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Archiv "Leichenschau: Hilfe zur Seite stellen" (12.12.2003)

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ambulanzen geführt. Schnelle Abhilfe ist nicht in Sicht. Ob- wohl der Gesetzgeber mit dem Gesundheitsmodernisierungs- gesetz zum 1. Januar 2003 die so genannte 90-Prozent-Rege- lung aufgehoben hat, weigert sich hier in Niedersachsen die KV, diese gesetzlichen Vorgaben schnellstmöglich umzusetzen.

J. Tilman von Cramer, Plankenstraße 7, 21423 Winsen

Leichenschau

Zu dem Beitrag „Qualität mangel- haft“ von Martina Merten in Heft 40/2003:

Wertvoller Bestandteil hausärztlicher Versorgung

Mir ist die Leichenschau ein wichtiger Bestandteil der hausärztlichen Tätigkeit, ein letzter Dienst an oft über Jah- re begleiteten Patienten, re- spekt- und zuweilen auch lie- bevoller Abschied. In Kennt- nis des Verlaufs ist es so auch möglich, die Todesbescheini- gung mit sinnvollen diagnosti- schen Zusammenhängen zu versehen und der – ebenfalls häufig beklagten – Todesursa- chenstatistik weiterzuhelfen.

Aber vielleicht ist die Bestel- lung eines „amtlichen Lei- chenbeschauers“ nach briti- schem Vorbild tatsächlich eine Lösung aus dem offenkundi- gen Dilemma und das gnädige Ende der periodisch durch Fach- und Laienpresse hallen- den Klagerufe über mangeln- de Qualität der Leichenschau und im internationalen Ver- gleich erschreckend geringe Obduktionszahlen. Diese öf- fentlich bestellte Amtsperson kann dann sicherlich unter Schonung der eigenen Band- scheiben und der Gefühle trauernder Angehöriger ihrer Tätigkeit in ergonomisch ver- nünftiger Haltung nachgehen, ohne sich z. B. angesichts einer bei Hitze nach Tagen schon stark verwesten Leiche von der Kriminalpolizei die feixen- de Aufforderung anhören zu müssen: „So, und nun zeigt uns die Frau Doktor die Leichen- schau an der vollständig ent- kleideten Leiche!“ (Auch hier

allerdings kein Messer im Rücken vorfindlich.)

Der Aufforderung zur Inspek- tion sämtlicher Körperöffnun- gen oder aber Falschbeurkun- dung auf dem Formular mit den vielen bunten, getrennt einzutütenden Durchschlägen (Nebenzweck: Erhebung ärzt- licher Konzentrations- und Koordinationsleistung unter Zeitdruck?), das zuverlässig dann in neuer Form erscheint, wenn man soeben den Vorrat aufgefüllt hat, sollten doch vielleicht tatsächlich diejeni- gen hauptberuflich nachkom- men, die den Missstand so be- klagen. Dies lässt uns mehr Zeit für die lebendigen Patien- ten und erspart uns weitere Schelte für Ignoranz und Bei- hilfe zur Vereitelung von Straftaten. Die Kollegen aus der Rechtsmedizin werden si- cher im Dienst des hohen Guts ebenso wie die Kas- senärzte auf die Bezahlung für Bereitschaftsdienstzeiten ver- zichten.

Anette Christian,

Brahmsstraße 5, 91052 Erlangen

Hilfe zur Seite stellen

Seit Jahren ist die ärztliche Leichenschau ein Dauerbren- ner, und es wird eine mangel- hafte Qualität immer wieder gerügt. Ich bin gespannt, wie viele Kommissionen sich da- mit noch beschäftigen, und vielleicht wird es demnächst auch noch Kurse und Pflicht- fortbildungsveranstaltungen diesbezüglich geben.

Es kann nicht eine Frage man- gelnden ärztlichen Wissens bei der Leichenschau sein, wenn größere mechanische Verlet- zungen als natürlicher Todes- fall bezeichnet werden. In er- ster Linie ist es wohl immer die Situation, dass der Arzt, der zur Leichenschau gerufen wird, selbige allein und ohne Assistenz durchführen muss.

