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1.1 Grundlagen und das Fundamental Theorem of Asset Pricing

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(1)

Finanzmathematik 1

WS 2012/13

(2)
(3)

Hans F¨ollmer undAlexander Schied erschienen imDe Gruyter Verlag.

(4)
(5)

Teil I Arbitragetheorie in diskreter Zeit

1 Arbitragetheorie in einer Periode. . . 3

1.1 Grundlagen und das Fundamental Theorem of Asset Pricing . . 3

1.2 Eventualforderungen (Contingent Claims) . . . 13

1.3 Vollst¨andigkeit von Marktmodellen . . . 22

2 Arbitragetheorie im Mehrperiodemodell. . . 25

2.1 Grundlagen Mehrperiodemodelle . . . 25

2.2 Arbitrage und Fundamental Theorem of Asset Pricing . . . 29

2.3 Europ¨aische contingent Claims . . . 45

2.4 Vollst¨andige M¨arkte . . . 54

2.5 Das Binomialmodell (Cox-Ross-Rubinstein-Modell) . . . 57

3 Amerikanische Contingent Claims . . . 67

3.1 Grundlagen . . . 67

3.2 Bewertung und Hedging in vollst¨andigen M¨arkten . . . 70

3.3 Arbitragefreie Preise und Replizierbarkeit in generellen M¨arkten . . . 78

Teil II Risikomaße 4 Grundlagen Risikomaße . . . 85

4.1 Konvexe Risikomaße . . . 86

4.2 Risikomaße und Akzeptanzmengen . . . 90

4.3 Robuste Darstellung von konvexen Risikomaßen . . . 94

4.3.1 Endlich additive Mengenfunktionen . . . 94

4.3.2 Robuste Darstellung . . . 96

4.3.3 Konvexe Risikomaße aufL. . . 103

(6)

4.4 Portfoliooptimierung und Bewertung mittels Risikomaßen

(CAPM) . . . 109

Appendix A . . . .119

A.1 Grundlagen der Wahrscheinlichkeitstheorie . . . 119

A.1.1 Der Wahrscheinlichkeitsraum . . . 119

A.1.2 Unabh¨angigkeit . . . 120

A.1.3 Der Satz von Radon-Nikodym, Dichten . . . 121

A.1.4 Die bedingte Erwartung . . . 123

A.2 Martingale . . . 125

A.3 Konvergenz von zuf¨alligen Folgen . . . 126

Appendix B . . . .129

B.1 Geometrische Charakterisierung von arbitragefreien Marktmodellen . . . 129

B.1.1 Grundlagen . . . 129

B.1.2 Anwendung . . . 132

Appendix C . . . .135

C.1 Grundlagen der Funktionalanalysis . . . 135

C.1.1 Normierte Vektorr¨aume, Banachr¨aume, Hilbertr¨aume . . 135

C.1.2 Beispiele normierter Vektorr¨aume, Banachr¨aume, Hilbertr¨aume . . . 136

C.1.3 Trennung in endlichdimensionalen Vektorr¨aumen . . . 137

C.1.4 Trennungss¨atze von Hahn-Banach . . . 140

(7)

Arbitragetheorie in diskreter Zeit

(8)
(9)

Arbitragetheorie in einer Periode

1.1 Grundlagen und das Fundamental Theorem of Asset Pricing

Marktmodell und Arbitrage.F¨ur ein Marktmodell in einer Periode (Ein- periodenmodell) sind gegeben:

(i) d+ 1 Wertpapiere (Assets), d∈N,

(ii) zwei Zeitpunkte:t= 0 (heute) undt= 1 (Zukunft).

Zum Zeitpunktt= 0 sind die Preise (z.B. in EUR) der Wertpapiere bekannt:

πi≥0 f¨uri= 0, . . . , d.

Zum Zeitpunkt t = 1 sind die Kursentwicklungen bzw. Preise hingegen un- sicher. Die zuk¨unftigen Kurse modellieren wir als Zufallsvariablen auf einem geeigneten Wahrscheinlichkeitsraum (Ω,F,P):

Si:Ω→[0,∞), i= 0,1, . . . , d.

Si(ω) ist dann der Preis desi-ten Assets zum Zeitpunktt= 1 bei gegebenem Szenarioω∈Ω.

Das 0-te Wertpapier spielt eine besondere Rolle und modelliert ein Bankkonto (Bond). Wir setzen

π0= 1 und

S0=S0(ω) = 1 +r,

wobeir >−1,r∈R, den Zinssatz modelliert. 1 Euro Startkapital auf meinem Bankkonto zum Zeitpunkt t = 0 entwickelt sich also mit dem deterministi- schen Zinssatzrzu (1 +r) Euros zum Zeitpunktt= 1 (f¨ur das Bankkonto ist somit die Wertentwicklung zum Zeitpunkt t= 1 schon zum Zeitpunkt t= 0 bekannt).

S0wird auch als

”riskfree Asset“ undS1, . . . , Sdals

”risky Assets“ bezeichnet.

(10)

Notation 1.1 Wir notieren π:= π1, . . . , πd

∈Rd+,

¯

π:= π0, π1, . . . , πd

(= (π0, π))∈Rd+1+ , S:= S1, . . . , Sd

, S¯:= S0, S1, . . . , Sd

(= (S0, S)).

Definition 1.2 Ein Portfoliooder auch Strategie ist ein Vektor ξ¯= ξ0, ξ

= ξ0, ξ1, ..., ξd

∈Rd+1,

wobeiξi die Anzahl desi-ten Assets im Portfolio ist (insbesondere entspricht ξ0 dem Geld auf der Bank).

Der Anfangswert (Preis) eines Portfolios zur Zeit t= 0 wird gegeben durch V0= ¯ξ·π¯=

d

X

i=0

ξiπi

und der Endwert desselben Portfolios zur Zeit t= 1 durch V1= ¯ξ·S¯=

d

X

i=0

ξiSi.

Bemerkung 1.3 In der Definition unseres Marktmodells sind folgende An- nahmen impliziert:

(a) ξi<0 m¨oglich, das heißt

”short selling“ ist erlaubt.

(b) Keine Transaktionskosten.

(c) Kein Unterschied zwischen Kauf-/Verkaufspreis (kein Bid/Ask-Spread).

(d) Liquidit¨at: alle Assets sind in beliebig großer Zahl verf¨ugbar/verk¨auflich, zudem beliebig st¨uckelbar.

Definition 1.4 Die diskontierten Preisedefinieren wir durch Xi:= Si

1 +r, i= 0, . . . , d und die diskontierten Wertver¨anderungendurch

Yi:=Xi−πi= Si

1 +r −πi, i= 1, . . . , d.

Weiter definieren wir:

(11)

X¯ := (X0, X) := (1, X1, . . . , Xd) und

Y := Y1, . . . , Yd . Bemerkung 1.5

(a) Wir betrachten diskontierte Preise, um Preise in t = 1 mit Preisen in t= 0 vergleichen zu k¨onnen: 1 Euro heute ist mehr wert als 1 Euro zum Zeitpunkt t = 1 (unter der Annahme positiver Zinsen r > 0). Deshalb betrachten wir Preise nicht in der Einheit

”W¨ahrung“ sondern in der Einheit

”Bond“ (1 Bond heute ist 1 Bond int= 1). F¨ur die diskontierten Preise verwenden wir daher den Bond alsNum´eraire.

