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Archiv "Nachgefragt: Informationspolitik" (18.08.2000)

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erzeit konzentriert sich die Kas- senärztliche Bundesvereinigung (KBV) hauptsächlich auf ein Pro- jekt: die Neuordnung des Vergütungssy- stems in der kassenärztlichen Versor- gung (dazu Bericht und Kommentar zum EBM 2000 plus in DÄ 31–32). Auch die außerordentliche Vertreterversammlung am 5. August in Berlin wurde eigens zum Thema EBM 2000 plus einberufen. Hier hatten der Vorstand und die Honorarab- teilung der KBV Gelegenheit, ihr strate- gisches Arbeitskonzept vorzustellen. Es gehe dabei nicht um den Feinschliff, sag- te der Vorsitzende der Vertreterver- sammlung, Dr. med. Helmut Klemm, in seiner Begrüßungsrede, sondern um eine Grundsatzdiskussion zu den Hauptthe- men des neuen EBM.

Dieser sieht im Wesentlichen eine transparente Berechnung und Fixie- rung des Preises für ärztliche Leistun- gen vor. Denn der war bisher im Drei- eck Leistungsmenge – Qualität – Preis die Stellschraube. Resultat unter Bud- getbedingungen: Punktwertverfall. Da die Qualität nicht abnehmen darf, sei nunmehr die Leistungsmenge die ein- zig mögliche Variable in diesem Sy- stem, sagte der Vorsitzende der KBV, Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm.

„Versuchen Sie nicht weiter, immer mehr Leistungen in das Korsett der ge- deckelten Vergütung zu pressen“, ap- pellierte er an die Vertreter der Kran- kenkassen, „lassen Sie uns Luft zum At- men.“

Die derzeitige These der Kassen sei es, dass die Ärzte zuviel Überflüssiges machen. Ob das stimmt, wird sich nach der EBM-Reform zeigen, denn wenn die kassenärztliche Gebührenordnung künftig feste Preise hat und die Budgets fortbestehen, dann werden sich die er- brachten Leistungen „anpassen“ müs-

sen. Stellt sich dann heraus, dass die Patientenversorgung gleichwohl befrie- digend bleibt, dann hat es tatsächlich

„Überflüssiges“ gegeben. Auf der Ver- treterversammlung hatte man freilich keinen Zweifel daran, dass sich eher das Gegenteil herausstellen wird und sich im Zuge der EBM-Reform Rationie- rung nicht mehr wird verschleiern las- sen. Richter-Reichhelm: „Kommt es aber zum Mangel, dann bedeutet das klipp und klar: Das Geld für die kas- senärztliche Versorgung reicht nicht.“

Unmittelbar würde der EBM in der reformierten Fassung zwar kein zusätz- liches Geld in die Kasse bringen, ange- sichts der Folgen könnte allerdings der politische Druck so stark werden, dass die Budgets zumindest gelockert wer- den müssen. In einer Entschließung stellte die Vertreterversammlung denn

auch fest, dass der reformierte EBM

„eine Budgeterhöhung bedeuten muss, wenn die Qualität der Patientenversor- gung erhalten bleiben soll“. Das gelte besonders für die neuen Bundesländer.

Aber unabhängig von diesen weiter- reichenden honorarpolitischen Impli- kationen – eine Reform des EBM sei notwendig, so Richter-Reichhelm vor der Vertreterversammlung,

❃um dem Gesetzesauftrag nachzu- kommen, wo immer möglich, Lei- stungskomplexe einzuführen und einen EBM zu entwickeln, der ausschließlich hausärztliche Leistungen beschreibt und bewertet

❃um endlich dem Auftrag der Ver- treterversammlung aus dem Jahre 1997 nachzukommen, schnellstmöglich die Praxisbudgets abzulösen

❃um gegen die wachsende Einkaufs- macht der im Wettbewerb miteinander stehenden Krankenkassen gewappnet zu sein

❃um die Konkurrenzfähigkeit der frei- beruflichen Kassenärzte gegen die Kran-

kenhäuser zu sichern (Hintergrund: Die Krankenhäuser öffnen sich zunehmend der ambulanten Versorgung, ab 2003 wird es durchgehend Fallpauschalen ge- ben, einschließlich Tagesfallpauschalen).

