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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.14, Heft 35

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Lübben (Spreewald), den 17.10.2007 Nummer 35 14. Jahrgang

Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

INHALTSVERZEICHNIS

Herausgeber:

Landkreis Dahme-Spreewald, Pressestelle verantwortlich: Heidrun Schaaf Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald), Telefon: 03546 / 20 10 08, Telefax: 03546 / 20 10 09 Erscheinungsweise: nach Bedarf Auflagenhöhe:

62. 000 Exemplare

Gesamtherstellung:

ELRO-Verlagsgesellschaft mbH Karl-Liebknecht-Straße 8, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 03375 / 29 31 44, Fax: 03375 / 24 25 22 verantwortlich: Sabine Pohl Vertrieb: KaWe Kurier / Wochenkurier Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben, Reutergasse 12 in der Pressestelle und in der Außenstelle Beethovenweg 14a/b erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme- Spreewald und in der Verwaltungsstelle in Königs Wusterhausen aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

IMPRESSUM

Öffentliche Bekanntmachungen des LDS S. 1

- Neue Fassung der Richtlinien für die Kosten der Unterkunft - Für den Ernstfall gerüstet

- Neue Förderprogramme für den Wohnungsbau - Neuer Landrat im LDS gewählt

- Kleiner Piecks mit großer Wirkung - LDS präsentierte sich zum Bürgerfest

- Landkreis stellt zwei neue Rettungstransportwagen in Dienst - Neue Buslinien in Schönefeld

- LDS Gewinner im INNOPUNKT-Ideenwettbewerb - Für langjährige Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr geehrt

Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

S. 3

S. 4 - Ausschreibung des / der Erstern Beigeordneten

- Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit

- Öffentliche Bekanntmachung über die Berufung einer Ersatzperson für den Kreistag des LDS

- Registrierung von Jägern als Lebensmittelunternehmer

Gemäß § 71 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe und gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des SGB VIII in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Ziffer 1 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat der Jugendhilfeausschuss am 02.10.2007 folgende Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit beschlossen.

1. Grundsätze

1.1 Der Landkreis Dahme-Spreewald fördert die Jugendarbeit auf der Grundlage des SGB VIII. Es gelten das Leitbild der Jugendarbeit/

Jugendsozialarbeit sowie die Qualitätsstandards der Jugendarbeit im Landkreis Dahme-Spreewald.

1.2 Die zur Verfügung gestellten Mittel dürfen von freien und kommunalen Trägern, Jugendgruppen/-initiativen und Jugendverbänden für Angebote in der Jugendarbeit gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII in Anspruch genommen werden.

Es werden keine Maßnahmen gefördert, deren Inhalte ausschließlich bzw. überwiegend parteipolitischen, religiösen, sportlichen oder schulischen Charakter haben.

1.3 Die zu fördernden Maßnahmen müssen sich an Kinder, Jugendliche und junge Menschen wenden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Dahme-Spreewald haben. Werden Förderanträge von Jugendgruppen oder –initiativen (vgl. § 11 Abs. 2 SGB VIII) gestellt, für die keine juristische Person als Träger fungiert, ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Kommunalverwaltung erforderlich.

1.4 In begründeten Ausnahmefällen kann die Bewilligungsbehörde abweichend von den vorgeschriebenen Terminen für die Antragstellung

und die Einreichung des Verwendungsnachweises entscheiden. Der Ausnahmetatbestand ist schriftlich zu begründen.

Für das Jahr 2008 wird der Antragsschluss abweichend von den geregelten Fristen in den Förderbereichen 4, 5, 6, 7 und 8 auf vier Wochen nach amtlicher Bekanntmachung dieser Richtlinie festgelegt.

1.5 Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

1.6 Die Anerkennung von Honoraren erfolgt auf der Grundlage der

„Honorarordnung des Landkreises Dahme-Spreewald für die Jugendarbeit“ in der geltenden Fassung.

