Jahrgang 13, Herzberg (Elster), 15. Mai 2008, Nummer 8
Amtsblatt
für den Landkreis Elbe-Elster
erscheint als Beilage zum Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster
34. Sitzung des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster
Sitzungstermin: Montag, 19.05.2008, 16:00 Uhr
Ort, Raum: Falkenberg, Lindenstraße 6, „Haus des Gastes“
Tagesordnung
A) Öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.
1 Eröffnung, Feststellung der ordnungs- gemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2 Einwohnerfragestunde
3 Aktuelle Stunde
3.1 Anfragen von Fraktionen und Kreistags- abgeordneten
3.2 Sonstige Informationen und Mitteilungen 4 Schließung des Friedrich-Stoy-Gymnasiums
in Falkenberg 610/2008
BE: Marlis Eilitz, Amtsleiterin Schulver- waltungs- und Sportamt
5 Satzung des Landkreises Elbe-Ester für die Betreuung der Kinder in den Horten der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ in
Trägerschaft des Landkreises 611/2008 BE: Marlis Eilitz, Amtsleiterin Schul-
verwaltungs- und Sportamt
6 Satzung über die Erhebung von Kosten- ersatz für die Tätigkeit des Rechnungs-
prüfungsamtes des Landkreises Elbe-Elster 613/2008 BE: Steffen Voigt, Amtsleiter Rechnungs-
prüfungsamt
7 Satzung über den Kostenersatz für Leistungen nach dem Brandenburgischen Brand- und
Katastrophenschutzgesetz 614/2008
BE: Reiner Sehring, Amtsleiter Ordnungsamt 8 Neuberufung eines Vertreters/Stellvertreters
des Landkreises Elbe-Elster in die Verbands- versammlungen von Gewässerunterhaltungs-
verbänden 616/2008
BE: Eberhard Stroisch, Dezernent Kreisentwicklung B) Nichtöffentlicher Teil
9 Abberufung und Bestellung eines Kämmerers 623/2008 BE: Landrat Klaus Richter
10 Nichtöffentliche Informationen, Mitteilungen und Anfragen
Sitzungsplan für den Zeitraum 15. Mai bis 4. Juni 2008
Die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Elbe- Elster und seiner Ausschüsse finden zu folgenden Ter- minen statt:
19. Mai 2008 Kreistag
Ort: „Haus des Gastes“
Lindenstraße 6 in 04895 Falkenberg
Beginn: 16:00 Uhr
20. Mai 2008 Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Ort: Jugendamt, Zimmer 207
Grochwitzer Straße 20 in 04916 Herzberg
Beginn: 17:00 Uhr
4. Juni 2008 Ausschuss für Kreisentwicklung, Land- wirtschaft und Umwelt
Ort: Sitzungsraum 137
Ludwig-Jahn-Straße 2 in 04916 Herzberg
Beginn: 17:00 Uhr
(Änderungen bleiben vorbehalten)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter der Telefonnummer 03535 46-1212 oder 46-1386.
Die Tagesordnung zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.landkreis-elbe-elster.de Rubrik Verwaltung Online; Kreistag/Kalender.
Ende der amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
2 Nr. 8/2008
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2008 des Wasserverbandes „Kleine Elster“
In entsprechender Anwendung der §§ 7 Nr. 3 Eigenbetriebsver- ordnung (EigV) und 78 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) hat die Ver- bandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ in ihrer Sitzung am 06.12.2007 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirt- schaftsjahr 2008 beschlossen:
1. Es betragen:
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge TEUR 1.341
die Aufwendungen TEUR 1.341
der Jahresgewinn TEUR 0
der Jahresverlust TEUR 0
1.2 im Vermögensplan
die Einnahmen TEUR 967
die Ausgaben TEUR 967
2. Es werden festgesetzt:
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf TEUR 0 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen auf TEUR 0
2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf TEUR 150
2.4 die Verbandsumlage auf TEUR 51
Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 GKG haben die einzelnen Ver- bandsmitglieder folgende Anteile zu tragen:
a) Stadt Uebigau-Wahrenbrück 37.580 EUR
b) Gemeinde Tröbitz 8.349 EUR
c) Stadt Bad Liebenwerda 5.071 EUR
3. Der Wirtschaftsplan tritt am 01.01.2008 in Kraft.
Winkel, den 25. April 2008 Hans-Jürgen Döring Verbandsvorsteher
(Beauftragter für das Organ)
Der Wirtschaftsplan wurde mit Schreiben vom 17. April 2008, Az.:
15.43.01.01/02-08/ho, durch den Landrat des Landkreises Elbe- Elster als allgemeine untere Landesbehörde genehmigt.
