• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster Jg.11, Heft 07

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster Jg.11, Heft 07"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Jahrgang 11 Herzberg (Elster), den 27. April 2006 Nummer 7

Amtsblatt für den Landkreis

ELBE-ELSTER

Einwohnerfragestunde zur Kreistagssitzung am 15. Mai 2006

Die 18. Sitzung des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster findet am 15. Mai 2006, um 16.00 Uhr, im “Haus des Gastes” in Falken- berg statt. Nach der Geschäftsordnung für den Kreistag können Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen der “Einwohnerfrage- stunde” Fragen in Angelegenheiten des Landkreises an den Kreistag richten und Vorschläge oder Anregungen unterbreiten. Im Interesse der Fragesteller und um eine erschöpfende Beantwor- tung zu ermöglichen, sollen die Fragen schriftlich bis spätestens 11. Mai 2006 beim

Landkreis Elbe-Elster

Vorsitzender des Kreistages - Kreistagsbüro - Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg

angemeldet werden.

Es können jedoch auch mündliche Fragen ohne vorherige Anmel- dung in der “Einwohnerfragestunde” gestellt werden. Können diese Fragen in der Sitzung nicht beantwortet werden, erfolgt eine schrift- liche Beantwortung.

Sitzungsplan für den Zeitraum 2. bis 15. Mai 2006

Die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster und sei- ner Ausschüsse finden zu folgenden Terminen statt:

2. Mai 2006 Kreisausschuss

Ort: Sitzungszimmer 137 der Kreisverwaltung, Ludwig-Jahn-Straße 2 in Herzberg

Beginn: 17.00 Uhr

9. Mai 2006 Jugendhilfeausschuss

Ort: Sitzungszimmer 137 der Kreisverwaltung, Ludwig-Jahn-Straße 2 in Herzberg

Beginn: 17.00 Uhr

11. Mai 2006 Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit

Ort: Elsterwerkstätten gGmbH

Ludwig-Erhard-Straße 15 in Massen

Beginn: 17.00 Uhr

15. Mai 2006 Kreistag

Ort: “Haus des Gastes”,

Lindenstraße 6 in Falkenberg

Beginn: 16.00 Uhr

(Änderungen bleiben vorbehalten)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter Tele- fon (0 35 35) 46 12 12 oder 46 13 86.

Die Tagesordnung zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte dem Inter- net unter www.lkee.de Rubrik Kreistag/Sitzungstermine.

Ordnungsbehördliche Verordnung des Landkreises Elbe-Elster

über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus beson- derem Anlass - Termine für das II. Halbjahr 2006

Nach § 14 des Ladenschlussgesetzes dürfen abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage werden durch Rechtsverordnungen freigegeben.

Sollten Gewerbevereine, Unternehmensverbände oder andere Verbände im Bereich des Handels oder auch einzelne Verkaufs- stellen o. g. Regelungen in Anspruch nehmen wollen, so sind schriftliche Anträge an den

Landkreis Elbe-Elster Ordnungsamt Postfach 17 04912 Herzberg

zu richten. Anträge für das II. Halbjahr 2006 stellen Sie bitte bis zum 05.05.2006. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Anfragen sind unter der Telefonnummer (0 35 35/46 44 11) möglich.

Ende der amtlichen Bekanntmachungen

des Landkreises Elbe-Elster

(2)

Amtsblatt Elbe-Elster - 2 - Nr. 7/2006

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Abfallentsorgungsverbandes

“Schwarze Elster” hat in ihrer Sitzung am 22. März 2006 mit Beschluss 013/06 die Entschädigungssatzung für den Abfallent- sorgungsverband “Schwarze Elster” verabschiedet.

Die nachstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 4 der Land- kreisordnung (LkrO) für das Land Brandenburg eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der LKrO enthalten oder aufgrund der LkrO erlassen worden sind, unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentli- chen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Abfallent- sorgungsverband “Schwarze Elster” unter Bezeichnung der ver- letzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, gel- tend gemacht worden ist.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.

Lauchhammer, 13. April 2006 Dr.-Ing. Frosch

Verbandsvorsteher

Entschädigungssatzung für den Abfallent- sorgungsverband “Schwarze Elster”

Auf Grund des § 8 Abs. 1, 3 und 4 sowie des § 17 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Bran- denburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBI. I S. 194), i. V. m. § 31 Abs. 4 der Landkreisordnung (LkrO) vom 15.10.1993 (GVBI. I S. 433) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 22. März 2006 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Verdienstausfall

§ 3 Sitzungsgeld

§ 4 Reisekostenvergütung/Fahrtkostenerstattung

§ 5 Auszahlung

§ 6 Außer-Kraft-Treten

§ 7 In-Kraft-Treten

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Satzung gilt für ehrenamtliche Mitglieder der Ver- bandsversammlung und für die ehrenamtlichen Mitglieder des Verbandsvorstandes des Abfallentsorgungsverbandes “Schwarze Elster”.

