Jahrgang 13, Herzberg (Elster), 3. Juli 2008, Nummer 11
Amtsblatt
für den Landkreis Elbe-Elster
erscheint als Beilage zum Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster
35. Sitzung des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster
Sitzungstermin: Montag, 07.07.2008, 16:00 Uhr
Ort, Raum: Falkenberg, Lindenstraße 6, „Haus des Gastes“
- Fototermin
- Auszeichnung der Teilnehmer am Bundessprachenwettbewerb - Verabschiedung Kämmerer Herr Zeidler
- Vorstellung neuer Kämmerer Tagesordnung
A) Öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.
1 Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2 Einwohnerfragestunde
3 Aktuelle Stunde 3.1 Bericht des Landrates
3.2 Anfragen von Fraktionen und Kreistagsabgeordneten 3.3 Sonstige Informationen und Mitteilungen
4. Information zur neuen Struktur der Kreisverwaltung
BE: Landrat Klaus Richter 649/2008
5 Leitbild der Kreisverwaltung Elbe-Elster 619/2008
BE: Peter Hans, Erster Beigeordneter und Dezernent
6 Neufassung der Honorarordnung der Kreisvolkshochschule des Landkreises Elbe-Elster 628/2008 BE: Andreas Pöschl, Amtsleiter Kulturamt
7 Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Schulprojekten im Bereich „Stärkung der Berufs- und Studienorientierung“
an öffentlichen Schulen im Landkreis Elbe-Elster 630/2008
BE: Marlis Eilitz, Amtsleiterin Schulverwaltungs- und Sportamt
8 Satzung des Landkreises Elbe-Elster zur Übernahme von Beförderungsleistungen
bzw. Bezuschussung von Schülerfahrtkosten für Schüler und Auszubildende 639/2008 BE: Marlis Eilitz, Amtsleiterin Schulverwaltungs- und Sportamt
9 Aufhebung Kreistagsbeschluss vom 11. Juni 2007
(20-22/07), ausgesprochene Zweckbindung Brücke „Schweinitzer Fließ“ 640/2008 BE: Eberhard Stroisch, Dezernent Kreisentwicklung
10 Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II 646/2008
BE: Landrat Klaus Richter
11 Privatisierungen der Sparkassen 647/2008
BE: Helmut Andrack, Fraktion DIE.LINKE, PDS-Fraktion
12 Antrag zur Einschulungsbeihilfe 648/2008
BE: Helmut Andrack, Fraktion DIE.LINKE B) Nichtöffentlicher Teil
13 Bestellung eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Elbe-Elster 641/2008 BE: Katrin Noack, Amtsleiterin Personalamt
14 Bestellung einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Elbe-Elster 642/2008 BE: Katrin Noack, Amtsleiterin Personalamt
15 Nichtöffentliche Informationen, Mitteilungen und Anfragen
Veröffentlichung der in der 28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.06.2008 gefassten Beschlüsse bzw. des wesentlichen Inhalts der gefassten Beschlüsse
A) in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“
(Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Verbandssitz: Hauptstraße 23, 04938 Uebigau-Wahrenbrück, OT Wiederau
Tel.: 035365/440518, Fax: 035365/440519, E-Mail: info@guv-kremitz-neugraben.de Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
2 Nr. 11/2008
Beschluss Nr. 51-95/08 Projekt „Netzwerk Gesunde Kinder“
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Kreistag die Beschluss- fassung zur Durchführung des Projektes „Netzwerk Gesunde Kin- der“ unter der Maßgabe vorzuschlagen, bis zur Beratung des Kreisausschusses ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten.
Beschluss Nr. 51-96/08 Kreativwettbewerb im Bereich Kin- der- und Jugendschutz
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung des jährlich stattfindenden Kreativwettbewerbs im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000,00 Euro.
Beschluss Nr. 51-97/08 Fördergrundsätze Kinderbetreu- ungsfinanzierung U 3
Der Jugendhilfeausschuss beschließt zur Umsetzung der Richt- linie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 im Land Bran- denburg folgende Fördergrundsätze für den Landkreis Elbe-Elster:
1. Terminwahrung zur Antragstellung für 2008 den 31.05.2008 ab 2009 den 30.04 jeden Jahres, 2. Vollständigkeit der Anträge, 3.
