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Archiv "Aufhebung des Telekom-Monopols: Verhaltener Start der Netzbetreiber" (23.01.1998)

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Academic year: 2022

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eben einer Vielzahl re- gionaler Telefongesell- schaften versuchen vor allem drei große Carrier, der Deutschen Telekom Kunden abspenstig zu machen: Man- nesmann Arcor, o.tel.o und Viag Intercom. Darunter hat sich bislang jedoch nur Arcor zum 1. Januar mit einem Tarifangebot auf den Markt gewagt.

Nach dem Telekommuni- kationsgesetz ist eine Tren- nung des bisherigen Telefon- anschlusses (Anschluß, Orts- und Ferngespräche) in den Teilnehmernetzbetreiber (An- schluß und Ortsgespräche) und den Verbindungsnetzbe- treiber (Ferngespräche) mög- lich. Gegen eine Gebühr von voraussichtlich 2,7 Pfennig pro Minute dürfen die alter- nativen Telefongesellschaf- ten das Netz der Telekom nutzen. Dies müssen sie auch, wenn sie die letzten Meter von ihren internen Vermitt- lungsstellen zum privaten Endkunden halbwegs ren- tabel überbrücken wollen.

Der direkte Anschluß durch eine physikalische Ver- bindung zur Carrier-Vermitt- lungsstelle rechnet sich für ei- nen Anbieter nur dann, wenn das Unternehmen ein eigenes Citynetz betreibt (Beispiele:

NetCologne in Köln, Isis Mul-

timedia Net in Düsseldorf).

Folglich verzichten die mei- sten Anbieter vorerst darauf, ins Geschäft mit Ortsge- sprächen für Privatkunden einzusteigen.

Grundsätzlich haben Pri- vat- und Firmenkunden die Möglichkeit, verschiedene Anbieter für Orts- und Fern- gespräche zu wählen.

l Direktanschluß: Hier entscheidet sich der Kunde für den gesamten Telefonan- schluß aus einer Hand, das heißt, die jeweils beauftragte Telefongesellschaft, der Teil- nehmernetzbetreiber, ist – an- gefangen bei der Anschluß- buchse bis zur Zuständigkeit für Orts- und Ferngespräche – für die gesamte Telekom- munikation zuständig. Diese Möglichkeit kann bislang nur von wenigen lokalen Carriern preiswert angeboten werden.

l Preselection-Verfah- ren: Der Kunde wickelt sei- ne Ferngespräche dauerhaft über einen Verbindungsnetz- betreiber ab, der nicht mit dem gewählten Teilnehmer- netzbetreiber (in der Regel die Telekom) übereinstim- men muß. Alle Nah- und Ferngespräche – das heißt, al- le Telefonate, die mit einer Null beginnen – werden dann automatisch über die Ver- mittlungsstelle in das Netz des Verbindungsnetzbetrei- bers umgeleitet.

l Call-by-Call-Verfah- ren: Hierbei entscheidet der Kunde von Fall zu Fall, über welche Telefongesellschaft er das jeweilige Nah- oder Fern- gespräch abwickeln möchte.

Dazu muß er vor jedem Te- lefonat eine fünfstellige Zahl, die sogenannte Netzbetrei- berkennzahl des gewünsch- ten Anbieters, eingeben (sie-

he Kasten links). Dieses Ver- fahren kann von jedem Te- lefonkunden jederzeit und meist ohne vorherige Anmel- dung genutzt werden.

Die bei Preselection oder Call-by-Call anfallenden Ge-

bühren können entweder Teil der monatlichen Telefonrech- nung vom Teilnehmernetz- betreiber sein oder wer- den separat von den jeweils beanspruchten privaten Te- lefongesellschaften erhoben.

Der Kunde kann jedoch nach der Kundenschutzver- ordnung auf einer einheit- lichen Rechnung bestehen.

