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Berechnung des zu versteuernden Einkommens: vorläufiger

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Academic year: 2021

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Berechnung des zu versteuernden Einkommens:

vorläufiger handelsrechtlicher Jahresüberschuss 350.000

= vorläufiger Jahresüberschuss laut Steuerbilanz 350.000 handelsrechtliche Erfassung der angegebenen Sachverhalte:

./. Tantieme -25.000

+ Miete Büroräume 12.000

+ Gewinnanteil aus der LuF-OHG 60.000

+ Dividende Immo-AG 20.000

./. KapESt+Soli auf Dividende -5.275

./. Fremdkapitalzinsen -8.000

./. Veräußerungsverlust Publikums-AG -2.000

= handelsbilanzieller Jahreüberschuss (vor Steuer-RSt) 401.725

= Jahresüberschuss laut Steuerbilanz (vor Steuer-RSt) 401.725 außerbilanzielle Korrekturen:

+

Tantieme

(vGA, da beherrschender Gesellschafter und keine im Voraus abgeschlossene Vereinbarung -> R 8.5 Abs. 2 KStR 2015)

25.000

+

unangemessener Teil der Miete

(vGA, da verhinderte Vermögensmehrung auf Ebene der GmbH, 12*(1.500-1.000)=6.000)

6.000 ./. Bruttodividende § 8b Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 4 S. 6 KStG -20.000 + 5% nicht abzugsfähige Betriebsausgabe § 8b Abs. 5 KStG 1.000 + KapESt+Soli auf Dividende § 10 Nr. 2 KStG 5.275 + Veräußerungsverlust gem. § 8b Abs. 3 S. 3 KStG 2.000

= Gewinn aus Gewerbebetrieb 421.000

= zu versteuerndes Einkommen § 7 Abs. 1 KStG 421.000 Berechnung der festzusetzenden KSt und Soli:

15% KSt § 23 Abs. 1 KStG (runden § 31 Abs. 1 S. 3 KStG) 63.150

davon 5,5% Soli §§ 3 und 4 SolzG 3.473

Berechnung der festzusetzenden GewSt:

Gewinn aus Gewerbebetrieb 421.000

+ Zinsen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewStG (8.000<200.000) 0 + Dividende gem. § 8 Nr. 5 GewStG (da Erwerb 1. Feb.) 19.000 Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG

(2)

./. Einheitswert Büroräume (1,4*150.000*0,012)

§ 9 Nr. 1 GewStG i.V.m. § 121a BewG -2.520

./. § 9 Nr. 2 GewStG (Anwendung NUR bei gewerblichen PersG) 0

= Gewerbeertrag 437.480

437.400 15.309 GewSt = Gewerbesteuermessbetrag * Hebesatz (§ 16 GewStG) 68.890 Berechnung der noch zu buchenden Rückstellungen:

festzusetzende KSt 63.150

./. KapESt = 25%*20.000 -5.000

= KSt-Rückstellung 58.150

festzusetzender Soli 3.473

./. Soli auf KapESt = 5,5%*5.000 -275

= Soli-Rückstellung 3.198

festzusetzende GewSt 68.890

= GewSt-Rückstellung 68.890

Berechnung der maximal ausschüttbaren Dividende:

Handelsrechtlicher Jahresüberschuss (vor Steuer-RSt) 401.725

./. KSt-Rückstellung -58.150

./. Soli-Rückstellung -3.198

./. GewSt-Rückstellung -68.890

= Handelsrechtlicher Jahresüberschuss (nach Steuer-RSt) 271.487

= maximal ausschüttbare Dividende

Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags (GE * Steuermesszahl gem. § 11 Abs. 2 GewStG)

Abrunden auf volle 100 € gem. § 11 Abs. 1 S. 3 GewStG Kürzungen gem. § 9 GewStG

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