(2) Der kraft Amtes der Verbandsversammlung angehörende Land- rat des Verbandsmitgliedes, im Falle seiner Verhinderung sein all- gemeiner Stellvertreter, sind vom Geltungsbereich dieser Sat- zung ausgenommen.

§ 2

Verdienstausfall

(1) Ehrenamtliche Mitglieder der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstandes haben Anspruch auf Ersatz eines Ver- dienstausfalls.

Der Verdienstausfall wird auf Antrag und nur gegen Nachweis erstattet.

Der Verdienstausfall wird für jede Stunde der versäumten, regel- mäßigen Arbeitszeit berechnet. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet.

(2) Verdienstausfall wird bei einer auf Erwerb ausgerichteten Beschäftigung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, bei frühe-

rer Beendigung einer auf Erwerb ausgerichteten Tätigkeit bis zu diesem Zeitpunkt, gewährt. Der Ersatz wird bei Arbeitnehmern oder bei den in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis Stehen- den (Unselbstständige) nach dem tatsächlich nachgewiesenen Verdienstausfall, einschließlich des Arbeitgeberanteiles zur Sozi- alversicherung, soweit dieser zulasten des Entschädigungsbe- rechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird, gewährt.

(3) Die Entschädigung wird auf 13 Euro je Stunde begrenzt.

(4) Der Verdienstausfall ist arbeitstägig auf acht Stunden und monatlich auf 35 Stunden begrenzt.

§ 3

Sitzungsgeld

(1) Das Sitzungsgeld beträgt für die Teilnahme - an der Verbandsversammlung

- an der Vorstandssitzung

jeweils 13 Euro je teilgenommener Sitzung.

(2) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung bzw., wenn die- ser an der Sitzungsteilnahme gehindert ist, dessen Stellvertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung ein zusätzliches Sit- zungsgeld in Höhe von 13 Euro.

(3) Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungs- geld gewährt.

(4) Mitarbeitern der Verbandsmitglieder, die als gewählte Vertre- ter der Verbandsversammlung oder die dem Vorstand als Mit- glied angehören, werden Sitzungsgelder nur gewährt, wenn die Teilnahme an der Verbandsversammlung oder der Sitzung des Vorstandes nicht als Arbeitszeit durch das jeweilige Verbands- mitglied angerechnet und vergütet wird.

§ 4

Reisekostenvergütung, Fahrtkostenerstattung

(1) Für durch die Verbandsversammlung genehmigte bzw. ange- ordnete Dienstreisen außerhalb des Verbandsgebietes erhalten die Vertreter eine Reisekostenvergütung nach Maßgabe des Lan- desreisekostenrechtes.

(2) Für Fahrten zu Sitzungen der Verbandsversammlung oder des Verbandsvorstandes vom Dienstort bzw. vom Wohnort bis zum Sitzungsort, einschließlich der notwendigen Rückfahrten, wird auf Antrag eine Fahrtkostenerstattung bzw. Wegstreckenent- schädigung nach Maßgabe des Landesreisekostenrechts gewährt.

(3) Vertreter, die am Sitzungsort wohnen, erhalten keine Fahrt- kostenerstattung bzw. Wegstreckenentschädigung.

§ 5

Auszahlung

Die Überweisung des zu beanspruchenden Sitzungsgeldes und der Wegstreckenentschädigung sowie des Verdienstausfalls erfolgt halbjährlich auf das vom Anspruchsberechtigten anzugebende Konto.

§ 6

Außer-Kraft-Treten

Mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung tritt die Entschädi- gungssatzung für den Abfallentsorgungsverband “Schwarze Elster”

vom 28. November 2001 außer Kraft.

§ 7

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2006 in Kraft.

