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Nr.6 / 12. April 2012

Zum Beginn der Gartensaison

Auch die Augen brauchen Schutz

Stauden beschneiden, Blumen pflanzen, im Frühbeet das erste Gemüse einsetzen: Die Gartensaison geht endlich wieder los, sehnlichst erwartet von vielen Gartenbesitzern. Bei der Gartenarbeit brauchen die Augen einen Schutz, denn Augenverletzungen bei der Gartenarbeit sind gar nicht so sel- ten, darauf weist jetzt die Unfallkasse NRW hin. Mögliche Verletzungen ent- stehen, wenn Zweige oder Äste ins Gesicht zurückschlagen. Gewächse mit Dornen sind besonders tückisch. Weitere Verletzungen drohen durch auf- gewirbelte Steine beim Arbeiten mit Rasentrimmer oder Freischneider .

Sicherheit für die Augen bringt das Tragen einer Schutzbrille. Dabei ist der Einsatzzweck das entscheidende Kriterium für die Wahl der Brille. Zum Bei- spiel die Arbeit mit dem Fadentrimmer: Hier fangen nur Gläser einer Brille, die eine ausreichende mechanische Festigkeit hat, aufgewirbelte Teilchen (Nägel, kleine Steine) sicher ab. Diese Brillen tragen den Buchstaben „F“

oder „S“ auf dem Brillengestell oder Bügel. Es gibt sie auch als Korbbrille.

Bei Verwendung eines Freischneiders mit Messerwerkzeug ist zusätzlich ein Gesichtsschutz (Visier) einzusetzen.

Helfer bei der Gartenarbeit

Umgraben, Ränder von Rasenflächen beschneiden, das Reinigen von Ter- rassen und Wegen oder der Baumschnitt sind beschwerliche Arbeiten. Sie bergen besonders für Senioren eine hohe Unfallgefahr. Deshalb beschäfti- gen viele Privatleute einen Helfer. Sie sind dann Arbeitgeber und müssen den Arbeitnehmer zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.

Die Versicherungspflicht greift schon, wenn der Nachbarjunge beim Unkraut- jäten hilft oder ein Bekannter zweimal im Jahr die Hecke schert. Aber sicher

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gibt es aber auch Gartenbesitzer, die die Versicherungspflicht nicht kennen, so die Unfallkasse NRW. So sei es nicht immer böse Absicht, wenn die An- meldung unterbleibt. Aber egal ob Absicht oder Unwissenheit: Wer die An- meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung „vergisst“, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Weitere Informationen für Gartenbesitzer in NRW gibt es hier:

www.unfallkasse-nrw.de.

Pressekontakt:

Dirk Neugebauer

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Salzmannstr. 156 , 48159 Münster E-Mail: d.neugebauer@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0251 2102 106

Fax: 0251 2102 270 Mobil: 0151 14828802

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