1.7 Die Anerkennung von Fahrtkosten erfolgt auf der Grundlage des geltenden Bundesreisekostengesetzes.

1.8 Es ist wünschenswert, dass Gegenstände, die mit Fördermitteln des Landkreises Dahme-Spreewald angeschafft wurden, anderen Trägern für Projekte der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

1.9 In begründeten Einzelfällen können bei Maßnahmen mit herausragendem Interesse für den Landkreis Dahme-Spreewald abweichend von den Förderbereichen höhere Zuwendungen bewilligt und weitere Ausgaben anerkannt werden.

2. Förderbereiche

Förderbereich 1 Gruppenfahrten, Internationale Jugendbegegnung Förderbereich 2 Projekte

Förderbereich 3 Jugendgruppenleiterschulungen (Juleica) Förderbereich 4 Häuser der Offenen Tür

Förderbereich 5 Investitionen

Förderbereich 6 Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit

Förderbereich 7 Finanzielle Ausstattung von Handlungsfeldern der Jugendarbeit

Förderbereich 8 Kreisjugendring Dahme-Spreewald e. V.

3. Verfahrensregeln

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt durch einen Zuwendungsbescheid.

Die Anträge sind zu richten an den Landkreis Dahme-Spreewald Amt für Jugend, Sport und Freizeit Beethovenweg 14

15907 Lübben.

Der Antragsschluss ist in den Förderbereichen geregelt.

Aus dem Kosten- und Finanzierungsplan muss ersichtlich sein, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.

Mit der beantragten Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Ein Beginn der Maßnahme vor Erhalt des Zuwendungsbescheides ist auf dem Antragsformular zusätzlich zu beantragen. Ausnahmen werden in den einzelnen Förderbereichen geregelt.

Bei der Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Über alle Anträge außer nach Förderbereich 5 entscheidet der Landrat als Bewilligungsbehörde. Die Entscheidung über Anträge nach Förderbereich 5 erfolgt auf der Grundlage eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Dahme-Spreewald.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form von Zuschuss/Zuweisung gewährt.

Für die Einreichung der Verwendungsnachweise gelten die Fristen in den Förderbereichen.

Das Verwaltungsverfahren richtet sich nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X).

4. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2008 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit vom 24.11.2004, zuletzt geändert am 08.03.2006 außer Kraft.

Lübben, 09.10.2007

M. Wille Landrat Öffentliche Bekanntmachungen

von Verbänden und Einrichtungen S. 2

Nichtamtliche Mitteilungen des LDS

- Bekanntmachung Beschlüsse der Verbandsversammlung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) vom 06.09.2007

- Dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam

- Ausschreibung Ausbildungsplätze des Bundeswehr-Dienst- leistungszentrums Doberlug-Kirchhain

Der/Die Erste Beigeordnete ist allgemeiner Stellvertreter des Landrates.

Er/Sie leitet zurzeit das Dezernat für Bauen und Umwelt und vertritt den Landrat ständig in diesem Geschäftsbereich.

Der Landrat behält sich vor, die Verteilung der Geschäfte zu ändern.

Der/Die Erste Beigeordnete wird auf Vorschlag des Landrates vom Kreistag gewählt.

Die Ernennung erfolgt zum Beamten auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren.

Wählbar ist, wer die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfüllt.

Die Besoldung erfolgt nach der Einstufungsverordnung des Landes Brandenburg mit B 3.

Der/Die Erste Beigeordnete sollte seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Dahme-Spreewald haben oder bereit sein, einen solchen Wohnsitz zu nehmen.

Gesucht wird eine entscheidungsfreudige, qualifizierte und zielstrebige Persönlichkeit, die in der Lage ist, den Geschäftsbereich nach den Zielen und Grundsätzen

des Kreistages sowie des Landrates leistungsorientiert, wirtschaftlich und bürgernah zum Wohle der Einwohner

des Landkreises Dahme-Spreewald zu führen.