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Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 33½½½½18. August 2000 AA2135

Einheitlicher Bewertungsmaßstab

„Wenn nicht jetzt, dann nie“

Die EBM-Reform kommt voran. Bei der Vertreterversammlung der

Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurde sie vorgestellt. Der Vorsitzende der KBV, Manfred Richter-Reichhelm, ging zudem auf aktuelle Fragen ein.

Informiert die Delegierten über die Grundzüge der geplanten EBM-Reform: Vorstand der KBV am 5. August im Berliner Inter-Conti Alle Fotos: Johannes Aevermann

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Ein neuer EBM ist nicht ohne die Kassen zu machen. Wie reagieren die?

In einer Pressemitteilung, die exakt zur Vertreterversammlung verbreitet wur- de, wenden sich die Spitzenverbände der Krankenkassen gegen das Grund- prinzip der EBM-Reform, die Preise für Leistungen betriebswirtschaftlich exakt zu kalkulieren und festzuschrei- ben. Die Kassenärzte würden dabei verkennen, dass der EBM in erster Li- nie ein Instrument zur Verteilung der Gesamtvergütung sei. Mit anderen Worten: Den Kassen ist der floatende Punktwert lieb, weil preiswert. Sie er-

kennen betriebswirtschaftliche Kalku- lationen „grundsätzlich nur als Infor- mationsgrundlage“ an.

Die Verhandlungen mit den Kran- kenkassen können somit noch einige Überraschungen bieten. Richter-Reich- helm ist allerdings zuversichtlich, dass die Kassen bei näherem Überlegen auch die Chancen der Reform erkennen. Dr.

med. Michael Späth, im KBV-Vorstand für „EBM-Kommunikation“ zuständig, glaubt freilich, dass die Kassen zunächst mauern werden, wenn der EBM in den Bewertungsausschuss geht. Der KBV- Vorstand sollte diese Verhandlungen je- doch „mit geringster Kompromissbe- reitschaft führen“.

Die Diskussion in der Vertreterver- sammlung drehte sich vor allem um die Terminierung der Reform. Die Grund- prinzipien des neuen EBM, so wie er von der KBV vorgestellt wurde (zum Beispiel von Richter-Reichhelm, Weis- ner und Späth in DÄ 31–32/2000), wur- den von niemandem in Zweifel gezo- gen, selbst frühere notorische Kritiker

des KBV-Vorstandes liefen auf der Schiene des Vorstands und der Ho- norarabteilung; dessen Leiter, Dr.

med. Andreas Köhler, wurde mehrfach coram publico gedankt. Das innerärzt- lich heikle Thema „Umverteilung“ – ei- ne unumgängliche Folge der Neube- wertung der Leistungen – wurde nur ge- streift.

Zu der in Berlin am 5. August immer wieder diskutierten Zeitschiene: Im September sollen sämtliche Berech- nungen, sämtliche Leistungslegenden vorliegen, der Länderausschuss der KBV wird kontinuierlich informiert,

die Verhandlungen im Bewertungsaus- schuss sollen so schnell wie möglich auf- genommen werden, die Vertreterver- sammlung wird noch einmal im Dezem- ber über das bis dahin Erreichte infor- miert. Zwischen Beschlussfassung über den EBM und der tatsächlichen Ein- führung soll genügend Zeit für die Um- stellung in den KVen, aber auch für die Information der Kassenärzte (dazu

„Nachgefragt“ am Schluss dieses Be- richtes) eingeräumt werden.

Dem derzeitigen KBV-Vorstand ist sichtlich daran gelegen – KBV-Vize Dr.

Eckhard Weisner wies vor den Dele- gierten betont darauf hin –, die Reform noch in der laufenden, im Frühjahr nächsten Jahres endenden Amtsperi- ode des Vorstandes über die Bühne zu bringen. Grund dafür ist, dass wahr- scheinlich der größte Teil des amtieren- den Vorstands bei Neuwahlen nicht mehr zur Verfügung stehen wird, ein mehr oder weniger runderneuerter Vorstand jedoch sich erst einmal finden muss und kaum Zeit haben wird, gleich mit einem gewichtigen Reformwerk in die Vollen zu gehen. Richter-Reich- helm fasste die Situation so zusam- men: „Wenn er (der EBM) jetzt nicht kommt, dann kommt er nie mehr.“

Gespräch mit Fischer

Obwohl der neue EBM derzeit im Vor- dergrund der KBV-Bemühungen steht, lässt diese weitere bestehende Probleme nicht außer Acht. So steht im September ein Gesprächstermin mit Bundesgesund- heitsministerin Fischer an, bei dem über die psychotherapeutische Versorgung, das Arznei- und Heilmittelbudget und die negativen Auswirkungen des Kassen- wechsels der Versicherten zu bei- tragsgünstigeren Krankenkassen diskutiert werden soll.