(b) Alternativ k¨onnte jedes andere strikt positive Wertpapier (bzw. Portfolio) als Num´eraire verwendet werden (das heißt, alle Preise werden in Einhei- ten dieses Num´eraire ausgedr¨uckt).

Definition 1.6 Ein Portfolioξ¯∈Rd+1 heißt Arbitragem¨oglichkeitoder ein- fach Arbitrage, falls

V0= ¯ξ·¯π≤0, V1= ¯ξ·S¯≥0, P−f.s., und P ξ¯·S >¯ 0

>0.

Ein Marktmodell ¯π,S¯

nennen wir arbitragefrei, falls es keine Arbitrage zul¨asst.

Bemerkung 1.7

(i) Unter einer Arbitragem¨oglichkeit versteht man also die M¨oglichkeit, einen

”risikofreien Gewinn“ zu erzielen. Wir gehen davon aus, dass in ef- fizienten M¨arkten Arbitragem¨oglichkeiten nicht realisierbar sind. Diese Arbitragefreiheit wird im Folgenden unsere Schl¨usselannahme zur Be- wertung von Finanzprodunkten sein.

(ii) Ist ein Marktmodell arbitragefrei, so gilt Si = 0 P−f.s. falls πi = 0, weshalb wir im Folgenden o. B. d. A. (kurz f¨ur ohne Beschr¨ankung der Allgemeinheit)πi>0 voraussetzen k¨onnen.

(iii) In der Definition von Arbitrage spieltPnur bei der Festlegung der Null- mengen eine Rolle. Daher gilt: istQein zuP¨aquivalentes Wahrschein- lichkeitsmaß, so istξeine Arbitragem¨oglichkeit bez¨uglichPgenau dann, wennξeine Arbitragem¨oglichkeit bez¨uglichQist.

Lemma 1.8 Es sind ¨aquivalent:

(a) Es existiert eine Arbitragem¨oglichkeit.

(b) Es existiert ξ¯∈Rd+1, so dass

ξ¯·π¯≤0, ξ¯·X¯ ≥0 P−f.s. und P ξ¯·X >¯ 0

>0, wobei X¯ := X0, . . . , Xd

.

(12)

(c) Es existiert ξ∈Rd mit

ξ·Y ≥0 P−f.s. und P(ξ·Y >0)>0, das heißt

ξ·S ≥(1 +r)ξ·π P−f.s. und P(ξ·S >(1 +r)π)>0.

Beweis: Ubung.¨ ut

Fundamental Theorem of Asset Pricing.Nun kommen wir zum Haupt- satz des Kapitels. Zun¨achst f¨uhren wir folgende Definition ein:

Definition 1.9 Ein WahrscheinlichkeitsmaßP auf (Ω,F) heißt risikoneu- trales Maß oder Martingalmaß, falls

πi=EP

Si 1 +r

, f¨ur allei= 0, . . . , d.

Wir notieren mit

P :={P|P≈P, P istMartingalmaß}

die Menge der ¨aquivalentenMartingalmaße.

Theorem 1.10 (FTAP - Fundamental Theorem of Asset Pricing) Ein Markt ist arbitragefrei genau dann, wenn

P 6=∅.

In diesem Fall existiert sogar ein P ∈ P mit beschr¨ankter Radon-Nikodym- Dichte ddP

P.

Beweis: Angenommen es gelte P 6= ∅. Sei P ∈ P und ¯ξ ∈ Rd+1 eine Strategie, so dass ¯ξ·X¯ ≥0P−f.s. undP ξ¯·X >¯ 0

>0. Dann gilt 0<EPξ¯·X¯

= ¯ξ·EPDef.1.9

= ξ¯·π,¯ ξ¯kann also keine Arbitragem¨oglichkeit sein.

Nun die andere Richtung der ¨Aquivalenz.

(i) Ohne Beschr¨ankung der Allgemeinheit k¨onnen wirEP[kYk]<∞anneh- men, das heißt

EP

|Yi|

<∞ f¨ur allei= 1, . . . , d,

denn falls E[kYk] = ∞ist, betrachte ˜P gegeben durch ddPP˜ = 1+kY1 k·c, wobei c:= 1

EP[1+kY1 k]. Dann gilt

(13)

EP

"

dP˜ dP

#

= 1, dP˜

dP >0 und dP˜ dP < c.

Damit erhalten wir

EP˜[kYk] =EP

"

dP˜ dPkYk

#

=EP

1

1 +kYk· kYk

·c≤c

<∞.

Mit Bemerkung 1.7 folgt nun: Der Markt ist arbitragefrei unter Pgenau dann, wenn er unter ˜Parbitragefrei ist.

Weiterhin, angenommen es gibt einP∈P˜ mit beschr¨ankter Dichte dP

dP˜ . Dann ist auch

dP dP = dP

dP˜ ·dP˜ dP beschr¨ankt.

(ii) Sei alsoEP[kYk]<∞. Wir definieren:

Q:=

Q|QWahrscheinlichkeitsmaß, Q≈P, dQ

dP beschr¨ankt

und

C:={EQ[Y]|Q∈ Q},1 wobei EQ[Y] gerade der VektorEQ[Y] := EQ

Y1 , ...,EQ

Yd ist.

Es gibt ein ¨aquivalentes Martingalmaß P ∈ P ∩ Q genau dann, wenn 0∈ C.

Angenommen 0∈ C. Es gilt offensichtlich, dass/ P∈ Q und somitC 6=∅.

Weiter ist C konvex, denn sei 0< α <1 undEQ1[Y],EQ2[Y]∈ C, dann gilt

αEQ1[Y] + (1−α)EQ2[Y] =EQα[Y]∈ C,

mit Qα = αQ1+ (1−α)Q2 ∈ Q. Aus dem Trennungssatz in endlicher Dimension (siehe Satz C.15) folgt nun die Existenz eines ξ∈Rd mit

ξ·EQ[Y]≥0 f¨ur alleQ∈ Q, (1.1) ξ·EQ0[Y]>0 f¨ur mindestens einQ0∈ Q. (1.2) Aus (1.2) folgt

1 EQ Yi

= EPdQ

dPYi

dQ

dP beschr¨ankt

≤ c·EP

|Yi|

< ∞, wobei c ∈ R. Da Y integrierbar unterPist folgt nun, dassEQ

Yi

wohldefiniert ist.

(14)

Q0(ξ·Y >0)>0.

DaP ≈ Q0, folgt nun

P(ξ·Y >0)>0.

Bleibt also nur noch zu zeigen, dassξ·Y ≥0 P−f.s..

Dazu definieren wir

ϕn :=

1− 1

n

1A+1 n1AC,

wobei n = 2,3,4, . . . und A := {ξ·Y <0} und AC = Ω\A die zu A komplement¨are Menge ist. Weiter definieren wir Wahrscheinlichkeitsmaße Qn≈Pdurch

dQn

dP = ϕn

EPn], f¨urn= 2,3,4, . . . . Dann gilt 0< ddQPn ≤1 und damitQn∈ Q.

Aus (1.1) folgt nun

ξ·EQn[Y] =EQn[ξ·Y] = EP[ξ·Y ϕn] EPn] ≥0 und damit

n→∞lim EP[ξ·Y ϕn] =EP

hξ·Y lim

n→∞ϕni

=EP[ξ·Y1A]

≥0,

wobei in der ersten Gleichung der Satz der dominierten Konvergenz an- gewandt wurde. AlsoP(A) = 0 und somitξ·Y ≥0P−f.s..