Vorstehende Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben und liegt zusammen mit dem Wirtschaftsplan im Verwaltungsgebäu- de des Wasserverbandes „Kleine Elster“, Hauptstr. 5 in 04924 Winkel, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Hans-Jürgen Döring Verbandsvorsteher
(Beauftragter für das Organ)
Beschluss über den Jahresabschluss 2006 des Was- serverbandes „Kleine Elster“
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“
hat in ihrer Sitzung am 06.12.2007 den folgenden Beschluss Nr.
04/2007 gefasst:
Die Verbandsversammlung bestätigt den Jahresabschluss 2006 auf der Grundlage des Berichtes über die Prüfung des Jahres- abschlusses zum 31.12.2006 der Böhret-Lindstedt Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und erteilt der Verbandsvorste- herin die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2006.
Der Beschluss der Verbandsversammlung des Wasserverbandes
„Kleine Elster“ über den geprüften Jahresabschluss 2006 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2006, einschließlich des uneingeschränk- ten Bestätigungsvermerks, liegt im Verwaltungsgebäude des Was- serverbandes „Kleine Elster“, Hauptstr. 5 in 04924 Winkel, wäh- rend der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Winkel, den 25. April 2008 gez. Hans-Jürgen Döring Verbandsvorsteher
(Beauftragter für das Organ)
Bekanntmachung des Wasser- und Abwas- serverbandes Elsterwerda
In der2. Verbandsversammlung 2008des Wasser- und Abwas- serverbandes Elsterwerda wurden am 29.04.2008 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Beschluss 2/1/08
Die Verbandsversammlung beschließt den 1. Nachtrag zum Wirt- schaftsplan 2008 des Geschäftsbereiches Abwasser.
2. Beschluss 2/2/08
Die Verbandsversammlung vergibt den Auftrag für die Baumaß- nahme „Umverlegung Trinkwasserleitung Brücke Thaugraben Elsterwerda“.
Dewitz
Verbandsvorsteher
Landesamt für Verbraucherschutz, Land- wirtschaft und Flurneuordnung
Der Pflanzenschutzdienst Brandenburg informiert
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes erfolgt
Am 12.03.2008 wurde das Dritte Gesetz zur Änderung des Pflan- zenschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wich- tigsten Änderungen für Anwender von Pflanzenschutzmitteln sind:
1. Dokumentationspflicht
In § 6 Absatz 4 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) werden die Lei- ter von landwirtschaftlichen, gärtnerischen und forstwirtschaftli- chen Betrieben verpflichtet, elektronisch oder schriftlich Auf- zeichnungen über die angewandten Pflanzenschutzmittel zu füh- ren. Diese Dokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name des Anwenders - jeweilige Anwendungsfläche - Datum der Anwendung
- verwendetes Pflanzenschutzmittel - Aufwandmenge
- Anwendungsgebiet aus Pflanzenart und Schaderreger (z. B.
gegen Rapsglanzkäfer in Winterraps, gegen Schorf in Apfel).
Die Dokumentation muss 2 volle auf das Jahr der Entstehung fol- gende Kalenderjahre aufbewahrt werden (z. B. Aufzeichnungen aus dem Jahr 2008 mindestens bis Ende 2010). Die Dokumen- tationspflicht bestand bisher schon in den Grundsätzen zur Guten Fachlichen Praxis im Pflanzenschutz. Durch die Aufnahme in den Gesetzestext werden Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht allerdings unmittelbar bußgeldbewehrt.
2. Aufbrauchfrist
Der § 6a Absatz 3 PflSchG lässt in mehr Fällen als bisher eine Aufbrauchfrist für Pflanzenschutzmittel zu, deren Zulassung been- det wurde.
