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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster Jg.14, Heft 11

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Jahrgang 14, Herzberg (Elster), 11. Juni 2009, Nummer 11

Amtsblatt

für den Landkreis Elbe-Elster

erscheint als Beilage zum Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster

Sitzungsplan für den Zeitraum 11. Juni bis 25. Juni 2009

Die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster und seiner Ausschüsse finden zu folgenden Terminen statt:

15. Juni 2009 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Ort: Robert-Reiss-Oberschule Bad Liebenwerda, (3.

Etage, Raum 308), Heinrich-Heine-Straße 42 in 04924 Bad Liebenwerda

Beginn: 17:00 Uhr (Änderungen bleiben vorbehalten)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter der Telefonnummer 03535 46-1212 oder 46-1386.

Die Tagesordnung zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.landkreis-elbe-elster.de Rubrik Verwaltung Online; Kreistag/Kalender.

Bekanntmachung

Die Fischereibehörde des Landkreises Elbe-Elster ist aufgrund § 37 Abs. 4 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 12], S.178), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 07], S.93) dazu verpflichtet einen Fischereibeirat zu bilden. Dazu regelt § 2 Abs. 1, 2 und 3 der Verordnung über Fischereibeiräte vom 14. Juli 1994 (GVBl.II/94, [Nr. 52], S. 666) das Vorschlagsrecht der Verbände wie folgt:

(1) Die Interessenverbände und rechtsfähigen Vereinigungen der Erwerbs- und Angelfischer, der Landwirtschaft, der Wasserwirt- schaft und der gemäß § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes aner- kannten Verbände schlagen der berufenden Fischereibehörde ihre Vertreter schriftlich und mit fachlicher Begründung vor. Die Fischereibehörde ist an die Vorschläge nicht gebunden.

(2) Berufen werden dürfen nur Personen, die sachkundig sind.

Die Sachkunde gilt als gegeben, wenn besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Fischerei, der Land- und Forstwirtschaft, der Bio- logie oder des Naturschutzes nachgewiesen werden.

(3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in zwei Fischereibeiräten ist nicht zulässig.

Die Untere Fischereibehörde des Landkreises Elbe-Elster bittet alle unter § 2 Abs. 1 der Verordnung über Fischereibeiräte befug- te Verbände und Vereinigungen ihre Vorschläge bis zum26. Juni 2009schriftlich und mit fachlicher Begründung beim

Ordnungsamt

Untere Jagd- und Fischereibehörde An der Lanfter 5, 04916 Herzberg (Elster) einzureichen.

Im Auftrag Reiner Sehring

Amtsleiter Ordnungsamt

Landkreis Elbe-Elster - Der Landrat Kataster- und Vermessungsamt - als Bodensonderungsbehörde -

Bekanntmachung

Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz - BoSoG - in der Gemarkung Sonnewalde, BS 10/98, Entwurf des Sonderungsplanes

In der GemeindeSonnewalde, GemarkungSonnewalde, Flur 5, Flurstück150/2, 2 Anteileam Ungetrennten Hofraum von Son- newalde, ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG), Artikel 14 des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung registerrechtlicher und ande- rer Verfahren (Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz - RegVBG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) durchgeführt worden.

Ziel des Verfahrens ist die Auflösung ungetrennter Hofräume und damit die Einrichtung des Liegenschaftskatasters.

Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstel- lung verwandten Unterlagen liegen vom15.06.2009bis15.07.2009 in den Diensträumen des Kataster- und Vermessungsamtes des Landkreises Elbe-Elster als Bodensonderungsbehörde, Nord- promenade 4a, 04916 Herzberg (Elster) während der Öffnungs- zeiten zur Einsicht aus.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:

Montag u. Mittwoch 7:00 - 15:00 Uhr Dienstag 7:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:00 - 16:00 Uhr Freitag 7:00 - 11:00 Uhr

Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefo- nischer Absprache möglich.

Alle Planbetroffenen sowie Inhaber von Rückübertragungsan- sprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) oder von beschränk- ten dinglichen Rechten am Grundstück oder Rechten an dem Grundstück können während des oben genannten Zeitraumes den Entwurf für den Sonderungsplan sowie seine Unterlagen ein- sehen und Einwände gegen die getroffenen Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen erheben.

