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Mindestvergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für Neuanlagen, die seit dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurden einschließlich Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene sowie für nicht stromerzeugende Anlagen

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Academic year: 2022

Aktie "Mindestvergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für Neuanlagen, die seit dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurden einschließlich Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene sowie für nicht stromerzeugende Anlagen"

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(1)

Stand: August 2008 Sparte Anlagen- Vergü- Mindestver- Leistungs- Vergütungs- Bemerkungen Förderung

tungs- gütung incl. dauer Zuschuss Kredit

leistung regelung Degression bereich (Jahre) nach EEG (zinsverbilligtes Darlehen)

Wasserkraft bis 5 MW § 6 Abs. 1 9,67 ct/kWh bis 500 kW 30 keine Degression REN-Progr. des MW: ERP-Umwelt- und

6,65 ct/kWh ab 500 kW bis 5 MW (in Anhängigkeit von Energiesparprogramm:

ab 2008 gelten der Wirtschaftlichkeit) - nur gewerbl. Unternehmen,

bestimmte - freiberuflich Tätige,

Standortbe- - juritische Personen - Public-Private-Partnership- dingungen des öffentl. Rechts, Modelle,

ab 5 MW § 6 Abs. 2 7,36 ct/kWh bis 500 kW 15 nur bei Erneuerungen - KMU, - Umweltinvestitionen im Ausland.

bis 150 MW 6,38 ct/kWh bis 10 MW und nur Vergütung - im Ausnahmefall: KfW-Umweltprogramm:

5,86 ct/kWh bis 20 MW der natürliche Personen, - gewerbliche Unternehmen,

4,38 ct/kWh bis 50 MW Leistungs- Vereine, Verbände. - freiberuflich Tätige,

3,54 ct/kWh ab 50 MW erhöhung - Public-Private-Partnership-

Modelle,

Info über - Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher Beteiligung, Unternehmen

an denen karitative Organisationen beteiligt sind,

- Umweltinvestitionen im Ausland.

BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben:

nur Demonstra.-vorhaben.

Info zu den Programmen über

Deponiegas, unbegrenzt § 7 Abs. 1 7,22 ct/kWh bis 500 kW 20 Bei Deponie-und REN-Progr. des MW: ERP-Umwelt- und Klärgas, 6,25 ct/kWh ab 500 kW bis 5 MW Klärgas wird der über (in Anhängigkeit von Energiesparprogramm:

Grubengas 6,25 ct/kWh nur Grubengas ab 5 MW dem 5 MW der Wirtschaftlichkeit) - nur gewerbl. Unternehmen,

hinausgehende - freiberuflich Tätige,

Leistungsbereich - juritische Personen - Public-Private-Partnership- Strom nach dem des öffentl. Rechts, Modelle,

Marktpreis - KMU, - Umweltinvestitionen im Ausland.

vergütet - im Ausnahmefall: KfW-Umweltprogramm:

natürliche Personen, - gewerbliche Unternehmen, Vereine, Verbände. - freiberuflich Tätige,

unbegrenzt § 7 Abs. 2 9,22 ct/kWh bis 500 kW 20 beim Einsatz - Public-Private-Partnership- Modelle,

8,25 ct/kWh ab 500 kW bis 5 MW bestimmter - Unternehmen mit kommunaler,

8,25 ct/kWh nur Grubengas ab 5 MW innovativer Info über kirchlicher Beteiligung, Unternehmen

Technologien an denen karitative Organisationen

beteiligt sind,

- Umweltinvestitionen im Ausland.

BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben:

nur Demonstra.-vorhaben,

im Ausnahmefall: Zuschuß möglich.

Info zu den Programmen über

(2)

leistung regelung Degression bereich (Jahre) nach EEG (zinsverbilligtes Darlehen) Biomasse bis 20 MW § 8 Abs. 1 10,83 ct/kWh bis 150 kW 20 Grundvergütung REN-Progr. des MW: ERP-Umwelt- und

Satz 1 9,32 ct/kWh ab 150 kW bis 500 kW - Biogaseinspeisung Energiesparprogramm:

8,38 ct/kWh ab 500 kW bis 5 MW in Versorgungsnetze, - nur gewerbl. Unternehmen,

7,91 ct/kWh ab 5 MW bis 20 MW - Strom- u. Wärme-, - freiberuflich Tätige,

sowie Kälteerzeu- - Public-Private-Partnership- bis 20 MW § 8 Abs. 1 3,66 ct/kWh bis 20 MW 20 bei Einsatz von Alt/ gungsanlagen mittels Modelle.

