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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster Jg.13, Heft 11

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Jahrgang 13, Herzberg (Elster), 3. Juli 2008, Nummer 11

Amtsblatt

für den Landkreis Elbe-Elster

erscheint als Beilage zum Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster

35. Sitzung des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster

Sitzungstermin: Montag, 07.07.2008, 16:00 Uhr

Ort, Raum: Falkenberg, Lindenstraße 6, „Haus des Gastes“

- Fototermin

- Auszeichnung der Teilnehmer am Bundessprachenwettbewerb - Verabschiedung Kämmerer Herr Zeidler

- Vorstellung neuer Kämmerer Tagesordnung

A) Öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.

1 Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2 Einwohnerfragestunde

3 Aktuelle Stunde 3.1 Bericht des Landrates

3.2 Anfragen von Fraktionen und Kreistagsabgeordneten 3.3 Sonstige Informationen und Mitteilungen

4. Information zur neuen Struktur der Kreisverwaltung

BE: Landrat Klaus Richter 649/2008

5 Leitbild der Kreisverwaltung Elbe-Elster 619/2008

BE: Peter Hans, Erster Beigeordneter und Dezernent

6 Neufassung der Honorarordnung der Kreisvolkshochschule des Landkreises Elbe-Elster 628/2008 BE: Andreas Pöschl, Amtsleiter Kulturamt

7 Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Schulprojekten im Bereich „Stärkung der Berufs- und Studienorientierung“

an öffentlichen Schulen im Landkreis Elbe-Elster 630/2008

BE: Marlis Eilitz, Amtsleiterin Schulverwaltungs- und Sportamt

8 Satzung des Landkreises Elbe-Elster zur Übernahme von Beförderungsleistungen

bzw. Bezuschussung von Schülerfahrtkosten für Schüler und Auszubildende 639/2008 BE: Marlis Eilitz, Amtsleiterin Schulverwaltungs- und Sportamt

9 Aufhebung Kreistagsbeschluss vom 11. Juni 2007

(20-22/07), ausgesprochene Zweckbindung Brücke „Schweinitzer Fließ“ 640/2008 BE: Eberhard Stroisch, Dezernent Kreisentwicklung

10 Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II 646/2008

BE: Landrat Klaus Richter

11 Privatisierungen der Sparkassen 647/2008

BE: Helmut Andrack, Fraktion DIE.LINKE, PDS-Fraktion

12 Antrag zur Einschulungsbeihilfe 648/2008

BE: Helmut Andrack, Fraktion DIE.LINKE B) Nichtöffentlicher Teil

13 Bestellung eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Elbe-Elster 641/2008 BE: Katrin Noack, Amtsleiterin Personalamt

14 Bestellung einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Elbe-Elster 642/2008 BE: Katrin Noack, Amtsleiterin Personalamt

15 Nichtöffentliche Informationen, Mitteilungen und Anfragen

(2)

Veröffentlichung der in der 28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.06.2008 gefassten Beschlüsse bzw. des wesentlichen Inhalts der gefassten Beschlüsse

A) in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“

(Körperschaft des öffentlichen Rechts)

Verbandssitz: Hauptstraße 23, 04938 Uebigau-Wahrenbrück, OT Wiederau

Tel.: 035365/440518, Fax: 035365/440519, E-Mail: info@guv-kremitz-neugraben.de Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

2 Nr. 11/2008

Beschluss Nr. 51-95/08 Projekt „Netzwerk Gesunde Kinder“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Kreistag die Beschluss- fassung zur Durchführung des Projektes „Netzwerk Gesunde Kin- der“ unter der Maßgabe vorzuschlagen, bis zur Beratung des Kreisausschusses ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten.

Beschluss Nr. 51-96/08 Kreativwettbewerb im Bereich Kin- der- und Jugendschutz

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung des jährlich stattfindenden Kreativwettbewerbs im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000,00 Euro.

Beschluss Nr. 51-97/08 Fördergrundsätze Kinderbetreu- ungsfinanzierung U 3

Der Jugendhilfeausschuss beschließt zur Umsetzung der Richt- linie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms

„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 im Land Bran- denburg folgende Fördergrundsätze für den Landkreis Elbe-Elster:

1. Terminwahrung zur Antragstellung für 2008 den 31.05.2008 ab 2009 den 30.04 jeden Jahres, 2. Vollständigkeit der Anträge, 3.

