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VwV LUA-Dienstaufgaben

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Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

über die Dienstaufgaben der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen

(VwV LUA-Dienstaufgaben)

Vom 11. Juni 2012

I.

Allgemeine Grundsätze, Zuständigkeit

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen

(Landesuntersuchungsanstalt) erfüllt Aufgaben, die ihr durch Gesetz, Rechtsverordnung und durch Verwaltungsvorschrift sowie Erlasse des Staatsministeriums für Soziales und

Verbraucherschutz übertragen werden. Weitere Aufgaben können der

Landesuntersuchungsanstalt durch besondere Anordnung sowie im Einzelfall durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übertragen werden.

Die Landesuntersuchungsanstalt wird im Auftrag des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz auf Ersuchen der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes tätig.

Die Landesuntersuchungsanstalt berät das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und erarbeitet Konzeptionen im Auftrag des Staatsministeriums für Soziales und

Verbraucherschutz. Sie wirkt bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz mit.

II.

Aufgaben

Dienstaufgaben sind:

Untersuchungen und Beurteilungen von Proben; Erstellung von Gutachten und fachlichen Stellungnahmen; Beratung von Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen und der Kommunen,

Erarbeitung sowie Einführung neuer, wissenschaftlich anerkannter

Untersuchungsmethoden und -techniken im Rahmen der Erfordernisse der

Probenbeurteilung und im Kontext der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und in Abstimmung mit der Fachaufsichtsbehörde sofern es sich um neue

Untersuchungsbereiche mit erheblicher Auswirkung auf Personal- und Sachkosten handelt, Statistische Bearbeitung der Untersuchungsergebnisse und Berichterstattung im Rahmen gesetzlicher Vorgaben,

Ortsbesichtigungen und Betriebskontrollen im Rahmen der amtlichen

Überwachungsaufgaben der Gesundheitsämter und der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter sowie Mitwirkung in Kontrollteams,

Mitwirkung und Unterstützung bei der Erstellung von Probenahmeplänen der Gesundheitsämter sowie der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter,

Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rahmen der durch Rechtsvorschriften bestimmten oder durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übertragenen Aufgaben, Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen soweit es für die Erfüllung der

Dienstaufgaben erforderlich ist,

Öffentlichkeitsarbeit sowie Fach- und Verbraucherinformationen in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz,

Mitwirkung an oder Durchführung von Projekten in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz,

Aufgaben des Qualitätsmanagements und der Akkreditierung,

Bearbeitung von Anfragen nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation ( Verbraucherinformationsgesetz – VIG) vom 5. November 2007 (BGBl. I S. 2558), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 476) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, sowie

VwV LUA-Dienstaufgaben

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.07.2012 Seite 1 von 2

(2)

l) 2.

3.

4.

Wahrnehmung der speziellen Aufgaben in Krisenfällen entsprechend der geltenden Zuständigkeiten.

Dienstaufgaben sind ferner weitere, durch besondere Anordnung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz übertragene Aufgaben. Die bisher übertragenen weiteren Aufgaben sind in der Anlage genannt. Aufgaben nach der Anlage sind jährlich

zum 31. Dezember von der Landesuntersuchungsanstalt in Abstimmung mit dem

Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zu aktualisieren und durch dieses zu bestätigen.

Die Landesuntersuchungsanstalt erfüllt ihre Aufgaben in den einzelnen Arbeitsgebieten nach den in amtlichen Sammlungen veröffentlichten Verfahren sowie auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Methoden, Richtlinien, Leitlinien, Empfehlungen und Arbeitsweisen. Ziel der Arbeit ist die praktische Verwertbarkeit der Ergebnisse auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Landesuntersuchungsanstalt wendet Qualitätssicherungssysteme im Rahmen ihrer Untersuchungsaufgaben an. Die Landesuntersuchungsanstalt kann Fachfragen und neue Problemstellungen aus ihren Aufgabengebieten aufgreifen und die dafür erforderlichen Untersuchungen im Umfang der verfügbaren Haushaltsmittel durchführen.

Bei Vorhaben von erheblicher Tragweite und zusätzlichem Haushaltsmittelbedarf ist vorher die Zustimmung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz einzuholen.

III.

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Dienstaufgaben der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (VwV LUA-

Dienstaufgaben) vom 3. Juli 2000 (nicht veröffentlicht), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1797) außer Kraft.

Dresden, den 11. Juni 2012

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Andrea Fischer

Staatssekretärin

Anlage

Zuletzt enthalten in

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

vom 23. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 230)

VwV LUA-Dienstaufgaben

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.07.2012 Seite 2 von 2

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