Satz 2 holz der Kategorien KWK,

A III und A IV bei - ausschl. therm. KfW-Umweltprogramm:

Inbetriebnahme ab Nutzung, - gewerbliche Unternehmen, 01.07.2006 - Anlagen der Nah- - freiberuflich Tätige, bis 20 MW § 8 Abs. 2 16,83 ct/kWh bis 150 kW 20 Abs. 2 gilt nur bei wärmeversorgung. - Public-Private-Partnership-

Satz 1 und 2 15,32 ct/kWh ab 150 kW bis 500 kW besonderen Einsatz Modelle,

12,38 ct/kWh ab 500 kW bis 5 MW stoffen (nachwachs. Förderung in - Unternehmen mit kommunaler, 7,91 ct/kWh bis 20 MW Rohstoffe, Gülle) Anhängigkeit von kirchlicher Beteiligung, Unternehmen bis 20 MW § 8 Abs. 2 10,88 ct/kWh ab 500 kW bis 5 MW 20 Anlagen, die Holz im der Wirtschaftlichkeit an denen karitative Organisationen

Satz 2 7,91 ct/kWh bis 20 MW Sinne von Absatz 2 beteiligt sind,

Satz 2 verbrennen - Umweltinvestitionen im Ausland.

- juritische Personen des öffentl. Rechts,

bis 20 MW § 8 Abs. 2 18,83 ct/kWh bis 150 kW KWK-Anlagen, die - KMU,

Satz 1und 2 17,32 ct/kWh ab 150 kW bis 500 kW nachwachsende - im Ausnahmefall: BMU-Programm zur Förderung und Abs.3 14,38 ct/kWh ab 500 kW bis 5 MW Rohstoffe nutzen natürliche Personen, von Demonstrationsvorhaben:

9,91 ct/kWh ab 5 MW bis 20 MW Vereine, Verbände. nur Demonstra.-vorhaben,

im Ausnahmefall:

bis 20 MW § 8 Abs. 2 12,88 ct/kWh ab 500 kW bis 5 MW 20 KWK-Anlagen, die Zuschuss möglich.

Satz 2 9,91 ct/kWh bis 20 MW Holz im Sinne von Info über

und Abs. 3 Absatz 2 Satz 1 www.ilb.de

verbrennen Info über die Programme

www.kfw.de bis 20 MW § 8 Abs. 3 12,83 ct/kWh bis 150 kW 20 Abs. 3 gilt für den

11,32 ct/kWh ab 150 kW bis 500 kW im sog. gekoppelt Brandenburg-Kredit für den Länd-

10,38ct/kWh ab 500 kW bis 5 MW Betrieb erzeugten lichen Raum

9,91 ct/kWh ab 5 MW bis 20 MW Strom aus Kraft- (Sonderkreditprogramm für Umwelt-

Wärme-Kopplungs- schutz und Nachhaltigkeit)

Anlagen - Unternehmen der Land- und Forst-

wirtschaft, der Fischerei und Garten-

bis 20 MW § 8 Abs. 3 14,83 ct/kWh bis 150 kW 20 Abs. 4 gilt für den baus.

und 4 13,32 ct/kWh ab 150 kW bis 500 kW gesamten Strom aus

12,38 ct/kWh ab 500 kW bis 5 MW Kraft-Wärme-

9,91 ct/kWh bis 20 MW Kopplungs-Anlagen Info über

beim Einsatz bestim. www.ilb.de

innova. Technologien

(3)

leistung regelung Degression bereich (Jahre) nach EEG (zinsverbilligtes Darlehen) Biomasse bis 20 MW § 8 Abs. 2 20,83 ct/kWh bis 150 kW Innovative Anlagen,

Satz 1 und 2 19,32 ct/kWh ab 150 kW bis 500 kW die in KWK betrieben s. weiter oben s. weiter oben Abs.3 und 16,38 ct/kWh ab 500 kW bis 5 MW werden und nach-

Abs. 4 9,91 ct/kWh ab 5 MW bis 20 MW wachsende Roh-

stoffe nutzen bis 20 MW § 8 Abs. 2 14,88 ct/kWh ab 500 kW bis 5 MW 20 Innovative Anlagen,

Satz 1 9,91 ct/kWh bis 20 MW die in KWK betrieben

werden und Holz ein- gesetzt wird.

Anlagen nach Abs.2 Satz 2, Abs. 3 und

Geothermie unbegrenzt § 9 Abs. 1 15,00 ct/kWh bis 5 MW 20 REN-Progr. des MW: ERP-Umwelt- und

14,00 ct/kWh ab 5 MW bis 10 MW - ab einer Tiefe von Energiesparprogamm:

8,95 ct/kWh ab 10 MW bis 20 MW 400 Metern, - nur gewerbl. Unternehmen,

7,16 ct/kWh ab 20 MW - juritische Personen - freiberuflich Tätige,

des öffentl. Rechts, - Public-Private-Partnership-

- KMU, Modelle,

- im Ausnahmefall: - Umweltinvestitionen im Ausland.

natürliche Personen,

Vereine, Verbände. KfW-Umweltprogramm:

- nur gewerbl. Unternehmen, Info über - freiberuflich Tätige,

- Public-Private-Partnership-

Modelle,

- Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher Beteiligung, Unternehmen an denen karitative Organisationen beteiligt sind,

- Umweltinvestitionen im Ausland.

BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben:

nur Demonstra.-vorhaben, im Ausnahmefall:

Zuschuss möglich.

Info über die Programme

(4)

leistung regelung Degression bereich (Jahre) nach EEG (zinsverbilligtes Darlehen)

Windenergie § 10 Abs. 1 8,03 ct/kWh 20 je nach Referenzer- kein Landes- und ERP-Umwelt- und

an Land (Anfangs- trag der Anlage wird Bundeszuschuss Energiesparprogamm:

vergütung) der erhöhte - nur gewerbl. Unternehmen,

5,07 ct/kWh Vergütungssatz von - freiberuflich Tätige,

(Basisvergütung) 5 bis 20 Jahre ge- - Public-Private-Partnership-

währt. Modelle,

Windenergie § 10 Abs. 3 8,92 ct/kWh 20 der erhöhte Anfangs- - Umweltinvestitionen im Ausland.

Offshore (Anfangsver- vergütungssatz

vergütung) wird bei Inbetrieb- KfW-Umweltprogramm:

6,07 ct/kWh nahme vor 2011 ge- - gewerbliche Unternehmen,

(Basisvergütung) zahlt; er wird je - freiberuflich Tätige,

nach Standort von - Public-Private-Partnership-

12 bis 20 Jahre Modelle,

gewährt. - Unternehmen mit kommunaler,

kirchlicher Beteiligung, Unternehmen an denen karitative Organisationen beteiligt sind,

- Umweltinvestitionen im Ausland.

BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben:

nur Demonstra.-vorhaben.

Info über die Programme www.kfw.de

Brandenburg-Kredit für den Länd- lichen Raum

(Sonderkreditprogramm für Umwelt- schutz und Nachhaltigkeit) - Unternehmen der Land- und Forst- wirtschaft, der Fischerei und Garten- baus.

Info über die Programme

(5)

leistung regelung Degression bereich (Jahre) nach EEG (zinsverbilligtes Darlehen)

Solare auf oder an § 11 Abs. 2 46,75 ct/kWh bis 30 kW 20 Förderprogramm der KfW-Programm

Strahlungs- Gebäuden Satz 1 44,48 ct/kWh ab 30 kW bis 100 kW Stadt Prenzlau zur "Solarstrom erzeugen":

energie bzw. Lärm- 43,99 ct/kWh ab 100 kW Nutzung regenerativer - alle Träger von Investitions-

*Photovoltaik" schutz- Energien maßnahmen,

wänden - Errichtung, Erwerb, Erweiterung,

Fassaden- § 11 Abs. 2 51,75 ct/kWh bis 30 kW 20 Erst ab dem Jahr 2009 - private und gemeinnützige Antrag-

integrierte Satz 2 49,48 ct/kWh ab 30 kW bis 100 kW steller,

- nur im Stadtgebiet - Freiberufler, inklusive Orts- bzw. - Landwirte.

Anlagen 48,99 ct/kWh ab 100 kW Gemeindeteile.

Freiflächen- § 11 Abs. 1 35,49 ct/kWh 20 Es sind bestimmte KfW-Umweltprogramm:

und sonstige Standortkriterien Info über - gewerbliche Unternehmen,

Anlagen zu erfüllen. - freiberuflich Tätige,

- Public-Private-Partnership- Modelle,

- Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher Beteiligung, Unternehmen an denen karitative Organisationen beteiligt sind,

- Umweltinvestitionen im Ausland.

ERP-Umwelt- und Energiesparprogamm:

- nur gewerbl. Unternehmen, - freiberuflich Tätige, - Public-Private-Partnership- Modelle,

- Umweltinvestitionen im Ausland.

BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben:

nur Demonstra.-vorhaben, im Ausnahmefall:

Zuschuss möglich.

Brandenburg-Kredit für den Länd- lichen Raum

(Sonderkreditprogramm für Umwelt- schutz und Nachhaltigkeit) - Unternehmen der Land- und Forst- wirtschaft, der Fischerei und Garten- baus.

Info über

Fachlich zuständig:

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Ref. 53

Kerstin Ochmann, Tel.: 0331 866 -7353, E-Mail: kerstin.ochmann@mluv.brandenburg.de

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