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Interpellation Priska Keller betreffend Investitionsliste im Politikplan

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Sitzung des Einwohnerrats vom 31. Mai 2017

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 14-18.721.02

Interpellation Priska Keller betreffend Investitionsliste im Politikplan

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die Interpellantin stellt fest, dass in der Vorlage des Investitionskredits für den Ersatz des Hartplatzes des Freizeitzentrums Landauer ein erheblich höherer Investitionsbe- trag ausgewiesen wird, als im Politikplan noch angenommen wurde.

Der angesprochene Investitionskredit wurde aufgrund der Grobplanung erstmalig im Politikplan 2012 bis 2015 mit der Bezeichnung „Sanierung Hartplatz“ und einem Be- trag von CHF 135‘000 eingestellt. Bei der Erstellung des Politikplans 2014 bis 2017 wurde immer noch von einer Sanierung ausgegangen, es kamen aber neue Erkennt- nisse hinzu und der Betrag wurde auf CHF 180‘000 angepasst. Erst während der de- taillierten Planung hat sich gezeigt, dass ein Ersatz die sinnvollere Variante darstellt.

Zu diesem Zeitpunkt war der entsprechende Leistungsauftrag aber bereits verab- schiedet worden.

Bei der vierjährigen Planung der Investitionen handelt es sich zunächst oft um grobe Planwerte. Deshalb können bis zur effektiven Ausführung und bei der detaillierten Pla- nung der Investition immer neue Erkenntnisse dazu kommen.

Die Interpellantin moniert eine erhebliche Kostenerhöhung von 100 % zum eingestell- ten Betrag in der Investitionsliste des Politikplans. In die Investitionsliste wird lediglich der benötigte Finanzierungsbedarf (Investitionsvolumen) eingetragen. Die effektiven Kosten sind nicht ersichtlich. Aufgrund des für die Investition geplanten Wertverzehrs (Nutzungsdauer) werden die jährlichen Folgekosten festgelegt. Bei der Kostenplanung einer Investition analysiert der Gemeinderat im Rahmen der Vorlage auch das vorlie- gende Kosten-/Nutzen-Verhältnis.

Ein Beispiel: Eine Investition für einen Ersatz einer Anlage über CHF 600‘000 mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren löst jährliche Folgekosten von CHF 49‘000 (Abschrei- bungen und Zinsen) aus. Für die Instandsetzung der Anlage müsste eine Investition über CHF 300‘000 getätigt werden, es kann bei der Sanierung aber beispielsweise nur von einer geplanten Nutzungsdauer von 5 Jahren ausgegangen werden. Die jährli- chen Kosten wären mit CHF 64‘500 höher als jene bei einem Ersatz. Ein Ersatz wäre aufgrund dieser Berechnung die kostengünstigere Variante, insbesondere wenn noch die bei einem Ersatz geringeren Unterhaltskosten in Betracht gezogen werden.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Auf welcher Grundlage erfolgt ein Eintrag in die Investitionsliste des Politikplans?

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Seite 2 Einträge (inkl. evtl. Anpassungen der bereits vorhandenen Einträge) in die Investitions- liste müssen während der Erstellung des Politikplans von den Projektverantwortlichen der Abteilungen aufgrund des aktuellsten Kenntnisstands vorgenommen werden.

Bei bereits bestehenden „Anlagen“ wird der voraussichtlich benötigte Finanzierungs- bedarf für den Ersatz unter Berücksichtigung der ISR eingetragen. Der geplante Fi- nanzierungsbedarf für neu entstehende „Anlagen“ wird nur auf die Investitionsliste aufgenommen, wenn das Vorhaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Politikplans be- reits mittels entsprechenden Antrags durch die gesetzliche Bewilligungsinstanz be- schlossen wurde.

2. Werden die Einträge jeweils vor der Erstellung eines neuen Politikplans auf ihre Korrektheit überprüft?

a. Wenn ja, wie?

b. Wenn nein, warum nicht?

Ja, die Einträge und Anpassungen werden von den Projektverantwortlichen der Abtei- lungen aufgrund des aktuellen Planungsstands vorgenommen. Bei den Bereichen Immobilien und Strassen geschieht dies aufgrund von separat geführten Unterhalts- und Ersatzplanungen nach dem Vieraugenprinzip. Bei den übrigen Investitionen wird der Eintrag von den zuständigen Abteilungsleitenden und dem Gemeinderat des Poli- tikbereichs plausibilisiert. Während der Lesungen des Politikplans durch den Gemein- derat findet nochmals eine letzte Plausibilisierung statt.

3. Was unternimmt der Gemeinderat, damit solche Fehleinschätzungen künftig nicht mehr vorkommen?

Beim vorliegenden Beispiel handelt es sich nach Meinung des Gemeinderats nicht um eine Fehleinschätzung, sondern um eine wichtige und notwendige Neubeurteilung der Situation aufgrund neuer Erkenntnisse während der Investitionsplanung.

Zusammenfassend ist zur jetzigen Investitionsliste im Politikplan festzuhalten, dass die darin beschriebenen Investitionsvorhaben, insbesondere wenn die konkreten Investiti- onskredite durch die zuständigen politischen Instanzen noch nicht beschlossen wor- den sind, bezüglich Zeitpunkt und Kosten mit Vorbehalten versehen sind. Die Aussa- gekraft der heutigen Investitionsliste, deren Positionen zu einem grossen Teil auf Schätzungen beruhen, ist somit zu relativieren. Die Liste muss mit diesen Einschrän- kungen verstanden werden. Das in der Interpellation angesprochene Beispiel hat dies deutlich aufgezeigt.

Riehen, 30. Mai 2017

Gemeinderat Riehen

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