Mit Lemma 1.8 folgt nun, dass ξ eine Arbitragem¨oglichkeit ist. Dies ist aber ein Widerspruch zur Annahme, dass das Marktmodell arbitragefrei ist. Das heißt 0∈ C.

u t

(15)

Korollar 1.11 Sei lediglich S¯= (S0, . . . , Sd)gegeben.

(a) Die Menge aller m¨oglichen abritragefreien Preise ist gegeben durch:

Π :=

EQ[ ¯X]|Q∈ Q , wobeiQ:={QWahrscheinlichkeitsmaß|Q≈P, ddQ

P beschr¨ankt}.

(b) Die MengeΠ ist konvex und nicht-leer.

Beweis:

(a) Folgt direkt aus dem Theorem 1.10 (FTAP).

(b) Qist konvex und nicht-leer und somit auch Π, weil die Abbildung Q 3 Q7→EQ[ ¯X]∈Π affin ist.

u t Beispiel 1.12 Sei (Ω,F,P) ein Wahrscheinlichkeitsraum mitΩ={ω1, . . . , ωn}, F =P(Ω) (Potenzmenge) undP(ωi) =:pi>0. Wir betrachten einen Markt bestehend aus einem Bond

und aus einem risky Asset

Dabei sei:

S11) =:s1, . . . , S1n) =:sn.

Wann ist dieses Modell arbitragefrei? Ein Wahrscheinlichkeitsmaß ˜P≈Pist hier gegeben durch einen Vektor (˜p1, . . . ,p˜n) mit ˜pi > 0, i = 1, . . . , n, und Pn

i=1i= 1 (es gilt dann ˜P(ωi) = ˜pi,i= 1, . . . , n). Laut Korollar 1.11 ist der Markt arbitragefrei genau dann, wenn

π1(1 +r)∈ ( n

X

i=1

sii|p˜i>0,

n

X

i=1

˜ pi = 1

) .

Also existiert ein ¨aquivalentes MartingalmaßP genau dann, wenn pi :=Pi) folgende Bedingungen erf¨ullt:

(16)

(i) pi >0, p1+· · ·+pn= 1, (ii) π1(1 +r) =s1p1+· · ·+snpn.

Falls eine L¨osung von (i) und (ii) existiert, dann ist sie f¨ur n = 2 eindeutig und f¨ur n >2 gibt es unendlich viele L¨osungen.

Replizierbare Auszahlungsprofile und das Gesetz eines eindeutigen Preises

Definition 1.13 Der lineare Vektorraum von Zufallsvariablen V :=ξ¯·S¯|ξ¯∈Rd+1

wird die Menge der replizierbaren Auszahlungsprofile (attainable payoffs)ge- nannt (Payoffs die durch ein Portfolio generiert werden k¨onnen).

Im Allgemeinen existiert f¨urV ∈ V kein eindeutiges generierendes Portfolio.

Es gilt jedoch die folgende Proposition:

Proposition 1.14 (Law of one price)

Sei das Marktmodell arbitragefrei und V ∈ V mit V = ¯ξ·S¯= ¯η·S¯ P−f.s.

f¨urξ¯6= ¯η∈Rd+1. Dann giltξ¯·π¯= ¯η·π¯ und π(V) := ¯ξ·π¯ ist der eindeutige arbitragefreie Preis vonV. Beweis: W¨ahleP∈ P2. Dann gilt:

ξ¯·π¯= ¯ξ·EP[ ¯X]

=EP[ ¯ξ·X]¯

=EP[¯η·X¯]

= ¯η·EP[ ¯X] = ¯η·π¯

Alle anderen Preise w¨urden offensichtlich eine Arbitragem¨oglichkeit ergeben.

u t Renditen

Definition 1.15 Der Markt sei arbitragefrei undV ∈ V mitπ(V)6= 0. Dann definieren wir die Rendite (Return)von V durch:

R(V) := V −π(V) π(V) . Insbesondere gilt, falls:

2 Da der Markt arbitragefrei ist, gilt laut Theorem 1.10 (FTAP)P 6=∅.

(17)

(i) V =S0, so folgt

R(V) =R(S0)

= S0−π(S0) π(S0)

= r+ 1−1 1 =r.

(ii) V =Pn

k=1αkVk, 06=Vk∈ V, so folgt R(V) = V −π(V)

π(V)

= Pn

k=1αkVk−Pn

k=1αkπ(Vk) Pn

k=1αkπ(Vk)

=

n

X

k=1

αkπ(Vk)

π(Vk) ·Vk−π(Vk) αkπ(Vk)

=

n

X

k=1

βkR(Vk),

wobei βk =αkπ(Vπ(V)k). (iii) V = ¯ξ·S, so folgt aus (ii)¯

R(V) =

d

X

i=0

ξiπi ξ¯·¯πR(Si).

Proposition 1.16 Sei der Markt arbitragefrei und sei V ∈ V mitπ(V)6= 0.

Dann gilt:

(a) F¨ur P∈ P istEP[R(V)] =r (unter einem ¨aquivalenten Martingalmaß P besitzt jedes Portfolio den risikofreien Zinssatzrals erwartete Rendi- te!).

(b) F¨ur Q≈P, P∈ P mitEP[|S|]¯ <∞ist EQ[R(V)] =r−covQ

dP dQ, R(V)

, wobei wir mitcovQ die Kovarianz bez¨uglich Qnotieren.

Beweis:

(18)

(a) DaEP[V] =π(V)(1 +r), gilt:

EP[R(V)] = EP[V]−π(V) π(V) =r.

(b) Sei ϕ= ddPQ. Dann gilt:

covQ, R(V)) =EQR(V)]−EQ]

| {z }

=1

EQ[R(V)]

=EP[R(V)]−EQ[R(V)].

Mit (a) folgt nun die Behauptung.

u t Bemerkung 1.17 (Redundante Marktmodelle)

Das Marktmodell sei arbitragefrei und ¯ξ ∈Rd+1, so dass ¯ξ·S¯ = 0 P−f.s..

Falls ¯ξ6= 0, existiert i∈ {0, . . . , d}, so dassξi6= 0 und Si =−1

ξi X

k=0k6=i

ξkSk,

πi =−1 ξi

X

k=0k6=i

ξkπk.

Das WertpapierSi ist somit redundant (kann durch die ¨ubrigen Wertpapie- re dargestellt werden) und kann weggelassen werden. O. B. d. A. nehmen wir deshalb im Folgenden an:

Wenn ¯ξ·S¯= 0P−f.s., dann gilt ¯ξ= 0. (1.3) Falls (1.3) gilt, heißt das Marktmodellnicht-redundant.

Bemerkung 1.18 (Num´eraire)

Die Definition von Arbitrage ist unabh¨angig von der Wahl des Num´eraires.

Daher k¨onnen wir analoge Ergebnisse des Theorems 1.10 (FTAP) f¨ur einen beliebigen Num´eraire herleiten.

Nehmen wir zum Beispiel an π1 >0,S1 >0 P−f.s., k¨onnen wir das erste Wertpapier als Num´eraire, das heißt als Preiseinheit, verwenden.

