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Mitbestimmung des Personalrats hinsichtlich des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gegenüber der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes in Bremerhaven

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RiOVG Friedemann Traub  Am Wall 198  28195 Bremen  Telefon: 0421 361-10535  Fax: 0421 361-4172 Vertreterin: Ri‘inOVG Dr. Katja Koch  Am Wall 198  28195 Bremen  Telefon: 0421 361-10092  Fax: 0421 361-4172

Oberverwaltungsgericht

der Freien Hansestadt Bremen - Pressestelle -

Freie

Hansestadt Bremen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Bremen, 19.06.2020

Internet https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de

Mitbestimmung des Personalrats hinsichtlich des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gegenüber der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes in Bremerhaven

Der schriftlich begründete Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 27. Mai 2020 im Verfahren 6 LP 287/19 liegt jetzt vor.

Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat mit Beschluss vom 27. Mai 2020 entschieden, dass dem Personalrat ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Entscheidung zusteht, ob der Leiterin des Rechnungsprüfungsam- tes Bremerhaven die Führung der Dienstgeschäfte verboten wird. Der Vorsit- zende des Senats hat die wesentlichen Gründe bereits mit der Verkündung der Entscheidung mitgeteilt. Hierüber hat das OVG in seiner Pressemitteilung vom 27. Mai 2020 informiert. Auf deren Inhalt wird verwiesen. Nunmehr liegt der Be- schluss mit vollständiger Begründung in schriftlicher Form vor. Er ist dieser Pres- semitteilung als Anlage beigefügt.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben.

OVG Bremen, Beschluss vom 27.5.2020 (Az. 6 LP 287/19)

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