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Archiv "Krankenhäuser: Sektorale Budgetdeckel und Fallpauschalsystem" (18.02.2000)

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ie Rechtsänderungen, die für die rund 2 240 Krankenhäu- ser zu Jahresbeginn 2000 in Kraft getreten sind, haben einschnei- dende Wirkungen und erfordern von der Selbstverwaltung einen Kraftakt zur raschen Umsetzung. Zwar konn- te die von der rot-grünen Regie- rungskoalition angestrebte stufen- weise Umstellung der dualistischen Finanzierung auf Monistik wegen des Einspruchs der Opposition und des Bundesrates in der „abgespeckten“

Version der Gesundheitsreform nicht realisiert werden, andere Regulative in der zustimmungsfreien Fassung sind nach den Interpretationen des SPD-Sozialexperten Rudolf Dreßler und nach Meinung von Bundesge- sundheitsministerin Andrea Fischer aber so gravierend, dass sie den ur- sprünglichen Absichten nahe kom- men.

Zentrale Anliegen sind in der jetzt gültigen Fassung des Reformge- setzes realisiert worden: Festschrei- bung der Beitragssatzstabilität, die durch eine Koppelung des Budgetzu- wachses an die Grundlohnsummen- entwicklung der Versicherten (im Jahr 2000: +1,43 Prozent in West- und Ostdeutschland) gewährleistet wer- den soll. Allerdings ist der Kranken- haussektor gegenüber den anderen Leistungssektoren besser gestellt, weil der Ausgabendeckel zugunsten der Krankenhausträger durch Aus- nahmeregelungen in fünf Punkten gelockert wurde. Andererseits sind die Krankenhäuser tangiert durch die im Reformgesetz erstmals verankerte integrierende Versorgung, die aus fi- nanziellen Mitteln sowohl des vollsta- tionären als auch des ambulanten Budgets gespeist werden soll, und das

flächendeckende leistungsabhängige Vergütungssystem.

Die Budgetierungspolitik passt den Krankenhausträgern ebenso we- nig wie den Klinikärzten ins Konzept.

Die von der Politik unterstellten Ra- tionalisierungsreserven seien längst mobilisiert worden. Mit der modera- ten Budgetanpassung sei das Lei- stungs- und Qualitätsniveau keines- falls zu halten, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) e.V., Volker Odenbach. In den Krankenhäusern müssten jährlich rund 250 000 Patienten mehr versorgt werden – bei weiter verkürzter durch- schnittlicher Verweildauer. Nach Auf- fassung der DKG ist es eine „Augen- wischerei“, dass die Fallzahlsteigerun- gen in den Pflegesätzen aufgefangen werden könnten. Denn nach dem neu- en Recht haben die Krankenhäuser keinen durchsetzbaren Rechtsan- spruch. Zudem ist der bisher mögliche Personalkostenausgleich (BAT-Aus- gleich) verschlechtert worden.

Personalentlassungen drohen

Der Nachweis, dass die Aus- gleichszahlen existenziell notwendig sind, könne den Krankenhäusern nicht zugemutet werden. Die Kran- kenhausgesellschaft befürchtet als Auswirkungen der neuen Rechtslage Personalentlassungen bis zu 100 000 Fachkräften. Die weiteren Neurege- lungen:

❃ Für die Bemessung des Ge- samtbetrages für die sektoralen Bud- gets gilt für das Jahr 2000 die amtlich am 4. Januar verkündete Verände- rungsrate von 1,43 Prozent.

❃ Die Krankenhäuser haben ge- mäß § 6 Abs. 1 Satz 2 der Bundespfle- gesatzverordnung (BPflV) keinen ge- nerellen Anspruch, die festgelegte Obergrenze für die Budgetsteigerung auszuschöpfen. Vielmehr sind zunächst die nachgewiesene Verweildauerver- kürzung, Leistungsverlagerungen und Ergebnisse von Krankenhausbetriebs- vergleichen gegenzurechnen.

❃ Veränderungen der Leistungs- struktur oder der Fallzahlen (Einwei- sungshäufigkeit) können nur noch in- soweit zu einem Lifting des Budget- deckels im stationären Sektor führen, als sie mit den Krankenhäusern im Rahmen der Budget-/Pflegesatzver- einbarungen entsprechend vereinbart worden sind (§ 6 Abs. 1 Satz 4 Num- mer 1 BPflV). Die Schiedsstelle ent- scheidet im Streitfall nicht mehr.

