Finanzmathematik 1
WS 2012/13
Hans F¨ollmer undAlexander Schied erschienen imDe Gruyter Verlag.
Teil I Arbitragetheorie in diskreter Zeit
1 Arbitragetheorie in einer Periode. . . 3
1.1 Grundlagen und das Fundamental Theorem of Asset Pricing . . 3
1.2 Eventualforderungen (Contingent Claims) . . . 13
1.3 Vollst¨andigkeit von Marktmodellen . . . 22
2 Arbitragetheorie im Mehrperiodemodell. . . 25
2.1 Grundlagen Mehrperiodemodelle . . . 25
2.2 Arbitrage und Fundamental Theorem of Asset Pricing . . . 29
2.3 Europ¨aische contingent Claims . . . 45
2.4 Vollst¨andige M¨arkte . . . 54
2.5 Das Binomialmodell (Cox-Ross-Rubinstein-Modell) . . . 57
3 Amerikanische Contingent Claims . . . 67
3.1 Grundlagen . . . 67
3.2 Bewertung und Hedging in vollst¨andigen M¨arkten . . . 70
3.3 Arbitragefreie Preise und Replizierbarkeit in generellen M¨arkten . . . 78
Teil II Risikomaße 4 Grundlagen Risikomaße . . . 85
4.1 Konvexe Risikomaße . . . 86
4.2 Risikomaße und Akzeptanzmengen . . . 90
4.3 Robuste Darstellung von konvexen Risikomaßen . . . 94
4.3.1 Endlich additive Mengenfunktionen . . . 94
4.3.2 Robuste Darstellung . . . 96
4.3.3 Konvexe Risikomaße aufL∞. . . 103
4.4 Portfoliooptimierung und Bewertung mittels Risikomaßen
(CAPM) . . . 109
Appendix A . . . .119
A.1 Grundlagen der Wahrscheinlichkeitstheorie . . . 119
A.1.1 Der Wahrscheinlichkeitsraum . . . 119
A.1.2 Unabh¨angigkeit . . . 120
A.1.3 Der Satz von Radon-Nikodym, Dichten . . . 121
A.1.4 Die bedingte Erwartung . . . 123
A.2 Martingale . . . 125
A.3 Konvergenz von zuf¨alligen Folgen . . . 126
Appendix B . . . .129
B.1 Geometrische Charakterisierung von arbitragefreien Marktmodellen . . . 129
B.1.1 Grundlagen . . . 129
B.1.2 Anwendung . . . 132
Appendix C . . . .135
C.1 Grundlagen der Funktionalanalysis . . . 135
C.1.1 Normierte Vektorr¨aume, Banachr¨aume, Hilbertr¨aume . . 135
C.1.2 Beispiele normierter Vektorr¨aume, Banachr¨aume, Hilbertr¨aume . . . 136
C.1.3 Trennung in endlichdimensionalen Vektorr¨aumen . . . 137
C.1.4 Trennungss¨atze von Hahn-Banach . . . 140
Arbitragetheorie in diskreter Zeit
Arbitragetheorie in einer Periode
1.1 Grundlagen und das Fundamental Theorem of Asset Pricing
Marktmodell und Arbitrage.F¨ur ein Marktmodell in einer Periode (Ein- periodenmodell) sind gegeben:
(i) d+ 1 Wertpapiere (Assets), d∈N,
(ii) zwei Zeitpunkte:t= 0 (heute) undt= 1 (Zukunft).
Zum Zeitpunktt= 0 sind die Preise (z.B. in EUR) der Wertpapiere bekannt:
πi≥0 f¨uri= 0, . . . , d.
Zum Zeitpunkt t = 1 sind die Kursentwicklungen bzw. Preise hingegen un- sicher. Die zuk¨unftigen Kurse modellieren wir als Zufallsvariablen auf einem geeigneten Wahrscheinlichkeitsraum (Ω,F,P):
Si:Ω→[0,∞), i= 0,1, . . . , d.
Si(ω) ist dann der Preis desi-ten Assets zum Zeitpunktt= 1 bei gegebenem Szenarioω∈Ω.
Das 0-te Wertpapier spielt eine besondere Rolle und modelliert ein Bankkonto (Bond). Wir setzen
π0= 1 und
S0=S0(ω) = 1 +r,
wobeir >−1,r∈R, den Zinssatz modelliert. 1 Euro Startkapital auf meinem Bankkonto zum Zeitpunkt t = 0 entwickelt sich also mit dem deterministi- schen Zinssatzrzu (1 +r) Euros zum Zeitpunktt= 1 (f¨ur das Bankkonto ist somit die Wertentwicklung zum Zeitpunkt t= 1 schon zum Zeitpunkt t= 0 bekannt).
S0wird auch als
”riskfree Asset“ undS1, . . . , Sdals
”risky Assets“ bezeichnet.
Notation 1.1 Wir notieren π:= π1, . . . , πd
∈Rd+,
¯
π:= π0, π1, . . . , πd
(= (π0, π))∈Rd+1+ , S:= S1, . . . , Sd
, S¯:= S0, S1, . . . , Sd
(= (S0, S)).
Definition 1.2 Ein Portfoliooder auch Strategie ist ein Vektor ξ¯= ξ0, ξ
= ξ0, ξ1, ..., ξd
∈Rd+1,
wobeiξi die Anzahl desi-ten Assets im Portfolio ist (insbesondere entspricht ξ0 dem Geld auf der Bank).
Der Anfangswert (Preis) eines Portfolios zur Zeit t= 0 wird gegeben durch V0= ¯ξ·π¯=
d
X
i=0
ξiπi
und der Endwert desselben Portfolios zur Zeit t= 1 durch V1= ¯ξ·S¯=
d
X
i=0
ξiSi.
Bemerkung 1.3 In der Definition unseres Marktmodells sind folgende An- nahmen impliziert:
(a) ξi<0 m¨oglich, das heißt
”short selling“ ist erlaubt.
(b) Keine Transaktionskosten.
(c) Kein Unterschied zwischen Kauf-/Verkaufspreis (kein Bid/Ask-Spread).
(d) Liquidit¨at: alle Assets sind in beliebig großer Zahl verf¨ugbar/verk¨auflich, zudem beliebig st¨uckelbar.
Definition 1.4 Die diskontierten Preisedefinieren wir durch Xi:= Si
1 +r, i= 0, . . . , d und die diskontierten Wertver¨anderungendurch
Yi:=Xi−πi= Si
1 +r −πi, i= 1, . . . , d.
Weiter definieren wir:
X¯ := (X0, X) := (1, X1, . . . , Xd) und
Y := Y1, . . . , Yd . Bemerkung 1.5
(a) Wir betrachten diskontierte Preise, um Preise in t = 1 mit Preisen in t= 0 vergleichen zu k¨onnen: 1 Euro heute ist mehr wert als 1 Euro zum Zeitpunkt t = 1 (unter der Annahme positiver Zinsen r > 0). Deshalb betrachten wir Preise nicht in der Einheit
”W¨ahrung“ sondern in der Einheit
”Bond“ (1 Bond heute ist 1 Bond int= 1). F¨ur die diskontierten Preise verwenden wir daher den Bond alsNum´eraire.
(b) Alternativ k¨onnte jedes andere strikt positive Wertpapier (bzw. Portfolio) als Num´eraire verwendet werden (das heißt, alle Preise werden in Einhei- ten dieses Num´eraire ausgedr¨uckt).