Lauchhammer, 22. März 2006

Dr.-Ing. Frosch Hennicke

Verbandsvorsteher Vorsitzender der Verbandsversammlung (Siegel)

(3)

Nr. 7/2006 - 3 - Amtsblatt Elbe-Elster

Abfallentsorgungsverband “Schwarze Elster”

Hüttenstraße 1c 01979 Lauchhammer

Bekanntmachung

Erster Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 des Abfallentsorgungsverbandes “Schwarze Elster”

Der nachstehende von der Verbandsversammlung des Abfall- entsorgungsverbandes “Schwarze Elster” am 22. März 2006 beschlossene Erste Nachtrag zum Wirtschaftplan 2006 des Abfal- lentsorgungsverbandes “Schwarze Elster” wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Lauchhammer, 13. April 2006 Dr. Frosch

Verbandsvorsteher

Erster Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 des Abfallentsorgungsverbandes

“Schwarze Elster”

Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbin- dung mit § 15 Abs. 1 der Gemeindeordnung hat die Verbands- versammlung durch Beschluss vom 22.03.2006 den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2006 festgestellt:

1. Mit dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbe-

um um trag des Wirtschaftsplanes

einschließlich der Nachträge gegenüber nunmehr fest- bisher gesetzt auf

€ € € €

1.1 im Erfolgsplan die Erträge

0,00 0,00 10.843.700 10.843.700

die Aufwendungen

0,00 0,00 11.280.200 11.280.200

der Jahresgewinn

0,00 0,00 0 0

der Jahresverlust

0,00 0,00 436.500 436.500

1.2 im Vermögensplan die Einnahmen

824.100 0,00 4.247.500 5.071.600 die Ausgaben

824.100 0,00 4.247.500 5.071.600 1. Es werden festgesetzt

1.1 der Gesamtbetrag der

Kredite von bisher 1.800.000 € auf 3.000.000 € davon genehmigungspflichtig

von bisher 0 € auf 0 €

1.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 € auf 0 €

1.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 1.800.000 € auf 1.800.000 € 1.4 die Verbandsumlage

von bisher 0 € auf 0 € Lauchhammer, den 22. März 2006

Hennicke Dr.-Ing. Frosch

Vorsitzender der Verbandsvorsteher

Verbandsversammlung (Siegel)

Hinweise

Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 des Abfallentsorgungs- verbandes “Schwarze Elster” liegt beim Abfallentsorgungsver- band “Schwarze Elster”, Hüttenstraße 1c, in 01979 Lauchham- mer, Zimmer 114 (Buchhaltung), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine beim Zustandekommen dieser Satzung (Feststellungen) erfolgte Verletzung von Verfah-

rens- und Formvorschriften, die in der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) oder in der Landkreisordnung für das Land Brandenburg (LkrO) enthalten oder aufgrund dieser Geset- ze erlassen worden sind, unbeachtlich ist, wenn sie nicht schrift- lich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Abfallentsorgungsverband “Schwarze Elster” unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tat- sache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Herzberger Wasser- und Abwasserzweck- verband

Einladung zur öffentlichen Verbandsversammlung des HWAZ am Montag, dem 15.05.2006, 18.00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie recht herzlich zu unserer nächsten öffentli- chen Verbandsversammlung des HWAZ am Montag, dem 15.05.2006, 18.00 Uhr im Verwaltungsgebäude des HWAZ, Osterodaer Straße 4, 04916 Herzberg (Sitzungssaal) ein.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Eröffnung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung

4. Kontrolle/Bestätigung der Niederschrift des Protokolls der Verbandsversammlung vom 06.02.2006

5. BV 08/06 - “Entwässerungssatzung (WS) für die öffentlichen Entwässerungsanlagen des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes - Entwässerungssatzung”

6. BV 09/06 - “Satzung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes (HWAZ) über den Kostenersatz für Grund- stücksentwässerungsanlagen”

7. Informationen des Verbandsvorstehers 8. Sonstiges und Anfragen

Mit freundlichen Grüßen gez. Oecknigk

Vorsitzender der Verbandsversammlung

Der Herzberger Wasser- und Abwasser- zweckverband gibt bekannt

In der Zeit von Donnerstag, dem 27.04.2006 - 22.00 Uhr bis Frei- tag, den 28.04.2006 - 7.00 Uhr führt der HWAZ im Ortsnetz Herz- berg eine Rohrnetzspülung durch. Es ist kurzzeitig mit Qualitäts- und Druckmangel im Trinkwassernetz zu rechnen. Wir bitten alle Abnehmer, sich auf diese Maßnahme rechtzeitig einzustellen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

gez. Kestin Verbandsvorsteher

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Gemeinde Röderland

Lieferung Schulbücher für das Schuljahr 2006/2007

1. Vergabestelle: Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland, OT Prösen, Telefon: 0 35 33/4 83 8- 28, Fax: 0 35 33/4 83 8- 34, E-Mail: m.ereth@gemeinde-roederland.de Ansprechpartner: Frau Ereth

2. Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

3. Lieferung Schulbücher für die Schule Prösen, Frauenhainer Weg 1

4. Lieferfrist: vom 26.06. - 30.06.2006

Die Bücher sind in die Schule Prösen, Frauenhainer Weg 1, 04932 Röderland, OT Prösen, zu liefern.