❃ Die anteilige Budgetberichti- gung aufgrund von BAT-Vereinba- rungen oberhalb der Grundlohnrate bleibt grundsätzlich bestehen, wird je- doch begrenzt. Sie ist jetzt nur noch anzuwenden, „soweit dies erforder- lich ist, um den Versorgungsvertrag zu erfüllen“. Die bisher verbindliche flächendeckende Regelung wird da- mit durch eine krankenhausindividu- elle Regelung ersetzt. Die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung bleiben Ausnahmetatbestand. Da- durch soll die Finanzierung zusätzli- cher Personalstellen ermöglicht wer- den. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass das in der Psychiatrie einzusetzende Personal nicht für an- dere Abteilungen abgezogen wird.

❃ Weitere Ausnahmetatbestän- de: zusätzliche Kapazitäten für medi- zinische Leistungen aufgrund der Krankenhausplanung oder des In- vestitionsprogramms des Landes so- wie zur Finanzierung von Rationali- sierungs-Investitionen (nach § 18 b Krankenhausfinanzierungsgesetz).

❃ Die Ausgleichsprozentzahlen für die Mindererlöse werden von 50 auf 40 Prozent gesenkt.

❃ Die Krankenhäuser in den neuen Bundesländern müssen wegen eines Rückgangs des Grundlohns im Jahr 2000 nicht mit Budgetsenkungen rechnen. Mit den neuen Ländern wer- den die Auswirkungen einer Anglei- chung der BAT-Tarifvergütungen an das westdeutsche Niveau zusätzlich in den Budgets finanziert. Darüber hin- A-351

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 7, 18. Februar 2000

Krankenhäuser

Sektorale Budgetdeckel und Fallpauschalsystem

Für die Krankenhäuser gelten seit dem 1. Januar 2000 eine Reihe einschneidender gesetzlicher Neuregelungen und das sektorale Budget.

D

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ie Urologen wollen in Zu- kunft verstärkt jüngere Pati- enten ansprechen. Das Durch- schnittsalter ihrer Patienten liegt zur- zeit bei 66 Jahren. „Männer kommen oft zu spät und bereits krank in die Praxis“, erklärte Prof. Dr. rer. pol.

Gerhard F. Riegl, Inhaber des Insti- tuts für Management im Gesundheits- wesen, Augsburg, in Berlin. Er stellte eine Patientenumfrage im Auftrag des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e.V. (BDU) vor. Um jünge- re Männer zu erreichen, müssten de- ren Frauen mehr beachtet werden, empfahl Riegl. Diese würden in der Regel die Entscheidungen im Ge- sundheitsbereich treffen. Männer gin- gen nur ungern zum Arzt. Auch die

„neue Lebenslust der Frauen in der Menopause“ wirke sich auf den Mann aus. Herausgefordert würden die Uro- logen auch durch den enttabuisierten Umgang mit Impotenz.

Bei der Umfrage des BDU beur- teilten etwa 9 000 Patienten in 144 urologischen Praxen die Qualität ihrer Behandlung. Davon waren 16 Prozent Frauen. Fast 7 000 der Fragebögen wurden bereits ausgewertet. Die ver- tragsärztlichen Leistungen ihrer Uro- logen beurteilten die Befragten im Mittel mit der Note 1,4, die Gesamt- zufriedenheit mit 1,6. Mehr als die Hälfte der männlichen Patienten ab 70 Jahre vergaben die Bestnote „sehr gut“, aber nur ein knappes Drittel der unter 50-jährigen. Fast zwei Drittel der Patienten äußerten keine Wünsche zur Verbesserung der Untersuchun- gen. Die parallel befragten Ärzte hat- ten mit deutlich schlechteren Ein- schätzungen gerechnet.

Die Studie ergab, dass 80 Prozent der Patienten nur unzureichend über die Angebote einer urologischen Pra- xis informiert sind. Der Präsident des

BDU, Dr. med. Klaus Schalkhäuser, macht dafür Defizite in der Selbstdar- stellung der Urologen verantwortlich.