Definition 1.6 Ein Portfolioξ¯∈Rd+1 heißt Arbitragem¨oglichkeitoder ein- fach Arbitrage, falls
V0= ¯ξ·¯π≤0, V1= ¯ξ·S¯≥0, P−f.s., und P ξ¯·S >¯ 0
>0.
Ein Marktmodell ¯π,S¯
nennen wir arbitragefrei, falls es keine Arbitrage zul¨asst.
Bemerkung 1.7
(i) Unter einer Arbitragem¨oglichkeit versteht man also die M¨oglichkeit, einen
”risikofreien Gewinn“ zu erzielen. Wir gehen davon aus, dass in ef- fizienten M¨arkten Arbitragem¨oglichkeiten nicht realisierbar sind. Diese Arbitragefreiheit wird im Folgenden unsere Schl¨usselannahme zur Be- wertung von Finanzprodunkten sein.
(ii) Ist ein Marktmodell arbitragefrei, so gilt Si = 0 P−f.s. falls πi = 0, weshalb wir im Folgenden o. B. d. A. (kurz f¨ur ohne Beschr¨ankung der Allgemeinheit)πi>0 voraussetzen k¨onnen.
(iii) In der Definition von Arbitrage spieltPnur bei der Festlegung der Null- mengen eine Rolle. Daher gilt: istQein zuP¨aquivalentes Wahrschein- lichkeitsmaß, so istξeine Arbitragem¨oglichkeit bez¨uglichPgenau dann, wennξeine Arbitragem¨oglichkeit bez¨uglichQist.
Lemma 1.8 Es sind ¨aquivalent:
(a) Es existiert eine Arbitragem¨oglichkeit.
(b) Es existiert ξ¯∈Rd+1, so dass
ξ¯·π¯≤0, ξ¯·X¯ ≥0 P−f.s. und P ξ¯·X >¯ 0
>0, wobei X¯ := X0, . . . , Xd
.
(c) Es existiert ξ∈Rd mit
ξ·Y ≥0 P−f.s. und P(ξ·Y >0)>0, das heißt
ξ·S ≥(1 +r)ξ·π P−f.s. und P(ξ·S >(1 +r)π)>0.
Beweis: Ubung.¨ ut
Fundamental Theorem of Asset Pricing.Nun kommen wir zum Haupt- satz des Kapitels. Zun¨achst f¨uhren wir folgende Definition ein:
Definition 1.9 Ein WahrscheinlichkeitsmaßP∗ auf (Ω,F) heißt risikoneu- trales Maß oder Martingalmaß, falls
πi=EP∗
Si 1 +r
, f¨ur allei= 0, . . . , d.
Wir notieren mit
P :={P∗|P∗≈P, P∗ istMartingalmaß}
die Menge der ¨aquivalentenMartingalmaße.
Theorem 1.10 (FTAP - Fundamental Theorem of Asset Pricing) Ein Markt ist arbitragefrei genau dann, wenn
P 6=∅.
In diesem Fall existiert sogar ein P∗ ∈ P mit beschr¨ankter Radon-Nikodym- Dichte ddP∗
P.
Beweis: Angenommen es gelte P 6= ∅. Sei P∗ ∈ P und ¯ξ ∈ Rd+1 eine Strategie, so dass ¯ξ·X¯ ≥0P−f.s. undP ξ¯·X >¯ 0
>0. Dann gilt 0<EP∗ξ¯·X¯
= ¯ξ·EP∗X¯Def.1.9
= ξ¯·π,¯ ξ¯kann also keine Arbitragem¨oglichkeit sein.
Nun die andere Richtung der ¨Aquivalenz.
(i) Ohne Beschr¨ankung der Allgemeinheit k¨onnen wirEP[kYk]<∞anneh- men, das heißt
EP
|Yi|
<∞ f¨ur allei= 1, . . . , d,
denn falls E[kYk] = ∞ist, betrachte ˜P gegeben durch ddPP˜ = 1+kY1 k·c, wobei c:= 1
EP[1+kY1 k]. Dann gilt
EP
"
dP˜ dP
#
= 1, dP˜
dP >0 und dP˜ dP < c.
Damit erhalten wir
EP˜[kYk] =EP
"
dP˜ dPkYk
#
=EP
1
1 +kYk· kYk
·c≤c
<∞.
Mit Bemerkung 1.7 folgt nun: Der Markt ist arbitragefrei unter Pgenau dann, wenn er unter ˜Parbitragefrei ist.
Weiterhin, angenommen es gibt einP∗∈P˜ mit beschr¨ankter Dichte dP∗
dP˜ . Dann ist auch
dP∗ dP = dP∗
dP˜ ·dP˜ dP beschr¨ankt.
(ii) Sei alsoEP[kYk]<∞. Wir definieren:
Q:=
Q|QWahrscheinlichkeitsmaß, Q≈P, dQ
dP beschr¨ankt
und
C:={EQ[Y]|Q∈ Q},1 wobei EQ[Y] gerade der VektorEQ[Y] := EQ
Y1 , ...,EQ
Yd ist.
Es gibt ein ¨aquivalentes Martingalmaß P∗ ∈ P ∩ Q genau dann, wenn 0∈ C.
Angenommen 0∈ C. Es gilt offensichtlich, dass/ P∈ Q und somitC 6=∅.
Weiter ist C konvex, denn sei 0< α <1 undEQ1[Y],EQ2[Y]∈ C, dann gilt
αEQ1[Y] + (1−α)EQ2[Y] =EQα[Y]∈ C,
mit Qα = αQ1+ (1−α)Q2 ∈ Q. Aus dem Trennungssatz in endlicher Dimension (siehe Satz C.15) folgt nun die Existenz eines ξ∈Rd mit
ξ·EQ[Y]≥0 f¨ur alleQ∈ Q, (1.1) ξ·EQ0[Y]>0 f¨ur mindestens einQ0∈ Q. (1.2) Aus (1.2) folgt
1 EQ Yi
= EPdQ
dPYi
dQ
dP beschr¨ankt
≤ c·EP
|Yi|
< ∞, wobei c ∈ R. Da Y integrierbar unterPist folgt nun, dassEQ
Yi
wohldefiniert ist.
Q0(ξ·Y >0)>0.
DaP ≈ Q0, folgt nun
P(ξ·Y >0)>0.
Bleibt also nur noch zu zeigen, dassξ·Y ≥0 P−f.s..
Dazu definieren wir
ϕn :=
1− 1
n
1A+1 n1AC,
wobei n = 2,3,4, . . . und A := {ξ·Y <0} und AC = Ω\A die zu A komplement¨are Menge ist. Weiter definieren wir Wahrscheinlichkeitsmaße Qn≈Pdurch
dQn
dP = ϕn
EP[ϕn], f¨urn= 2,3,4, . . . . Dann gilt 0< ddQPn ≤1 und damitQn∈ Q.
Aus (1.1) folgt nun
ξ·EQn[Y] =EQn[ξ·Y] = EP[ξ·Y ϕn] EP[ϕn] ≥0 und damit
n→∞lim EP[ξ·Y ϕn] =EP
hξ·Y lim
n→∞ϕni
=EP[ξ·Y1A]
≥0,
wobei in der ersten Gleichung der Satz der dominierten Konvergenz an- gewandt wurde. AlsoP(A) = 0 und somitξ·Y ≥0P−f.s..