- Eine Aufbrauchfrist bis zum Ende des 2. Jahres nach Zeitab- lauf der Zulassung gilt nun auch für Pflanzenschutzmittel, die eine vorläufige Zulassung nach § 15c Absatz 1 Satz 1 hatten.
- Eine Aufbrauchfrist bis zum Ende des 2. Jahres nach Ende der Zulassung gilt auch für Pflanzenschutzmittel, deren Zulas- sung auf Antrag des Zulassungsinhabers widerrufen wurde.
- Wenn die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels widerrufen wird, weil der Wirkstoff nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG (EU-weite Positivliste) aufgenommen wurde, wird eine Aufbrauchfrist gewährt, deren Länge sich aus dem betref- fenden Rechtsakt der EU ergibt.
- Aktuell von dieser Regelung betroffen sind Pflanzenschutz- mittel,
· die den Wirkstoff Diuron enthalten (z. B. Cumatol WG, Rapir WG, RA-15-Neu, Vorox WPD) - Aufbrauchfrist bis 13.12.2008
· die den Wirkstoff Haloxyfop-R enthalten (Gallant Super) - Auf- brauchfrist bis 19.12.2008
· die den Wirkstoff Trifluralin enthalten (Treflan, Ipifluor) - Auf- brauchfrist bis 20.03.2009.
Nach bisherigem Recht war eine Aufbrauchfrist nach Zulas- sungswiderruf - unabhängig vom Grund des Widerrufs - generell ausgeschlossen.
3. Entsorgungspflicht für verbotene Pflanzenschutzmittel Das neue Pflanzenschutzgesetz verpflichtet zur unverzüglichen, sachgerechten Entsorgung von bestimmten, nicht mehr anwend- baren Pflanzenschutzmitteln (§ 7 Absatz 1). Demnach gilt die Ent- sorgungspflicht für Pflanzenschutzmittel,
- deren Anwendung nach der Pflanzenschutz-Anwendungs- verordnung vollständig verboten ist oder
- die einen Wirkstoff enthalten, der nicht in Anhang I der Richt- linie 91/414/EWG aufgenommen worden ist und deren Auf- brauchfrist abgelaufen ist.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Pflanzenschutzdienst Brandenburg oder unter www.isip.de.
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneu- ordnung
Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Nr. 8/2008 3
Ende der Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände
Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
dienstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr donnerstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Darüber hinaus können bei vorheriger Absprache außerhalb die- ser Sprechzeiten telefonisch Termine mit dem jeweiligen Fach- amt vereinbart werden.
Abweichungen von den allgemeinen Öffnungszeiten Straßenverkehrsamt
Riesaer Straße 17, 04924 Bad Liebenwerda
Außenstelle des Straßenverkehrsamtes Kirchhainer Straße 38a, 03238 Finsterwalde
montags 8:00 bis 12:00 Uhr
dienstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr mittwochs geschlossen
donnerstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr freitags 8:00 bis 12:00 Uhr
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg
montags, mittwochs, donnerstags 7:00 bis 16:00 Uhr
dienstags 7:00 bis 17:00 Uhr
freitags 7:00 bis 12:30 Uhr
Außenstellen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Kirchhainer Straße 38a, 03238 Finsterwalde und Riesaer Stra- ße 19, 04924 Bad Liebenwerda
Termine nach telefonischer Vereinbarung über 0 35 35/46 26 81 Schulverwaltungs- und Sportamt
Sachgebiet Schülerbeförderung/Fahrtkostenerstattung dienstags 8:00 bis 11:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr donnerstags 8:00 bis 11:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
IM P R ES SU M
Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster - Herausgeber:
Landkreis Elbe-Elster,
vertreten durch den Landrat Klaus Richter, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2,
Kreistagsbüro: Tel.: 0 35 35 / 46 13 86, Fax: 0 35 35 / 46 25 14 - Internet: http://www.landkreis-elbe-elster.de
E-Mail: Amtsblatt@Ikee.de - Druck und Verlag:
Verlag und Druck Linus Wittich KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 0 35 35 / 4 89-0, Fax 0 35 35 / 48 91 15 Fax-Redaktion 0 35 35 / 48 91 55
- Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2
Für den Inhalt der Rubrik - Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände - sind diese selbst verantwortlich.
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4 Nr. 8/2008
Wichtige Rufnummern der Kreisverwaltung
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