Definition. P˜≈Pist ein¨aquivalentes Martingalmaßbez¨uglich dem Num´eraire S1, falls:

πi π1 =EP˜

Si S1

, i= 0, . . . , d.

Sei ˜P :={P˜ ¨aquivalentes Martingalmaß bzgl. Num´eraireS1}. Dann gilt:

(19)

(a) ˜P=n

| ddPP˜ = S1

EP[S1], P∈ Po .

(b) ˜P ∩ P=∅, fallsS1 P−f.s.nicht-konstant.

Beweis: Ubung.¨ ut

1.2 Eventualforderungen (Contingent Claims)

Definition 1.19 Ein Contingent Claim(oder Claim) ist eine Zufallsvariable C auf (Ω,F,P), so dass

0≤C <∞ P−f.s..

Ein Derivat ist ein Contingent Claim C welcher σ(S0, . . . , Sd)-messbar ist, d.h.

C=f(S0, . . . , Sd), f¨ur eine messbare Funktionf:Rd+1→R+. Bemerkung 1.20

(a) Ein Contingent Claim ist ein Finanzprodukt, bei dem der Verk¨aufer des Claims sich zur Zahlung von C = C(ω) (Payoff) an den K¨aufer zum Zeitpunktt= 1 verpflichtet.

(b) An Finanzm¨arkten existieren auch Claims/Derivate mit m¨oglichen ne- gativen Payoffs (Kombination von long/short-Positionen in Derivate mit nicht negativen Payoffs).

Beispiel 1.21 (Ein paar Derivate) (a) FORWARD

Ein Vertrag in dem zum Zeitpunktt= 0 ein fester PreisK(forward price) f¨ur ein bestimmtes WertpapierSi zum Zeitpunktt= 1 vereinbart wird.

Payoff:C(ω) =Si(ω)−K.

(b) CALL OPTION

Ein Vertrag, der dem K¨aufer der Call Option die M¨oglichkeit (Option), aber nicht die Verpflichtung gibt, ein WertpapierSizu einem festen Preis K(strike price) zum Zeitpunktt= 1 zu kaufen.

Payoff:C(ω) = ( Si(ω)

| {z }

Basiswert

−K)+:= max{Si−K,0}.

(20)

(c) PUT OPTION

Ein Vertrag, der dem K¨aufer der Put Option die M¨oglichkeit aber nicht die Verpflichtung gibt, ein WertpapierSi zu einem festen PreisK(strike price) zum Zeitpunktt= 1 zu verkaufen.

Zum Zeitpunktt= 1 gilt:

Si−K= (Si−K)+−(K−Si)+.

Unter der Arbitragefreiheit muss dann auch die Gleichheit f¨ur die Preise zum Zeitpunktt= 0 gelten:

πi− K

1 +r =π(Call)−π(P ut).

Daraus folgt die sogenanntePut-Call-Parit¨at: π(Call) =π(P ut) +πi− K

1 +r.

(d) BASKET-OPTION

Optionen/Derivate auf ein Portfolio von Wertpapieren mitV(ω) = ¯ξ·S(ω)¯ als Basiswert. Zum Beispiel:

Call: (V −K)+ Put: (K−V)+.

(21)

(e) STRADDLE

Eine Absicherung dagegen, dass sich ein PortfoliowertV = ¯ξ·S¯von seinem Anfangswertπ(V) weg bewegt, egal in welche Richtung:

C= (V −π(V))++ (π(V)−V)+(= ”Call” + ”P ut”) =|V −π(V)|.

Definition 1.22 (arbitragefreie Preise eines Claims)

πC ≥0 ist ein arbitragefreier Preis f¨ur einen Claim C, falls der erweiterte Markt

0, . . . , πd, πd+1C),

(S0, . . . , Sd, Sd+1=C) (1.4) arbitragefrei ist. Wir notieren die Menge aller arbitragefreien Preise von C mitΠ(C).

Proposition 1.23 Sei C ein Claim in einem arbitragefreien Markt (¯π,S).¯ Dann ist die MengeΠ(C) aller arbitragefreien Preise f¨ur C gegeben durch:

Π(C) =

EP

C 1 +r

|P∈ P ¨aquivalentes Martingalmaß mitEP[C]<∞

Π(C)ist ein nicht-leeres Intervall.

Beweis: SeiπC∈Π(C). Laut Theorem 1.10 (FTAP) existiert ein ¨aquivalentes MartingalmaßP f¨ur unseren erweiterten Markt (1.4), d.h.

P≈PundEP

Si 1 +r

i f¨ur allei= 0, . . . , d+ 1.

Insbesondere ist dann wegen

(22)

EP

C 1 +r

C P∈ P und

EP[|C|] =EP[C] = (1 +r)πC<∞.

Sei nunπC :=EP

h C 1+r

i

f¨ur einP ∈ P. Dann ist P auch ein ¨aquivalentes Martingalmaß f¨ur den erweiterten Markt (1.4). Laut Theorem 1.10 (FTAP) ist dannπC∈Π(C).

Wir zeigen nun, dassΠ(C) ein nicht-leeres Interval ist.

(i) Zun¨achst zeigen wir, dass Π(C) konvex ist: f¨ur P1,P2 ∈ P mit EP1,P2[C]<∞undλ∈[0,1] gilt:

λEP1

C 1 +r

+ (1−λ)EP2

C 1 +r

=EP

C 1 +r

∈Π(C), wobei P:=λP1+ (1−λ)P2∈ P undEP[C]<∞.

(ii) Nun zeigen wir, dassΠ(C) nicht-leer ist. SeiP≈Pdefiniert durch dP˜

dP = 1

1 +C · 1 EP

h 1 1+C

i. Dann gilt:

EP˜[C] =EP

1 1 +C ·C

1 EP

h 1 1+C

i <∞.

Laut Theorem 1.10 (FTAP) existiert ein ¨aquivalentes Martingalmaß P∈ P mit dP

dP˜ beschr¨ankt, d.h. dP

dP˜ ≤k, f¨ur eine Konstantek >0, so dass

EP[C] =EP˜

C· dP dP

≤K·EP˜[C]<∞.

Somit giltπC=EP

h C 1+r

i∈Π(C).

u t Definition 1.24 Die untere bzw. obere Arbitragegrenze eines Claims C ist definiert als

πinf(C) := infΠ(C)∈[0,∞) bzw.

πsup(C) := supΠ(C)∈[0,∞].

Theorem 1.25 (Dualit¨atsrelationen f¨ur Arbitragegrenzen) In einem ar- bitragefreien Marktmodell sind die Arbitragegrenzen eines Claims C gegeben durch

(23)

(a)

πinf(C) = inf

P∈PEP

C 1 +r

= max

m∈[0,∞)| ∃ξ∈Rd mitm+ξ·Y ≤ C

1 +r P−f.s.

. (b)

πsup(C) = sup

P∈PEP

C 1 +r

= min

m∈[0,∞)| ∃ξ∈Rd mitm+ξ·Y ≥ C

1 +r P−f.s.

.

Beweis: Wir beweisen nur (b), der Fall (a) wird analog bewiesen.

Zun¨achst zeigen wir, dassπsup(C)≤infM, wobei M:=

m∈[0,∞]| ∃ξ∈Rd mit m+ξ·Y ≥ C

1 +r P−f.s.