Der / Die Erste Beigeordnete muss die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bewerbungen sind mit aussagekräftigen Unterlagen wie tabellarischem Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnissen und Referenzen

bis zum 05.11.2007 zu richten an:

Landkreis Dahme-Spreewald Landrat

Kennwort – Wahl des/der Ersten Beigeordneten- Reutergasse 12

15907 Lübben (Spreewald) Beim

Landkreis Dahme-Spreewald ist aufgrund der Wahl des derzeitigen Stelleninhabers

zum Landrat die Stelle des / der Ersten Beigeordneten

zum 01.03.2008 neu zu besetzen.

Ausschreibung

Allgemeine Bestimmungen

Gruppen mit weniger als 7 Teilnehmern werden nicht gefördert. Für 7 förderfähige Teilnehmer ist ein Betreuer zuschussfähig, für 8 bis 14 Teilnehmer sind zwei Betreuer, für 15 bis 21 Teilnehmer sind drei Betreuer (usw.) zuschussfähig.

1 a Gruppenfahrten 1. Zuwendungsgegenstand

Gefördert werden Gruppenfahrten, die mit Übernachtung im In- oder Ausland stattfinden und überwiegend Freizeit- und Erholungscharakter tragen. Es werden nur Maßnahmen außerhalb der Schulzeit gefördert, d. h. die Angebote finden z. B. in den Ferien oder am Wochenende statt.

2. Voraussetzungen

Die Maßnahme muss mindestens 3 Tage dauern. Es werden höchstens 15 Tage pro Maßnahme gefördert. Förderfähig sind Teilnehmer von 6 bis 21 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Dahme-Spreewald haben. Pro Zuwendungsempfänger werden maximal zwei Fahrten im Jahr gefördert.

3. Art und Höhe der Zuwendung

Es erfolgt eine Festbetragsfinanzierung bis zu 2,50 Euro je Tag und Teilnehmer und bis zu 5,00 Euro je Tag und zuschussfähigen Betreuer.

4. Verfahren

Antragsschluss ist 1 Monat vor Maßnahmebeginn. Der Antrag ist auf dem Grundformular und Spezialformular 1a zu stellen. Als Anlage ist das Programm der Maßnahme beizufügen.

Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 2 Monate nach Ende der Maßnahme mit den Formblättern „Verwendungsnachweis“ (ohne Vorlage von Belegen) und „Teilnehmerliste“ einzureichen.

1 b Internationale Jugendbegegnung 1. Zuwendungsgegenstand

Gefördert werden vorrangig internationale Jugendbegegnungen im In- und Ausland, die im Rahmen des EU-Programms „Jugend in Aktion“, durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk oder durch das Deutsch- Französische Jugendwerk eine Co-Finanzierung erhalten.

Auf der Basis eines intensiven Erfahrungsaustausches sollen diese Begegnungen dazu beitragen, die Entwicklung internationaler und interkultureller Verständigung zu fördern. Es werden vorrangig Maßnahmen gefördert bei denen ein Gegenbesuch der ausländischen Partnergruppen vorgesehen ist oder bereits stattgefunden hat. Es werden in der Regel nur Maßnahmen außerhalb der Schulzeit gefördert.

Bei besonderem Interesse der Jugendhilfe können die Begegnungen teilweise in der Schulzeit stattfinden. Maßnahmen im Rahmen von Partnerschaften zwischen Schulen werden nicht gefördert.

2. Voraussetzungen

Die Jugendbegegnung muss mindestens 5 Tage dauern und wird höchstens 15 Tage gefördert. Förderfähig sind Teilnehmer von 13 bis 25 Jahren.

Bei Begegnungen im Ausland sind Teilnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Dahme-Spreewald haben und deren Betreuer förderfähig. Bei Begegnungen im Inland werden auch die Teilnehmer und Betreuer der ausländischen Partnergruppe gefördert.

3. Art und Höhe der Zuwendung

Es erfolgt eine Festbetragsfinanzierung bis zu 10,00 Euro je Tag und Teilnehmer und bis zu 15,00 Euro je Tag und zuschussfähigen Betreuer.

Die deutschen und ausländischen Gruppen werden dabei als separate Gruppen betrachtet. Bei Begegnungen im Inland sollte die Anzahl der förderfähigen Teilnehmer aus dem Landkreis Dahme-Spreewald nicht höher als die Anzahl der ausländischen Teilnehmer sein.