5. Ausschreibungsunterlagen können ab dem 22.05.2006 im Hauptamt der Gemeindeverwaltung angefordert oder abge- holt werden.

6. Ablauf der Angebotsfrist: 30.05.2006, 15.00 Uhr

Das Angebot ist in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift “Angebot Schulbücher” abzugeben.

(4)

Amtsblatt Elbe-Elster - 4 - Nr. 7/2006

Wichtige Rufnummern der Kreisverwaltung

Telefonzentrale Tel.: (0 35 35) 460 Fax: (0 35 35) 3133 Landrat

Landrat - Herr Richter, Klaus Tel.: (0 35 35) 46-2645 Fax: (0 35 35) 46-2662 Büro Landrat

Büro Landrat

Tel.: (0 35 35) 46-2617 Fax: (0 35 35) 46-1309 Dezernat I - Kämmerei

Dezernent und Kämmerer - Herr Zeidler, Siegfried

Tel.: (0 35 35) 46-1200 Fax: (0 35 35) 46-2608

Dezernat II - Recht, Ordnung und Sicherheit

Dezernent - Herr Dr. Haase, Erhard Tel.: (0 35 35) 46-1250

Fax: (0 35 35) 46-1311

Dezernat III - Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales

1. Beigeordneter und Dezernent - Herr Pfützner, Joachim

Tel.: (0 35 35) 46-3000 Fax: (0 35 35) 46-3153

Dezernat IV - Kreisentwicklung Dezernent - Herr Stroisch, Eberhard Tel.: (0 35 35) 46-2000

Fax: (0 35 35) 46-2603

Personal- und Organisationsmanage- ment

Leiterin - Personal- und Organisations- management - Frau Erves, Elisabeth Tel.: (0 35 35) 46-1213

Fax: (0 35 35) 46-1326

Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt Amtsleiter Herr Voigt, Steffen Tel.: (0 35 35) 46-1325 Fax: (0 35 35) 46-1338 Kommunalaufsicht Leiter - Herr Gebhard, Dirk Tel.: (0 35 35) 46-1210 Fax: (0 35 35) 46-1288

Amt 16 - Gebäudemanagement Amtsleiter - Herr Scherff, Ciro Tel.: (0 35 35) 46-2643 Fax: (0 35 35) 46-2634

Amt 20 - Finanzverwaltungsamt und Kreiskasse

Amtsleiterin - Frau Duwe, Marion Tel.: (0 35 35) 46-1233

Fax: (0 35 35) 46-1214 Amt 30 - Rechtsamt

Amtsleiterin - Frau Roitzsch, Hannelore Tel.: (0 35 35) 46-1279

Fax: (0 35 35) 46-1283 Amt 32 - Ordnungsamt Amtsleiter - Herr Sehring, Reiner Tel.: (0 35 35) 46-4450

Fax: (0 35 35) 46-4448 Amt 34 - Umweltamt

Amtsleiter - Herr Sonntag, Alfons Tel.: (0 35 35) 46-9210

Fax: (0 35 35) 46-9372

Amt 36 - Straßenverkehrsamt Amtsleiter - Herr Wagenmann, Stefan Tel.: (03 53 41) 97-7610

Fax: (03 53 41) 97-7612 Amt 39 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Amtstierarzt - Herr DVM Freudenberg, Die- ter

Tel.: (0 35 35) 46-2680 Fax: (0 35 35) 46-2687 Amt 40 - Schulverwaltungs- und Sportamt

Amtsleiterin - Frau Eilitz, Marlis Tel.: (0 35 35) 46-3524

Fax: (0 35 35) 46-3530 Amt 41 - Kulturamt

Amtsleiter - Herr Pöschl, Andreas Tel.: (0 35 35) 46-5100

Fax: (0 35 35) 46-5102 Amt 50 - Sozialamt

Amtsleiterin - Frau Lieschke, Maria Tel.: (0 35 35) 46-3146

Fax: (0 35 35) 46-3126 Amt 51 - Jugendamt

Amtsleiter - Herr Scheithauer, Jens Tel.: (0 35 35) 46-3543

Fax: (0 35 35) 46-3156 Amt 53 - Gesundheitsamt

Amtsleiterin (Amtsärztin) - Frau Dr. Voigt, Anne-Katrin

Tel.: (0 35 35) 46-3100 Fax: (0 35 35) 46-3122

Amt 61 - Kreisentwicklungsamt Dezernent IV und Amtsleiter - Herr Stro- isch, Eberhard

