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Epidemiologische Berichte der LUA Sachsen jetzt im Internet

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Academic year: 2022

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Amtliche Bekanntmachungen

Ärzteblatt Sachsen 10/2001 459

Jeder Interessierte mit Internetzugang kann die Homepage der GHUSS unter der Adresse http://www.ghuss.de aufrufen.

Von der Startseite aus sind gegenwärtig die Bereiche

■ Die GHUSS stellt sich vor (Vorstand und Satzung)

■ Epidemiologische Berichte der LUA Sachsen

■ Impfen (Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission – Link zur Sächsi- schen Landesärztekammer)

■ Infektionsschutz im Freistaat Sachsen (Meldebögen zum Vollzug des Infek- tionsschutzgesetzes, Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, Belehrungsma- terial zum IfSG)

■ Hygiene und Umweltmedizin (Emp- fehlungen zur Kariesprophylaxe in Abhängigkeit vom Fluoridgehalt im Trinkwasser, Trinkwasserdatenbank)

■ Aktuelle Mitteilungen zu erreichen.

Die Rubrik „Epidemiologische Berichte der LUA Sachsen“ beinhaltet

■ die Wochenstatistik ausgewählter In- fektionskrankheiten der jeweils letzten und vorletzten Berichtswoche und

■ den Jahresbericht Infektionskrank-

heiten des letzten Kalenderjahres (Kurzform als Tabelle).

Alle Statistiktabellen stehen als Word- und als PDF-Dokumente zur Verfügung und können heruntergeladen und über Microsoft Word oder den Acrobat Reader geöffnet und gedruckt werden.

Mit dieser neuen Möglichkeit entfällt die in unregelmäßigen Abständen im „Ärz- teblatt Sachsen“ veröffentlichte Monats- statistik der erfassten übertragbaren melde- pflichtigen und anderen Infektions- krankheiten im Freistaat Sachsen. Die Internetpräsentation bietet in Verbindung mit der wöchentlichen Aktualisierung wesentlich zeitnahere und komfortablere Informationsmöglichkeiten, die von mög- lichst vielen ärztlichen Kollegen und an- deren an der Epidemiologie der übertrag- baren Krankheiten interessierten Perso- nen im Freistaat Sachsen und darüber hinaus im Interesse aller Zweige des Ge- sundheitswesens und nicht zuletzt unserer Patienten genutzt werden sollten.

Prof. Dr. med. habil. Siegwart Bigl Vizepräsident und Abteilungsdirektor Humanmedizin der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen

Sachsen

Epidemiologische Berichte der LUA Sachsen

jetzt im Internet

Erfasste übertragbare meldepflichtige und andere Infektionskrankheiten im Freistaat Sachsen

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen hat auf Initiative und in Verbindung mit der Gesellschaft für Hygiene, Umwelt- medizin und Schutzimpfungen in Sach- sen e.V. (GHUSS) im März dieses Jahres eine Internetseite in Betrieb genommen, die unter anderem eine verzögerungs- freie Information oder Rückinformation aller Behörden einschließlich Gesund- heitsämter, aller Ärzte und sonst interes- sierten Personen über die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und säch- sischer Meldeverordnung (Aktualisierung steht bevor als IfSGMeldeVO) gemeldeten Infektionskrankheiten und damit über die aktuelle Seuchensituation im Frei- staat Sachsen gestattet.

Durch die wöchentliche Aktualisierung der Statistiken und unproblematischen und kostenlosen Zugriff ist eine wesentliche Voraussetzung zur Verbesserung der Bekämpfung von übertragbaren Krank- heiten erfüllt – nämlich die „Information for action“, wie die Kurzformel der In- fektionsepidemiologie heißen könnte.

Verfahren bei der Bestattung von Fehlgeburten und abgetriebenen Leibesfrüchten nach § 18 Abs. 6 und 7 SächsBestG

Das Sächsische Staatsministerium für So- ziales, Gesundheit, Jugend und Familie hat mit Schreiben vom 01.08.2001 (Rund- schreiben 2/2001) mitgeteilt, wie bei der Bestattung von Fehlgeburten und abge- triebenen Leibesfrüchten nach dem Säch-

sischen Bestattungsgesetz zu verfahren ist. Danach sind Fehlgeborene hygienisch einwandfrei und unter Rücksicht auf das sittliche Empfinden durch den Inhaber des Gewahrsams zu beseitigen, sofern es nicht Wunsch der Eltern ist, ihr Fehlge- borenes zu bestatten. Unter Berücksichti- gung medizinischer, ethischer und bestat- tungsrechtlicher Aspekte werden nachfol- gend die Begriffe erläutert und zum Ver- fahren der sittlichen Beseitigung Fehlge-

borener und abgetriebener Leibesfrüchte in Abstimmung mit dem Berufsverband der Frauenärzte in Sachsen und dem Be- rufsverband Deutscher Pathologen in Sachsen Ausführungen gemacht. Die Einzelheiten sind unter der Internetad- resse der Sächsischen Landesärztekammer www.slaek.de abzurufen.

Assessorin Iris Glowik Juristische Geschäftsführerin

Bestattung von Fehlgeburten

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