Maximale Förderhöhen: Baumaßnahmen: bis zu 70 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten U 3, Anschaffungen: bis zu 50 v. H.
der zuwendungsfähigen Kosten U 3, 4. Bonusfaktor für Integra- tionseinrichtungen ab 2009 ist zu definieren, 5. Zuordnung der Zuschüsse auf die Regionen nach Einwohnerzahl als Grundlage zur Prioritätensetzung in den Regionen
Beschluss Nr. 51-98/08 Fördergrundsätze Kinderbetreu- ungsfinanzierung U 3, hier: regionale Planungsansätze
Der Jugendhilfeausschuss beschließt zur Umsetzung der Richt- linie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 im Land Bran- denburg für das Jahr 2008 folgenderegionalen Planungsan- sätzefür den Landkreis Elbe-Elster:
Region Planungsansatz
___________________________________________________________
Sängerstadtregion 150.556,68 €
(Städte Finsterwalde, Doberlug-Kirchhain, Sonnewalde und die Ämter Kleine Elster und Elsterland)
Elbe-Elsteraue 70.448,52 €
(Städte Herzberg und Schönewalde und das Amt Schlieben)
Kurstadtregion 99.650,51 €
(Städte Bad Liebenwerda, Uebigau-Wahrenbrück, Falkenberg und Mühlberg)
Schradenland 90.344,30 €
(Stadt Elsterwerda, Ämter Plessa und Schradenland und Gemein- de Röderland)
Beschluss Nr. 51-99/08 Votierung zu Förderanträgen Kinder- betreuungsfinanzierung U 3
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Votenlisten zur Umset- zung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur För- derung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investiti- onsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 im Land Brandenburg für das Jahr 2008 für die Regionen Sän- gerstadtregion, Elbe-Elsteraue, Kurstadtregion und Schraden- land.
Sitzungsplan für den Zeitraum 3. Juli bis 16. Juli 2008
Die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster und seiner Ausschüsse finden zu folgenden Terminen statt:
7. Juli 2008 Kreistag
Ort: „Haus des Gastes“
Lindenstraße 6 in 04895 Falkenberg
Beginn: 16:00 Uhr
(Änderungen bleiben vorbehalten)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter der Telefonnummer 03535 46-1212 oder 46-1386.
Die Tagesordnung zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.landkreis-elbe-elster.de Rubrik Verwaltung Online;
Kreistag/Kalender.
In der Zeit von Juli 2008 bis Februar 2009 führen der Gewässer- unterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ und das Landesum- weltamt oder die von uns beauftragten Unternehmen die plan- mäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ord- nung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Ver- bandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur
Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfol- gen.
Im Sinne der Regelung des § 84 Abs. 4 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Gesetzesänderung vom 23.04.2008 (GVBl. I Nr. 5 S. 62) in Verbindung mit § 30 des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 19.08.2002 (BGBl. I S. 3245) geändert durch Arti- kel 2 des Gesetzes vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1746, 1756), kün- digen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anlieger- grundstücke an.
Gemäß § 30 WHG und der §§ 84 und 97 BbgWG haben die Eigen- tümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhal- tungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betre- ten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub able- gen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigen- tümer und -nutzer, die Uferbereiche als Uferschutzstreifen so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwick- lung nicht beeinträchtigt wird. Die Breite der Uferschutzstreifen (Uferbereiche) beträgt bei Gewässern II. Ordnung 5,0 m und an Gewässern I. Ordnung 10,0 m von der Böschungsoberkante land- einwärts.
Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzun- gen) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkrei- ses genehmigungspflichtig.
Für Rücksprachen und Abstimmungen bezüglich der Gewässer- und Deichunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Gewässer- unterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“, Hauptstraße 23, 04938 Uebigau-Wahrenbrück, OT Wiederau, Tel. 035365/440518, Fax: 035365/440519, E-Mail: info@guv-kremitz-neugraben.de Wiederau, im Juni 2008
Schulz
Verbandsvorsteher
Bekanntmachung des Amtes
für Forstwirtschaft Doberlug-Kirchhain über die Inventurstudie des Bundes und eine Zwischeninventur des Waldes im Land Brandenburg
Vom 2. Juni 2008
Es ist die Durchführung einer Inventurstudie des Bundes und einer Zwischeninventur des Waldes im Land Brandenburg gemäß § 30 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg vorgesehen.
Die oben genannte Inventur ist eine Waldinventur nach § 1 Abs.
2 der Waldinventurverordnung (WaldInvV). Die Durchführung der Inventur richtet sich nach § 2 WaldInvV.