Die Einwände sind beim Kataster- und Vermessungsamt als Son- derungsbehörde unter der o. g. Anschrift schriftlich oder münd- lich zur Niederschrift zu erheben. Falls die Frist durch das Ver- schulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden den Planbetroffenen oder Inhabern von Rückübertragungsansprüchen zugerechnet werden.

gez. Hindorf Amtsleiter

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster

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Ende der amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

2 Nr. 11/2009

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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

Nr. 11/2009 3

Bekanntmachung des Wasserverbandes „Kleine Elster“

In der Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ wurden im 1. Halbjahr 2009 folgende Beschlüsse, am 20.02.2009, gefasst:

1. Beschluss 01/2009

Die Verbandsversammlung beschließt die „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Trinkwasserversorgung des Wasser- verbandes „Kleine Elster“ (Trinkwasserversorgungssatzung)“.

2. Beschluss 02/2009

Die Verbandsversammlung bestätigt die Gebührenkalkulation Trinkwasser/Schmutzwasser für die Jahre 2009/2010 des Wasser- verbandes „Kleine Elster“.

3. Beschluss 03/2009

Die Verbandsversammlung beschließt die „3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Trink- wasserversorgung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ (Trinkwassergebührensatzung)“.

4. Beschluss 04/2009

Die Verbandsversammlung beschließt die „2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zen- trale öffentliche Entwässerung im Verbandsgebiet des Wasserverbandes „Kleine Elster“ (Schmutzwassergebührensatzung)“.

5. Beschluss 05/2009

Die Verbandsversammlung beschließt den Vorbericht und den Wirtschaftsplan 2009.

6. Beschluss 06/2009

Die Verbandsversammlung beschließt die „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Leistungen des Wasserverbandes „Kleine Elster“ (Verwaltungsgebührensatzung)“.

7. Beschluss 07/2009

Die Verbandsversammlung beschließt als Vorschlag zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2008, folgendes Wirtschaftsprüfungsunternehmen: Böhret-Lindstedt Partnerschaft, Dresden.

Die Satzungsänderungen wurden in der Nr. 5/2009 und der Wirtschaftsplan in der Nr. 8/2009 des Amtsblattes für den Landkreis Elbe- Elster veröffentlicht.

Hans-Jürgen Döring Verbandsvorsteher

(Beauftragter für das Organ)

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster - Herausgeber:

Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2, Kreistagsbüro: Tel.: 0 35 35 / 46 13 86, Fax: 0 35 35 / 46 25 14

- Internet: http://www.landkreis-elbe-elster.de E-Mail: Amtsblatt@Ikee.de

- Druck und Verlag:

Verlag und Druck Linus Wittich KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 0 35 35 / 4 89-0, Fax 0 35 35 / 48 91 15, Fax-Redaktion 0 35 35 / 48 91 55 - Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2 Für den Inhalt der Rubrik - Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände - sind diese selbst verantwortlich.

Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ein Jahresabonnement können Sie zum Preis von 57,16 € inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten beim Verlag anfordern. Die Lieferung des Amtsblattes mit einer Auflage von 56.625 Exemplaren erfolgt durch den Verlag an alle Haushalte kostenfrei. Reklamationen sind an diesen zu richten.

IM P R ES SU M

Ende der Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände

(4)

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

4 Nr. 11/2009

Telefonzentrale Tel.: 03535 460 Fax: 03535 3133 Landrat

Landrat - Herr Richter, Klaus Tel.: 03535 46-2645

Fax: 03535 46-2662

Büro Landrat (Kreistagsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit, Controlling) Leiter - Herr Höhno, Oliver Tel.: 03535 46-2617 Fax: 03535 46-1309

Dezernat I - Finanzen, Personal und Ser- vice

Dezernent und Kämmerer - Herr Hans, Peter

Tel.: 03535 46-1200 Fax: 03535 46-2608

Dezernat II - Recht, Ordnung und Sicher- heit

Dezernent - Herr Dr. Haase, Erhard Tel.: 03535 46-1250

Fax: 03535 46-1311

Dezernat III - Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales

Komm. Dezernent - Herr Hans, Peter Tel.: 03535 46-3000

Fax: 03535 46-3153

Dezernat IV - Kreisentwicklung Dezernent - Herr Stroisch, Eberhard Tel.: 03535 46-2000

