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Damit diese Verzweigung termingerecht in Betrieb genommen werden kann, sollte nach meinen Informationen spätestens Ende 2009 mit dem Bau angefangen werden können

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I 141/2009 BVE 1. Juli 2009 BVE C Interpellation

1225 Moser, Biel (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 01.04.2009

A5 Umfahrung Biel Ostast: Inbetriebnahme im 2016?

Der Ostast mit Büttenberg- und Längholztunnel der A5 Umfahrung Biel von Bözingen ins Brüggmoos ist im Bau und sollte nach Terminplan im 2016 eröffnet werden. Zur Inbetriebnahme braucht es am Südende das Anschlusswerk (Verzweigung) Brüggmoos (oder zumindest Teile davon).

Damit diese Verzweigung termingerecht in Betrieb genommen werden kann, sollte nach meinen Informationen spätestens Ende 2009 mit dem Bau angefangen werden können.

Dazu braucht es allerdings noch die Genehmigung des ASTRA.

Nun ist bekanntlich die Linienführung des Westastes (das Generelle Projekt wurde 1999 vom Bundesrat genehmigt) wieder in Frage gestellt. Eine neue Linienführung des Westastes mit andern Anschlusswerken (mit oder ohne Variante Porttunnel) hat auch einen Einfluss auf das Anschlusswerk Brüggmoos. So lange diese Fragen also nicht endgültig geklärt sind, riskieren wir, dass das ASTRA die Genehmigung zum Bau der Verzweigung Brüggmoos verweigern wird.

Ich bitte den Regierungsrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie ist der Stand der Einspracheverhandlungen zum Anschluss Brüggmoos? Wo und warum „klemmt“ es?

2. Welchen Einfluss haben die wieder aufgeflammten Diskussionen um die Linienführung und die möglichen Anschlüsse des Westastes auf die Eröffnung des Ostastes (bzw.

den Bau des Anschlusswerkes Brüggmoos)?

3. Riskieren wir, dass ein fertig gestellter Ostast nicht termingerecht in Betrieb genommen werden kann, weil ein Anschluss im Brüggmoos fehlt?

4. Riskieren wir, dass der Bund auch die finanziellen Mittel für den Bau des Ostastes

„streckt“ (weil der Anschluss im Brüggmoos unklar ist) und dieser damit nicht wie vorgesehen im 2016 in Betrieb genommen werden kann?

5. Wie weit ist die Finanzierung der Verzweigung Brüggmoos garantiert?

Wenn diese Finanzierung garantiert ist: wie verbindlich sind diese (finanziellen) Zusagen?

6. Hat der Kanton eine „Rückfallebene“ für den Anschluss im Brüggmoos, damit der Ostast wie vorgesehen im 2016 in Betrieb genommen werden kann (und damit grosse Teile der Region endlich vom Verkehr entlastet werden)?

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Antwort des Regierungsrates

Das Ausführungsprojekt für die beiden Tunnels Längholz und Büttenberg wurde 2004 vom UVEK genehmigt. Ende 2007 wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Die Arbeiten verlaufen gemäss Bauprogramm.

Für die Inbetriebnahme des Ostastes braucht es das Anschluss- und Verzweigungsbauwerk Brüggmoos. Dieses wichtige Teilprojekt wurde vom Kanton im Herbst 2006 publiziert und öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage sind 59 Einsprachen gegen das Projekt eingegangen. Im Februar 2007 hat der Kanton ausführlich zu den Einsprachen Stellung genommen. Einspracheverhandlungen haben im Sommer 2008 unter der Leitung des UVEK stattgefunden. Das Genehmigungsverfahren ist zurzeit beim Bund hängig.

Zum Streckenverlauf des Westastes hat die Behördendelegation eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bieler Stadtpräsidenten Hans Stöckli eingesetzt. Die aus Vertreterinnen und Vertretern der Region zusammengesetzte Gruppe erhielt den Auftrag, den partizipativen Prozess weiterzuführen und der Behördendelegation bis Ende Juni 2010 einen konsolidierten Lösungsentscheid vorzulegen.

Zu Frage 1:

Das Genehmigungsverfahren wird vom Generalsekretariat des eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (GS UVEK) geleitet. Der Regierungsrat teilt die Sorge des Interpellanten darüber, dass der Genehmigungsentscheid noch aussteht. Die Baudirektorin hat denn auch Ende März 2009 persönlich in einem Schreiben beim GS UVEK interveniert und um prioritäre Behandlung des Dossiers Brüggmoos gebeten. In seiner Antwort hat das GS UVEK eine Genehmigung bis im Sommer dieses Jahres in Aussicht gestellt.

Zu Frage 2:

Die Umfahrung Biel Ostast kann unabhängig von den laufenden Arbeiten am Projekt Westast weiterbehandelt, genehmigt und ausgeführt werden. Der Regierungsrat betrachtet das zur Genehmigung eingereichte Projekt Anschlusswerk Brüggmoos als definitiv.

Zu Frage 3:

Um dieses Risiko zu minimieren, ist die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion intensiv daran, verschiedene Szenarien zu studieren. Wird die Plangenehmigung Brüggmoos noch in diesem Jahr erteilt, kann im Jahr 2016 die Verbindung Bern – Solothurn/Delémont in Betrieb genommen werden. Dies setzt allerdings voraus, dass das Projekt nicht durch lange Beschwerdeverfahren verzögert wird.

Zu Frage 4:

Nein. Die finanziellen Mittel sind mit der Plangenehmigung sichergestellt. Die Jahresbudgets werden jeweils – in Abhängigkeit des Baufortschrittes – zwischen Bund und Kanton vereinbart.

Zu Frage 5:

Durch die Genehmigung des Generellen Projektes sind die finanziellen Mittel reserviert.

Sie sind im langfristigen Bauprogramm des Bundes enthalten. Verbindlich wird die Kreditzusage mit der Genehmigung des Ausführungsprojektes.

Zu Frage 6:

Eine "Rückfallebene" ist nicht möglich. Das Portal des Längholztunnels ist definiert und kann nicht mehr verändert werden. Es liegt im Bereich der SBB-Linie und im

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Grundwasser. Ein provisorischer Anschluss an die T6 ist nicht möglich. Das Kantonale Tiefbauamt prüft jedoch zurzeit verschiedene Bauszenarien. Dabei werden namentlich Lösungen untersucht, um das Teilprojekt Brüggmoos in Etappen zu bauen und in Betrieb zu nehmen. Das Ziel ist es, in einer ersten Etappe bis 2016 zumindest die Verbindung Bern – Solothurn/Delémont und umgekehrt sicherzustellen.

An den Grossen Rat

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