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Findet es der Regierungsrat üblich und normal, dass die IJV Berichte verabschiedet, die in der Folge teilweise geändert werden sollen (an der Medienkonferenz vom erwähnter Faktenbericht)? 2

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I 258/2008 STA 15. Oktober 2008 STA C

Interpellation

1615 Astier, Moutier (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.09.2008

Fragwürdige Arbeitsmethoden der Interjurassischen Versammlung

An der Medienkonferenz der Interjurassischen Versammlung (IJV) vom 22. September 2008 in Court erfuhren die anwesenden Medienleute Überraschendes über ein Organ, das unter der Ägide des Bundes einen Auftrag der Kantone Bern und Jura erhalten und diesen sorgfältig zu erfüllen hat (Auftrag vom 7. September 2005).

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Findet es der Regierungsrat üblich und normal, dass die IJV Berichte verabschiedet, die in der Folge teilweise geändert werden sollen (an der Medienkonferenz vom 22.09.2008 erwähnter Faktenbericht)?

2. Könnte der Grosse Rat definitiv Gesetze verabschieden, von denen einige Artikeldetails in der Folge durch die zuständige Direktion redigiert würden, ohne dass diese erneut dem Grossen Rat vorgelegt würden?

3. Die IJV brütet seit über zwei Jahren über einer Studie, die ihr im Rahmen des Mandats vom September 2005 erteilt wurde. Die politische Evaluation ist das Hauptelement dieser Studie. Am 22. September 2008 konnte man erfahren, dass die IJV die politische Würdigung aller in Betracht kommenden Ansätze an einem einzigen Tag vornehmen und diese Beurteilung danach durch eine Plenarversammlung der IJV genehmigen lassen wird. Hält es der Regierungsrat für seriös, dass für die politische Würdigung so wenig Zeit vorgesehen ist (1 Tag für die politische Würdigung, über zwei Jahre für die Studie selbst)?

Es wird Dringlichkeit verlangt.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat kann die drei Fragen des Interpellanten wie folgt beantworten:

1. Gemäss vorliegender Information hat die IJV einen Evaluationsbericht unter dem Vorbehalt verabschiedet, dass eine Grafik noch geändert wird. Es handelt sich um eine Grafik, welche die Auswirkungen der beiden Varianten aufzeigt und die missverständlich ist, weil die beiden Varianten einander nicht gegenübergestellt werden, sondern weil jede für sich mit der heutigen Situation verglichen werden muss.

Es wurde somit verlangt, dass diese Grafik mit den zwei Varianten durch zwei Grafiken mit jeweils einer Variante ersetzt werde. Der Regierungsrat kann die

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Auswirkung eines solchen Ersatzes auf die Gesamtbeurteilung der von der IJV geprüften Möglichkeiten derzeit nicht einschätzen. Er wird die Modalitäten der Auftragserfüllung erst dann prüfen können, wenn die Ergebnisse der Studie vorliegen.

2. Nein.

3. Der Regierungsrat misst der sorgfältigen Evaluation der verschiedenen von der IJV geprüften Ansätze eine grosse Bedeutung zu. Er weiss, dass diese Evaluation zunächst Gegenstand einer Klausurtagung der IJV, dann einer Plenarversammlung, die der Prüfung eines Syntheseberichts gewidmet ist, und schliesslich von Plenarversammlungen für die erste und die zweite Lesung sein wird. Er geht ausserdem davon aus, dass die IJV — sollte sie an einer dieser Sitzungen zum Schluss kommen, dass sie mehr Zeit braucht — nicht zögern würde, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Und schliesslich hätte er zusammen mit der jurassischen Kantonsregierung auch noch die Möglichkeit, eine Ergänzung des Berichts zu verlangen, sollte er der Meinung sein, dass die IJV nicht genügend Zeit für eine seriöse Beurteilung der Arbeit aufgewendet hat.

An den Grossen Rat

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