Dies stellt in der Regel ein ausgesprochen kompliziertes Unterfangen dar: eine Leiche alleine völlig entkleiden, wen- den und untersuchen.

In all den Jahren hat sich an diesen Grundgegebenheiten nichts geändert. Statt lange A

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Artikel zu schreiben und im- mer wieder neue Totenscheine zu entwerfen, wäre es einfach an der Zeit, dem Arzt tatkräf- tige Hilfe zum Beispiel durch die Rettungsdienste oder durch die Polizei an die Seite zu stel- len, damit eine gründliche Un- tersuchung jeweils möglich ist.

Wenn über ungeklärte Todes- fälle noch weiterhin geschrie- ben wird, so sollte auch be- dacht werden, dass dieser Staat aus Kostengründen toxi- kologische Untersuchungen so gut wie nicht durchführen lässt. So lange nicht bei jeder Tablettenintoxikation eine to- xikologische Untersuchung er- folgt und bei jedem Verstorbe- nen routinemäßig zuminde- stens Blut asserviert wird, ist hier mit einer Besserung nicht zu rechnen. Dies liegt aber am System selbst und an den Mit- teln, die nicht zur Verfügung gestellt werden, und nicht an

der Qualifikation von Ärzten, die eine Leichenschau durch- führen.

Dr. med. Gerd Helmecke,Dialyse- zentrum, Königstraße 4, 53773 Hennef

Mobbing

Zu dem Beitrag „Sensibilisieren, auf- klären und vermitteln“ von Petra Bühring in Heft 33/2003:

Erschreckende Zunahme

Auch bei unseren Patienten in einer psychosomatischen Fachklinik hören wir in er- schreckendem Maße von Zu- nahme vielfacher Mobbing-Si- tuationen am Arbeitsplatz. Pa- tientinnen und Patienten, die wegen Neurasthenie, depressi- ver Störungen und psychoso- matischer Symptombildung zur medizinischen Rehabilita- tion kommen, haben oft eine

schon lang dauernde Mobbing- erfahrung hinter sich. Bei der Gruppe der jüngeren Patien- ten gelingt es häufig in Zusam- menarbeit mit den zuständi- gen Betriebsärzten, sie in den Arbeitsprozess zu reintegrie- ren, speziell auch über die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung.

Ein größeres Problem sehen wir bei älteren Patienten, die nach langer Betriebszugehö- rigkeit und erfahrenen geziel- ten Kränkungen kaum eine Chance sehen, die Arbeit wie- der aufzunehmen. Eine Kon- fliktklärung stellt für sie eher eine Bedrohung als eine Hilfe dar. Entlastung wird bei ihnen vorwiegend in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezie- hungsweise im Begehren einer Erwerbsunfähigkeitsrente ge- sehen. Auch hier hat der Be- triebsarzt eine zentrale Rolle, Klärungsprozesse und Verän-

derungen wieder in Gang zu bringen und eine psychosozia- le Reintegration zu versuchen.

Eine dritte Betroffenengruppe stellen Patienten dar, die in ei- ner ländlichen Struktur in ei- nem Familienbetrieb tätig sind. Hier kommt aus Sicht der Betroffenen speziell dem Hausarzt eine wichtige Rolle zu, der häufig in verschiede- nen Generationsebenen auch familiär tätig ist und dadurch Vermittler werden kann, die manchmal kaum vorstellbare Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen.

Bewährt hat sich die Aufarbei- tung traumatischer Mobbing- erlebnisse in Berufsprobleme- gruppen, wie sie zum Beispiel in der Psychosomatischen Kli- nik in Gengenbach durchge- führt werden, wobei aufgrund der hohen Therapiedichte auch die Eigenbeteiligung am inter- aktionellen Prozess untersucht B R I E F E

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und erarbeitet werden kann.

Die Übermittlung der hier er- arbeiteten Perspektiven an weiter betreuende Ärzte und psychosoziale Dienste sichert die Fortführung der therapeu- tischen Bemühungen, die un- ter stationären Bedingungen begonnen wurden.

