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Nr. 1 / 13. März 2019

Gartenarbeit: Hände vor Schnittverletzungen schützen

Jetzt im Frühjahr stehen wieder zahlreiche Aufgaben im Garten an. Viele Haushal- te beschäftigen dazu eine Gartenhilfe. Arbeitgeber möchten Unfälle verhindern und sollten deshalb ihre Hilfen auf Gefährdungen hinweisen. Besonderen Schutz sollten die Hände genießen. Sie sind bei jeder Gartenarbeit das wichtigste Werk- zeug. Hier schützen vor allem Schnittschutz- und Gartenhandschuhe die Hände vor Stich- und Schnittverletzungen, dem Auskühlen und Austrocknen. Darauf weist jetzt die Unfallkasse NRW hin.

Eine entsprechende Arbeitsausrüstung ist wichtig. Schnittschutzhandschuhe soll- ten vor allem bei Rosen, Beerenbüschen und stacheligen Stauden zum Einsatz kommen. Um auch die Unterarme zu schützen, eignen sich Schnittschutzhand- schuhe mit längerem Schaft.

Gartenhandschuhe sind unverzichtbare Alleskönner in Sachen Handschutz. Die unterschiedlichen Modelle haben eines gemeinsam: Sie schützen die Hände vor Dornen, Splitter, Kratzern und Schmutz, aber auch vor Kälte, Verätzungen, dem Eindringen von Viren oder Bakterien in die Haut und vor allergischen Reaktionen auf bestimmte Pflanzenstoffe oder Hölzer. Gleichzeitig bleibt bei Pflanzarbeiten das wichtige Gefühl in den Fingern erhalten.

Für Pflasterarbeiten und andere grobe Tätigkeiten im Garten sind Gartenhand- schuhe nicht geeignet, hier sollten gröbere Schutzhandschuhe für Handwerker zum Einsatz kommen.

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Eincremen!

Gartenarbeit stresst die Haut, die das mit trockenen, juckenden oder geröteten Stellen auch deutlich zeigt. Eine fettreiche Hautschutzcreme ist hier geboten. Sie unterstützt die Regenation der Haut und sollte schon vor der Arbeit aufgetragen werden. Bei längeren Arbeiten ist erneutes Eincremen nach etwa zwei Stunden ratsam.

Gartenhelfer zur Unfallversicherung anmelden

Wer für beschwerliche und allein oft nicht zu schaffende Arbeiten eine Gartenhilfe engagiert, muss sie zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Die Versiche- rungspflicht beginnt mit dem ersten Handgriff. Etwa dann, wenn das Nachbarmäd- chen sonnabends beim Unkrautjäten hilft oder ein Bekannter zweimal im Jahr die Hecke schert. Viele Gartenbesitzer kennen die Versicherungspflicht nicht. Es ist meist keine böse Absicht, wenn die Anmeldung unterbleibt. Aber egal ob Absicht oder Unwissenheit: Wer seinen Gartenhelfer nicht anmeldet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.

In NRW ist der zuständige Versicherungsträger für Gartenhilfen die Unfallkasse NRW.

Pressekontakt Thomas Picht

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus-Straße 146 40470 Düsseldorf

E-Mail:

t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 90 24 1153 Fax: 0211 90 24 1416

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