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Hygiene-Konzept der Oberschule Am Barkhof

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Academic year: 2022

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OS Am Barkhof

Aktualisierte Hygiene-Checkliste für den Schulbetrieb ab 13.09.2021 Stand: September 2021

Klassenräume/ Fachräume:

 Auf die “Hygienetipps (Plakat: infektionsschutz.de)“ nochmals hinweisen, diese besprechen (Lehrkräfte und Schüler*innen) und aushängen (falls noch nicht geschehen).

 Türen bitte während des Unterrichts möglichst geöffnet halten.

 Die Räume müssen alle 20 Minuten für 3 - 5 Minuten ausgiebig gelüftet werden (Querlüftung; siehe Anlage zum Punkt „Lüftung“).

 Falls es aus organisatorischen Gründen zu einer Fremdnutzung der Klassenräume kommt (z.B. durch Schüler*innen einer anderen Kohorte), müssen vor und nach Unterrichtsbeginn sämtliche Tisch- und

Stuhloberflächen sowie Klinken und Lichtschalter von den

„Fremdnutzer*innen“ gründlich gereinigt werden.

 Wenn Fachräume genutzt werden, so werden diese nach dem Unterricht von den Nutzer*innen gereinigt. Die nachfolgenden Kohorten beginnen den Unterricht in einem gereinigten Raum.

 In den Fachräumen, Jahrgangsstützpunkten und Klassenräumen sind Reinigungsutensilien vorhanden (Reiniger, Papiertücher etc.).

 Die Klassenräume werden morgens erst nach dem Händewaschen/ der Händedesinfektion betreten.

 Maskenpflicht: Im gesamten Schulgebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung! Die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 – 9 können Stoffmasken tragen, die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 10 müssen medizinische Masken oder FFP2-Masken tragen! Eine Maskenpflicht gilt nicht für Klassen- und Fachräume sowie Büros.

Sanitäranlagen:

 In den Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender, Papier und Einmalhandtücher vorrätig sein. Der Bestand muss mehrmals täglich überprüft werden (Raumpfleger*innen; Hausmeister; Lehrkräfte).

 Zeitgleich darf sich maximal ein*e Schüler*in der jeweiligen Toilettenhälfte (durch Raumteiler getrennt) aufhalten. Der Mindestabstand muss eingehalten werden, da sich hier z.B. Schüler*innen aus zwei Kohorten begegnen

könnten.

 Bodenmarkierungen vor den Toilettenräumen, um Mindestabstand zu wahren.

 Die sanitären Anlagen werden nur mit einem Mund- und Nasenschutz betreten.

Ein- und Ausgänge/ Wegführung:

 Es sollen sich möglichst wenige Personen aus unterschiedlichen Kohorten auf den Gängen bzw. im Schulgebäude und in den Pausen begegnen.

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 Die Schule wird über zwei Ein- bzw..Ausgänge betreten. Die Schüler*innen der Jahrgänge 6, 8, 10 benutzen den Haupteingang sowie das vordere Treppenhaus, um zu den jeweiligen Klassenräumen zu gelangen. Die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5, 7, 9 benutzen den Eingang über den Schulhof sowie das hintere Treppenhaus, um zu den Klassenräumen zu gelangen.

 Auch beim Abstellen der Fahrräder ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.

 Vor und nach dem Unterricht bitte nicht vor dem Schulgebäude versammeln!

 Im Schulgebäude herrscht „Rechtsverkehr“. Dies gilt insbesondere für die Treppenhäuser sowie die Jahrgangsflure.

Lüftung:

 Alle 20 Minuten erfolgt eine Querlüftung der Räumlichkeiten für die Dauer von drei bis fünf Minuten.

 Die Fenster auf den Jahrgangsfluren und in den Treppenhäusern sollen möglichst tagsüber geöffnet bleiben.

Pausenregelungen:

 Den Jahrgängen werden unterschiedliche Aufenthaltsbereiche zur Verfügung gestellt.

 Generell stehen den Schüler*innen die Klassenräume als Pausenbereich zur Verfügung. Im Wechsel können zusätzlich auf dem Schulhof sowie im

angrenzenden Foyer die Pause verbracht werden (siehe Anlage zum Punkt

„Pausenregelung“).

 Auch in den Pausenbereichen besteht die Notwendigkeit, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

In der Schule gilt die sogenannte 3G-Regel. Nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dürfen sich während des Schulbetriebs im Schulgebäude aufhalten. Für Veranstaltungen (z.B. Elternabende, Beiratssitzungen etc.), in denen der Kontakt zu Schüler*innen ausgeschlossen werden kann, gilt keine Testpflicht.

In der Anlage werden einige der aufgelisteten Punkte nochmals detaillierter beschrieben.

Bremen, 15.09.2021 Gez. Nicola Roggendorf

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