Tel.: (0 35 35) 46-2000 Fax: (0 35 35) 46-2603

Amt 62 - Kataster- und Vermessungs- amt

Amtsleiter - Herr Ulf Hindorf Tel.: (0 35 35) 46-2701 Fax: (0 35 35) 46-2730 Amt 63 - Bauordnungsamt Amtsleiter - Herr George, Frank Tel.: (0 35 35) 46-2655

Fax: (0 35 35) 46-2657 Amt 83 - Landwirtschaftsamt Amtsleiter - Herr Dr. Führer, Helmut Tel.: (0 35 35) 46-2629

Fax: (0 35 35) 46-2604 Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte

Gleichstellungs- und Datenschutzbeauf- tragte - Frau Löppen, Monika

Tel. und Fax: (0 35 35) 46-1274

Behinderten- und Ausländerbeauftrag- ter

Behinderten- und Ausländerbeauftragter - Herr Brückner, Jürgen

Tel.: (0 35 35) 46-4437 Fax: (0 35 35) 46-4407 Kreisbrandmeister

Kreisbrandmeister - Herr Keil, Günter Tel.: (0171)-8364220

Fax: (0 35 35) 46-4448 Kreisarchiv

Archivarin - Frau Lenk, Ingrid und Frau Großpietsch, Kerstin

Tel.: (0 35 35) 46-2694, Fax: (0 35 35) 3133 Kreismusikschule „Gebrüder Graun“

Leiter: Herr Siegfried Fritsche Anhalter Straße 7, 04916 Herzberg Tel.: (0 35 35) 46-5200

Fax: (0 35 35) 46-5202 Kreisvolkshochschule Leiter: Herr Martin Brasse

Anhalter Straße 7, 04916 Herzberg Tel.: (0 35 35) 46-5300

Fax: (0 35 35) 46-5303

Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Das Amtsblatt erscheint entsprechend der in dieser Ausgabe veröffentlichten Termine.

- Herausgeber: Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2, Kreistagsbüro: Tel.: 0 35 35 / 46 13 86, Fax: 0 35 35 / 46 25 14

- Internet: http://www.lkee.de

E-Mail: ktb@lkee.de oder Amtsblatt@Ikee.de

- Druck und Verlag: Verlag und Druck Linus Wittich KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 0 35 35 / 4 89-0, Fax 0 35 35 / 48 91 15 Fax-Redaktion 0 35 35 / 48 91 55

- Verantwortlich für den amtlichen Teil: Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2 Für den Inhalt der Rubrik - Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände - sind diese selbst verantwortlich.

Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Die Lieferung des Amtsblattes mit einer Auflage von 56.625 Exemplaren erfolgt durch den Verlag an alle Haushalte kostenfrei. Reklamationen sind an diesen zu richten.

IMPRESSUM

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Es wird darauf hingewiesen, dass eine beim Zustandekommen dieser Satzung (Festsetzungen) erfolgte Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften, die in der Gemeindeordnung für

1 der Landkreisordnung für das Land Brandenburg (LKrO) vom 15. 433) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Zusammenführung von überörtlicher Prüfung und

(6) Wenn ein Grundstück an eine zentrale öffentliche Schmutz- wasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist, sind der Anschluss- nehmer und alle sonstigen Benutzer des Grundstücks (z.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine beim Zustandekommen dieser Satzung (Festsetzungen) erfolgte Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften, die in der Gemeindeordnung für

14-26/06 Geprüfter Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster Der Kreistag stellt den geprüften Jahresabschluss 2005 des Eigen-

“Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster” und im amtlichen Mit- teilungsblatt für das Amt Dahme/Mark “Amtsblatt für das Amt Dahme/Mark mit den amtsangehörigen Gemeinden

Es wird darauf hingewiesen, dass eine beim Zustandekommen dieser Satzung erfolgte Verletzung von Verfahrens- und Form- vorschriften, die in der Gemeindeordnung für das Land

d) der Abschluss von Vergleichen mit einem Wert zwischen 50.000 und 250.000 EUR, darüber hinaus entscheidet der Kreistag. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen durch den