Mit Lemma 1.8 folgt nun, dass ξ eine Arbitragem¨oglichkeit ist. Dies ist aber ein Widerspruch zur Annahme, dass das Marktmodell arbitragefrei ist. Das heißt 0∈ C.
u t
Korollar 1.11 Sei lediglich S¯= (S0, . . . , Sd)gegeben.
(a) Die Menge aller m¨oglichen abritragefreien Preise ist gegeben durch:
Π :=
EQ[ ¯X]|Q∈ Q , wobeiQ:={QWahrscheinlichkeitsmaß|Q≈P, ddQ
P beschr¨ankt}.
(b) Die MengeΠ ist konvex und nicht-leer.
Beweis:
(a) Folgt direkt aus dem Theorem 1.10 (FTAP).
(b) Qist konvex und nicht-leer und somit auch Π, weil die Abbildung Q 3 Q7→EQ[ ¯X]∈Π affin ist.
u t Beispiel 1.12 Sei (Ω,F,P) ein Wahrscheinlichkeitsraum mitΩ={ω1, . . . , ωn}, F =P(Ω) (Potenzmenge) undP(ωi) =:pi>0. Wir betrachten einen Markt bestehend aus einem Bond
und aus einem risky Asset
Dabei sei:
S1(ω1) =:s1, . . . , S1(ωn) =:sn.
Wann ist dieses Modell arbitragefrei? Ein Wahrscheinlichkeitsmaß ˜P≈Pist hier gegeben durch einen Vektor (˜p1, . . . ,p˜n) mit ˜pi > 0, i = 1, . . . , n, und Pn
i=1p˜i= 1 (es gilt dann ˜P(ωi) = ˜pi,i= 1, . . . , n). Laut Korollar 1.11 ist der Markt arbitragefrei genau dann, wenn
π1(1 +r)∈ ( n
X
i=1
sip˜i|p˜i>0,
n
X
i=1
˜ pi = 1
) .
Also existiert ein ¨aquivalentes MartingalmaßP∗ genau dann, wenn p∗i :=P∗(ωi) folgende Bedingungen erf¨ullt:
(i) p∗i >0, p∗1+· · ·+p∗n= 1, (ii) π1(1 +r) =s1p∗1+· · ·+snp∗n.
Falls eine L¨osung von (i) und (ii) existiert, dann ist sie f¨ur n = 2 eindeutig und f¨ur n >2 gibt es unendlich viele L¨osungen.
Replizierbare Auszahlungsprofile und das Gesetz eines eindeutigen Preises
Definition 1.13 Der lineare Vektorraum von Zufallsvariablen V :=ξ¯·S¯|ξ¯∈Rd+1
wird die Menge der replizierbaren Auszahlungsprofile (attainable payoffs)ge- nannt (Payoffs die durch ein Portfolio generiert werden k¨onnen).
Im Allgemeinen existiert f¨urV ∈ V kein eindeutiges generierendes Portfolio.
Es gilt jedoch die folgende Proposition:
Proposition 1.14 (Law of one price)
Sei das Marktmodell arbitragefrei und V ∈ V mit V = ¯ξ·S¯= ¯η·S¯ P−f.s.
f¨urξ¯6= ¯η∈Rd+1. Dann giltξ¯·π¯= ¯η·π¯ und π(V) := ¯ξ·π¯ ist der eindeutige arbitragefreie Preis vonV. Beweis: W¨ahleP∗∈ P2. Dann gilt:
ξ¯·π¯= ¯ξ·EP∗[ ¯X]
=EP∗[ ¯ξ·X]¯
=EP∗[¯η·X¯]
= ¯η·EP∗[ ¯X] = ¯η·π¯
Alle anderen Preise w¨urden offensichtlich eine Arbitragem¨oglichkeit ergeben.
u t Renditen
Definition 1.15 Der Markt sei arbitragefrei undV ∈ V mitπ(V)6= 0. Dann definieren wir die Rendite (Return)von V durch:
R(V) := V −π(V) π(V) . Insbesondere gilt, falls:
2 Da der Markt arbitragefrei ist, gilt laut Theorem 1.10 (FTAP)P 6=∅.
(i) V =S0, so folgt
R(V) =R(S0)
= S0−π(S0) π(S0)
= r+ 1−1 1 =r.
(ii) V =Pn
k=1αkVk, 06=Vk∈ V, so folgt R(V) = V −π(V)
π(V)
= Pn
k=1αkVk−Pn
k=1αkπ(Vk) Pn
k=1αkπ(Vk)
=
n
X
k=1
αkπ(Vk)
π(Vk) ·Vk−π(Vk) αkπ(Vk)
=
n
X
k=1
βkR(Vk),
wobei βk =αkπ(Vπ(V)k). (iii) V = ¯ξ·S, so folgt aus (ii)¯
R(V) =
d
X
i=0
ξiπi ξ¯·¯πR(Si).
Proposition 1.16 Sei der Markt arbitragefrei und sei V ∈ V mitπ(V)6= 0.
Dann gilt:
(a) F¨ur P∗∈ P istEP∗[R(V)] =r (unter einem ¨aquivalenten Martingalmaß P∗ besitzt jedes Portfolio den risikofreien Zinssatzrals erwartete Rendi- te!).
(b) F¨ur Q≈P∗, P∗∈ P mitEP∗[|S|]¯ <∞ist EQ[R(V)] =r−covQ
dP∗ dQ, R(V)
, wobei wir mitcovQ die Kovarianz bez¨uglich Qnotieren.
Beweis:
(a) DaEP∗[V] =π(V)(1 +r), gilt:
EP∗[R(V)] = EP∗[V]−π(V) π(V) =r.
(b) Sei ϕ∗= ddPQ∗. Dann gilt:
covQ(ϕ∗, R(V)) =EQ[ϕ∗R(V)]−EQ[ϕ∗]
| {z }
=1
EQ[R(V)]
=EP∗[R(V)]−EQ[R(V)].
Mit (a) folgt nun die Behauptung.
u t Bemerkung 1.17 (Redundante Marktmodelle)
Das Marktmodell sei arbitragefrei und ¯ξ ∈Rd+1, so dass ¯ξ·S¯ = 0 P−f.s..
Falls ¯ξ6= 0, existiert i∈ {0, . . . , d}, so dassξi6= 0 und Si =−1
ξi X
k=0k6=i
ξkSk,
πi =−1 ξi
X
k=0k6=i
ξkπk.
Das WertpapierSi ist somit redundant (kann durch die ¨ubrigen Wertpapie- re dargestellt werden) und kann weggelassen werden. O. B. d. A. nehmen wir deshalb im Folgenden an:
Wenn ¯ξ·S¯= 0P−f.s., dann gilt ¯ξ= 0. (1.3) Falls (1.3) gilt, heißt das Marktmodellnicht-redundant.
Bemerkung 1.18 (Num´eraire)
Die Definition von Arbitrage ist unabh¨angig von der Wahl des Num´eraires.
Daher k¨onnen wir analoge Ergebnisse des Theorems 1.10 (FTAP) f¨ur einen beliebigen Num´eraire herleiten.
Nehmen wir zum Beispiel an π1 >0,S1 >0 P−f.s., k¨onnen wir das erste Wertpapier als Num´eraire, das heißt als Preiseinheit, verwenden.