Während bei Ortsge- sprächen – abgesehen von ei- nigen Angeboten regionaler Telefongesellschaften – in na- her Zukunft noch nicht mit großen Preissenkungen zu rechnen ist, sieht dies bei Nah- und Ferngesprächen an- ders aus. Hier versuchen die

neuen Anbieter, durch Ra- batte für Vieltelefonierer sowie ausgetüftelte Tarifmo- delle Kunden zu gewinnen.

Auch die Telekom hat bereits neue verbilligte Tarife veröf- fentlicht, die allerdings erst noch von der Regulierungs- behörde genehmigt werden müssen (siehe Tabelle).

Ein Wechsel des Anbie- ters sollte gut überlegt wer- den. So kann etwa der Cityta- rif der Telekom, der auch mit Null beginnende Ortsnetz- zahlen umfaßt, mitunter preiswerter sein als ein Nah- gespräch bei einem alternati- ven Anbieter. Gestritten wird ebenfalls noch über Höhe

und Finanzierung der bei ei- nem Wechsel anfallenden Ablösegebühren beziehungs- weise der Zusatzgebühren für die Beibehaltung der al- ten Rufnummer. Wechselwil- ligen Kunden kann nur gera- ten werden, das Ende des herrschenden Tarif-Chaos abzuwarten und bis dahin für ausgewählte Telefonate das Call-by-Call-Verfahren aus- zuprobieren.

Heike E. Krüger-Brand

A-161 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 4, 23. Januar 1998 (49)

V A R I A WIRTSCHAFT

Tabelle

Telefongebühren im Vergleich: Kosten pro 3 Minuten werktags

Anbieter Telekom (ab 1. 3. 98)* Arcor

Abrechnungs- Zeittakt sekundengenau**

modus

Nahgespräch 9–12 Uhr 0,84 DM 5– 9 Uhr 0,42 DM bis 50 km 12–18 Uhr 0,72 DM 9–18 Uhr 0,54 DM 18–21 Uhr 0,48 DM 18–21 Uhr 0,42 DM 21– 2 Uhr 0,48 DM 21– 5 Uhr 0,30 DM

2– 5 Uhr 0,24 DM

Ferngespräch 9–12 Uhr 1,68 DM 5– 9 Uhr 1,02 DM 12–18 Uhr 1,56 DM 9–18 Uhr 1,62 DM 18–21 Uhr 0,96 DM 18–21 Uhr 1,02 DM 21– 2 Uhr 0,60 DM 21– 5 Uhr 0,66 DM

2– 5 Uhr 0,24 DM

Rabatte vorgesehen; Art und ab 75 DM 5%

Umfang noch offen ab 150 DM 10%

ab 300 DM 15%

* vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regulierungsbehörde

** auch Zeittakt-Abrechnung möglich

Aufhebung des Telekom-Monopols

Verhaltener Start der Netzbetreiber

Seit Jahresanfang können Sprach- und Datendienste von alternati- ven Telefonnetzbetreibern bezogen werden. Tarif-Wirrwarr und Ge- bühren-Gerangel bremsen allerdings noch den freien Wettbewerb.

TIP: Unter der Internet-Adres- se http://www.heise.de/ct/ttarif werden laufend aktualisierte Informationen über die Tarif- modelle privater Telefongesell- schaften zusammengestellt.

Netzbetreiberkennzahlen privater Telefongesellschaften (Auswahl):

Mannesmann Arcor,

Eschborn. . . 0 10 70 Colt Telekom, Frankfurt . . 0 10 28 Debitel, Stuttgart . . . 0 10 18 Deutsche Telekom, Bonn . . 0 10 33 Isis Multimedia Net,

Düsseldorf . . . 0 10 20 Mobilkom Cityline. . . 0 10 19 NetCologne, Köln . . . 0 10 22 o.tel.o, Düsseldorf . . . 0 10 11 Talkline, Elmshorn . . . 0 10 50 TelDaFax, Wetter . . . 0 10 30 Teleglobe, Frankfurt . . . 0 10 10 Telepassport, Frankfurt. . . 0 10 24 Viag Interkom, München. . 0 10 90 Worldcom, Frankfurt. . . 0 10 88

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