Monika Schefers-Wenning, Psychosomatische Fachklinik Kinzigtal, 77723 Gengenbach

Festspiele

Zu dem Feuilleton-Beitrag „Zwischen Event und Tiefgang“ von Dr. Joachim Lange in Heft 42/2003:

Mozart wurde auf der Bühne ständig angepöbelt

Dr. Lange stuft die Neuinsze- nierung von Jacques Offen- bachs „Hoffmanns Erzählun- gen“ bei den Salzburger Fest- spielen 2003 als „museumsrei- fen Staubfänger“ ein, einen modisch bedingten schwer verantwortbaren Irrtum, denn die Inszenierung entsprach mit ihren historisch getreuen Kostümen und Bühnenbildern sowie ihrer Skurrilität genau den Forderungen des Kompo- nisten (wobei man sich dar- über streiten kann, ob die Bar- karole gelungen war). Das steht natürlich im Gegensatz zu den sog. entstaubten Insze- nierungen, mit denen uns ge- genwärtig aufgeblasene Regis- seure beglücken, indem sie den Willen und die Anliegen der Schöpfer unserer großen Bühnenwerke ignorieren und dafür banale Dummereien und die stets erforderlichen Obszönitäten hinzufügen.

Treffendes Beispiel hierfür ist die diesjährige Salzburger Neuinszenierung von Mozarts

„Entführung“ des so „talen- tierten Stefan Herheim“, die nichts mehr von der verfeiner- ten Erotik und der Farbigkeit des Orients, dem Anliegen Mozarts, erkennen lässt. Dafür wird man mit niedriger Sexua- lität und moderner Wohnkü- chenromantik abgespeist. Eine

„Schweinerei“ bemerkte hier- zu eine Salzburger Persönlich- keit, die selbst bei den Fest- spielen engagiert ist. Und so

waren es bei der Premiere wohl nicht die empörten Zwi- schenrufe aus dem Publikum, die der Rezensent als „pö- belnd“ empfand, sondern Mo- zart wurde ständig auf der Bühne angepöbelt.

Das Fatale solcher inszenatori- schen Entgleisungen mit ihren Eigenmächtigkeiten und Ver- stümmelungen ist, dass die jüngere Generation keine Ver- gleichsmöglichkeiten mehr zu Inszenierungen nach dem Wil- len der Komponisten und Li- brettisten hat, da diese von Rezensenten und Kritikern, ungeachtet der Proteste des Publikums, als nicht mehr zeit- gemäß abgetan werden. Das betrifft auch die jüngere Ärz- tegeneration, die zwischen Praxis und Bürokratie nicht mehr genügend Zeit zu objek- tiver Orientierung findet und den Ausführungen eines Dr.

Lange vertraut, der sich zum Sprecher der Kulturverbre- chen macht, die sich auf unse- ren Bühnen abspielen.

Prof. Dr. med. F. H. Franken, Sonnhalde 18, 79104 Freiburg

Glosse

Der Verfasser der Glosse „Strahlen- schutz: Glaubensfragen“ (Heft 42/2003) habe sich über ihn sowie ei- nen weiteren Mitarbeiter des Bun- desamtes für Strahlenschutz lustig gemacht, meint der Briefschreiber:

Reine Rechtsfrage

Dass Herr Kollege Schützler nicht begreift, was rechtferti- gende Indikation ist, tut mir Leid. Statt im Brockhaus hätte er in der Röntgenverordnung nachlesen sollen. Dafür bedarf es keiner Tiefenpsychologie.

Das Erfordernis einer Recht- fertigung jeder Strahlenan- wendung ist übrigens keine Idee der Mitarbeiter des Bun- desamtes für Strahlenschutz, sondern geht auf die Interna- tionale Strahlenschutzkom- mission (ICRP) zurück und hat aufgrund einer Forderung der Europäischen Kommission Eingang in nationales Recht gefunden.

Der Unsinn der Glosse gipfelt darin, dass eine Alternative

postuliert wird: entweder ra- diologische Diagnostik oder Strahlenschutz. Das ist natür- lich völlig daneben. Das We- sen des Strahlenschutzes be- steht ja darin, die durch eine Röntgenuntersuchung beding- te Strahlenexposition insoweit einzuschränken, wie dies mit den Erfordernissen der medi- zinischen Wissenschaft zu vereinbaren ist.