Definition. P˜∗≈Pist ein¨aquivalentes Martingalmaßbez¨uglich dem Num´eraire S1, falls:
πi π1 =EP˜∗
Si S1
, i= 0, . . . , d.
Sei ˜P :={P˜∗ ¨aquivalentes Martingalmaß bzgl. Num´eraireS1}. Dann gilt:
(a) ˜P=n
P˜∗| ddPP˜∗∗ = S1
EP∗[S1], P∗∈ Po .
(b) ˜P ∩ P=∅, fallsS1 P−f.s.nicht-konstant.
Beweis: Ubung.¨ ut
1.2 Eventualforderungen (Contingent Claims)
Definition 1.19 Ein Contingent Claim(oder Claim) ist eine Zufallsvariable C auf (Ω,F,P), so dass
0≤C <∞ P−f.s..
Ein Derivat ist ein Contingent Claim C welcher σ(S0, . . . , Sd)-messbar ist, d.h.
C=f(S0, . . . , Sd), f¨ur eine messbare Funktionf:Rd+1→R+. Bemerkung 1.20
(a) Ein Contingent Claim ist ein Finanzprodukt, bei dem der Verk¨aufer des Claims sich zur Zahlung von C = C(ω) (Payoff) an den K¨aufer zum Zeitpunktt= 1 verpflichtet.
(b) An Finanzm¨arkten existieren auch Claims/Derivate mit m¨oglichen ne- gativen Payoffs (Kombination von long/short-Positionen in Derivate mit nicht negativen Payoffs).
Beispiel 1.21 (Ein paar Derivate) (a) FORWARD
Ein Vertrag in dem zum Zeitpunktt= 0 ein fester PreisK(forward price) f¨ur ein bestimmtes WertpapierSi zum Zeitpunktt= 1 vereinbart wird.
Payoff:C(ω) =Si(ω)−K.
(b) CALL OPTION
Ein Vertrag, der dem K¨aufer der Call Option die M¨oglichkeit (Option), aber nicht die Verpflichtung gibt, ein WertpapierSizu einem festen Preis K(strike price) zum Zeitpunktt= 1 zu kaufen.
Payoff:C(ω) = ( Si(ω)
| {z }
Basiswert
−K)+:= max{Si−K,0}.
(c) PUT OPTION
Ein Vertrag, der dem K¨aufer der Put Option die M¨oglichkeit aber nicht die Verpflichtung gibt, ein WertpapierSi zu einem festen PreisK(strike price) zum Zeitpunktt= 1 zu verkaufen.
Zum Zeitpunktt= 1 gilt:
Si−K= (Si−K)+−(K−Si)+.
Unter der Arbitragefreiheit muss dann auch die Gleichheit f¨ur die Preise zum Zeitpunktt= 0 gelten:
πi− K
1 +r =π(Call)−π(P ut).
Daraus folgt die sogenanntePut-Call-Parit¨at: π(Call) =π(P ut) +πi− K
1 +r.
(d) BASKET-OPTION
Optionen/Derivate auf ein Portfolio von Wertpapieren mitV(ω) = ¯ξ·S(ω)¯ als Basiswert. Zum Beispiel:
Call: (V −K)+ Put: (K−V)+.
(e) STRADDLE
Eine Absicherung dagegen, dass sich ein PortfoliowertV = ¯ξ·S¯von seinem Anfangswertπ(V) weg bewegt, egal in welche Richtung:
C= (V −π(V))++ (π(V)−V)+(= ”Call” + ”P ut”) =|V −π(V)|.
Definition 1.22 (arbitragefreie Preise eines Claims)
πC ≥0 ist ein arbitragefreier Preis f¨ur einen Claim C, falls der erweiterte Markt
(π0, . . . , πd, πd+1=πC),
(S0, . . . , Sd, Sd+1=C) (1.4) arbitragefrei ist. Wir notieren die Menge aller arbitragefreien Preise von C mitΠ(C).
Proposition 1.23 Sei C ein Claim in einem arbitragefreien Markt (¯π,S).¯ Dann ist die MengeΠ(C) aller arbitragefreien Preise f¨ur C gegeben durch:
Π(C) =
EP∗
C 1 +r
|P∗∈ P ¨aquivalentes Martingalmaß mitEP∗[C]<∞
Π(C)ist ein nicht-leeres Intervall.
Beweis: SeiπC∈Π(C). Laut Theorem 1.10 (FTAP) existiert ein ¨aquivalentes MartingalmaßP∗ f¨ur unseren erweiterten Markt (1.4), d.h.
P∗≈PundEP∗
Si 1 +r
=πi f¨ur allei= 0, . . . , d+ 1.
Insbesondere ist dann wegen
EP∗
C 1 +r
=πC P∗∈ P und
EP∗[|C|] =EP∗[C] = (1 +r)πC<∞.
Sei nunπC :=EP∗
h C 1+r
i
f¨ur einP∗ ∈ P. Dann ist P∗ auch ein ¨aquivalentes Martingalmaß f¨ur den erweiterten Markt (1.4). Laut Theorem 1.10 (FTAP) ist dannπC∈Π(C).
Wir zeigen nun, dassΠ(C) ein nicht-leeres Interval ist.
(i) Zun¨achst zeigen wir, dass Π(C) konvex ist: f¨ur P∗1,P∗2 ∈ P mit EP∗1,P∗2[C]<∞undλ∈[0,1] gilt:
λEP∗1
C 1 +r
+ (1−λ)EP∗2
C 1 +r
=EP∗
C 1 +r
∈Π(C), wobei P∗:=λP∗1+ (1−λ)P∗2∈ P undEP∗[C]<∞.
(ii) Nun zeigen wir, dassΠ(C) nicht-leer ist. SeiP∗≈Pdefiniert durch dP˜
dP = 1
1 +C · 1 EP
h 1 1+C
i. Dann gilt:
EP˜[C] =EP
1 1 +C ·C
1 EP
h 1 1+C
i <∞.
Laut Theorem 1.10 (FTAP) existiert ein ¨aquivalentes Martingalmaß P∗∈ P mit dP∗
dP˜ beschr¨ankt, d.h. dP∗
dP˜ ≤k, f¨ur eine Konstantek >0, so dass
EP∗[C] =EP˜
C· dP∗ dP
≤K·EP˜[C]<∞.
Somit giltπC=EP∗
h C 1+r
i∈Π(C).
u t Definition 1.24 Die untere bzw. obere Arbitragegrenze eines Claims C ist definiert als
πinf(C) := infΠ(C)∈[0,∞) bzw.
πsup(C) := supΠ(C)∈[0,∞].
Theorem 1.25 (Dualit¨atsrelationen f¨ur Arbitragegrenzen) In einem ar- bitragefreien Marktmodell sind die Arbitragegrenzen eines Claims C gegeben durch
(a)
πinf(C) = inf
P∗∈PEP∗
C 1 +r
= max
m∈[0,∞)| ∃ξ∈Rd mitm+ξ·Y ≤ C
1 +r P−f.s.
. (b)
πsup(C) = sup
P∗∈PEP∗
C 1 +r
= min
m∈[0,∞)| ∃ξ∈Rd mitm+ξ·Y ≥ C
1 +r P−f.s.
.
Beweis: Wir beweisen nur (b), der Fall (a) wird analog bewiesen.
Zun¨achst zeigen wir, dassπsup(C)≤infM, wobei M:=
m∈[0,∞]| ∃ξ∈Rd mit m+ξ·Y ≥ C
1 +r P−f.s.