Einen Erfolg durch Verhand- lungen mit dem Bundesgesund- heitsministerium (BMG) konn- te die KBV bereits jetzt ver- zeichnen. Die Einführung neuer Verhältniszahlen für die haus- ärztliche Versorgung und eine dadurch befürchtete Arztzahl- zunahme von bis zu 8 000 Ärz- ten ist vom Tisch. Das BMG hatte wenige Tage vor der Ver- treterversammlung die geplante Ände- rung der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen beanstandet. Dieser hatte – wie gesetzlich vorgesehen – bei der Anpassung den Versorgungsstand von 1995 zugrunde gelegt.

Ein weiterer optimistisch stimmen- der Punkt: Die Rahmenvereinbarung für Verträge der integrierten Versor- gung ist geschlossen. Nach langen und zähen Verhandlungen zwischen Kran- P O L I T I K

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A2136 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 33½½½½18. August 2000

Guter Hoffnung, mit der EBM-Re- form honorar- politisch voranzu- kommen: Dele- gierte, Richter- Reichhelm

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kenkassen und Vertragsärzten kam es doch noch zu einem Konsens. Es wird zukünftig gewährleistet sein, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen beim Abschluss der Integrationsverträge mit- wirken können beziehungsweise ein In- terventionsrecht besitzen. Die Kran- kenkassen hatten versucht, eine derarti- ge Einbindung der KVen zu vermeiden.

Richter-Reichhelm ist mit dem Ver- handlungsergebnis zufrieden: „Vor dem Bundesschiedsamt hätten wir kein bes- seres Ergebnis erzielen können.“ An die Vertragsärzte appellierte er, in jedem Fall die KVen beratend hinzuzuziehen.

„Jeder Arzt muss sich bewusst sein, dass die Kassen mit dem Abschluss von Inte- grationsversorgung keine Geschenke verteilen können, sondern ihre Bei- tragssätze im Wettbewerb untereinan- der stabilisieren wollen.“

Auch die Auseinandersetzungen über die Neuordnung der häuslichen Krankenpflege dürften beigelegt sein. In einem Spitzengespräch haben sich die KBV und die Verbände der Kranken- kassen auf eine Vergütung in Form einer Pauschale geeinigt, die den zusätzlichen Aufwand der Hausärzte abgelten soll.

Diese Leistung soll auch im neuen EBM

als Sonderleistung geführt werden.

Kontrovers bleibt allerdings die Dis- kussion über die künftige Rechtsstruk- tur des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen und des neu ge- schaffenen Koordinierungsausschusses.

Dieser soll der Träger der Geschäfts- führung aller Bundesausschüsse und des Ausschusses Krankenhaus sein. Die Kassen wollen dafür eine große Behör- de mit etwa 50 Mitarbeitern einrichten.

Die KBV hält einen derartigen Appa- rat für aufgebläht und ineffizient. „Wir sind auch nicht bereit“, erklärte Rich- ter-Reichhelm mit Blick auf Auseinan- dersetzungen um die Akupunktur, „an den Kriterien des Bundesausschusses zur Beurteilung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden rütteln zu lassen.“ Kürzlich war versucht worden, unter Umgehung der geltenden Verfah- renslinie die Akupunktur für etwa 600 Millionen DM in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen (dazu: „Streit um die Aku- punktur“, DÄ 30/2000).

Die Delegierten forderten den Vor- stand der KBV auf, den neuen Heilmit- tel-Richtlinien durch den Bundesaus- schuss nur dann zuzustimmen, wenn für

den erweiterten Leistungsumfang auch die erforderlichen Mittel von den Ko- stenträgern bereitgestellt werden. Die- ser von Dr. med. Werner Baumgärtner eingebrachte Antrag wurde mit großer Mehrheit unterstützt.