Maximale Förderhöhen: Baumaßnahmen: bis zu 70 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten U 3, Anschaffungen: bis zu 50 v. H.

der zuwendungsfähigen Kosten U 3, 4. Bonusfaktor für Integra- tionseinrichtungen ab 2009 ist zu definieren, 5. Zuordnung der Zuschüsse auf die Regionen nach Einwohnerzahl als Grundlage zur Prioritätensetzung in den Regionen

Beschluss Nr. 51-98/08 Fördergrundsätze Kinderbetreu- ungsfinanzierung U 3, hier: regionale Planungsansätze

Der Jugendhilfeausschuss beschließt zur Umsetzung der Richt- linie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms

„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 im Land Bran- denburg für das Jahr 2008 folgenderegionalen Planungsan- sätzefür den Landkreis Elbe-Elster:

Region Planungsansatz

___________________________________________________________

Sängerstadtregion 150.556,68 €

(Städte Finsterwalde, Doberlug-Kirchhain, Sonnewalde und die Ämter Kleine Elster und Elsterland)

Elbe-Elsteraue 70.448,52 €

(Städte Herzberg und Schönewalde und das Amt Schlieben)

Kurstadtregion 99.650,51 €

(Städte Bad Liebenwerda, Uebigau-Wahrenbrück, Falkenberg und Mühlberg)

Schradenland 90.344,30 €

(Stadt Elsterwerda, Ämter Plessa und Schradenland und Gemein- de Röderland)

Beschluss Nr. 51-99/08 Votierung zu Förderanträgen Kinder- betreuungsfinanzierung U 3

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Votenlisten zur Umset- zung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur För- derung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investiti- onsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 im Land Brandenburg für das Jahr 2008 für die Regionen Sän- gerstadtregion, Elbe-Elsteraue, Kurstadtregion und Schraden- land.

Sitzungsplan für den Zeitraum 3. Juli bis 16. Juli 2008

Die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster und seiner Ausschüsse finden zu folgenden Terminen statt:

7. Juli 2008 Kreistag

Ort: „Haus des Gastes“

Lindenstraße 6 in 04895 Falkenberg

Beginn: 16:00 Uhr

(Änderungen bleiben vorbehalten)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter der Telefonnummer 03535 46-1212 oder 46-1386.

Die Tagesordnung zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.landkreis-elbe-elster.de Rubrik Verwaltung Online;

Kreistag/Kalender.

In der Zeit von Juli 2008 bis Februar 2009 führen der Gewässer- unterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ und das Landesum- weltamt oder die von uns beauftragten Unternehmen die plan- mäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ord- nung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Ver- bandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur

Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfol- gen.

Im Sinne der Regelung des § 84 Abs. 4 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Gesetzesänderung vom 23.04.2008 (GVBl. I Nr. 5 S. 62) in Verbindung mit § 30 des

(3)

Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 19.08.2002 (BGBl. I S. 3245) geändert durch Arti- kel 2 des Gesetzes vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1746, 1756), kün- digen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anlieger- grundstücke an.

Gemäß § 30 WHG und der §§ 84 und 97 BbgWG haben die Eigen- tümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhal- tungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betre- ten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub able- gen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigen- tümer und -nutzer, die Uferbereiche als Uferschutzstreifen so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwick- lung nicht beeinträchtigt wird. Die Breite der Uferschutzstreifen (Uferbereiche) beträgt bei Gewässern II. Ordnung 5,0 m und an Gewässern I. Ordnung 10,0 m von der Böschungsoberkante land- einwärts.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzun- gen) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkrei- ses genehmigungspflichtig.

Für Rücksprachen und Abstimmungen bezüglich der Gewässer- und Deichunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Gewässer- unterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“, Hauptstraße 23, 04938 Uebigau-Wahrenbrück, OT Wiederau, Tel. 035365/440518, Fax: 035365/440519, E-Mail: info@guv-kremitz-neugraben.de Wiederau, im Juni 2008

Schulz

Verbandsvorsteher

Bekanntmachung des Amtes

für Forstwirtschaft Doberlug-Kirchhain über die Inventurstudie des Bundes und eine Zwischeninventur des Waldes im Land Brandenburg

Vom 2. Juni 2008

Es ist die Durchführung einer Inventurstudie des Bundes und einer Zwischeninventur des Waldes im Land Brandenburg gemäß § 30 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg vorgesehen.

Die oben genannte Inventur ist eine Waldinventur nach § 1 Abs.

2 der Waldinventurverordnung (WaldInvV). Die Durchführung der Inventur richtet sich nach § 2 WaldInvV.