4. Verfahren

Antragsschluss ist 2 Monate vor Maßnahmebeginn. Der Antrag ist auf dem Grundformular und dem Spezialformular 1b zu stellen. Als Anlage sind die inhaltliche Beschreibung mit dem Programmablauf, eine Erklärung zum Gegenbesuch der Partnergruppe und der Nachweis über die Antragsstellung bei den o. g. Förderinstitutionen beizufügen.

Bei Trägern der freien Jugendhilfe, die einem Verband angeschlossen sind, der antragsberechtigt für Mittel aus dem Landesjugendplan ist, sind diese Mittel auf die Förderung durch den Landkreis Dahme- Spreewald anzurechnen.

Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 2 Monate nach Ende der Maßnahme mit den Formblättern „Verwendungsnachweis“ (ohne Vorlage von Belegen) und „Teilnehmerliste“ einzureichen.

Förderbereich 2 Projekte 1. Zuwendungsgegenstand

Gefördert werden Projekte, die das Verständnis für Normen des Förderbereich 1 Gruppenfahrten, Internationale Jugendbegegnung

Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit

S. 3

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gesellschaftlichen Zusammenlebens bei Kindern und Jugendlichen wecken und festigen. Entscheidend sind die Gestaltung des Projektes und sein Ansatz, Hilfe bei der Werteorientierung zu geben und vielfältige Interessen zu unterstützen.

2. Voraussetzungen

Mit der Antragstellung ist eine Maßnahmebeschreibung einzureichen, die Auskunft über den Bedarf, die methodische Umsetzung und das Ziel des Projektes gibt.

3. Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, begrenzt durch einen Höchstbetrag von 800,00 Euro je Projekt. Für Kooperationsprojekte mit sozialpädagogischer Ausrichtung, Präventionsprojekte im Jugendschutz und Streetwork-Projekte kann der Höchstbetrag überschritten werden.

Für Projekte bis zu einer Zuwendung von 800,00 Euro erfolgt eine Festbetragsfinanzierung. Zuwendungen über 800,00 Euro werden als Anteilfinanzierung gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben:

- Fahrt- und Transportkosten

- Unterkunft und Verpflegung bei Projekten mit Übernachtung - Verpflegung in Höhe von max. 50,00 Euro je Projekt ohne Übernachtung - Honorare

- Eintrittsgelder

- Projektbezogene Versicherungen - Material für Öffentlichkeitsarbeit

- Projektbezogene Gebühren (z. B. Miet- und Ausleihgebühren, GEMA- Gebühren)

- Projektbezogene Materialkosten bis zu einem Einzelanschaffungswert von 1.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer

- Fachliteratur 4. Verfahren

Antragsschluss ist 1 Monat vor Maßnahmebeginn. Der Antrag ist auf dem Grundformular und dem Spezialformular 2 zu stellen. Die geplanten Ausgaben sind gesondert zu untersetzen.

Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 2 Monate nach Ende der Maßnahme auf dem Formblatt „Verwendungsnachweis“ einzureichen.

Bei mehrtägigen Projektfahrten ist das Formblatt „Teilnehmerliste“

(bei Fahrten/Projekten mit polarisiert gewaltbereiten Jugendlichen freiwillige Angabe durch den Teilnehmer) beizufügen.

Förderbereich 3 Jugendgruppenleiterschulungen (Juleica) 1. Zuwendungsgegenstand

Gefördert wird die praktische und theoretische Aus- und Weiterbildung geeigneter ehrenamtlicher Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit durch besondere Schulungsmaßnahmen zu Jugendgruppenleitern. Ziel ist der Erwerb der JugendleiterInnencard (Juleica).

2. Voraussetzungen

Mit der Antragstellung ist eine Maßnahmebeschreibung einzureichen, die Auskunft über den Bedarf und die methodische Umsetzung gibt.

3. Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung bis zu 150,00 Euro pro Teilnehmer.