Fax: 03535 46-2603

Amt 11 - Amt für Personal, Organisa- tion und IT-Service

Amtsleiterin - Frau Noack, Katrin Tel.: 03535 46-1210

Fax: 03535 46-1326

Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt Amtsleiter - Herr Voigt, Steffen Tel.: 03535 46-1325

Fax: 03535 46-1338

Amt 16 - Gebäudemanagement Amtsleiter - Herr Scherff, Ciro Tel.: 03535 46-2643

Fax: 03535 46-2634

Amt 20 - Finanzverwaltungsamt und Kreiskasse

Amtsleiterin - Frau Duwe, Marion Tel.: 03535 46-1233

Fax: 03535 46-1214 Amt 30 - Rechtsamt

Amtsleiter - Herr Gebhard, Dirk Tel.: 03535 46-1279

Fax: 03535 46-1283

Amt 32 - Ordnungsamt

Amtsleiter - Herr Sehring, Reiner Tel.: 03535 46-4450

Fax: 03535 46-4448

Amt 36 - Straßenverkehrsamt Amtsleiter - Herr Wagenmann, Stefan Tel.: 035341 97-7610

Fax: 035341 97-7612

Amt 39 - Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt

Amtstierarzt - Herr DVM Freudenberg, Dieter

Tel.: 03535 46-2680 Fax: 03535 46-2687

Amt 40 - Schulverwaltungs- und Sportamt Amtsleiterin - Frau Eilitz, Marlis Tel.: 03535 46-3524

Fax: 03535 46-3530 Amt 41 - Kulturamt

Amtsleiter - Herr Pöschl, Andreas Tel.: 03535 46-5100

Fax: 03535 46-5102 Amt 50 - Sozialamt

Amtsleiterin - Frau Lieschke, Maria Tel.: 03535 46-3146

Fax: 03535 46-3126 Amt 51 - Jugendamt

Amtsleiter - Herr Scheithauer, Jens Tel.: 03535 46-3543

Fax: 03535 46-3156 Amt 53 - Gesundheitsamt

Amtsleiterin (Amtsärztin) - Frau Dr. Voigt, Anne-Katrin

Tel.: 03535 46-3100 Fax: 03535 46-3122

Amt 61 - Amt für Kreisentwicklung und Landwirtschaft

Amtsleiter - Herr Schneller, Matthias Tel.: 03535 46-1213

Fax: 03535 46-2604

Amt 62 - Kataster- und Vermessungsamt Amtsleiter - Herr Hindorf, Ulf

Tel.: 03535 46-2701 Fax: 03535 46-2730

Gutachterausschuss für Grundstücks- werte

Vorsitzender - Herr Hindorf, Ulf Tel.: 03535 46-2701

Fax: 03535 46-2730

Geschäftsstelle

des Gutachterausschusses Geschäftsstellenleiterin - Frau Müller, Ursula Tel.: 03535 46-2706 Fax: 03535 46-2730

Amt 63 - Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz

Amtsleiter - Herr George, Frank Tel.: 03535 46-2655

Fax: 03535 46-2657

Gleichstellungs- und Datenschutzbe- auftragte

Gleichstellungs- und Datenschutzbe- auftragte - Frau Löppen, Monika Tel. und Fax: 03535 46-1274 Integrationsbeauftragter Integrationsbeauftragter - Herr Brückner, Jürgen Tel.: 03535 46-1292 Fax: 03535 46-1242 Kreisbrandmeister

Kreisbrandmeister - Herr Schmidt, Bodo Tel.: 0171 8364220

Fax: 03535 46-4448 Kreisarchiv

Archivarin - Frau Großpietsch, Kerstin Tel.: 03535 46-2694

Fax: 03535 3133

Kreismusikschule „Gebrüder Graun“

Leiter - Herr Fritsche, Siegfried Anhalter Straße 7

04916 Herzberg Tel.: 03535 46-5200 Fax: 03535 46-5202 Kreisvolkshochschule Leiter - Herr Brasse, Martin Anhalter Straße 7

04916 Herzberg Tel.: 03535 46-5300 Fax: 03535 46-5303 Kreismedienzentrum

Leiterin - Frau Siegesmund, Marion Anhalter Straße 7

04916 Herzberg Tel.: 03535 46-5400 Fax.: 03535 46-5402

Wichtige Rufnummern der Kreisverwaltung

Referenzen

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