1. Ziel und Zweck der Inventur

Zur Absicherung der Klimaberichterstattung der Bundesregierung ist zum Jahr 2008 eine Eröffnungsbilanz zum Kohlenstoff zu erstel- len. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) führt hierzu eine Inventurstudie nach dem Verfahren der Bundeswaldinventur auf dem 8 x 8 Kilometer- Raster durch. Mit der Inventurstudie soll den Berichten entspre- chend dem KYOTO-Protokoll nachgekommen werden. Das Land Brandenburg nutzt die Erstellung der Inventurstudie des Bundes, um Erhebungen an allen Waldtrakten der zweiten Bundeswal- dinventur (BWI2) durchzuführen und damit statistisch belastbare Aussagen, insbesondere zur nachhaltigen Waldentwicklung der Kiefernbestände, zu erhalten. Da die BWI2eine Erstaufnahme im Land Brandenburg darstellte, können nur über eine Zwischenin- ventur Zuwachsparameter und Veränderungen verlässlich erfasst

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

Nr. 11/2008 3

werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der steigen- den Holznachfrage und der Anfragen aus dem politischen Raum notwendig.

2. Inventurzeitraum und Inventurgebiet

Die Inventur beginnt ab 1. Juli 2008 und endet am 31. Januar 2009. Der Stichtag der Inventur ist der 1. Oktober 2008. Das Inven- turgebiet ist der Wald im gesamten Bundesland Brandenburg.

3. Zu erhebende Daten und Datenmenge

Die Daten werden im Raster von 4 x 4 Kilometer an den 815 Wald- trakten der BWI2erhoben.

An den Stichprobepunkten werden nachstehende Grunddaten erhoben oder gemessen:

Betriebsart, Eigentumsart, Waldstruktur und Waldränder, Baum- arten, Alter, Baumdurchmesser, Baumhöhe an ausgewählten Pro- bebäumen, Geländeformen, Totholz.

Die zu erhebenden Daten sind in der Aufnahmeanweisung für die Inventurstudie 2008 des BMELV dokumentiert. Die Aufnahme- anweisung kann angefordert werden über die Landesforstanstalt Eberswalde, Außenstelle Potsdam, Pappelallee 20, 14469 Pots- dam oder ist im Internet unter www.lfe.brandenburg.de einseh- bar. Die Erhebung erfolgt an den Stichprobepunkten der bei der BWI2erfassten Waldtrakte. Die Art der zu erhebenden Daten ist in der Aufnahmeanweisung für die Inventurstudie 2008 des BMELV dokumentiert. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Inventur nicht erhoben.

Die Inventur wird entsprechend der Dritten Bundeswaldinven- tur-Verordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 954) zum Stichtag 1. Oktober 2012 wiederholt werden.

4. Datenhaltung und -weitergabe

Die Daten werden bei folgenden Einrichtungen gehalten und auch elektronisch gespeichert:

Johann Heinrich v. Thünen-Institut des

Bundesforschungsinstituts für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Institut für Waldökologie und Waldinventuren Alfred-Möller-Str. 1

16225 Eberswalde sowie

Landesforstanstalt Eberswalde Alfred-Möller-Str. 1

16225 Eberswalde

Bei der Weitergabe der Inventurergebnisse an Dritte bestehen keine Einschränkungen.

5. Betretungsrecht und Beeinträchtigung des Waldes Durch die Inventurstudie kommt es zu keiner verfahrensbeding- ten Beeinträchtigung des Waldes. Die Forstbehörden oder deren Beauftragte sind befugt, im Rahmen der Inventur Waldgrund- stücke aller Eigentumsarten zu betreten.

Hubertus Kraut Leiter des Amtes

IM P R ES SU M

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster - Herausgeber:

Landkreis Elbe-Elster,

vertreten durch den Landrat Klaus Richter, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2,

Kreistagsbüro: Tel.: 0 35 35 / 46 13 86, Fax: 0 35 35 / 46 25 14 - Internet: http://www.landkreis-elbe-elster.de

E-Mail: Amtsblatt@Ikee.de - Druck und Verlag:

Verlag und Druck Linus Wittich KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 0 35 35 / 4 89-0, Fax 0 35 35 / 48 91 15 Fax-Redaktion 0 35 35 / 48 91 55

- Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2

Für den Inhalt der Rubrik - Bekanntmachungen anderer Behörden und Ver- bände - sind diese selbst verantwortlich.

Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Weitergehende Ansprüche, insbe- sondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ein Jahresabonnement können Sie zum Preis von 57,16 € inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten beim Verlag anfordern. Die Lieferung des Amtsblattes mit einer Auflage von 56.625 Exemplaren erfolgt durch den Verlag an alle Haushalte kostenfrei.

Reklamationen sind an diesen zu richten.