. Seim∈ MundP∗∈ P. Dann folgt
EP∗
C 1 +r
≤EP∗[m+ξ·Y]
P∗∈P
=↓ m und damit
infM ≥ sup
P∗∈PEP∗
C 1 +r
≥ sup
P∗∈P EP∗[C]<∞
EP∗
C 1 +r
=πsup(C).
Nun zeigen wir infM ≤πsup(C).
1. Der Fall πsup(C) =∞ist trivial.
2. Seiπsup(C)<∞undm > πsup(C).
Aus Proposition 1.23 folgt die Existenz einer Arbitragem¨oglichkeit im erweiterten Markt mit πd+1 = m und Sd+1 = C. Also existiert ein
ξ, ξd+1
∈Rd+1, so dass ξ·Y +ξd+1
C 1 +r−m
≥0 P−f.s.
und
P
ξ·Y +ξd+1 C
1 +r−m
>0
>0 P−f.s..
Da das urspr¨ungliche Marktmodell (π, S) arbitragefrei ist, ist ξd+1 6= 0.
Desweiteren gilt f¨urP∗∈ P mitEP∗[C]<∞ EP∗
ξ·Y +ξd+1 C
1 +r−m
=ξd+1
EP∗
C 1 +r
−m
≥0.
Dam > πsup(C) gilt aber EP∗
C 1 +r
−m <0.
Und damitξd+1<0. Daraus folgt f¨urη:= −ξ ξd+1 m+η·Y ≥ C
1 +r P−f.s., alsom∈ M. Es folgt nun
infM ≤πsup(C).
Zuletzt zeigen wir, dass infM= min
m∈[0,∞)| ∃ξ∈Rd mit m+ξ·Y ≥ C
1 +r P−f.s.
. Ohne Beschr¨ankung der Allgemeinheit sei infM<∞und das Marktmo- dell nicht redundant (Bemerkung 1.17).
Sei (mn)n∈N∈ Mmit
n→∞lim mn= infM=πsup(C) und w¨ahle f¨ur alle n∈Neinξn∈Rd, so dass
mn+ξn·Y ≥ C
1 +r P−f.s..
1. Fall: (ξn)n∈N beschr¨ankt (d.h. es existiert k >0, so dass kξnk< k f¨ur alle n∈N).
Dann existiert eine konvergente Teilfolgeξnk
−k→∞−−−→ξ∈Rd, so dass πsup(C) +ξ·Y = lim
k→∞(mnk+ξnkY)≥ C
1 +r P−f.s., das heißt
πsup(C)∈ M.
2. Fall: (ξn)n∈N nicht beschr¨ankt.
Es existiert also eine Teilfolgeξnk, so dass lim
k→∞kξnkk=∞.
Definiere
ηk := ξnk
kξnkk, k∈N.
Offensichtlich giltkηkk= 1 f¨ur alle k∈N. Die Folge (ηk)k∈Nist also beschr¨ankt.
Es existiert also eine konvergente Teilfolgeηkl
−−−→l→∞ η mitkηk= 1.
Dann gilt lim
l→∞
mnkl
kξnklk+ηkl·Y
!
=η·Y ≥ lim
l→∞
C 1 +r
1
kξnklk = 0, P−f.s.
Da das Martkmodell arbitragefrei ist, folgtη·Y = 0 P−f.s.
Außerdem ist das Marktmodell nicht redundant, wasη= 0 impliziert.
Dies steht im Widerspruch zukηk= 1. Demnach ist nur der erste Fall m¨oglich.
u t Definition 1.26 Sei C ein Claim. Ein Portfolio ξ ∈ Rd+1 heißt Sub- bzw.
Superhedgevon C, falls
ξ·S≤C bzw. ξ·S ≥C P−f.s..
Wir nennenξ¯·π¯ Sub- bzw. Superhedgingpreis vonC. Gilt sogarξ·S=C P− f.s., dann heißt der Claim C replizierbar (oder attainable), d.h. C ∈ V aus Definition 1.13. Wir nennen ξHedge, oder replizierendes Portfoliovon C.
Bemerkung 1.27
(a) Seiξ ein Superhedge von C. F¨ur den ClaimpreisπC =ξ·π (Superhed- gingpreis) kann sich derVerk¨aufer des Claims mittels Kauf des Superhed- geportfolios gegen jegliche Claimforderung zum Zeitpunktt= 1 absichern.
(b) Analog bietet f¨ur einen Subhedge ξ der Claimpreis πC =ξ·π (Subhed- gingpreis) demK¨aufer die M¨oglichkeit den Claimpreis durch Verkauf des Subhedgeportfolios zu decken.
(c) IstCreplizierbar durch ein Portfolioξ, so ist der Preis ¯ξ·π¯des replizieren- den Portfolio sowohl (maximaler) Subhedgingpreis wie auch (minimaler) Superhedgingpreis.
Interpretation von (a) und (b) in Theorem 1.25
zu (b): Istξein Superhedge von C, so erf¨ullenm:=ξ·πundη=ξ
m+η·Y ≥ C
1 +r P−f.s., denn es gilt
ξ·S 1 +r ≥ C
1 +r genau dann, wenn
ξ·π
|{z}=m
+ ξ·S 1 +r−ξ·π
| {z }
=η·Y
≥ C 1 +r.
Sei umgekehrtm∈[0,∞) undη∈Rd, so dass m+η·Y ≥ C
1 +r P−f.s..
Dann ist ξ= (m−η·π, η) ein Superhedge von Cmit ξ·π=m.
πsup(C) in (b) ist also derminimale Superhedingpreis.
zu (a): Analog istπinf(C) in (a) dermaximale Subhedgingpreis.
Korollar 1.28 Das Marktmodell sei arbitragefrei, weiterhin seiCein Claim.
(a) C ist replizierbar genau dann, wenn ein eindeutiger arbitragefreier Preis πC existiert, d.h.|Π(C)|= 1.
(b) Ist C nicht replizierbar, so gilt
πinf(C)< πsup(C) und
Π(C) = (πinf(C), πsup(C)).
Beweis:
(a) IstCreplizierbar, so gilt
πinf(C)T hm.=1.25πsup(C)P rop.∈1.23Π(C), d.h.|Π(C)|= 1.
Die Umkehrung folgt aus (b).
(b) Aus Proposition 1.23 folgt, dass Π(C) ein nicht-leeres Intervall ist. Wir zeigen nun
πinf(C), πsup(C)∈/Π(C).
Aus Theorem 1.25 folgt die Existenz einesξ∈Rd, so dass πinf(C) +ξ·Y ≤ C
1 +r P−f.s.. (1.5)
Wir betrachten nun den erweiterten Markt (π, πinf(C)),(S, C) und das Portfolio (ξ·π−πinf(C),−ξ,1)∈Rd+2.
F¨urt= 0 gilt dann
ξ·π−πinf(C)−ξ·π+πinf(C) = 0.
Und f¨urt= 1 erhalten wir
(ξ·π−πinf(C))(1 +r)−ξ·S+C
(1.5)
≥ 0 P−f.s.
und
P((ξ·π−πinf(C))(1 +r)−ξ·S+C >0)>0 P−f.s., daC nicht replizierbar ist.
Es existiert also eine Arbitragem¨oglichkeit im erweiterten Markt. Damit gilt
πinf(C)∈/Π(C).
