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Archiv "Neue Influenza A/H1N1: Meldung unerwünschter Reaktionen" (23.10.2009)

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A 2140 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 43

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23. Oktober 2009

NEUE INFLUENZA A/H1N1

Meldung unerwünschter Reaktionen

Hinweise der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) im Zusammenhang mit der Impfung

D

ie AkdÄ hat sich in einer Stellungnahme vom 10. Sep- tember 2009 zur Schutzimpfung ge- gen die Neue Influenza geäußert (1). Am 12. Oktober 2009 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut Empfeh- lungen zur Impfung gegen die Neue Influenza A/H1N1 mit einer aus- führlichen Begründung veröffent- licht (2).

Um ergänzend zu den Zulas- sungsstudien die dringend erforder- lichen zusätzlichen Sicherheitsda- ten der Impfstoffe gegen die Neue Influenza zu erhalten, soll die An- wendung in der Schwangerschaft überwacht sowie eine mögliche Assoziation der Influenzaimpfung und des Guillain-Barré-Syndroms (GBS) überprüft werden. Die Impf- stoffhersteller wurden verpflichtet, bei Beginn der Impfkampagne eine prospektive Kohortenstudie zum

Nachweis der Unbedenklichkeit des Impfstoffs bei 9 000 Impflingen aller Alters- und Risikogruppen durchzuführen.

Die Zahl von 9 000 in eine Ko- hortenstudie einbezogenen Patienten ist jedoch zu gering, um schwerwie- gende unerwünschte Impfreaktio- nen, die mit geringer Prävalenz auf- treten, entdecken zu können. Daher ist die unabdingbare Basis für die kontinuierliche Bewertung der Si- cherheit der eingesetzten Impfstoffe während der Impfkampagne, dass beobachtete unerwünschte Reaktio- nen von den behandelnden Ärzten gemeldet werden.

Generell sollen schwerwiegende und tödlich verlaufende unerwünsch- te Reaktionen sowie nicht in der Fachinformation aufgeführte Reak- tionen gemeldet werden (3).

Von besonderem Interesse sind die folgenden Reaktionen:

Krampfanfälle

Enzephalitis

Guillain-Barré-Syndrom

Fazialisparese

demyelinisierende Erkrankungen

Vaskulitis

anaphylaktische Reaktionen

laborchemisch bestätigtes Impfversagen.

Meldungen sollen nach dem In- fektionsschutzgesetz (IfSG) an das zuständige Gesundheitsamt und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfol- gen. Nach IfSG sollen Reaktionen nach Impfungen gemeldet werden, die über das übliche Maß hinaus- gehen. Folgende Lokal- und Allge- meinreaktionen sind als Ausdruck der Auseinandersetzung des Orga- nismus mit dem Impfstoff anzuse- hen und daher nicht meldepflichtig:

ein bis drei Tage (gelegentlich länger) anhaltende Rötung, Schwel-

lung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle

Fieber unter 39,5 °C (bei rek- taler Messung), Kopf- und Glieder- schmerzen, Mattigkeit, Unwohl- sein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten

im gleichen Sinne zu deutende Symptome einer „Impfkrankheit“

(ein bis drei Wochen nach der Imp- fung), etwa leichte Parotisschwel- lung oder ein masern- be zie hungs - weise varizellenähnliches Exanthem oder kurzzeitige Arthralgien.

Das PEI plant, die gemeldeten Verdachtsfälle von Impfkomplika- tionen wöchentlich in der öffent- lich zugänglichen Nebenwirkungs- datenbank zu publizieren. Das PEI wird einmal pro Monat einen Be- richt zum Sicherheitsprofil der Impfstoffe dem Robert-Koch-In - stitut und der Arzneimittelkom - mis sion der deutschen Ärzteschaft zur Verfügung stellen und nach Diskussion auf seiner Homepage veröffentlichen. Signale werden durch regelmäßige Datenbankab- frage mittels automatischer Daten- bankanalyse und durch eine Analy- se der erwarteten im Vergleich zu den gemeldeten Fällen (observed versus expected analysis, O/E) de-

tektiert (2). ■

Prof. Dr. med. Ursula Gundert-Remy Dr. med. Thomas Stammschulte

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Postfach 12 08 64, 10598 Berlin, Telefon:

0 30/40 04 56-5 00, Fax: 0 30/40 04 56-5 55, E-Mail: info@akdae.de, Internet: www.akdae.de

LITERATUR

1. Arzneimittelkommission der deutschen Ärz- teschaft: Stellungnahme der Arzneimittel- kommission der deutschen Ärzteschaft zur Schutzimpfung gegen die Neue Influenza A (H1N1): www.akdae.de/46/index.html.

Berlin, den 10. September 2009.

2. Mitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut: Impfung gegen die Neue Influenza A (H1N1). Epide- miol Bull 2009; Nr. 41: 403–24.

3. EMEA: CHMP recommendations for the pharmacovigilance plan as part of the risk management plan to be submitted with the marketing authorisation application for a pandemic influenza vaccine. London, 25. September 2009: www.emea.europa.

eu/pdfs/human/pandemicinfluenza/

35938109en.pdf. Zuletzt geprüft:

12. September 2009.

Eine formlose Meldung ist ein erster Schritt zur Kontaktauf- nahme mit den zuständigen Einrichtungen. Der offizielle Bo- gen für Meldungen nach IfSG befindet sich auf der Website des PEI (www.pei.de) unter „Ärzte und Apotheker (Meldefor- mulare)“ oder der AkdÄ (www.akdae.de) unter „Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen“. Das PEI bietet auch die Möglichkeit, unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Impfreaktionen direkt online zu melden.

Verdachtsfälle von unerwünschten Reaktionen nach Impfungen können entsprechend der Berufsordnung für Ärzte auch an die AkdÄ gemeldet werden. Hierfür kann ne- ben einer formlosen Meldung der UAW-Meldebogen ver- wendet werden, der regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt wird oder über die Website der AkdÄ heruntergeladen werden kann. Auch über die Website der AkdÄ kann eine Meldung direkt online eingegeben werden.

Die der AkdÄ gemeldeten Fälle werden in anonymisier- ter Form an das PEI als zuständige Bundesoberbehörde weitergeleitet.

WO KANN MAN MELDEN?

M E D I Z I N R E P O R T

Referenzen

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