. Seim∈ MundP∈ P. Dann folgt

EP

C 1 +r

≤EP[m+ξ·Y]

P∈P

= m und damit

infM ≥ sup

P∈PEP

C 1 +r

≥ sup

P∈P EP[C]<∞

EP

C 1 +r

sup(C).

Nun zeigen wir infM ≤πsup(C).

1. Der Fall πsup(C) =∞ist trivial.

2. Seiπsup(C)<∞undm > πsup(C).

Aus Proposition 1.23 folgt die Existenz einer Arbitragem¨oglichkeit im erweiterten Markt mit πd+1 = m und Sd+1 = C. Also existiert ein

ξ, ξd+1

∈Rd+1, so dass ξ·Y +ξd+1

C 1 +r−m

≥0 P−f.s.

und

P

ξ·Y +ξd+1 C

1 +r−m

>0

>0 P−f.s..

(24)

Da das urspr¨ungliche Marktmodell (π, S) arbitragefrei ist, ist ξd+1 6= 0.

Desweiteren gilt f¨urP∈ P mitEP[C]<∞ EP

ξ·Y +ξd+1 C

1 +r−m

d+1

EP

C 1 +r

−m

≥0.

Dam > πsup(C) gilt aber EP

C 1 +r

−m <0.

Und damitξd+1<0. Daraus folgt f¨urη:= −ξ ξd+1 m+η·Y ≥ C

1 +r P−f.s., alsom∈ M. Es folgt nun

infM ≤πsup(C).

Zuletzt zeigen wir, dass infM= min

m∈[0,∞)| ∃ξ∈Rd mit m+ξ·Y ≥ C

1 +r P−f.s.

. Ohne Beschr¨ankung der Allgemeinheit sei infM<∞und das Marktmo- dell nicht redundant (Bemerkung 1.17).

Sei (mn)n∈N∈ Mmit

n→∞lim mn= infM=πsup(C) und w¨ahle f¨ur alle n∈Neinξn∈Rd, so dass

mnn·Y ≥ C

1 +r P−f.s..

1. Fall: (ξn)n∈N beschr¨ankt (d.h. es existiert k >0, so dass kξnk< k f¨ur alle n∈N).

Dann existiert eine konvergente Teilfolgeξnk

k→∞−−−→ξ∈Rd, so dass πsup(C) +ξ·Y = lim

k→∞(mnknkY)≥ C

1 +r P−f.s., das heißt

πsup(C)∈ M.

(25)

2. Fall: (ξn)n∈N nicht beschr¨ankt.

Es existiert also eine Teilfolgeξnk, so dass lim

k→∞nkk=∞.

Definiere

ηk := ξnk

nkk, k∈N.

Offensichtlich giltkηkk= 1 f¨ur alle k∈N. Die Folge (ηk)k∈Nist also beschr¨ankt.

Es existiert also eine konvergente Teilfolgeηkl

−−−→l→∞ η mitkηk= 1.

Dann gilt lim

l→∞

mnkl

nklk+ηkl·Y

!

=η·Y ≥ lim

l→∞

C 1 +r

1

nklk = 0, P−f.s.

Da das Martkmodell arbitragefrei ist, folgtη·Y = 0 P−f.s.

Außerdem ist das Marktmodell nicht redundant, wasη= 0 impliziert.

Dies steht im Widerspruch zukηk= 1. Demnach ist nur der erste Fall m¨oglich.

u t Definition 1.26 Sei C ein Claim. Ein Portfolio ξ ∈ Rd+1 heißt Sub- bzw.

Superhedgevon C, falls

ξ·S≤C bzw. ξ·S ≥C P−f.s..

Wir nennenξ¯·π¯ Sub- bzw. Superhedgingpreis vonC. Gilt sogarξ·S=C P− f.s., dann heißt der Claim C replizierbar (oder attainable), d.h. C ∈ V aus Definition 1.13. Wir nennen ξHedge, oder replizierendes Portfoliovon C.

Bemerkung 1.27

(a) Seiξ ein Superhedge von C. F¨ur den ClaimpreisπC =ξ·π (Superhed- gingpreis) kann sich derVerk¨aufer des Claims mittels Kauf des Superhed- geportfolios gegen jegliche Claimforderung zum Zeitpunktt= 1 absichern.

(b) Analog bietet f¨ur einen Subhedge ξ der Claimpreis πC =ξ·π (Subhed- gingpreis) demK¨aufer die M¨oglichkeit den Claimpreis durch Verkauf des Subhedgeportfolios zu decken.

(c) IstCreplizierbar durch ein Portfolioξ, so ist der Preis ¯ξ·π¯des replizieren- den Portfolio sowohl (maximaler) Subhedgingpreis wie auch (minimaler) Superhedgingpreis.

Interpretation von (a) und (b) in Theorem 1.25

zu (b): Istξein Superhedge von C, so erf¨ullenm:=ξ·πundη=ξ

(26)

m+η·Y ≥ C

1 +r P−f.s., denn es gilt

ξ·S 1 +r ≥ C

1 +r genau dann, wenn

ξ·π

|{z}=m

+ ξ·S 1 +r−ξ·π

| {z }

=η·Y

≥ C 1 +r.

Sei umgekehrtm∈[0,∞) undη∈Rd, so dass m+η·Y ≥ C

1 +r P−f.s..

Dann ist ξ= (m−η·π, η) ein Superhedge von Cmit ξ·π=m.

πsup(C) in (b) ist also derminimale Superhedingpreis.

zu (a): Analog istπinf(C) in (a) dermaximale Subhedgingpreis.

Korollar 1.28 Das Marktmodell sei arbitragefrei, weiterhin seiCein Claim.

(a) C ist replizierbar genau dann, wenn ein eindeutiger arbitragefreier Preis πC existiert, d.h.|Π(C)|= 1.

(b) Ist C nicht replizierbar, so gilt

πinf(C)< πsup(C) und

Π(C) = (πinf(C), πsup(C)).

Beweis:

(a) IstCreplizierbar, so gilt

πinf(C)T hm.=1.25πsup(C)P rop.1.23Π(C), d.h.|Π(C)|= 1.

Die Umkehrung folgt aus (b).

(b) Aus Proposition 1.23 folgt, dass Π(C) ein nicht-leeres Intervall ist. Wir zeigen nun

πinf(C), πsup(C)∈/Π(C).

(27)

Aus Theorem 1.25 folgt die Existenz einesξ∈Rd, so dass πinf(C) +ξ·Y ≤ C

1 +r P−f.s.. (1.5)

Wir betrachten nun den erweiterten Markt (π, πinf(C)),(S, C) und das Portfolio (ξ·π−πinf(C),−ξ,1)∈Rd+2.

F¨urt= 0 gilt dann

ξ·π−πinf(C)−ξ·π+πinf(C) = 0.

Und f¨urt= 1 erhalten wir

(ξ·π−πinf(C))(1 +r)−ξ·S+C

(1.5)

≥ 0 P−f.s.

und

P((ξ·π−πinf(C))(1 +r)−ξ·S+C >0)>0 P−f.s., daC nicht replizierbar ist.

Es existiert also eine Arbitragem¨oglichkeit im erweiterten Markt. Damit gilt

πinf(C)∈/Π(C).

