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Archiv "Warnhinweise auf Tabakprodukten: Am Totenkopf vorbeigeschrammt" (07.03.1997)

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ritischen Wissenschaftlern unter der Leitung von Ian Wilmut ist es gelungen, aus einer Euterzelle eines erwach- senen Schafes der Welt ersten ech- ten Klon eines Säugetieres zu schaffen. Wilmut preist seine Schöpfung als segensreichen Durchbruch für Wissenschaft und Arzneimittelforschung. Kaum war Wilmuts Ankündigung verklun- gen, da legten Kollegen aus Neu- seeland nach und präsentierten gleich drei geklonte Lämmer.

Unterdessen mehren sich al- lenthalben die Stimmen, die von wissenschaftlicher Grenzüber- schreitung sprechen. Die Klonie- rung von Menschen scheint in greifbare Nähe gerückt. „Wir wür- den dies für ethisch völlig unan- nehmbar halten und würden es auch nicht tun“, beschwichtigt Wil- mut. Bundesforschungsminister Jürgen Rüttgers versichert: „Den geklonten Menschen darf und wird es nicht geben.“ Karsten Vilmar, Präsident der Bundesärztekam- mer, spricht von einem Frevel wi- der die Natur und die Menschen-

würde. Auch die Kirchen sind der Auffassung, daß der Mensch nicht alles darf, was er kann. Aber wann hätte man je gehört, daß der Mensch das, was er kann, nicht auch – früher oder später – tut. Ei- ne internationale Initiative zum Verbot gentechnischer Kopien von Menschen, wie sie die SPD fordert, kann nur scheinbar Grenzen zie- hen und Kontrollen schaffen. Das ethische Bewußtsein scheint dem rasanten wissenschaftlichen Fort- schritt hinterherzuhinken. Schwie- rig ist die ethische Grenzziehung allemal. Das Klonieren ist ein neu- es Problem, ein „altes“ Thema ist die Keimbahntherapie. Noch be- steht international im großen und ganzen Konsens für ein Verbot.

Diskussionen innerhalb der Unes- co werfen jedoch die Frage auf, ob diese Grenze nicht „angepaßt“

wird, sobald die Gentherapie ef-

fektiver und nutzbringender ange- wendet werden kann, und ob es tatsächlich gelingen kann, Erb- krankheiten sozusagen mit der Wurzel auszurotten.

Vor dem Hintergrund des technisch Machbaren beginnen ehemals steinerne Prinzipien zu bröckeln. Die Diskussion über künstliche Befruchtung, die vor rund zehn Jahren stattfand, hat diesen Mechanismus vorgeführt.

Die „Horrorvision“ von gestern ist heute Normalität. Mithin ver- schiebt sich die Bewertung dessen, was ethisch akzeptabel ist. Sobald der Nutzen menschlicher Klone rational begründet und Hoffnun- gen bei Kranken und (noch) Ge- sunden geweckt werden können, werden sich die Verfechter der Klonierung Gehör und Akzeptanz verschaffen. Am Anfang war das Schaf . . . Heike Korzilius

B

A-549

Seite eins

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 10, 7. März 1997 (1)

Klonierung

Hello, Dolly!

s bleibt dabei: Auch in Zu- kunft darf der Gesundheits- minister mit Hinweisen wie

„Rauchen verursacht Krebs“ oder

„Rauchen verursacht Herz- und Gefäßkrankheiten“ auf Zigaret- tenschachteln und anderen Ta- bakerzeugnissen vor dem Tabak- konsum warnen. Die Tabakindu- strie ist mit einer Klage gegen der- artige Warnhinweise vor dem Bun- desverfassungsgericht gescheitert.

Fünf Zigarettenhersteller hat- ten das höchste deutsche Gericht angerufen, um die Verordnung zur Kennzeichnung von Tabakerzeug- nissen zu kippen. Die Warnhinwei- se seien „objektiv unrichtig“ und nichts anderes als „staatlich ver- ordnete Irreleitungen“. Das Ver- fassungsgericht sieht dies anders.

Es sei medizinisch gesichert, daß Rauchen Krebs verursache und zu tödlichen Krankheiten führe. Die Richter wurden sogar noch deutli- cher. In ihrer Ende Februar veröf- fentlichten Urteilsbegründung sa-

gen sie: „Das Rauchen tötet mehr Menschen als Verkehrsunfälle, AIDS, Alkohol, illegale Drogen, Morde und Selbstmorde zusam- men.“ Das Zigarettenrauchen sei – wissenschaftlich eindeutig belegt – in den Industrieländern die häufig- ste Einzelursache für den Krebs- tod. Damit gehöre die Warnung vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens zu den legitimen Aufga- ben des Staates.

Daß die Warnhinweise offen- bar wenig fruchten, gestehen die Richter zu. Es wird mehr geraucht als zuvor. Dennoch seien die Warnaufdrucke zumindest geeig- net, den Verbraucher von einem

bedenkenlosen Tabakkonsum ab- zuhalten.

Für den Fall, daß die Zigaret- tenhersteller Restzweifel an der Einstellung des Gerichts zum Ta- bakkonsum haben sollten, setzten die Richter noch einen obendrauf.

Die Tabakindustrie könne sich glücklich schätzen, heißt es in der Begründung des Beschlusses, daß ihre Produkte nicht nach der Ge- fahrenstoffverordnung gekenn- zeichnet werden müssen. Danach müßten nämlich krebserzeugende Stoffe mit einem Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen und der Warnung „giftig“ gekennzeichnet werden. Josef Maus/afp

E Warnhinweise auf Tabakprodukten

Am Totenkopf

vorbeigeschrammt

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