Berlin-Umzug

Die Vertreterversammlung nutzte in Berlin die Gelegenheit, das Bundesge- sundheitsministerium aufzufordern, die Sitzverlegung der KBV von Köln nach Berlin umgehend zu genehmigen. Bei Verzögerung des Umzuges sei die Funktionsfähigkeit der KBV gefährdet.

Richter-Reichhelm betonte: „Wir un- terliegen nicht dem Bonn-Berlin-Ge- setz und haben sorgfältig analysiert, dass die Sitzverlegung auch dem Gebot von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht.“ Auch in Köln wäre die Er- richtung eines Neubaus notwendig. Die Erhaltung der derzeitigen Strukturen würde nach den Ergebnissen der Wirt- schaftlichkeitsanalyse der KBV jährlich etwa vier Millionen DM mehr kosten als ein Neubau in Berlin.

Norbert Jachertz, Dr. med. Eva A. Richter P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 33½½½½18. August 2000 AA2137

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Ä::Der EBM wird wieder einmal reformiert, und zwar gründlich. Glauben Sie, dass der normale Kassenarzt noch durchblickt?

Späth: Um diesen Durchblick gewährleisten zu können, konzentrieren wir uns auf zwei Punkte:

Vereinfachung und bessere Kommunikation des neuen EBM. Die Projektgruppe 5 „EBM-Kommuni- kation“ wird mit PR-Aktivitäten dafür sorgen, dass auch die Kollegen an der Basis frühzeitig über die anstehende EBM-Reform informiert werden. Damit auch wirklich jeder erreicht wird, planen wir im Rahmen unseres Projektes, zum Beispiel als Beilage zum Deutschen Ärzteblatt, allen Ärzten eine CD- ROM mit dem kompletten, bewerteten neuen EBM 2000 plus zur Verfügung zu stellen.

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Ä::Mit dem neuen EBM kommen Umverteilung und Reduzierung der Leistungen und damit offene

Rationierung. Sind die Ärzte – und auch die Öffent- lichkeit – darauf genügend vorbereitet?

Späth:Die Ärzte und die Patienten erfahren schon heute durch die Praxisbudgets – und die Arznei- und Heilmittelbudgets – eine schleichende Ratio- nierung. Mit dem neu bewerteten EBM 2000 plus und den begleitenden Leistungssteuerungselemen- ten wird sehr schnell klar, wie viele Leistungen mit dem von den Kassen zur Verfügung gestellten Geld zu finanzieren sind. Es ist allerdings auch Aufgabe der Krankenkassen, ihre Versicherten darüber zu in- formieren, dass es für eine begrenzte Menge Geld

auch nur eine begrenzte Menge an Leistungen ge- ben kann.

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Ä::Wie will die KBV dem Arzt Sinn und Inhalt des neuen EBM vermitteln?

Späth:Die Relationen der einzelnen Bewertungen zueinander stimmen nicht mehr. Das wissen die Kollegen aus ihrer täglichen Arbeit. Das Instrument zur Abrechnung der ärztlichen Leistungen muss aber in sich stimmig und plausibel sein. Das ist Sinn und Aufgabe des Einheitlichen Bewertungsmaß- stabes. Der neue EBM 2000 plus wird stark verein- fachte Bestimmungen und Regeln sowie betriebs- wirtschaftliche Vollkostenkalkulationen als Bewer- tungsgrundlage enthalten. Inhalte und Strukturen richten sich nach der Weiterbildungsordnung und dem gesetzlichen Gliederungsauftrag. Wie das im Einzelnen aussieht, werden wir im Rahmen unseres EBM-Kommunikationsprojektes auch auf dem Weg von Sonderbeilagen im Deutschen Ärzteblatt und zum Beispiel der Ärzte-Zeitung dem einzelnen Arzt vermitteln. Ich bin für eine offene und transparente Informationspolitik zum neuen EBM 2000 plus, denn die Akzeptanz durch die Anwender hängt ganz wesentlich davon ab, dass die pragmatischen und politischen Ziele des neuen EBM 2000 plus von allen verstanden und angenommen werden können.

. DÄ-Fragen: Norbert Jachertz

Informationspolitik

Drei Fragen an

Dr. med. Michael Späth zur

„EBM-Kommunikation“

Nachgefragt

Späth: offen und transparent

Foto: Johannes Aevermann

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