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Archiv "Qualitätssicherung: Jeder meint was anderes" (31.03.1995)

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Qua itätssicnerung

Jeder meint was anderes

Q

ualitätssicherung in der Medizin ist augenblicklich das gesundheits- und be- rufspolitische Thema. Kaum ein Tag, an dem dazu nicht ein Manu- skript angeboten, ein Artikel ver- öffentlicht, eine Institution gegrün- det wird oder ein Gremium tagt.

Soeben haben Bundesärzte- kammer und Kassenärztliche Bun- desvereinigung die „Zentralstelle der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medi- zin" ins Leben gerufen. Damit will die Ärzteschaft ihren Anspruch, die berufene Gruppe zur wissen- schaftlich und ärztlich fundierten medizinischen Qualitätssicherung zu sein, unterstreichen und ihren

„fachspezifischen Sachverstand bei der Sicherstellung eines hohen medizinischen Versorgungsni- veaus" einbringen.

Die Gründung dieser „Zen- tralstelle" ist — nicht nur, aber auch

— die Antwort auf einen Allein- gang der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft (DKG) und der Spit- zenverbände der Krankenkassen.

Diese hatten im vergangenen Jahr ein. Bundeskuratorium eingerich- tet, das sich der Qualität der Kran- kenhausleistungen bei Fallpau- schalen und Sonderentgelten an- nehmen soll. Die Bundesärzte- kammer war zunächst und wohl auch bewußt übergangen worden.

Inzwischen wurde ihr immerhin ein Gaststatus zugebilligt.

Die Gründung dieses Bundes- kuratoriums war aber nicht nur deshalb ärgerlich. Hinzu kommt,

daß schon im Dezember 1993 eine Arbeitsgemeinschaft in Sachen Qualitätssicherung etabliert wur- de, in der neben der Ärzteschaft dieselben . Spitzenverbände der Kassen und dieselbe DKG vertre- ten sind (und für die übrigens die Ärzte zahlen, während die ande- ren passen).

Ein organisatorischer Wirr- warr? Zufällig und unbeabsichtigt herbeigeführt? Wir behaupten:

nein. Qualitätssicherung ist auch ein Ausdruck gesundheitspoliti- schen Machtstrebens, und zur Zeit werden die Claims abgesteckt.

Die von der Ärzteschaft ge- gründete „Zentralstelle" will ein möglichst hohes, möglichst flä- chendeckend verbreitetes medizi- nisch/ärztliches Qualitätsniveau.

Die Gemeinschaftseinrichtung von DKG und Kassen wird gewiß auch ein hohes Niveau anstreben wollen. Nach jüngsten Bekundun- gen aus dem AOK-Bundesver- band steht für die Kassen bei der

„Qualitätssicherung" indes die Kostenfrage im Vordergrund.

Sprich: Wie kann bei möglichst ge- ringem Kostenaufwand eine ange- messene Qualität gesichert wer- den? Das heißt: Es geht weniger um Qualität als um Effizienz. Es geht ferner darum, Methoden zu finden, mit denen die effiziente Er- bringung (ärztlicher) Leistungen gemessen werden kann. Das wäre also zumindest Qualitätskontrolle, zutreffender Effizienzkontrolle.

Den Kassen geht es weiter darum zu prüfen, ob medizinische Ein-

griffe im Krankenhaus auch in ihrem Sinne angemessen sind, oder, anders ausgedrückt: sie wol- len, unter dem Mantel der Qua- litätssicherung, die Indikationen kontrollieren. Und schließlich geht es ihnen darum, Sanktions- mechanismen zu finden für den Fall, daß die Kontrolle zu einem negativen Ergebnis führt.

Leider sagt all das niemand so deutlich. Jeder redet, verschlei- ernd, von Qualitätssicherung — aber jeder meint was anderes. Der Kassenstandpunkt ist nicht unbe- dingt ein ärztlicher, man kann ihn aber — versetzt man sich in die La- ge des Financiers, der endlich auch mitbestimmen will — verstehen.

Der DKG-Standpunkt ist weniger einsichtig; vielleicht macht die DKG nolens volens mit. Eine un- durchsichtige Rolle spielt bei all- dem (wieder einmal) der Chefarzt- verband. Dieser müßte eigentlich der Kassenseite Paroli bieten.

Stattdessen hat er die Gründung des Bundeskuratoriums von Kas- sen und DKG aktiv gefördert. Da- bei könnten durchaus eigennützi- ge Gründe eine Rolle gespielt ha- ben. Denn mit der Durchführung der Qualitätssicherung bei Fall- pauschalen und Sonderentgelten soll das Deutsche Krankenhausin- stitut (DKI) beauftragt werden, und dieses ist eng mit dem Chef- arztverband verbunden. Auf das DKI kommt mit der Durch- führung der Qualitätssicherung ein reicher öffentlicher Geldsegen herab. NJ Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 13, 31. März 1995 (1) A-899

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