Nr. 16 / 2. November 2012
Kinder und Helfer sind beim Sankt Martinszug versichert
Am 11. November ist Sankt Martin. Anlass für viele Kitas in diesen Tagen einen Laternenumzug zu veranstalten. Kinderaugen leuchten dann ebenso, wie ihre bunten Laternen. Wird der Umzug vom Kindergarten oder von der Kinderkrippe veranstaltet, stehen die Kleinen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall- versicherung.
Der Versicherungsschutz greift beispielsweise, wenn ein Kind während des Um- zuges vom einem Auto angefahren wird. Auch ehrenamtliche Helfer, zum Beispiel Lotsen für das Überqueren von Straßen, profitieren von diesem Schutz, wenn sie von der Kita-Leitung beauftragt worden sind. Versichert sind der Umzug selbst und die Wege zum Laternenumzug und wieder nach Hause. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hin.
Nicht versichert sind Eltern, Besucher oder Kinder, die nicht zum Kindergarten oder zur Kinderkrippe gehören und private Umwege auf dem Hin- oder Rückweg.
Ausgenommen von der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch Laternenum- züge, die privat organisiert sind.
Pressekontakt:
Thomas Picht
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus-Straße 146 40470 Düsseldorf
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t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 90 24 153 Fax: 0211 90 24 179