F¨urπsup(C)∈/Π(C) folgt der Bewewis analog.
u t Bemerkung 1.29 Aus Korollar 1.28 folgt:
(i) Ist C replizierbar durch ein Portfolio ¯ξ, so ist der maximale Subhed- gingpreisπinf(C) und der minimale Superhedgingpreisπsup(C) gegeben durch den eindeutigen arbitragefreien Claimpreis ¯ξ·π.¯
(ii) Ist C nicht replizierbar, sind Sub- bzw. Superhedgingpreise nicht arbi- tragefrei!
Beispiel 1.30 (Universal arbitrage bounds for put and call options)
Wir betrachten im Folgenden ein arbitragefreies Marktmodell, sowie Put und Call Optionen auf demi-ten Wertpapier mit StrikeK.
CCall:= (Si−K)+ , CP ut:= (K−Si)+. Offensichtlich giltCCall ≤Si, so dass
EP∗
CCall 1 +r
≤πi f¨ur alle P∗∈ P, i= 0, . . . , d. (1.6)
Andererseits erhalten wir aus der Jensenschen Ungleichung, dass EP∗
CCall 1 +r
≥
EP∗
Si 1 +r
− K 1 +r
+
=
πi− K 1 +r
+
, (1.7)
f¨uri= 0, . . . , d. Aus (1.6) und (1.7) erhalten wir die folgenden Arbitragegren- zen f¨ur eine Call Option:
πi− K 1 +r
+
≤πinf(CCall)≤πsup(CCall)≤πi, f¨uri= 0, . . . , d.
F¨urCP utergibt sich analog K
1 +r−πi +
≤πinf(CP ut)≤πsup(CP ut)≤ K 1 +r f¨uri= 0, . . . , d. F¨urr≥0 gilt weiterhin
(πi−K)+≤πinf(CCall)
f¨uri= 0, . . . , d. Dabei wird (πi−K)+ intrinsic value gennant, und es folgt, dass f¨ur einen arbitragefreien Preis πCall derTime Value πCall−(πi−K)+ einer Call Option positiv ist. F¨ur Put Optionen ist der intrinsic value (K−πi)+ nur f¨urr≤0 eine untere Schranke.
Man sagt im Fall
intrinsic value >0: Option is “in the money”
πi=K: Option is “at the money”
sonst: Option ist “out of the money”
1.3 Vollst¨ andigkeit von Marktmodellen
Definition 1.31 Ein Marktmodell heißt vollst¨andig (complete), falls jeder Claim replizierbar ist.
Theorem 1.32 (Second FTAP) Ein Marktmodell ist arbitragefrei und vollst¨andig genau dann, wenn
| P |= 1, d.h. es existiert genau einP∗∈ P.
Beweis: Angenommen das Marktmodell ist arbitragefrei und vollst¨andig. Aus der Vollst¨andigkeit des Marktmodells folgt, dass f¨ur alleA∈ F die Indikator- funktion1A ein replizierbarer Claim ist.
Korollar 1.28 (a) impliziert nun, dass P∗(A) =EP∗[1A] unabh¨angig von der Wahl von P∗ ∈ P 6= ∅ ist, da das Marktmodell arbitragefrei ist. Damit ist
| P |= 1.
AngenommenP ={P∗}.Csei ein Claim und
Π(C) =
EP∗
C 1 +r
|P∗∈ P, EP∗[C]<∞
die nicht-leere Menge der arbitragefreien Preise (Prop.1.23). Da| P |= 1 folgt
|Π(C)|= 1. Mit Korollar 1.28 (a) folgt nun, dassC replizierbar ist. ut Proposition 1.33 Ist das Marktmodell vollst¨andig, so gilt
L0(Ω,F,P) =span(S0, . . . , Sd) :=
ξ·S|ξ∈Rd+1 =V.
Insbesondere ist F = σ(S0, . . . , Sd) modulo P-Nullmengen. Weiterhin exis- tiert eine Partition von Ω in h¨ochstens (d+ 1) Atome in (Ω,F,P). Ist das Modell zus¨atzlich arbitragefrei, alsoP ={P∗}, gilt weiterhin
L0(Ω,F,P) =L1(Ω,F,P∗).
Bemerkung 1.34
(a) Zur Erinnerung: Ein Atom aus (Ω,F,P) ist einA∈ F, so dassP(A)>0 und f¨ur alleB∈ F mitB ⊆A giltP(B) = 0 oderP(B) =P(A).
(b) Proposition 1.33 besagt also, dass vollst¨andige Einperiodenmodelle end- liche Wahrscheinlichkeitsr¨aume implizieren. Vollst¨andige Modelle in dis- kreter Zeit sind also sehr limitiert!
Beweis: Offensichtlich gilt L0(Ω,F,P)
falls∃P∗∈P
⊇ L1(Ω,F,P∗)
⊇ V.
Sei das Modell vollst¨andig und Z ∈ L0(Ω,F,P). Dann sind die Claims Z− := −min{0, Z} und Z+ := max{0, Z} replizierbar und somit in V. Da Z=Z+−Z−, istZ auch inV und damit dimL0(Ω,F,P)≤d+ 1. Falls das Marktmodell nicht-redundant ist, gilt insbesondere dimL0(Ω,F,P) =d+ 1.
Ist das Modell zus¨atzlich arbitragefrei, alsoP ={P∗}, ist L0(Ω,F,P) =L1(Ω, σ(S0, . . . , Sd),P) =V.
Wir ben¨otigen das folgendeHilfslemma: F¨urp∈[0,∞] gilt
dimLp(Ω,F,P)
= sup
n∈N| ∃PartitionA1, . . . , An vonΩ mitAi∈ F undP(Ai)>0 . Beweis des Hilfslemmas: Sei A1, . . . , An eine Partition mit P(Ai) > 0.
Dann sind 1A1, . . . ,1An linear unabh¨angig in Lp(Ω,F,P) und somit ist dimLp(Ω,F,P)≥n. Sei
n0:= sup
n∈N| ∃PartitionA1, . . . , An vonΩ mitAi∈ F undP(Ai)>0 und o.B.d.A. n0 < ∞. Sei A1, . . . , An0 eine entsprechende Partition. Dann ist Ai ein Atom, i = 1, . . . , n0, nach der Definition von n0, und somit ist Z∈Lp(Ω,F,P)P-f.s. konstant aufAi,i= 1, . . . , n0. Dann hatZ die Form
Z=
n0
X
i=1
zi1Ai
mitzi:=Z(ω),ω∈Ai. Also bilden1A1, . . . ,1An0 eine Basis vonLp(Ω,F,P) und es gilt
dimLp(Ω,F,P) =n0.
Somit sind das Hilfslemma und damit auch die Proposition gezeigt. ut
Arbitragetheorie im Mehrperiodemodell
Im Folgenden wollen wir die dynamische Erweiterung des Einperiodenmodells f¨ur Finanzm¨arkte auf mehrere Zeitschritte t= 0, ..., T betrachten. Dieses er- weiterte Modell erlaubt dann dynamische Portfolioumschichtungen zu Zeit- punktent= 0,1, ..., T.
2.1 Grundlagen Mehrperiodemodelle
Im Folgenden sei wie zuvor (Ω,F,P) der zugrunde liegende Wahrscheinlich- keitsraum.