1. Ziel und Zweck der Inventur
Zur Absicherung der Klimaberichterstattung der Bundesregierung ist zum Jahr 2008 eine Eröffnungsbilanz zum Kohlenstoff zu erstel- len. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) führt hierzu eine Inventurstudie nach dem Verfahren der Bundeswaldinventur auf dem 8 x 8 Kilometer- Raster durch. Mit der Inventurstudie soll den Berichten entspre- chend dem KYOTO-Protokoll nachgekommen werden. Das Land Brandenburg nutzt die Erstellung der Inventurstudie des Bundes, um Erhebungen an allen Waldtrakten der zweiten Bundeswal- dinventur (BWI2) durchzuführen und damit statistisch belastbare Aussagen, insbesondere zur nachhaltigen Waldentwicklung der Kiefernbestände, zu erhalten. Da die BWI2eine Erstaufnahme im Land Brandenburg darstellte, können nur über eine Zwischenin- ventur Zuwachsparameter und Veränderungen verlässlich erfasst
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werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der steigen- den Holznachfrage und der Anfragen aus dem politischen Raum notwendig.
2. Inventurzeitraum und Inventurgebiet
Die Inventur beginnt ab 1. Juli 2008 und endet am 31. Januar 2009. Der Stichtag der Inventur ist der 1. Oktober 2008. Das Inven- turgebiet ist der Wald im gesamten Bundesland Brandenburg.
3. Zu erhebende Daten und Datenmenge
Die Daten werden im Raster von 4 x 4 Kilometer an den 815 Wald- trakten der BWI2erhoben.
An den Stichprobepunkten werden nachstehende Grunddaten erhoben oder gemessen:
Betriebsart, Eigentumsart, Waldstruktur und Waldränder, Baum- arten, Alter, Baumdurchmesser, Baumhöhe an ausgewählten Pro- bebäumen, Geländeformen, Totholz.
Die zu erhebenden Daten sind in der Aufnahmeanweisung für die Inventurstudie 2008 des BMELV dokumentiert. Die Aufnahme- anweisung kann angefordert werden über die Landesforstanstalt Eberswalde, Außenstelle Potsdam, Pappelallee 20, 14469 Pots- dam oder ist im Internet unter www.lfe.brandenburg.de einseh- bar. Die Erhebung erfolgt an den Stichprobepunkten der bei der BWI2erfassten Waldtrakte. Die Art der zu erhebenden Daten ist in der Aufnahmeanweisung für die Inventurstudie 2008 des BMELV dokumentiert. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Inventur nicht erhoben.
Die Inventur wird entsprechend der Dritten Bundeswaldinven- tur-Verordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 954) zum Stichtag 1. Oktober 2012 wiederholt werden.
4. Datenhaltung und -weitergabe
Die Daten werden bei folgenden Einrichtungen gehalten und auch elektronisch gespeichert:
Johann Heinrich v. Thünen-Institut des
Bundesforschungsinstituts für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Institut für Waldökologie und Waldinventuren Alfred-Möller-Str. 1
16225 Eberswalde sowie
Landesforstanstalt Eberswalde Alfred-Möller-Str. 1
16225 Eberswalde
Bei der Weitergabe der Inventurergebnisse an Dritte bestehen keine Einschränkungen.
5. Betretungsrecht und Beeinträchtigung des Waldes Durch die Inventurstudie kommt es zu keiner verfahrensbeding- ten Beeinträchtigung des Waldes. Die Forstbehörden oder deren Beauftragte sind befugt, im Rahmen der Inventur Waldgrund- stücke aller Eigentumsarten zu betreten.
