A 982 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 18|
6. Mai 2011 Ein Mitarbeiter der OrganisationPhysicians for Human Rights und ein leitender US-Soldat erheben in „PLoS Medicine“ (2011; 8:
e1001027) schwere Vorwürfe ge- gen Ärzte im US-Gefangenenlager Guantanamo. Sie sollen bei der Fol- terung weggesehen haben und den Ursachen von Verletzungen nicht auf den Grund gegangen sein.
Es ist kein Geheimnis, dass in dem US-Lager gefoltert wurde. Seit 2002 zählten etwa das simulierte Er- tränken, Schlafentzug und schmerz- hafte Körperhaltungen, die zuvor auch in den USA als Folter betrach- tet wurden, zu den „verstärkten“
Befragungsmethoden.
USA
Vorwürfe gegen Ärzte in Guantanamo
Inzwischen haben mehrere In- sassen geklagt. Die Autoren haben die Krankenakten von neun dieser Kläger ausgewertet. Den behan- delnden Ärzten werfen sie vor, die Schäden zwar dokumentiert, aber nicht nach den Ursachen gefragt zu haben. Die psychischen Symptome seien als „Persönlichkeitsstörun- gen“ oder „übliche Folgen der Ge-
Circa 180 Kliniken verfügen in Deutschland über eine zertifizierte Schlaganfallspezialabteilung (Stroke Unit), doch in ländlichen Regionen ist der Weg zur nächsten Stroke Unit häufig noch sehr weit. Eine telemedi- zinische Anbindung regionaler Kran- kenhäuser an überregionale Zentren kann hier Abhilfe schaffen. Sie ver- bessert die Versorgung von Schlag- anfallpatienten auf dem Land und deren Heilungsaussichten.
Um die Qualität dieser teleme - dizinisch vernetzten Einrichtungen sicherzustellen, zertifizieren die Stif- QUALITÄTSSICHERUNG
Zertifizierung von Stroke Units
tung Deutsche Schlaganfallhilfe und die Deutsche Schlaganfallge- sellschaft (DSG) seit Januar 2011 auch sogenannte Tele-Stroke-Units.
„Die Zertifizierung von Tele-Stroke- Units ermöglicht es auch Kranken- häusern ohne neurologische Abtei- lung, eine Schlaganfallbehandlung auf hohem Niveau zu etablieren“, erklärte Prof. Dr. med. Otto Busse, Generalsekretär der DSG. Dennoch sei es nach wie vor das Ziel der DSG, eine weitgehend komplette Abdeckung mit neurologisch gelei- teten Stroke Units zu erreichen. EB Schauten die Ärz-
te bei Folter weg?
Die Organisation
„Physicians for Hu- man Rights“ fordert eine Untersuchungs-
kommission.
Foto: dpa
fangenschaft“ banalisiert worden.
Die Ärzte haben ihre Dossiers mög- licherweise auch den Folterern zur Verfügung gestellt. So konnten die- se dann zum Beispiel Insassen mit chronischen Schmerzen gezielt Stresspositionen aussetzen.
Physicians for Human Rights fordert die Einsetzung einer Unter- suchungskommission. rme
Mit der Veröffentlichung einer neuen Leitlinie geben die Deutsche Diabetesgesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe nunmehr vor, dass die Dia - gnose eines Gestationsdiabetes nur noch mit Blut aus der Vene gestellt werden darf.
Auf diese Weise soll die Diagnose eines Schwangerschaftsdiabetes verlässlicher wer- den. Die bisher üblichen Untersuchungen mit Blut aus der Fingerbeere, für die häufig Pa- tienten-Blutzuckermessgeräte zum Einsatz kamen, sind für die Diagnose nicht länger erlaubt.
„Die Diagnose kann mit Patienten-Blutzu- ckermessgeräten jedoch nicht gestellt werden, da diese Geräte mit einer Schwankung von bis zu 20 Prozent messen. Für die Diagnosesiche- rung ist das zu ungenau“, erklärt der Diabeto- loge Dr. med. Frank Best aus dem Berufsver-
band der diabetologischen Schwerpunktpra- xen in Nordrhein. Die Diabetesschwerpunkt- praxen verfügen über geeichte Messgeräte, mit denen sie die Diagnose exakt stellen können.
Ein Gestationsdiabetes besteht, wenn der Nüchternblutzuckerwert aus dem Venenblut über 91 mg/dl liegt, der Wert eine Stunde nach dem Belastungstest (1-Stunden-Wert) über 179 mg/dl und nach zwei Stunden über 152 mg/dl. „Wichtig ist, dass diese strengeren Kriterien nur für den Schwangerschaftsdiabe- tes gelten. Für jeden anderen Diabetesnach- weis reicht es vollkommen aus, wenn der Nüch- ternblutzuckerwert wiederholt über 126 mg/dl im Plasma aus dem Fingerblut oder im nicht- nüchternen Zustand bei über 200 mg/dl liegt“, betont Best. In jedem Fall wird zur Dia - gnose eines Schwangerschaftsdiabetes ein
Glukose-Belastungstest („Glukose-Toleranz- test“) durchgeführt; er wird allen Frauen zwi- schen der 24. und der 28. Schwangerschafts- woche empfohlen.
Hervorgerufen wird ein Gestationsdiabetes durch eine Erhöhung an Schwangerschaftshor- monen. Diese führen als Gegenspieler des In- sulins zu einer geminderten Insulinwirkung, so dass die Schwangere mehr Insulin benötigt als sonst. Kann der Körper nicht ausreichend Insu- lin produzieren, steigt der Blutzucker, und dies gefährdet das Kind.
Wird ein Schwangerschaftsdiabetes festge- stellt, lässt er sich in der Regel gut behandeln.
„Meist genügen bereits eine Ernährungsum- stellung und regelmäßige Bewegung, um die Blutzuckerwerte zu normalisieren. In bis zu 30 Prozent der Fälle muss eine Insulintherapie begonnen werden“, sagt Best. EB