Zuwendungsfähige Ausgaben:

- Unterkunft und Verpflegung - Honorare

- Projektbezogene Gebühren (z. B. Miet- und Ausleihgebühren) - Projektbezogene Materialkosten bis zu einem Einzelanschaffungswert

von 1.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer 4. Verfahren

Antragsschluss ist 1 Monat vor Maßnahmebeginn. Der Antrag ist auf dem Grundformular und dem Spezialformular 3 zu stellen. Die geplanten Ausgaben sind gesondert zu untersetzen.

Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 2 Monate nach Ende der Maßnahme mit den Formblättern „Verwendungsnachweis“ und

„Teilnehmerliste“ einzureichen.

Förderbereich 4 Häuser der Offenen Tür 1. Zuwendungsgegenstand

Gefördert werden Häuser der Offenen Tür im Landkreis Dahme- Spreewald.

2. Voraussetzungen

Für die Einrichtung muss eine Konzeption vorliegen. Die Einrichtung verfügt über Personal mit sozialpädagogischer oder vergleichbarer Ausbildung bzw. langjähriger Erfahrung in der offenen Jugendarbeit.

Das Personal ist mindestens 20 Wochenstunden in der offenen Jugendarbeit hauptamtlich tätig.

3. Art und Höhe der Zuwendung

Es erfolgt eine Festbetragsfinanzierung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung wird begrenzt durch den Höchstbetrag von 12.000,00 Euro pro Jahr und Einrichtung.

Zuwendungsfähige Ausgaben:

- Miete, Grundsteuer, Pacht - Wasser, Abwasser - Heizung, Heizmaterial - Strom

- Öffentliche Abgaben (Müll- und Fäkalienentsorgung, Straßenreinigung)

- Schornsteinfegergebühren

- Wartung von technischen Anlagen, Feuerlöschern - Instandsetzung und Reparatur bis 200,00 Euro je Jahr und

Einrichtung - Objektschutz

- Einrichtungsbezogene Versicherungen - Reinigungskosten

4. Verfahren

Antragsschluss ist der 31. Oktober für das folgende Kalenderjahr. Der Antrag ist auf dem Grundformular und dem Spezialformular 4 zu stellen.

Bei Erstantrag sind einzureichen:

- Eigentumsnachweise bzw. Pacht-, Nutzungs-, Betreiber- oder Mietverträge

- Konzeption der Einrichtung - Qualifizierungsnachweis des Personals - detaillierte Untersetzung der Ausgaben

Diesbezügliche Veränderungen sind der Bewilligungsbehörde mitzuteilen.

Für Häuser der Offenen Tür, die wiederkehrend durch den Landkreis Dahme-Spreewald gefördert wurden und deren Förderungsvoraussetzungen sich nicht verändert haben, wird der vorzeitige Maßnahmebeginn zum Beginn des Haushaltsjahres zugelassen.

Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 31. März des Folgejahres auf dem Formblatt „Verwendungsnachweis“ einzureichen.

Förderbereich 5 Investitionen 1. Zuwendungsgegenstand

1.1 Förderung von beweglichem Sachanlagevermögen

Gefördert werden die Anschaffung bzw. Herstellung von beweglichem Sachanlagevermögen in den Handlungsfeldern Offene Kinder- und Jugendarbeit, Mobile Jugendarbeit/ Streetwork, Jugendkoordination im ländlichen Raum, Außerschulische Jugendbildung und Projekte der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule.

Es kann nur bewegliches Sachanlagevermögen gefördert werden, deren Einzelbeschaffungswert mehr als 1.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt und selbständig bewertungs- und nutzungsfähig ist. Daneben kann eine Förderung erfolgen, wenn es sich um die Beschaffung von technisch oder wirtschaftlich miteinander verbundenen Wirtschaftsgütern handelt, die von ihrer Bestimmung her nur in dieser Verbindung genutzt werden und der Gesamtbetrag über 1.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) liegt.

