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Erlaß Beirat für Tierschutz

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Academic year: 2022

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Erlass

des Staatsministers

für Soziales, Gesundheit und Familie über die Bildung eines Beirates für Tierschutz

Vom 14. Oktober 1992

Zur Beratung des Staatsministers für Soziales, Gesundheit und Familie (Staatsminister) in Fragen des Tierschutzes wird ein „Beirat für Tierschutz“ gebildet. Der Beirat soll über grundsätzliche Fragen des Tierschutzes, mit denen der Staatsminister befasst ist, unterrichtet und dazu gehört werden.

Der Beirat besteht aus

einem Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie als Vorsitzenden

einem Vertreter des Landestierschutzverbandes Sachsen e.V.

je einem Vertreter eines örtlichen Tierschutzvereins e.V. aus den Regierungsbezirken Chemnitz, Dresden und Leipzig

einem Vertreter der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig einem Vertreter des Fachbereichs Biowissenschaften der Universität Leipzig

einem Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten

einem Vertreter des Sächsischen Landesbauernverbandes e.V.

einem Vertreter des Verbandes der privaten Landwirte und Grundstückseigentümer Sachsen e.V.

einem Vertreter der Sächsischen Landestierärztekammer.

Die Mitglieder des Beirates werden vom Staatsminister für die Dauer der jeweiligen

Legislaturperiode des Sächsischen Landtages berufen. Eine erneute Berufung ist zulässig.

Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit aus oder wird es abberufen, so beruft der Staatsminister auf Empfehlung des Beirates gemäß Nummer 2 einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit.

Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Reisekostenvergütung,

Sitzungsentschädigung und Verdienstausfall nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen und Kommissionen in der Landesverwaltung ( VwV-Beiratsentschädigung) vom 14. März 1997

(SächsABl. S. 417). Diese wird im Rahmen der im Haushalt des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Verfügung stehenden Mittel finanziert.

Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Er wird vom Vorsitzenden in der Regel zweimal jährlich einberufen. Er ist auch einzuberufen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder dies unter Vorlage eines Vorschlages für die Tagesordnung schriftlich beantragen.

Der Vorsitzende kann themenorientiert weitere Sachverständige zu einer Sitzung einladen. Solche Personen sind auch einzuladen, wenn dies von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Beirates verlangt wird.

Der Erlass tritt am 14. Oktober 1992 in Kraft.

Dresden, den 14. Oktober 1992 Der Staatsminister

für Soziales, Gesundheit und Familie Dr. Hans Geisler

Änderungsvorschriften

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Änderung des Erlasses des Staatsministers für Soziales, Gesundheit und Familie über die Bildung eines Beirates für Tierschutz

vom 24. April 1998 (SächsABl. S. 371)

Erlaß Beirat für Tierschutz

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.01.1998 Seite 1 von 2

(2)

Zuletzt enthalten in

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

vom 23. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 230)

Erlaß Beirat für Tierschutz

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.01.1998 Seite 2 von 2

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