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Archiv "Einkommensteuer-Erklärung: 1994 PC-Programm für Steuer-Laien" (05.05.1995)

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TECHNIK FÜR DEN ARZT /RECHT UND STEUER

Ein komme nsteuer-Erklärung 1994

PC-Programm für Steuer-Laien

Für die meisten ist sie ein lästiger Pflichtpunkt auf dem Terminkalender: die Ein- kommensteuererklärung.

Viele Bürger versuchen da- her erst gar nicht, die "For- mularschlacht" mit dem Fi- nanzamt zu ihren Gunsten zu entscheiden. Den Finanzmi- nister freut's: Jahr für Jahr schenken die Steuerzahler dem Fiskus etliche Millionen DM.

Für EDV-ausgerüstete Steuerzahler gibt es einen Ausweg: Das Programm "TK Software Steuer 1994" er- leichtert die Erstellung der Steuererklärung erheblich.

In den Vergleichstests der Stiftung Warentest (Berlin) ist die von zwei ehemaligen Finanzbeamten entwickelte Software in den vergangeneu drei Jahren jeweils als Sieger hervorgegangen. "Das einzi- ge Programm mit dem richti- gen Ergebnis in zwei Testfäl- len", resümierte die Stiftung bei ihrer letzten Untersu- chung.

Das Programm führt den Benutzer an alle Tatbestände heran, die helfen, legal Steu- ern zu sparen. Aufgrund der eingegebenen Daten be- druckt es direkt die amtli- chen Steuerformulare. Er- forderliche Anlagen erstellt das Programm automatisch.

Zusätzlich wird ein Kontroll- bogen ausgedruckt, der den Vergleich mit dem amtlichen Steuerbescheid ermöglicht.

"TK Software Steuer 1994"

enthält darüber hinaus einen Steuer-Planungs-Modus, mit dem sich ausrechnen läßt, wie sich etwa der Kauf einer Eigentumswohnung oder zu- sätzliche Werbungskosten steuerlich auswirken wür-

den.

Eine problemlos ablau- fende Installation, kontext- bezogene Hilfs- und Erläute- rungstexte und die eingebau-

te Datenbank mit aktuellen Urteilen der Finanzgerichte sind weitere Merkmale dieser Software.

Das MS-DOS-Programm kann auf allen IBM- oder IBM-kompatiblen Compu- tern mit dem Betriebssystem MS-DOS 3.1 (oder höher) genutzt werden. Weitere Vor- aussetzungen sind minde- stens 490 Kilo-Byte freier Hauptspeicher und circa 3,7 Megabyte freie Festplatten- kapazität. Eine Windows-

Eine praktische Software zur Erstel- lung der Steuererklärung. Werkfoto Version wird die Anbieterfir- ma erst mit der Version für die Einkommensteuerer- klärung 1995 auf den Markt bringen. TK Software be- gründet den recht späten Ein- stieg in die Welt der graphi- schen Betriebssysteme mit dem Wunsch, die Windows- Beta-Version für 1994 erst ausgiebig in ausgewählten Steuerberaterkanzleien und bei Lohnsteuerhilfevereinen zu testen, ehe sie dem breiten Markt zur Verfügung gestellt wird.

..,.. Informationen: TK Software Vertriebs-Service, Derdinger Straße 118, 40474 Düsseldorf, Telefon 02 11/

4 7820-0.

wz

Keine Werbung - Einem Augenoptiker ist es nicht ge- stattet, in einer an Endver- braucher gerichteten Wer- bung unter Bezugnahme auf das eigene Unternehmen mit der Angabe "Praxis für Opto- metrie mit Kassenzulassung"

zu werben. Diese Entschei- dung traf das Landgericht in Bad Kreuznach (AZ: 5 0 32/93 vom 30. Juli 1993). Das Oberlandesgericht (AZ: 6 U 1414/93) hat diese Entschei- dung nicht aufgehoben.

Hintergrund: Ein Augen- optiker hatte in einem öffent- lichen Anzeiger eine großfor- matige Werbeanzeige ge- schaltet, in der er ein "opto- metrisches Dienstleistungs- paket" offerierte. Es schloß die Prüfung der Sehschärfe bis hin zur Messung des All- geninnendruckes im Rahmen der Gesundheitsvorsorge ein.

Diese Werbung mit dem Hin- weis auf eine Praxis mit Kas- senzulassung wurde vom Ge- richt als irreführend angese- hen, weil dadurch der An- schein erweckt werde, daß Leistungen eines Augenarz- tes angeboten werden. Ein Unterlassungsanspruch ergab sich in diesem Fall aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Willms Erbanspruch auf Schmer- zensgeld- Die Übertragbar- keit und Vererblichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs setzt keine Willensbekun- dung des Verletzten zu Leb- zeiten voraus. Das hat der Bundesgerichtshof vor kur- zem entschieden (AZ: VI ZR 80/94).

Im vorliegenden Fall wur- de ein Verkehrsteilnehmer schwer verletzt und starb, oh- ne das Bewußtsein wiederzu- erlangen. Die Erben machten gegenüber dem Unfallverur- sacher ein Schmerzensgeld geltend. Dieser wendete ein, daß keine persönliche Wil- lensbekundung des Verletz- ten vorliege.

Da das Schmerzensgeld nach einer Gesetzesänderung vom 1.7.1990 frei vererblich ist, machten die Richter je- doch keine Einschränkung wegen des Übergangs auf die

Erben. Seit 1.7.1990 kann ein solcher Anspruch frei über- tragen und vererbt werden, auch wenn sich der Verletzte zu Lebzeiten nicht dazu geäußert hat. Rohmann Höhere Abzugsbeträge für Umzugskosten - Für be- ruflich veranlaßte Umzüge sind mit Wirkung vom 1. Ja- nuar 1995 einige steuerliche Abzugsbeträge erhöht wor- den. Auf diese Änderung macht der Bund der Steuer- zahler aufmerksam.

Die Kosten für zusätzli- chen Unterricht der Kinder, der durch den Umzug bedingt ist, können bis zum neuen Höchstbetrag von 1 968 DM pro Kind abgesetzt werden.

Der Höchstbetrag lag vorher bei 1 929 DM. Die Aufwen- dungen für den Unterricht können bis zur Hälfte des Höchstbetrages voll und dar- über hinaus zu drei Viertel berücksichtigt werden.

Auch bei den sonstigen Umzugskosten gibt es günsti- gere Abzugsmöglichkeiten.

Die Pauschbeträge stiegen hier für

..,.. Ledige von 906 auf 924 DM undfür

..,.. Verheiratete von 1 812 auf1848DM.

Für jede weitere Person, die mit dem Umziehenden in einem Haushalt lebt (mit Ausnahme des Ehegatten), erhöht sich dieser Pauschbe- trag für sonstige Umzugsko- sten um 407 DM (vorher 399

DM). EB

Aufklärung über chiro- praktische Behandlung - Bei chiropraktischen Behand- lungsmaßnahmen im Schul- ter- und Nackenbereich ist der Patient über das Risiko vaskulärer Komplikationen (hier: Wallenberg-Syndrom) und die Möglichkeit einer gleichwertigen konservativen Behandlung ("Schwarze Kra- watte") aufzuklären. Verletzt ein Arzt diese Aufklärungs- pflicht, so haftet er nach ei- nem Urteil des Oberlandes- gerichts Düsseldorf (AZ: 8 U 302/91) beim verletzten Pati- enten für Schadenersatz und Schmerzensgeld. jlp Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 18, 5. Mai 1995 (67) A-1327

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