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Amtsblatt
Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Nr. 8 J a h r g a n g 2 0 2 0 25.04.2020
LA N D K R E I S
Amtliche Bekanntmachung der Haus- haltssatzung 2020 des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
I.
Der Kreistag des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat in öffentli- cher Sitzung am 20.12.2019 folgenden Be- schluss gefasst:
Haushaltssatzung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund des Art. 57 ff. der Landkreisord- nung (LkrO) für den Freistaat Bayern er- lässt der Landkreis Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim folgende Haushaltssat- zung:
§ 1
1. Der als Anlage beigefügte HAUS- HALTSPLAN für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Ein- nahmen und Ausgaben mit 115.523.900 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.368.000 Euro ab.
2. Die als Anlage beigefügten WIRT- SCHAFTSPLÄNE für das SONDER- VERMÖGEN des Landkreises für das Haushaltsjahr 2020 werden hiermit fest- gesetzt; sie schließen wie folgt ab:
a) Erfolgsplan des Sondervermögens Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windheim
in den Erträgen und 911.100 Euro in den Aufwendungen auf 1.006.600 Euro Jahresfehlbetrag 95.500 Euro
b) Vermögensplan des Sondervermö- gens Kliniken des Landkreises Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim in den Erträgen und 101.000 Euro in den Aufwendungen auf 101.000 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt. 1)
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- mächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.210.000 Euro festgesetzt.
§ 4
(1) Die Höhe des durch sonstige Einnah- men nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgeset- zes umzulegen ist, wird für das Haus- haltsjahr 2020 auf 51.020.562 Euro (Umlagesoll) festgesetzt.
(2) Nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzaus- gleichsgesetzes werden die Umlage- sätze für die Kreisumlage wie folgt fest- gesetzt:
1. Aus der Steuerkraftzahl der a) Grundsteuer A (land- und forstwirt-
schaftliche Betriebe) 47,3 v. H.1) b) Grundsteuer B
(Grundstücke) 47,3 v. H.1) 2. Aus der Steuerkraftzahl
der Gewerbesteuer 47,3 v. H.1) 3. Aus den Schlüsselzuweisungen
47,3 v. H.1) 4. Aus dem Gemeindeanteil an der Ein-
kommenssteuer 47,3 v. H.1) (3) Für die gemeindefreien Gebiete wird der Steuersatz (Hebesatz) wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 400 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 17.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Ja- nuar 2020 in Kraft.
Neustadt a.d.Aisch, Landkreis
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Weiß, Landrat
1) Gemäß Beschlüssen der Bürgermeisterdienstver- sammlung vom 25.10.2005 und des Kreistages vom 09.12.2005 erfolgt die Finanzierung des anteiligen De- fizits der Geschäftsstelle der Volkshochschulen ab 2006 über die Kreisumlage. Der Anteil ergibt 2020 0,2 %-Punkte, sodass der zur Finanzierung des sonsti- gen ungedeckten Bedarfes festgesetzte Kreisumlagen- hebesatz 47,1 % beträgt.
II.
Die Regierung von Mittelfranken hat den Haushalt 2020 des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit Schreiben vom 13.03.2020, Gz. RMF - SG12 - 1512 - 10-11-3 rechtsaufsichtlich gewürdigt.
III.
Gemäß Art. 59 Abs. 3 der Landkreisord- nung wird die Haushaltssatzung 2020 des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hiermit amtlich bekannt ge- macht. Die Haushaltssatzung 2020 samt dem Haushaltsplan 2020 sowie den weite- ren Anlagen wird ab dem 27.04.2020 bis zur nächsten amtlichen Bekanntma- chung einer Haushaltssatzung im Land- ratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer B 103/104, während den allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich zugänglich gemacht. Solange das Landratsamt Neu- stadt a.d.Aisch aufgrund der aktuellen Corona-Krise für die Öffentlichkeit ge- schlossen ist, kann die Haushaltssatzung samt ihren Anlage ersatzweise ab dem 27.04.2020 auf der Homepage des Land- kreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim unter www.kreis-nea.de/qr/27a ein- gesehen/heruntergeladen werden.
LkrABl. Nr. 08/2020 ______________________
FE R N W A S S E R V E R S O R G U N G
FR A N K E N
Werkausschusssitzung Tagesordnung für die Werkausschusssit- zung am Dienstag, 5. Mai 2020, um 09:30 Uhr im Sitzungssaal der Geschäftsstelle in Uffenheim, Fernwasserstraße 2
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung
Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Niederschrift über die Sitzung des
Werkausschusses vom 19.11.2019 3. Zusammenstellung des Werkaus-
schusses für die Legislaturperiode 2020 – 2026 (geborene Verbandsräte) 4. Feststellung des Stimmrechts für das
Jahr 2020
5. Geschäftsbericht und Jahresabschluss 2019
6. Situationsbericht der Werkleitung Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Uffenheim, den 16.04.2020 Dr. Hermann Löhner
Werkleiter
LkrABl. Nr. 08/2020 ______________________
Herausgeber:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch Ansprechpartner: Doris Kotzer Telefon: 09161 92-1006 Telefax: 09161 92-91006 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich: Landrat Helmut Weiß Nächster Redaktionsschluss: 27.04.2020
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SP A R K A S S E I M LA N D K R E I S
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren
Die Sparkassenbücher Nrn. 3245080027 (241080027) und 4441127091 (241127091) sind in Verlust geraten. Sie werden hiermit aufgeboten. Der Inhaber der Sparkassenbücher wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls die Sparkassenbücher für kraftlos erklärt wer- den. Im übrigen verweisen wir auf den Aus- hang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.
Neustadt, 31.03.2020,
gez. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 08/2020 ______________________
SP A R K A S S E I M LA N D K R E I S
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren
Das Sparkassenbuch Nr. 4631086214 ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgebo- ten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vor- lage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumel- den, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Im übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.
Neustadt, 01.04.2020,
gez. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 08/2020 ______________________
SP A R K A S S E I M LA N D K R E I S
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren
Das Sparkassenbuch Nr. 3000204523 ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgebo- ten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vor- lage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumel- den, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Im übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.
Neustadt, 02.04.2020,
gez. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 08/2020 ______________________
Erscheinung: 24 Ausgaben pro Jahr und nach Bedarf | Das Kreisamtsblatt steht zum Download auf www.kreis-nea.de zur Verfügung, wird über E-Mail verteilt (kurze Nachricht an amtsblatt@kreis- nea.de), bei Bedarf kostenlos versandt (Tel. 09161 92-1006) und kann in der Amtsbücherei des Landratsamtes eingesehen werden (Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch).