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Mitbestimmung des Personalrats in zwei Fällen durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt - GPR-Rundschreiben Nr. 1-2019

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Gesamtpersonalrat Seite 1 von 1

für das Land und die Stadtgemeinde Bremen Fax: 496-2215

Knochenhauerstr. 20/25 E-Mail: gesamtpersonalrat@gpr.bremen.de

28195 Bremen Internet: www.gesamtpersonalrat.bremen.de

G E S A M T P E R S O N A L R A T A K T U E L L

Mitteilungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Interessenvertretungen der bremischen Verwaltungen und Betriebe

Bremen

Auskunft erteilt: Doris Hülsmeier Telefon: 361 2215

-Rundschreiben Nr. 1 vom 3. Januar 2019

Mitbestimmung des Personalrats in zwei Fällen durch das Bundesverwal- tungsgericht bestätigt

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

für das Jahr 2019 wünsche ich euch alles Gute!

Gute Nachrichten gab es im vergangenen Jahr für die Beschäftigten: Die Mitbestim- mung des Personalrats wurde in zwei Fällen durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Es handelt sich um die Verkürzung der Vorlagefrist für Arbeitsunfähigkeitsbescheini- gungen und um die Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen. Die Rechtsbe-

schwerden der Arbeitgeberseite gegen die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Bremen wurden vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Beide Maßnahmen unterliegen der Mitbestimmung.

Ihr erhaltet die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu eurer Information in den Anlagen.

Mit kollegialen Grüßen

Doris Hülsmeier Vorsitzende Anlagen

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