Definition 2.1 Sei (E,E) ein messbarer Raum. Ein stochastischer Prozess X = (Xt)t∈{0,1,...,T} mit Werten in (E,E) ist eine Familie von Zufallsvaria- blenXt,t= 0,1, ..., T, mit Werten in(E,E), also messbare Abbildungen
Xt: (Ω,F)→(E,E).
Definition 2.2 Eine Familie (Ft)t∈{0,1,...,T} von σ-Algebren Ft ⊆ F, auf (Ω,F)heißt Filtration, falls
Fs⊆ Ft f¨ur alles < t, das heißt: F0⊆ F1⊆...⊆ FT ⊆ F.
Bemerkung 2.3
(i) Im Folgenden gelte stetsF0:={∅, Ω}undFT =F.
(ii) Den filtrierten Wahrscheinlichkeitsraum notieren wir im Folgenden mit
Ω,(Ft)t∈{0,1,...,T},F,P .
(iii) F¨ur alle t = 0,1, ..., T modelliert Ft die bis zum Zeitpunktt beobacht- baren Ereignisse bzw. die verf¨ugbaren Informationen am Markt zum Zeitpunkt t.
Definition 2.4 Sei(Xt)t=0,...,T ein stochastischer Prozess auf
Ω,(Ft)t∈{0,1,...,T},F,P
. Der Prozess heißt
(a) adaptiert, falls f¨ur allet= 0, ..., T die ZufallsvariableXt(ω)Ft-messbar ist.
(b) vorhersehbar oder previsibel (predictable), falls f¨ur alle t = 1, ..., T die ZufallsvariableXt(ω)Ft−1-messbar ist.1
Kommen wir nun zu der Spezifikation unseres Marktmodells in mehreren Perioden (Mehrperiodenmodell). Wie zuvor sindd+ 1 Wertpapiere (Assets) gegeben, die notiert sind durch
Si= Sit
t=0,...,T, i= 0, ..., d,
wobei nunSi≥0 einpositiver adaptierter Prozess ist f¨ur allei= 0, ..., d. Wir notieren weiterhin:
S¯:= S0, S
:= St0, St1, ..., Std
t=0,...,T 2
1 In dieser Definition ist (b) st¨arker als (a). Das heißt, jeder previsibler Prozess ist adaptiert, jedoch ist ein adaptierter Prozess nicht zwingend previsibel.
2 S¯ist einRd+1-wertiger stochastischer Prozess undSist einRd-wertiger stochas- tischer Prozess.
Definition 2.5 Eine Strategieoder Portfolio ξ¯= ¯ξt
t=1,...,T
ist ein Rd+1,B Rd+1
-wertiger, previsibler Prozess. Wir notieren ξ¯:= ξ0, ξ
:= ξt0, ξt1, . . . , ξtd
t=1,...,T.
Bemerkung 2.6 Der Wert ξti einer Strategie ¯ξ entspricht der Anzahl des i-ten WertpapieresSiim Portfolio w¨ahrend dert-ten Handelsperiode vont−1 bist.
ξ¯t wird also auf Grund der zur Zeit t−1 verf¨ugbaren Information bestimmt und ist damitFt−1-messbar, also previsibel.
Der einer Strategie ¯ξzugeordnete Portfoliowert zur Zeitt−1 ist also ξ¯t·S¯t−1=
d
X
i=0
ξitSt−1i ,
der sich bis zur Zeittzum Wert ξ¯t·S¯t=
d
X
i=0
ξtiSti
entwickelt. Zum Zeitpunktt kann dann die Neustrukturierung des Portfolios von ¯ξtnach ¯ξt+1 erfolgen.
Definition 2.7 Eine Strategieξ¯= ¯ξt
t=1,...,T heißt selbstfinanzierend, falls ξ¯t·S¯t= ¯ξt+1·S¯t, f¨ur allet= 1, ..., T −1.
Bemerkung 2.8 F¨ur eine selbstfinanzierende Strategie ¯ξgilt ξ¯t+1·S¯t+1−ξ¯t·S¯t= ¯ξt+1· S¯t+1−S¯t
. (2.1)
Das heißt, die Wertver¨anderung des Portfolios resultiert lediglich aus der Wertver¨anderung (Marktfluktuation) der Wertpapierpreise und nicht aus
zus¨atzlichen Zu- oder Abfl¨ussen von Kapital.
Durch Summierung in (2.1) erhalten wir f¨ur allet= 1, . . . , T ξ¯t·S¯t= ¯ξ1·S¯0+
t
X
k=1
ξ¯k· S¯k−S¯k−1 .
ξ¯1·S¯0ist also das n¨otige Startkapital zum Kauf des Portfolios ¯ξ, welches sich dann bis zum Zeitpunkttentsprechend der Wertver¨anderung der Wertpapiere entwickelt.
Annahme 2.9 Im Folgenden nehmen wir an, dass St0>0 P−f.s. f¨ur allet= 0, ..., T und verwendenS0 als Num´eraire.
Bemerkung 2.10 Typischerweise modelliertS0ein (lokal) risikofreies Wert- papier (Bond, Bankkonto):
S00≡1 und St0=
t
Y
k=1
(1 +rk), wobei (rk)k=1,...,T ein previsibler Prozess ist.
Verzinsung vonxEuro auf dem Bankkonto:
Der Zinssatzrtist im Mehrperiodenmodell i.A. zwar stochastisch, aber schon zu Anfang t−1 der Periode [t−1, t] bekannt (previsibel), in diesem Sinne also lokal risikofrei.
Definition 2.11 Die diskontierten Preisprozesse notieren wir mit Xti:= Sti
St0, t= 0, ..., T, i= 0, ..., d
und den diskontierten Portfoliowertprozesszu einer Strategieξ¯mit V0ξ¯:= ¯ξ1·X¯0 und Vtξ¯:= ¯ξt·X¯t f¨ur allet= 1, ..., T, wobeiX¯ = X¯t
t=0,...,T := Xt0, Xt1, ..., Xtd
t=0,...,T.
Wie ¨ublich notieren wirX= (Xt)t=1,...,T := (Xt1, . . . , Xtd)t=0,...,T, also
X¯ = (X0, X). Der diskontierte Gewinnprozess (Wertver¨anderungsprozess, gains-process)zu einer Strategie ξ¯ist definiert als
G0:= 0 und Gt:=
t
X
k=1
ξk·(Xk−Xk−1) f¨ur allet= 1, ..., T, wobei(Xk−Xk−1) = Xk1−Xk−11 , ..., Xkd−Xk−1d
=:Yk. Proposition 2.12 Seiξ¯eine Strategie. Dann sind ¨aquivalent:
(a) ξ¯ist selbsfinanzierend.
(b) ξ¯t·X¯t= ¯ξt+1·X¯tf¨ur allet= 1, ..., T −1.
(c) Vt=V0+Gt= ¯ξ1·X¯0+Pt
k=1ξk·(Xk−Xk−1)f¨ur allet= 1, ..., T.
Beweis: Ubung.¨ ut
Bemerkung 2.13
(i) Ist ¯ξ selbstfinanzierend, dann gilt f¨ur die Investition in den Num´eraire ξt+10 −ξt0Prop. 2.12= −(ξt+1−ξt)·Xt f¨ur t= 1, ..., T −1.