F¨urπsup(C)∈/Π(C) folgt der Bewewis analog.

u t Bemerkung 1.29 Aus Korollar 1.28 folgt:

(i) Ist C replizierbar durch ein Portfolio ¯ξ, so ist der maximale Subhed- gingpreisπinf(C) und der minimale Superhedgingpreisπsup(C) gegeben durch den eindeutigen arbitragefreien Claimpreis ¯ξ·π.¯

(ii) Ist C nicht replizierbar, sind Sub- bzw. Superhedgingpreise nicht arbi- tragefrei!

Beispiel 1.30 (Universal arbitrage bounds for put and call options)

Wir betrachten im Folgenden ein arbitragefreies Marktmodell, sowie Put und Call Optionen auf demi-ten Wertpapier mit StrikeK.

CCall:= (Si−K)+ , CP ut:= (K−Si)+. Offensichtlich giltCCall ≤Si, so dass

EP

CCall 1 +r

≤πi f¨ur alle P∈ P, i= 0, . . . , d. (1.6)

(28)

Andererseits erhalten wir aus der Jensenschen Ungleichung, dass EP

CCall 1 +r

EP

Si 1 +r

− K 1 +r

+

=

πi− K 1 +r

+

, (1.7)

f¨uri= 0, . . . , d. Aus (1.6) und (1.7) erhalten wir die folgenden Arbitragegren- zen f¨ur eine Call Option:

πi− K 1 +r

+

≤πinf(CCall)≤πsup(CCall)≤πi, f¨uri= 0, . . . , d.

F¨urCP utergibt sich analog K

1 +r−πi +

≤πinf(CP ut)≤πsup(CP ut)≤ K 1 +r f¨uri= 0, . . . , d. F¨urr≥0 gilt weiterhin

i−K)+≤πinf(CCall)

f¨uri= 0, . . . , d. Dabei wird (πi−K)+ intrinsic value gennant, und es folgt, dass f¨ur einen arbitragefreien Preis πCall derTime Value πCall−(πi−K)+ einer Call Option positiv ist. F¨ur Put Optionen ist der intrinsic value (K−πi)+ nur f¨urr≤0 eine untere Schranke.

Man sagt im Fall

intrinsic value >0: Option is “in the money”

πi=K: Option is “at the money”

sonst: Option ist “out of the money”

1.3 Vollst¨ andigkeit von Marktmodellen

Definition 1.31 Ein Marktmodell heißt vollst¨andig (complete), falls jeder Claim replizierbar ist.

Theorem 1.32 (Second FTAP) Ein Marktmodell ist arbitragefrei und vollst¨andig genau dann, wenn

| P |= 1, d.h. es existiert genau einP∈ P.

(29)

Beweis: Angenommen das Marktmodell ist arbitragefrei und vollst¨andig. Aus der Vollst¨andigkeit des Marktmodells folgt, dass f¨ur alleA∈ F die Indikator- funktion1A ein replizierbarer Claim ist.

Korollar 1.28 (a) impliziert nun, dass P(A) =EP[1A] unabh¨angig von der Wahl von P ∈ P 6= ∅ ist, da das Marktmodell arbitragefrei ist. Damit ist

| P |= 1.

AngenommenP ={P}.Csei ein Claim und

Π(C) =

EP

C 1 +r

|P∈ P, EP[C]<∞

die nicht-leere Menge der arbitragefreien Preise (Prop.1.23). Da| P |= 1 folgt

|Π(C)|= 1. Mit Korollar 1.28 (a) folgt nun, dassC replizierbar ist. ut Proposition 1.33 Ist das Marktmodell vollst¨andig, so gilt

L0(Ω,F,P) =span(S0, . . . , Sd) :=

ξ·S|ξ∈Rd+1 =V.

Insbesondere ist F = σ(S0, . . . , Sd) modulo P-Nullmengen. Weiterhin exis- tiert eine Partition von Ω in h¨ochstens (d+ 1) Atome in (Ω,F,P). Ist das Modell zus¨atzlich arbitragefrei, alsoP ={P}, gilt weiterhin

L0(Ω,F,P) =L1(Ω,F,P).

Bemerkung 1.34

(a) Zur Erinnerung: Ein Atom aus (Ω,F,P) ist einA∈ F, so dassP(A)>0 und f¨ur alleB∈ F mitB ⊆A giltP(B) = 0 oderP(B) =P(A).

(b) Proposition 1.33 besagt also, dass vollst¨andige Einperiodenmodelle end- liche Wahrscheinlichkeitsr¨aume implizieren. Vollst¨andige Modelle in dis- kreter Zeit sind also sehr limitiert!

Beweis: Offensichtlich gilt L0(Ω,F,P)

fallsP∈P

⊇ L1(Ω,F,P)

⊇ V.

Sei das Modell vollst¨andig und Z ∈ L0(Ω,F,P). Dann sind die Claims Z := −min{0, Z} und Z+ := max{0, Z} replizierbar und somit in V. Da Z=Z+−Z, istZ auch inV und damit dimL0(Ω,F,P)≤d+ 1. Falls das Marktmodell nicht-redundant ist, gilt insbesondere dimL0(Ω,F,P) =d+ 1.

Ist das Modell zus¨atzlich arbitragefrei, alsoP ={P}, ist L0(Ω,F,P) =L1(Ω, σ(S0, . . . , Sd),P) =V.

Wir ben¨otigen das folgendeHilfslemma: F¨urp∈[0,∞] gilt

(30)

dimLp(Ω,F,P)

= sup

n∈N| ∃PartitionA1, . . . , An vonΩ mitAi∈ F undP(Ai)>0 . Beweis des Hilfslemmas: Sei A1, . . . , An eine Partition mit P(Ai) > 0.

Dann sind 1A1, . . . ,1An linear unabh¨angig in Lp(Ω,F,P) und somit ist dimLp(Ω,F,P)≥n. Sei

n0:= sup

n∈N| ∃PartitionA1, . . . , An vonΩ mitAi∈ F undP(Ai)>0 und o.B.d.A. n0 < ∞. Sei A1, . . . , An0 eine entsprechende Partition. Dann ist Ai ein Atom, i = 1, . . . , n0, nach der Definition von n0, und somit ist Z∈Lp(Ω,F,P)P-f.s. konstant aufAi,i= 1, . . . , n0. Dann hatZ die Form

Z=

n0

X

i=1

zi1Ai

mitzi:=Z(ω),ω∈Ai. Also bilden1A1, . . . ,1An0 eine Basis vonLp(Ω,F,P) und es gilt

dimLp(Ω,F,P) =n0.

Somit sind das Hilfslemma und damit auch die Proposition gezeigt. ut

(31)

Arbitragetheorie im Mehrperiodemodell

Im Folgenden wollen wir die dynamische Erweiterung des Einperiodenmodells f¨ur Finanzm¨arkte auf mehrere Zeitschritte t= 0, ..., T betrachten. Dieses er- weiterte Modell erlaubt dann dynamische Portfolioumschichtungen zu Zeit- punktent= 0,1, ..., T.

2.1 Grundlagen Mehrperiodemodelle

Im Folgenden sei wie zuvor (Ω,F,P) der zugrunde liegende Wahrscheinlich- keitsraum.

