter nicht zu verantwortende Abweichung, die ∆B ist rückführbar auf Veränderungen des Beschäftigungsgrades.

1,5 Pkte.

(Ausführlich- keit nicht erforderlich, Kernaus- sagen werden mit vollen 1,5 Pkten.

bewertet)

b) Punkt A: Schnittpunkt beider Kurven, Bi = Bp 2 Pkte.

Nur bei Planbeschäftigung werden alle fixen Kosten verrechnet, d. h., die Beschäftigungsabweichung und die Leerkosten sind Null

Punkt B: Unterbeschäftigungssituation Bi < Bp 2 Pkte.

Verrechnete Plan-K < Soll-K → positive ∆B

Eine positive BA bedeutet, dass nicht alle Fix-K verrechnet wurden; es entstanden Leerkosten

Punkt C: Überbeschäftigungssituation Bi > Bp 2 Pkte.

Verrechnete Plan-K > Soll-K → negative ∆B

Eine negative BA bedeutet, dass zu viele Fix-K verrechnet wurden; Leerkosten sind nicht angefallen, bzw. die Leerkosten sind negativ.

(10)

Lösung Aufgabe 8 (10 Punkte)

SB 4, Abschnitt 2.2:

Ausgangspunkt ist die Hypothese, dass die Höhe und die Struktur der Gemeinkosten von spezifischen Unternehmensaktivitäten abhängen und nicht wie in der traditionellen Kostenrechnung angenommen primär von bestimmten Kostenstellen verursacht sind.

2,5 Pkte.

Zweck der Prozesskostenrechnung ist die verursachungsgerechte, periodenübergreifende und nach Mengen und Werten differenzierte Ermittlung der Kosten von marktgängigen Leistungen, die im gesamten Leistungsprozess angefallen sind oder anfallen werden.

2,5 Pkte.

Der Leistungsprozess lässt sich im Hinblick auf das gesamte Betriebsgeschehen als eine Aufeinanderfolge von Aktivitäten bzw. Prozessen vorstellen, angefangen vom

Materialeinkauf bis zum Vertrieb der Erzeugnisse. Bei der Beschreibung von Prozessen dominiert die „Stück“-Betrachtung. Was als „Stück“ angesehen wird, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

2,5 Pkte.

Die Prozesskostenrechnung hat nun das Ziel, die exakte Höhe der Stückkosten in den einzelnen Prozessen bzw. Arbeitsschritten periodenübergreifend zu bestimmen. Insofern handelt es sich bei der Prozesskostenrechnung um einen neuen Ansatz zur

Produktkalkulation auf Vollkostenbasis. Voraussetzung ist, dass jeder Kostenstellenleiter die in seiner Kostenstelle ablaufenden Transaktionen (Output) in einzelne Teilaufgaben zerlegt und den hierzu erforderlichen Einsatz an Sach- und Personalmitteln (Input) festhält.

2,5 Pkte.

Lösung Aufgabe 9 (10 Punkte)

SB 4, Abschnitt 2.3:

Die Vorgehensweise beim Target Costing kann man in vier Schritte einteilen:

(1) Festlegung der Zielkosten in Orientierung an den Marktanforderungen und Kundenbedürfnissen nach dem Top Down-Ansatz, bei dem die Zielkosten über mehrere Ebenen heruntergebrochen werden. Die Zielkostenfestlegung erfolgt zunächst für das gesamte zu gestaltende Produkt.

2,5 Pkte.

(2) Die Zieldekomposition (Zielkostenspaltung) ermittelt aus der globalen Gesamtvorgabe Detailvorgaben für einzelne Funktionen. Da die Funktionen den Kundennutzen erhöhen sollen, muss die Zielkostenspaltung an den kaufentscheidenden Faktoren anknüpfen. Die Funktionskosten sind so zu ermitteln, wie es dem Kundenwunsch entspricht. Auch gegenwärtig unrealistisch erscheinende Ansätze sind weiter zu verfolgen.

2,5 Pkte.

(3) Suchen eines Optimums bezüglich Funktionalität und Kosten: 2,5 Pkte.

Es sind Leistungen herauszunehmen, wenn sie mehr kosten, als der Markt bereit ist, dafür zu bezahlen. Leistungen können hinzugefügt werden, wenn das Produkt aus Kundensicht mehr an Wert gewinnt, als das Unternehmen an Kosten dafür aufbringen muss.

Die Zielkosten dürfen nicht durch bloßes (ggf. nicht marktgerechtes) Streichen der Funktionen erreicht werden. Lediglich bei „Übererfüllung“ der Kundenwünsche kann ein Abspecken der Funktionen sinnvoll sein.

(4) Überprüfen des Ergebnisses: 2,5 Pkte.

Ein Visualisierungsinstrument, das die Kostenvorgaben in knapper und anschaulicher Form darstellt, ist das so genannte Zielkostenkontrolldiagramm. Da es im

Allgemeinen nicht sinnvoll sein wird, für jede Funktion eine exakte Erfüllung der Zielkosten zu fordern, wird im Target Costing eine so genannte Zielkostenzone eingeführt, innerhalb derer die Zielkosten als erreicht angesehen werden können.

(11)

BW-REW-P21-061104

Lösung Aufgabe 10 (10 Punkte)

SB 2, Abschnitt 2.3.4:

Die Restwertmethode basiert auf der Vorstellung, dass die Nebenprodukte keinen Gewinnbeitrag leisten sollen, d. h. deren Erlöse sollen lediglich die Gesamtkosten mit abdecken helfen. Die Nettoerlöse der Nebenprodukte reduzieren also die Gesamtkosten des Hauptproduktes. Das Hauptprodukt wird als alleiniger Träger der Gesamtkosten angesehen. Die Restwertmethode orientiert sich am Durchschnittsprinzip.

4 Pkte.

Nebenprodukt B: Erlöse – Einzelkosten 70.000 GE Nebenprodukt C: Erlöse – Einzelkosten 60.000 GE

Nebenprodukte: Erlöse – Einzelkosten 130.000 GE 2 Pkte.

Kuppelprodukte: Gesamte GK-Kosten: 500.000 GE Nebenprodukte: Erlöse – Einzelkosten – 130.000 GE Hauptprodukt A: Einzelkosten + 105.000 GE

Hauptprodukt A: Gesamtkosten 475.000 GE 2 Pkte.

Stückkosten des Hauptproduktes A

= 475.000 GE : 19.000 t

= 25,00 GE/t 2 Pkte.

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