Dr. Burkhard Bauer

Englbergweg 68 a, 84036 Landshut

Psychotherapie

Zu dem Leserbrief „Gefährdung her- beigeführt“ von Prof. Dr. med. Dipl.- Psych. A. Ploeger in Heft 43/2003:

Gleichberechtigung?

Dem Leserbrief von Prof. Dr.

Ploeger kann ich mich nur anschließen und möchte kurz eine aktuelle Standortbe- schreibung hinzufügen: Seit Mitte d. J. bin ich als „ärztliche Psychotherapeutin“ (Fachärz- tin für Psychiatrie und Psycho- therapie) niedergelassen. Nicht aus Zulassungsnot, sondern aus Überzeugung! Nach den Ab- rechnungsmodalitäten bei der KV nachgefragt, stieß ich an folgende Grenzen: Wie rechne ich den medizinischen Teil meiner Untersuchung, d. h. die Beurteilung, ob dem psychi- schem Symptomenkomplex ei- ne somatische Erkrankung zu- grunde liegt, ab? Antwort der KV: „Füllen Sie den Konsil- schein aus und schicken Sie den Patienten zu einem („rich- tigen?“) Arzt.“ In dem Punkt- wert für die „1“ – den Psycho- logische Psychotherapeuten ebenfalls abrechnen – steckt, mit 40 Punkten, kein wesentli- cher Spielraum für umfassende körperliche Untersuchungen.

Andere Abrechnungsmöglich- keiten bleiben mir aber nach Auskunft der KV nicht. Somit haben wir doch jetzt den um- gekehrten Fall, dass ich als Ärztin nach den Richtlinien der Psychologischen Psycho- therapeuten beurteilt – und bezahlt (!) – werde. Da ich auf- grund meiner Ausbildung für somatische Fehlentscheidun- gen aber dennoch juristisch be-

langt werden könnte, muss ich meine Untersuchung aber ent- sprechend gründlich gestalten, sodass ich, verglichen mit Psy- chologen, sogar für meine Ar- beit weniger Geld bekomme.

Auf diesen Missstand auf- merksam machend, bekam ich zur Antwort, dass ich eben nur die Zulassung für „Psychothe- rapie“ hätte. Aus diesem Grund darf ich auch keine Re- zepte ausschreiben – obwohl nach der neuzeitlichen Litera- tur Psychotherapie und Psy- chopharmakologie keinen Wi- derspruch mehr darstellen. Ob- wohl im Raum Braunschweig mehr als 20 Stellen für ärztli- che Psychotherapeuten noch frei sind, werde ich behandelt, als ob ich froh sein müsste, überhaupt arbeiten zu dürfen – dann eben unter den Bedin- gungen für Psychologische Psychotherapeuten. Mit ande- ren Worten: Psychotherapie ist eine Domäne der Psycholo- gen, in die Ärzte nur aus der Not heraus eintreten? (Kein Wunder, dass Patienten bis zu zwei Jahre Wartezeit in Kauf nehmen müssen.) Bislang lag mir jeglicher Standesdünkel sehr fern – aber alles hat eine Grenze.

Dr. med. A. Mann-Rentz, Jahnskamp 26, 38112 Braunschweig

Hirndruck

Zu der Mitteilung der Arzneimittel- kommission der deutschen Ärzte- schaft „,UAW-News“ – International Intrakranielle Drucksteigerung durch Tetrazykline“ in Heft 30/2003:

Korrektur wäre wünschenswert

. . . Die angegebenen Hirn- druckwerte (z. B. 150 bis 250 mm Hg) sind nicht korrekt (wahrscheinlich verwechselte Maßeinheiten?). In dieser Mit- teilung sollen offensichtlich al- le hier erwähnten Hirndruck- werte in mm H2O angegeben werden, wie z. B. 525 mm H2O usw. Eine Korrektur seitens der Arzneimittelkommission wäre erwünschenswert.

Dr. Stefan Palkovic,Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie UKM, Albert- Schweitzer-Straße 33, 48129 Münster

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