erhält Gehalt nach der höheren Tätig- keitsgruppe, wenn die Tätigkeiten nach dieser Gruppe regelmäßig mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit in An- spruch nehmen.
1. Zu Tätigkeitsgruppe II:
(Zuschlag auf die Vergütung nach Tätigkeitsgruppe I: 5 Prozent)
In diese Gruppe fällt u. a. das Aus- führen von delegationsfähigen Leistun- gen am Patienten nach allgemeinen An- weisungen (z. B. im Bereich der physika- lischen Therapie, der Erstellung eines EKGs und/oder weitere vergleichbare Leistungen) sowie Unterstützung bei der Erstellung der Privatabrechnung und/
oder der Kassenabrechnung und im Be- reich der Praxisorganisation.
2. Zu Tätigkeitsgruppe III:
(Zuschlag auf die Vergütung nach Tätigkeitsgruppe I: 10 Prozent)
In diese Gruppe fallen Tätigkeiten in der Betreuung und Anleitung von Auszu- bildenden, Tätigkeiten in der Patienten- beratung (z. B. bei Diätfragen), betreu- ende Tätigkeiten im Rahmen von Patien- tengruppen sowie der Prävention; weiter- hin gemäß § 46 Abs. 1 BBiG weitergebil- dete Arzthelferinnen (Arztfachhelferin- nen) mit entsprechender Abschlußprü- fung und gemäß § 23 Nr. 4 Röntgenver- ordnung fortgebildete Arzthelferinnen.
3. Zu Tätigkeitsgruppe IV:
(Zuschlag auf die Vergütung nach Tätigkeitsgruppe I: 20 Prozent)
In diese Gruppe fallen Tätigkeiten mit Leitungsfunktionen, d. h. übertragene Weisungsbefugnisse in Praxen mit über- durchschnittlich großem Personalbe- stand sowie Tätigkeiten im organisato- rischen und kaufmännischen Verwalten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
IV. Zu § 3 (3)
Bei den Begriffen „Anweisung“, „all- gemeine Anweisung“, „weitgehend selb- ständig“ sowie „selbständig“ im Sinne des Ausführens von Tätigkeiten nach den Tätigkeitsgruppen I bis IV sind die Ver- ordnung der Bundesregierung über die Berufausbildung zur Arzthelferin vom 10. 12. 1985 (BGBl. Jahrgang 1985, Teil I, S. 2 200 bis 2 208) sowie die Stellung- nahmen der Bundesärztekammer zur Delegationsfähigkeit ärztlicher Leistun- gen zu berücksichtigen; dies sind die Stellungnahmen des Vorstandes der Bun- desärztekammer zur „Vornahme von In- jektionen, Infusionen und Blutentnah- men durch Angehörige der medizini- schen Assistenzberufe“ vom 16. 2. 1974, die von der Bundesärztekammer mitge- tragene Stellungnahme der Deutschen
Krankenhausgesellschaft zu „Injektio- nen, Infusionen und Blutentnahmen durch das Krankenpflegepersonal“ vom 11. 3. 1980 sowie die im Jahr 1988 abgege- bene Stellungnahme der Vorstände von Bundesärztekammer und Kassenärztli- cher Bundesvereinigung zu „Anforde- rungen an die persönliche Leistungser- bringung“ (Deutsches Ärzteblatt, Heft 38 vom 22. September 1988, S. 2 604 f).
V.
Zwischen den Vertragsparteien be- steht Einigkeit, daß im Frühjahr 2000 Ge- spräche zur Gestaltung der Tätigkeits- gruppe III und die Möglichkeit der Auf- nahme einer Regelung zur Altersversor- gung in die Tarifverträge geführt werden.
Frankfurt am Main, den 20. August 1999
A-2383
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 38, 24. September 1999 (71) Zu den Aufgaben der AkdÄ gehören
die Erfassung, Dokumentation und Be- wertung von unerwünschten Arzneimit- telwirkungen (UAW).
