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Nr. 6 / 6. Mai 2016

Handynutzung auf dem Fahrrad

gefährlich und verboten

Im Frühling und Sommer sind mehr Schülerinnen und Schüler sowie Studierende mit dem Rad unterwegs. Für viele von ihnen gehört das Smartphone zur Grund- ausstattung – leider oft auch beim Rad fahren. Die Unfallkasse NRW befürchtet daher, dass bald die Zahl der Fahrradunfälle steigen wird, die auf eine Nutzung des Smartphones zurückgehen.

Wer sein Handy auf dem Rad benutzt, schränkt seine Aufmerksamkeit stark ein und erhöht so sein Unfallrisiko. Dabei ist die Handynutzung auf dem Rad nicht nur gefährlich, sondern kann mit einem Bußgeld von 25 Euro auch noch teuer werden.

Untersagt ist jegliches Hantieren mit dem Mobiltelefon während des Fahrens, also nicht nur das Telefonieren, sondern zum Beispiel auch das Fotografieren oder das Schreiben von Nachrichten. Nur wenn beide Hände frei sind, ist eine Benutzung erlaubt und auch sicher. Mit einer Handyhalterung am Lenker oder einem Headset darf das Gerät zur Navigation, zum Telefonieren oder zum Musikhören genutzt werden – allerdings in einer Lautstärke, die es erlaubt, auch andere Verkehrsge- räusche noch gut zu hören. Wird das Handy bedient, muss dafür angehalten wer- den.

Die Handynutzung im Verkehr wird immer häufiger Thema. In Münster spricht die Polizei nun in einer zweiwöchigen Aktion Fußgänger und Radfahrer an neural- gischen Verkehrspunkten auf ihre Handynutzung an.

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Pressekontakte:

Thomas Picht

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus-Straße 146 40470 Düsseldorf

E-Mail:

t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 90 24 1153 Fax: 0211 90 24 1416 Mobil: 0173 5866602

Dirk Neugebauer

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Salzmannstr. 156

48159 Münster E-Mail:

d.neugebauer@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0251 2102 3106

Fax: 0251 2102 3270 Mobil: 0151 14828802

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