(32)

Definition 2.1 Sei (E,E) ein messbarer Raum. Ein stochastischer Prozess X = (Xt)t∈{0,1,...,T} mit Werten in (E,E) ist eine Familie von Zufallsvaria- blenXt,t= 0,1, ..., T, mit Werten in(E,E), also messbare Abbildungen

Xt: (Ω,F)→(E,E).

Definition 2.2 Eine Familie (Ft)t∈{0,1,...,T} von σ-Algebren Ft ⊆ F, auf (Ω,F)heißt Filtration, falls

Fs⊆ Ft f¨ur alles < t, das heißt: F0⊆ F1⊆...⊆ FT ⊆ F.

Bemerkung 2.3

(i) Im Folgenden gelte stetsF0:={∅, Ω}undFT =F.

(ii) Den filtrierten Wahrscheinlichkeitsraum notieren wir im Folgenden mit

Ω,(Ft)t∈{0,1,...,T},F,P .

(iii) F¨ur alle t = 0,1, ..., T modelliert Ft die bis zum Zeitpunktt beobacht- baren Ereignisse bzw. die verf¨ugbaren Informationen am Markt zum Zeitpunkt t.

Definition 2.4 Sei(Xt)t=0,...,T ein stochastischer Prozess auf

Ω,(Ft)t∈{0,1,...,T},F,P

. Der Prozess heißt

(a) adaptiert, falls f¨ur allet= 0, ..., T die ZufallsvariableXt(ω)Ft-messbar ist.

(b) vorhersehbar oder previsibel (predictable), falls f¨ur alle t = 1, ..., T die ZufallsvariableXt(ω)Ft−1-messbar ist.1

Kommen wir nun zu der Spezifikation unseres Marktmodells in mehreren Perioden (Mehrperiodenmodell). Wie zuvor sindd+ 1 Wertpapiere (Assets) gegeben, die notiert sind durch

Si= Sit

t=0,...,T, i= 0, ..., d,

wobei nunSi≥0 einpositiver adaptierter Prozess ist f¨ur allei= 0, ..., d. Wir notieren weiterhin:

S¯:= S0, S

:= St0, St1, ..., Std

t=0,...,T 2

1 In dieser Definition ist (b) st¨arker als (a). Das heißt, jeder previsibler Prozess ist adaptiert, jedoch ist ein adaptierter Prozess nicht zwingend previsibel.

2 S¯ist einRd+1-wertiger stochastischer Prozess undSist einRd-wertiger stochas- tischer Prozess.

(33)

Definition 2.5 Eine Strategieoder Portfolio ξ¯= ¯ξt

t=1,...,T

ist ein Rd+1,B Rd+1

-wertiger, previsibler Prozess. Wir notieren ξ¯:= ξ0, ξ

:= ξt0, ξt1, . . . , ξtd

t=1,...,T.

Bemerkung 2.6 Der Wert ξti einer Strategie ¯ξ entspricht der Anzahl des i-ten WertpapieresSiim Portfolio w¨ahrend dert-ten Handelsperiode vont−1 bist.

ξ¯t wird also auf Grund der zur Zeit t−1 verf¨ugbaren Information bestimmt und ist damitFt−1-messbar, also previsibel.

Der einer Strategie ¯ξzugeordnete Portfoliowert zur Zeitt−1 ist also ξ¯t·S¯t−1=

d

X

i=0

ξitSt−1i ,

der sich bis zur Zeittzum Wert ξ¯t·S¯t=

d

X

i=0

ξtiSti

entwickelt. Zum Zeitpunktt kann dann die Neustrukturierung des Portfolios von ¯ξtnach ¯ξt+1 erfolgen.

Definition 2.7 Eine Strategieξ¯= ¯ξt

t=1,...,T heißt selbstfinanzierend, falls ξ¯t·S¯t= ¯ξt+1·S¯t, f¨ur allet= 1, ..., T −1.

Bemerkung 2.8 F¨ur eine selbstfinanzierende Strategie ¯ξgilt ξ¯t+1·S¯t+1−ξ¯t·S¯t= ¯ξt+1· S¯t+1−S¯t

. (2.1)

Das heißt, die Wertver¨anderung des Portfolios resultiert lediglich aus der Wertver¨anderung (Marktfluktuation) der Wertpapierpreise und nicht aus

(34)

zus¨atzlichen Zu- oder Abfl¨ussen von Kapital.

Durch Summierung in (2.1) erhalten wir f¨ur allet= 1, . . . , T ξ¯t·S¯t= ¯ξ1·S¯0+

t

X

k=1

ξ¯k· S¯k−S¯k−1 .

ξ¯1·S¯0ist also das n¨otige Startkapital zum Kauf des Portfolios ¯ξ, welches sich dann bis zum Zeitpunkttentsprechend der Wertver¨anderung der Wertpapiere entwickelt.

Annahme 2.9 Im Folgenden nehmen wir an, dass St0>0 P−f.s. f¨ur allet= 0, ..., T und verwendenS0 als Num´eraire.

Bemerkung 2.10 Typischerweise modelliertS0ein (lokal) risikofreies Wert- papier (Bond, Bankkonto):

S00≡1 und St0=

t

Y

k=1

(1 +rk), wobei (rk)k=1,...,T ein previsibler Prozess ist.

Verzinsung vonxEuro auf dem Bankkonto:

Der Zinssatzrtist im Mehrperiodenmodell i.A. zwar stochastisch, aber schon zu Anfang t−1 der Periode [t−1, t] bekannt (previsibel), in diesem Sinne also lokal risikofrei.

Definition 2.11 Die diskontierten Preisprozesse notieren wir mit Xti:= Sti

St0, t= 0, ..., T, i= 0, ..., d

und den diskontierten Portfoliowertprozesszu einer Strategieξ¯mit V0ξ¯:= ¯ξ1·X¯0 und Vtξ¯:= ¯ξt·X¯t f¨ur allet= 1, ..., T, wobeiX¯ = X¯t

t=0,...,T := Xt0, Xt1, ..., Xtd

t=0,...,T.

Wie ¨ublich notieren wirX= (Xt)t=1,...,T := (Xt1, . . . , Xtd)t=0,...,T, also

(35)

X¯ = (X0, X). Der diskontierte Gewinnprozess (Wertver¨anderungsprozess, gains-process)zu einer Strategie ξ¯ist definiert als

G0:= 0 und Gt:=

t

X

k=1

ξk·(Xk−Xk−1) f¨ur allet= 1, ..., T, wobei(Xk−Xk−1) = Xk1−Xk−11 , ..., Xkd−Xk−1d

=:Yk. Proposition 2.12 Seiξ¯eine Strategie. Dann sind ¨aquivalent:

(a) ξ¯ist selbsfinanzierend.

(b) ξ¯t·X¯t= ¯ξt+1·X¯tf¨ur allet= 1, ..., T −1.

(c) Vt=V0+Gt= ¯ξ1·X¯0+Pt

k=1ξk·(Xk−Xk−1)f¨ur allet= 1, ..., T.

Beweis: Ubung.¨ ut

Bemerkung 2.13

(i) Ist ¯ξ selbstfinanzierend, dann gilt f¨ur die Investition in den Num´eraire ξt+10 −ξt0Prop. 2.12= −(ξt+1−ξt)·Xt f¨ur t= 1, ..., T −1.