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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

4 Nr. 11/2008

Wichtige Rufnummern der Kreisverwaltung

Telefonzentrale Tel.: 03535 460 Fax: 03535 3133 Landrat

Landrat - Herr Richter, Klaus Tel.: 03535 46-2645

Fax: 03535 46-2662 Büro Landrat

Leiter - Herr Höhno, Oliver Tel.: 03535 46-2617 Fax: 03535 46-1309 Dezernat I - Kämmerei Dezernent und Kämmerer - Herr Zeidler, Siegfried Tel.: 03535 46-1200 Fax: 03535 46-2608

Dezernat II - Recht, Ordnung und Sicherheit

Dezernent - Herr Dr. Haase, Erhard Tel.: 03535 46-1250

Fax: 03535 46-1311

Dezernat III - Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales

Dezernent - Herr Hans, Peter Tel.: 03535 46-3000

Fax: 03535 46-3153

Dezernat IV - Kreisentwicklung Dezernent - Herr Stroisch, Eberhard Tel.: 03535 46-2000

Fax: 03535 46-2603 Personal- und

Organisationsmanagement Leiterin - Frau Erves, Elisabeth Tel.: 03535 46-1213

Fax: 03535 46-1326 Amt 11 - Personalamt

Amtsleiterin - Frau Noack, Katrin Tel.: 03535 46-1210

Fax: 03535 46-1326

Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt Amtsleiter - Herr Voigt, Steffen Tel.: 03535 46-1325

Fax: 03535 46-1338

Amt 16 - Gebäudemanagement Amtsleiter - Herr Scherff, Giro Tel.: 03535 46-2643

Fax: 03535 46-2634

Amt 20 - Finanzverwaltungsamt und Kreiskasse

Amtsleiterin - Frau Duwe, Marion Tel.: 03535 46-1233

Fax: 03535 46-1214

Amt 30 - Rechtsamt

Amtsleiter - Herr Gebhard, Dirk Tel.: 03535 46-1279

Fax: 03535 46-1283 Amt 32 - Ordnungsamt Amtsleiter - Herr Sehring, Reiner Tel.: 03535 46-4450

Fax: 03535 46-4448

Amt 36 - Straßenverkehrsamt Amtsleiter - Herr Wagenmann, Stefan Tel.: 035341 97-7610

Fax: 035341 97-7612 Amt 39 - Veterinär- und

Lebensmittelüberwachungsamt Amtstierarzt -

Herr DVM Freudenberg, Dieter Tel.: 03535 46-2680

Fax: 03535 46-2687

Amt 40 - Schulverwaltungs- und Sportamt

Amtsleiterin - Frau Eilitz, Marlis Tel.: 03535 46-3524

Fax: 03535 46-3530 Amt 41 - Kulturamt

Amtsleiter - Herr Pöschl, Andreas Tel.: 03535 46-5100,

Fax: 03535 46-5102 Amt 50 - Sozialamt

Amtsleiterin - Frau Lieschke, Maria Tel.: 03535 46-3146

Fax: 03535 46-3126 Amt 51 - Jugendamt

Amtsleiter - Herr Scheithauer, Jens Tel.: 03535 46-3543

Fax: 03535 46-3156 Amt 53 - Gesundheitsamt Amtsleiterin (Amtsärztin) - Frau Dr. Voigt, Anne-Katrin Tel.: 03535 46-3100 Fax: 03535 46-3122

Amt 61 - Amt für Kreisentwicklung und Landwirtschaft

Amtsleiter - Tel.: 03535 46-2629 Fax: 03535 46-2604 Amt 62 - Kataster- und Vermessungsamt

Amtsleiter - Herr Hindorf, Ulf Tel.: 03535 46-2701

Fax: 03535 46-2730

Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Vorsitzender - Herr Schrödermeier, Klaus Tel.: 03535 46-2702

Fax: 03535 46-2730 Geschäftsstelle

des Gutachterausschusses Geschäftsstelenleiterin - Frau Müller, Ursula Tel.: 03535 46-2706 Fax: 03535 46-2730

Amt 63 - Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz Amtsleiter - Herr George, Frank Tel.: 03535 46-2655

Fax: 03535 46-2657 Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte - Frau Löppen, Monika Tel. und Fax: 03535 46-1274 Behinderten- und

Ausländerbeauftragter Behinderten- und Ausländerbeauftragter - Herr Brückner, Jürgen Tel.: 03535 46-1292 Fax: 03535 46-1242 Kreisbrandmeister

Kreisbrandmeister - Herr Heß, Gerd Tel.: 0172 6524362

Fax: 03535 46-4448 Kreisarchiv

Archivarin - Frau Großpietsch, Kerstin Tel.: 03535 46-2694

Fax: 03535 3133

Kreismusikschule „Gebrüder Graun“

Leiter - Herr Fritsche, Siegfried Anhalter Straße 7

04916 Herzberg Tel.: 03535 46-5200 Fax: 03535 46-5202 Kreisvolkshochschule Leiter - Herr Brasse, Martin Anhalter Straße 7

04916 Herzberg Tel.: 03535 46-5300 Fax: 03535 46-5303 Kreismedienzentrum

Leiterin - Frau Fichtmüller, Anke Anhalter Straße 7

04916 Herzberg Tel.: 03535 46-5400 Fax: 03535 46-5402

Referenzen

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