55 Prozent der Befragten erwarten ne- ben den spezifischen Kernleistungen von ihrem Arzt weitere Behandlungs- angebote, beispielsweise zur Verlang- samung des Alterungsprozesses, zum Muskelaufbau sowie Naturheilmittel.

Schalkhäuser forderte die Urolo- gen auf, solche Leistungen auch anzu- bieten. Die Wünsche der Patienten rechtfertigten es, den GKV-Leistungs- katalog „zu entfrachten“ und dafür

„Leistungen zur gesunden Lebens- führung und individuellen Gesund- heitsfürsorge“ aufzunehmen. Der Bürger erwarte zudem Angebote außerhalb des GKV-Leistungsange- botes. Bei der Befragung wurde am häufigsten eine umfassende Krebs- vorsorge genannt. Danach folgten die urologische Komplettvorsorge und der Nieren-Check. Die finanziellen Ressourcen des Patienten seien bei solchen individuellen Gesundheitslei- stungen nicht maßgebend, erklärte Riegl. Was der Patient unbedingt wol- le, das leiste er sich auch.

Viagra: Verweigerung bei engen Budgets

52 Prozent der Befragten spra- chen sich im Übrigen für die Verwen- dung von Medikamenten zur Behand- lung der erektilen Dysfunktion aus.

Sollte Viagra im großen Stil zulasten der GKV verordnet werden dürfen, ohne dass die Arzneimittelbudgets um den entsprechenden Betrag er- höht würden, will der Präsident des BDU persönlich die Mitglieder auf- fordern, dem nicht zu folgen. Juristi- sche Konsequenzen wären „das beste Marketing“ für die Urologie. NiB A-352

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 7, 18. Februar 2000 aus wird die neue gesamtdeutsche

Veränderungsrate für die Vereinba- rung des Gesamtbetrages ab dem Jahr 2000 angewandt. Diese ist in der Re- gel höher als die bisherige Ost-Steige- rungsrate. Sollte im Ausnahmefall die Ost-Rate höher sein als im Westen, er- halten die Ost-Krankenhäuser die je- weilige höhere Ost-Steigerungsrate.

❃ Bis zum 1. Januar 2003 müssen die Krankenhäuser ein leistungsori- entiertes und pauschaliertes Vergü- tungssystem für sämtliche voll- und teilstationäre Leistungen einführen.

Die Spitzenverbände der Kranken- kassen, der Verband der privaten Krankenversicherung und die DKG müssen das neue Vergütungssystem vereinbaren. Ausgenommen ist der Bereich der Psychiatrie.

❃ Die Selbstverwaltung muss bis zum 30. Juni die Grundstrukturen des neuen Entgeltsystems und des Ver- fahrens zur Ermittlung der Bewer- tungsrelationen sowie die Grundzüge zur Pflege und Aktualisierung auf Bundesebene vereinbaren.

❃ Kommt bis Ende Juni 2000 kei- ne Einigung über die Grundstruktu- ren sowie über die Zu- und Abschläge zu den Entgelten zustande, wird die Bundesregierung mit einer Ersatzvor- nahme (Rechtsverordnung) unver- züglich aktiv. Auch dann muss die ge- meinsame Selbstverwaltung die ein- zelnen Fallgruppen (Entgelte) des Entgeltkatalogs und deren bundes- weit gültigen Bewertungsrelationen (Punktzahlen) bis zum 31. Dezember 2001 vereinbaren.

❃ Vor Einführung des neuen Entgeltsystems (Fallpauschalen) sind auch die zur Bestimmung der Entgelt- höhe notwendigen Punktwerte auf der Bundesebene zu vereinbaren.

❃ Das neue Vergütungssystem soll sich prinzipiell an den bereits in den USA, in den skandinavischen Ländern und in Australien eingesetz- ten Systemen der Diagnostic Related Groups orientieren. Das Abrech- nungssystem, das möglichst homo- gene Gruppen bilden soll, soll aber dennoch die Komplexitäten und Ko- morbiditäten abbilden. Entsprechend soll der Differenzierungsgrad prakti- kabel gestaltet werden. Mit den Ent- gelten werden die Krankenhauslei- stungen für den Behandlungsfall ver-

gütet. Dr. Harald Clade

Umfrage des BDU

Jüngere Männer im Fokus der Urologen

Bedarf nach individuellen Gesundheitsleistungen besteht.

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