Da

ξ01=V0−ξ1·X0,

ist jede selbstfinanzierende Strategie ¯ξ eindeutig gegeben durch das StartkapitalV0und die Strategieξin den WertpapierenS1, . . . , Sd. Um- gekehrt existiert zu jedem Startkapital V0 und jeder Strategie ξ eine eindeutige selbsfinanzierende Strategie ¯ξ.

(ii) Analog zu Einperiodenmodellen heißt ein Mehrperiodenmodell nicht- redundant, falls:

ξt·(Xt−Xt−1) = 0 P-f.s. ⇒ ξt= 0 P-f.s.

f¨ur allet∈ {1, . . . , T}undξt∈L0(Ω,Ft−1,P,Rd).

2.2 Arbitrage und Fundamental Theorem of Asset Pricing

Definition 2.14 Eine Arbitragem¨oglichkeitist eine selbstfinanzierende Stra- tegie ξ¯mit

V0ξ¯≤0 P−f.s., VTξ¯≥0 P−f.s. und Ph

VTξ¯>0i

>0.

(36)

Proposition 2.15 Ein Modell besitzt eine Arbitragem¨oglichkeit genau dann, wenn est∈ {1, . . . , T} undη∈L0 Ω,Ft−1,P;Rd3

gibt, so dass η·(Xt−Xt−1)≥0 P−f.s. und P(η·(Xt−Xt−1)>0)>0.

Ein Mehrperiodenmodell ist also arbitragefrei genau dann, wenn die jeweili- gen Einperiodenmodelle (mit stochastischen Anfangsbedingungen) arbitrage- frei sind.

Beweis: Sei ξ0, ξ

eine Arbitrage und t:= minn

k|Vkξ¯≥0P−f.s. undP

Vkξ¯>0

>0o . Dann giltt≤T und entweder

Vt−1ξ¯ = 0P−f.s. oder Ph

Vt−1ξ¯ <0i

>0.

Betrachten wir zun¨achst den FallVt−1ξ¯ = 0P−f.s.. Mitη :=ξtgilt dann η·(Xt−Xt−1) =Vtξ¯−Vt−1ξ¯ =Vtξ¯≥0 P−f.s.

und

P(η·(Xt−Xt−1)>0)>0.

Betrachten wir nun den FallP

Vt−1ξ¯ <0

>0. Seiη := ξt1nVξ¯

t−1<0o. Dann istη Ft−1-messbar und

η·(Xt−Xt−1) =

Vtξ¯−Vt−1ξ¯ 1nVξ¯

t−1<0o. Weiter gilt

Vtξ¯−Vt−1ξ¯ 1nVξ¯

t−1<0o≥ −Vt−1ξ¯ 1nVξ¯

t−1<0o≥0 P−f.s.

und

P

Vtξ¯−Vt−1ξ¯ 1nVξ¯

t−1<0o>0

>0.

Beweisen wir nun die R¨uckrichtung. F¨ur gegebeneη undt definieren wir ξs:=

(η, falls t=s 0, sonst

3 Das heißt mit Werten inRd.

(37)

und betrachten die eindeutige selbstfinanzierende Strategie ¯ξ = ξ0, ξ mit V0= 0 (Bemerkung 2.13 (i)).

Dann ist

VTξ¯=V0ξ¯+

T

X

k=1

ξk·(Xk−Xk−1) =η·(Xt−Xt−1)≥0 P−f.s.

und

P

VTξ¯>0

>0.

ξ¯ist also eine Arbitragestrategie. ut

Im Folgenden werden wir uns Martingalmaßen im Mehrperiodenmodell zu- wenden:

Definition 2.16 Ein stochastischer Prozess M = (Mt)t=0,...,T auf einem filtrierten Wahrscheinlichkeitsraum

Ω,(Ft)t=0,...,T,F,Q

heißt Martingal, falls

(a) M adaptiert an(Ft)t=0,...,T,

(b) Mt∈L1(Ω,F,P) f¨ur allet= 0, . . . , T, (c) EQ[Mt| Fs] =Ms f¨ur0≤s≤t≤T.

Es ist leicht zu zeigen (Turmeigenschaft der bedingten Erwartung), dass (c)

¨aquivalent ist zu

(c’) E[Mt+1| Ft] =Mt f¨ur allet= 0, . . . , T −1.

Martingalmaße entsprechen der mathematischen Formulierung eines

”faire ga- me“: zu jedem Zeitpunkt ist die bedingte Erwartung des zuk¨unftigen Gewinns gleich Null.

Beispiel 2.17 (Fairer M¨unzwurf).

(Xi)i=1,...,T sei eine Folge von unabh¨angigen Zufallsvariablen mit P(Xi = 1) =P(Xi=−1) = 1

2. Die Filtration (Fn)n=1,...,T sei gegeben durch

Fn:=σ(X1, ..., Xn). DefiniereMt:=Pt

i=1Xi. Dann ist (Mt)t=1,...,T ein Martingal, denn

• MtistFt-messbar f¨ur allet= 1, ..., T, also adaptiert.

(38)

• E[|Mt|]≤Pt

i=1E[|Xi|] =t <∞f¨ur allet= 1, ..., T.

• E[Mt| Ft−1] =E[Mt−1+Xt| Ft−1] =Mt−1+E[Xt]E[X=t]=0Mt−1. Definition 2.18 Ein Wahrscheinlichkeitsmaß Q auf (Ω,F) heißt Martin- galmaß (oder risikoneutrales Maß), falls die diskontierten Preisprozesse Xi, i= 1, ..., d,Q-Martingale bzgl.(Ft)t=0,...,T sind.

Wie zuvor notiertP die Menge der zu P¨aqivalenten Martingalmaße.

Theorem 2.19 Folgende Aussagen sind ¨aquivalent:

(a) Qist ein Martingalmaß.

(b) F¨ur alle selbstfinanzierende Strategien ξ¯ = ξ0, ξ

mit ξ beschr¨ankt ist V = (Vt)t=0,...,T einQ-Martingal.

(c) F¨ur alle selbstfinanzierende Strategien ξ¯mitEQ

VT

<∞istV ein Q-Martingal, wobeiV := max{−V,0}.

(d) F¨ur alle selbstfinanzierende Strategienξ¯mitVT ≥0 Q−f.s. ist EQ[VT] =V0.4

Beweis: (a)⇒(b): SeiQein Martingalmaß und ¯ξselbstfinanzierend mit

i|< cf¨ur eine Konstantec >0, f¨ur allei= 1, ..., d. Dann gilt:

Vtt·XtistFt-messbar, t= 0, ..., T und

|Vt| ≤ |V0|+c

t

X

k=1

|Xk|+|Xk−1|.5

Da Xk ∈ L1(Q) f¨ur alle k = 1, ..., T, ist auch Vt ∈ L1(Q) f¨ur alle t. F¨ur 0≤t≤T−1 ist

EQ[Vt+1| Ft] =EQ[Vtt+1·(Xt+1−Xt)| Ft]

=Vtt+1EQ[Xt+1−Xt| Ft]

Q∈P= Vt. Vtist also einQ-Martingal.

(b)⇒(c): Sei

ξ(a)t :=ξt1{|ξt|≤a} f¨ura >0 undt= 1, . . . , T.

4 EQ[VT] wohldefiniert, da nach VoraussetzungVT ≥0Q−f.s..

5 DaVt=V0+Pt

k=1ξk(Xk−Xk−1), mittels Dreiecksungleichung und wegen|ξi|< c.

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