Da
ξ01=V0−ξ1·X0,
ist jede selbstfinanzierende Strategie ¯ξ eindeutig gegeben durch das StartkapitalV0und die Strategieξin den WertpapierenS1, . . . , Sd. Um- gekehrt existiert zu jedem Startkapital V0 und jeder Strategie ξ eine eindeutige selbsfinanzierende Strategie ¯ξ.
(ii) Analog zu Einperiodenmodellen heißt ein Mehrperiodenmodell nicht- redundant, falls:
ξt·(Xt−Xt−1) = 0 P-f.s. ⇒ ξt= 0 P-f.s.
f¨ur allet∈ {1, . . . , T}undξt∈L0(Ω,Ft−1,P,Rd).
2.2 Arbitrage und Fundamental Theorem of Asset Pricing
Definition 2.14 Eine Arbitragem¨oglichkeitist eine selbstfinanzierende Stra- tegie ξ¯mit
V0ξ¯≤0 P−f.s., VTξ¯≥0 P−f.s. und Ph
VTξ¯>0i
>0.
Proposition 2.15 Ein Modell besitzt eine Arbitragem¨oglichkeit genau dann, wenn est∈ {1, . . . , T} undη∈L0 Ω,Ft−1,P;Rd3
gibt, so dass η·(Xt−Xt−1)≥0 P−f.s. und P(η·(Xt−Xt−1)>0)>0.
Ein Mehrperiodenmodell ist also arbitragefrei genau dann, wenn die jeweili- gen Einperiodenmodelle (mit stochastischen Anfangsbedingungen) arbitrage- frei sind.
Beweis: Sei ξ0, ξ
eine Arbitrage und t:= minn
k|Vkξ¯≥0P−f.s. undP
Vkξ¯>0
>0o . Dann giltt≤T und entweder
Vt−1ξ¯ = 0P−f.s. oder Ph
Vt−1ξ¯ <0i
>0.
Betrachten wir zun¨achst den FallVt−1ξ¯ = 0P−f.s.. Mitη :=ξtgilt dann η·(Xt−Xt−1) =Vtξ¯−Vt−1ξ¯ =Vtξ¯≥0 P−f.s.
und
P(η·(Xt−Xt−1)>0)>0.
Betrachten wir nun den FallP
Vt−1ξ¯ <0
>0. Seiη := ξt1nVξ¯
t−1<0o. Dann istη Ft−1-messbar und
η·(Xt−Xt−1) =
Vtξ¯−Vt−1ξ¯ 1nVξ¯
t−1<0o. Weiter gilt
Vtξ¯−Vt−1ξ¯ 1nVξ¯
t−1<0o≥ −Vt−1ξ¯ 1nVξ¯
t−1<0o≥0 P−f.s.
und
P
Vtξ¯−Vt−1ξ¯ 1nVξ¯
t−1<0o>0
>0.
Beweisen wir nun die R¨uckrichtung. F¨ur gegebeneη undt definieren wir ξs:=
(η, falls t=s 0, sonst
3 Das heißt mit Werten inRd.
und betrachten die eindeutige selbstfinanzierende Strategie ¯ξ = ξ0, ξ mit V0= 0 (Bemerkung 2.13 (i)).
Dann ist
VTξ¯=V0ξ¯+
T
X
k=1
ξk·(Xk−Xk−1) =η·(Xt−Xt−1)≥0 P−f.s.
und
P
VTξ¯>0
>0.
ξ¯ist also eine Arbitragestrategie. ut
Im Folgenden werden wir uns Martingalmaßen im Mehrperiodenmodell zu- wenden:
Definition 2.16 Ein stochastischer Prozess M = (Mt)t=0,...,T auf einem filtrierten Wahrscheinlichkeitsraum
Ω,(Ft)t=0,...,T,F,Q
heißt Martingal, falls
(a) M adaptiert an(Ft)t=0,...,T,
(b) Mt∈L1(Ω,F,P) f¨ur allet= 0, . . . , T, (c) EQ[Mt| Fs] =Ms f¨ur0≤s≤t≤T.
Es ist leicht zu zeigen (Turmeigenschaft der bedingten Erwartung), dass (c)
¨aquivalent ist zu
(c’) E[Mt+1| Ft] =Mt f¨ur allet= 0, . . . , T −1.
Martingalmaße entsprechen der mathematischen Formulierung eines
”faire ga- me“: zu jedem Zeitpunkt ist die bedingte Erwartung des zuk¨unftigen Gewinns gleich Null.
Beispiel 2.17 (Fairer M¨unzwurf).
(Xi)i=1,...,T sei eine Folge von unabh¨angigen Zufallsvariablen mit P(Xi = 1) =P(Xi=−1) = 1
2. Die Filtration (Fn)n=1,...,T sei gegeben durch
Fn:=σ(X1, ..., Xn). DefiniereMt:=Pt
i=1Xi. Dann ist (Mt)t=1,...,T ein Martingal, denn
• MtistFt-messbar f¨ur allet= 1, ..., T, also adaptiert.
• E[|Mt|]≤Pt
i=1E[|Xi|] =t <∞f¨ur allet= 1, ..., T.
• E[Mt| Ft−1] =E[Mt−1+Xt| Ft−1] =Mt−1+E[Xt]E[X=t]=0Mt−1. Definition 2.18 Ein Wahrscheinlichkeitsmaß Q auf (Ω,F) heißt Martin- galmaß (oder risikoneutrales Maß), falls die diskontierten Preisprozesse Xi, i= 1, ..., d,Q-Martingale bzgl.(Ft)t=0,...,T sind.
Wie zuvor notiertP die Menge der zu P¨aqivalenten Martingalmaße.
Theorem 2.19 Folgende Aussagen sind ¨aquivalent:
(a) Qist ein Martingalmaß.
(b) F¨ur alle selbstfinanzierende Strategien ξ¯ = ξ0, ξ
mit ξ beschr¨ankt ist V = (Vt)t=0,...,T einQ-Martingal.
(c) F¨ur alle selbstfinanzierende Strategien ξ¯mitEQ
VT−
<∞istV ein Q-Martingal, wobeiV− := max{−V,0}.
(d) F¨ur alle selbstfinanzierende Strategienξ¯mitVT ≥0 Q−f.s. ist EQ[VT] =V0.4
Beweis: (a)⇒(b): SeiQein Martingalmaß und ¯ξselbstfinanzierend mit
|ξi|< cf¨ur eine Konstantec >0, f¨ur allei= 1, ..., d. Dann gilt:
Vt=ξt·XtistFt-messbar, t= 0, ..., T und
|Vt| ≤ |V0|+c
t
X
k=1
|Xk|+|Xk−1|.5
Da Xk ∈ L1(Q) f¨ur alle k = 1, ..., T, ist auch Vt ∈ L1(Q) f¨ur alle t. F¨ur 0≤t≤T−1 ist
EQ[Vt+1| Ft] =EQ[Vt+ξt+1·(Xt+1−Xt)| Ft]
=Vt+ξt+1EQ[Xt+1−Xt| Ft]
Q∈P= Vt. Vtist also einQ-Martingal.
(b)⇒(c): Sei
ξ(a)t :=ξt1{|ξt|≤a} f¨ura >0 undt= 1, . . . , T.
4 EQ[VT] wohldefiniert, da nach VoraussetzungVT ≥0Q−f.s..
5 DaVt=V0+Pt
k=1ξk(Xk−Xk−1), mittels Dreiecksungleichung und wegen|ξi|< c.