Hubertus Kraut Leiter des Amtes
IM P R ES SU M
Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster - Herausgeber:
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vertreten durch den Landrat Klaus Richter, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2,
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- Verantwortlich für den amtlichen Teil:
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Wichtige Rufnummern der Kreisverwaltung
Telefonzentrale Tel.: 03535 460 Fax: 03535 3133 Landrat
Landrat - Herr Richter, Klaus Tel.: 03535 46-2645
Fax: 03535 46-2662 Büro Landrat
Leiter - Herr Höhno, Oliver Tel.: 03535 46-2617 Fax: 03535 46-1309 Dezernat I - Kämmerei Dezernent und Kämmerer - Herr Zeidler, Siegfried Tel.: 03535 46-1200 Fax: 03535 46-2608
Dezernat II - Recht, Ordnung und Sicherheit
Dezernent - Herr Dr. Haase, Erhard Tel.: 03535 46-1250
Fax: 03535 46-1311
Dezernat III - Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales
Dezernent - Herr Hans, Peter Tel.: 03535 46-3000
Fax: 03535 46-3153
Dezernat IV - Kreisentwicklung Dezernent - Herr Stroisch, Eberhard Tel.: 03535 46-2000
Fax: 03535 46-2603 Personal- und
Organisationsmanagement Leiterin - Frau Erves, Elisabeth Tel.: 03535 46-1213
Fax: 03535 46-1326 Amt 11 - Personalamt
Amtsleiterin - Frau Noack, Katrin Tel.: 03535 46-1210
Fax: 03535 46-1326
Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt Amtsleiter - Herr Voigt, Steffen Tel.: 03535 46-1325
Fax: 03535 46-1338
Amt 16 - Gebäudemanagement Amtsleiter - Herr Scherff, Giro Tel.: 03535 46-2643
Fax: 03535 46-2634
Amt 20 - Finanzverwaltungsamt und Kreiskasse
Amtsleiterin - Frau Duwe, Marion Tel.: 03535 46-1233
Fax: 03535 46-1214
Amt 30 - Rechtsamt
Amtsleiter - Herr Gebhard, Dirk Tel.: 03535 46-1279
Fax: 03535 46-1283 Amt 32 - Ordnungsamt Amtsleiter - Herr Sehring, Reiner Tel.: 03535 46-4450
Fax: 03535 46-4448
Amt 36 - Straßenverkehrsamt Amtsleiter - Herr Wagenmann, Stefan Tel.: 035341 97-7610
Fax: 035341 97-7612 Amt 39 - Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt Amtstierarzt -
Herr DVM Freudenberg, Dieter Tel.: 03535 46-2680
Fax: 03535 46-2687
Amt 40 - Schulverwaltungs- und Sportamt
Amtsleiterin - Frau Eilitz, Marlis Tel.: 03535 46-3524
Fax: 03535 46-3530 Amt 41 - Kulturamt
Amtsleiter - Herr Pöschl, Andreas Tel.: 03535 46-5100,
Fax: 03535 46-5102 Amt 50 - Sozialamt
Amtsleiterin - Frau Lieschke, Maria Tel.: 03535 46-3146
Fax: 03535 46-3126 Amt 51 - Jugendamt
Amtsleiter - Herr Scheithauer, Jens Tel.: 03535 46-3543
Fax: 03535 46-3156 Amt 53 - Gesundheitsamt Amtsleiterin (Amtsärztin) - Frau Dr. Voigt, Anne-Katrin Tel.: 03535 46-3100 Fax: 03535 46-3122
Amt 61 - Amt für Kreisentwicklung und Landwirtschaft
Amtsleiter - Tel.: 03535 46-2629 Fax: 03535 46-2604 Amt 62 - Kataster- und Vermessungsamt
Amtsleiter - Herr Hindorf, Ulf Tel.: 03535 46-2701
Fax: 03535 46-2730
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Vorsitzender - Herr Schrödermeier, Klaus Tel.: 03535 46-2702
Fax: 03535 46-2730 Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses Geschäftsstelenleiterin - Frau Müller, Ursula Tel.: 03535 46-2706 Fax: 03535 46-2730
Amt 63 - Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz Amtsleiter - Herr George, Frank Tel.: 03535 46-2655
Fax: 03535 46-2657 Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte - Frau Löppen, Monika Tel. und Fax: 03535 46-1274 Behinderten- und
Ausländerbeauftragter Behinderten- und Ausländerbeauftragter - Herr Brückner, Jürgen Tel.: 03535 46-1292 Fax: 03535 46-1242 Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister - Herr Heß, Gerd Tel.: 0172 6524362
Fax: 03535 46-4448 Kreisarchiv
Archivarin - Frau Großpietsch, Kerstin Tel.: 03535 46-2694
Fax: 03535 3133
Kreismusikschule „Gebrüder Graun“
Leiter - Herr Fritsche, Siegfried Anhalter Straße 7
04916 Herzberg Tel.: 03535 46-5200 Fax: 03535 46-5202 Kreisvolkshochschule Leiter - Herr Brasse, Martin Anhalter Straße 7
04916 Herzberg Tel.: 03535 46-5300 Fax: 03535 46-5303 Kreismedienzentrum
Leiterin - Frau Fichtmüller, Anke Anhalter Straße 7
04916 Herzberg Tel.: 03535 46-5400 Fax: 03535 46-5402