Die AkdÄ möchte Sie regelmäßig über interessante beziehungsweise neue Meldungen aus der UAW-Datenbank
„System Phoenix®“ informieren und hofft, Ihnen damit wertvolle Hinweise für den Praxisalltag geben zu können.
Kava-Kava: Hautreaktionen und Störungen des zentralen Nervensystems Präparate mit Extrakten des Kava- Kava-Wurzelstockes (Piper methysticum
= Rauschpfeffer) sind zur Behandlung nervöser Angst-, Spannungs- und Unru- hezustände indiziert und werden gerade auch in der Selbstmedikation häufig an- gewendet (1). Neben Monopräparaten sind Kombinationspräparate mit weite- ren Bestandteilen auf dem Markt.
Man nimmt an, daß für die Wirkung in den Zubereitungen des Kava-Kava-Wur- zelstockes die enthaltenen Kavalactone verantwortlich sind (1). Eine Wirkungsver- stärkung von Alkohol, Barbituraten, Psy- chopharmaka und Muskelrelaxantien – bis hin zum Koma ist beschrieben worden (2).
Im System Phoenix® sind seit 1990 über 60 UAW-Berichte zu Kava-Kava- haltigen Arzneimitteln dokumentiert, da- von entfallen über 40 Berichte auf Mono- präparate, die in Einzelmedikation ver- abreicht wurden.
Unter diesen Meldungen waren Haut- reaktionen unterschiedlichen Schwere- grades bis hin zu Einzelfällen von Erythe- ma exsudativum multiforme sowie ver- schiedene Störungen des zentralen Ner- vensystems am häufigsten. Neben Kopf- schmerzen und Schwindel traten auch Fälle von extrapyramidalen Störungen, Sprachstörungen, Seh- und Akkomodati-
onsstörungen auf. Andere schwerwiegen- de UAW-Meldungen nach der Anwen- dung von Kava-Kava-haltigen Präpara- ten betrafen Einzelfälle anaphylaktischer Reaktionen.
Auch in der Literatur gibt es Fallbe- richte, in denen verschiedene extrapyra- midale Nebenwirkungen (v. a. nach Ver- abreichung von Dosen zwischen 100 und 450 mg/Tag) beschrieben wurden sowie ein Verdachtsfall zur Verstärkung einer bestehenden Parkinsonerkrankung (3).
Als sogenannte Kava-Kava-Dermopa- thie werden reversible ichthyosiforme Eruptionen bezeichnet, welche nach langfristiger Einnahme vorkommen (4).
Weitere Informationen im Arzneimit- tel-Informationsdienst der AkdÄ (AID- Faxdienst) können Sie unter der Fax-Nr.:
01 90/3 61 64-4 25 abrufen.
Bitte teilen Sie uns alle beobachteten Nebenwirkungen (auch Verdachtsfälle) mit. Sie können dafür den in regelmäßi- gen Abständen im Deutschen Ärzteblatt auf der letzten Umschlagseite abgedruck- ten Berichtsbogen verwenden oder die- sen unter der Fax-Nr.: 01 90-3 61 64-5 02 oder unter der AkdÄ-Internetpräsenz http://www.akdae.de abrufen.
Literatur
1. Loew D: Angst-, Spannungs- und Unruhe- zustände. In: Phytopharmaka-Report: ratio- nale Therapie mit pflanzlichen Arzneimit- teln. Darmstadt: Steinkopff, 1999: 78–84 2. Almeida JC, Grimsley EW: Coma from the
health food store: interaction between kava and alprazolam. Ann Intern Med 1996; 125 (11): 940–941
3. Cupp MJ: Herbal Remedies: Adverse Ef- fects and Drug Interactions. Am Fam Physi- cian 1999; 59 (5): 1239–1244
4. Norton SA, Ruze P: Kava dermopathy. J Am Acad Dermatol 1994; 31: 89–97
Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233- 237, 50931 Köln, Telefon 02 21/40 04-5 18, Fax -539, E-Mail: akdae@t-online.de