1.2 Förderung von Veränderungen des unbeweglichen Sachanlagevermögens Gefördert werden Veränderungen des unbeweglichen Sachanlagevermögens im Handlungsfeld Offene Kinder- und Jugendarbeit.

2. Art und Höhe der Zuwendung

Es erfolgt eine Anteilfinanzierung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt durch den Höchstbetrag von 4.000,00 Euro. Liegen die Eigenmittel des Zuwendungsempfängers über 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, erfolgt eine Festbetragsfinanzierung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt durch den Höchstbetrag von 4.000,00 Euro.

Erfolgt eine Anteilfinanzierung unter 80 %, wird die Bagatellgrenze für den Erstattungsbetrag auf 50,00 Euro festgesetzt.

3. Zweckbindung

3.1 Jede geförderte Investitionsmaßnahme ist mindestens während der Zweckbindungsdauer entsprechend zu nutzen (zeitliche Bindung).

3.2 Die zeitliche Bindung der Investition richtet sich nach der Brandenburgischen Abschreibungstabelle. Bindungsfristen für dort nicht aufgeführte Gegenstände werden im Einzelfall bestimmt. Der Zuwendungsgeber kann entsprechend Wertausgleich verlangen, wenn eine Zweckentfremdung in diesem Zeitraum eintritt. Nach Ablauf der Frist kann der Zuwendungsempfänger darüber frei verfügen.

4. Verfahren

Antragsschluss ist der 31. Oktober für das folgende Kalenderjahr. Der Antrag ist auf dem Grundformular und dem Spezialformular 5 zu stellen.

Einzureichen sind:

- Beschreibung und Begründung der Investition

- Gegebenenfalls Kurzvorstellung der Einrichtung (z. B. Angabe von Zielgruppe, Nutzerzahlen)

- Eigentumsnachweise bzw. Pacht-, Nutzungs-, Betreiber- oder Mietverträge und Zustimmung des Eigentümers bei Veränderungen des unbeweglichen Sachanlagevermögens

- Kostenschätzung auf der Grundlage einer Markterkundung von kommunalen Trägern und drei Kostenvoranschläge vergleichbarer Produkte von freien Trägern

Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 31. März des Folgejahres auf dem Formblatt „Verwendungsnachweis“ einzureichen.

Förderbereich 6 Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit/

Jugendsozialarbeit 1. Zuwendungsgegenstand

Gefördert werden Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit auf der Grundlage der geltenden Jugendhilfeplanung des Landkreises Dahme-Spreewald.

2. Voraussetzungen

Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind in den Handlungsfeldern Projekte der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule, Mobile Jugendarbeit/

Streetwork, Jugendkoordination im ländlichen Raum, Offene Kinder- und Jugendarbeit und Außerschulische Jugendbildung tätig.

Mit der Antragstellung ist ein fundiertes Konzept einzureichen, das Auskunft über den Bedarf, die methodische Umsetzung und die Zielstellung gibt.

3. Art und Höhe der Zuwendung

Es erfolgt eine Vollfinanzierung für Personalstellen, die kreisweit bzw.

planungsregionübergreifend auf der Grundlage der geltenden Jugendhilfeplanung des Landkreises Dahme-Spreewald festgeschrieben sind.

Für die weiteren Stellen erfolgt eine Anteilfinanzierung in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Personalkosten. Die Bagatellgrenze für den Erstattungsbetrag wird auf 50,00 Euro festgesetzt.

Zur Verfügung stehende Mittel des Landes Brandenburg sind in o. g.

Förderung enthalten.

Der Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Personalkosten richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) und den dazugehörigen Bestimmungen.

Für jede geförderte Personalstelle wird eine Verwaltungspauschale von 300,00 Euro pro Jahr sowie eine Pauschale für Fortbildung von 100,00 Euro pro Jahr gezahlt.

4. Verfahren

Antragsschluss ist der 31. Oktober für das folgende Kalenderjahr. Der Antrag ist auf dem Grundformular und dem Spezialformular 6 zu stellen.

Einzureichen sind:

- Konzeption auf der Grundlage der geltenden Qualitätsstandards der Jugendarbeit im Landkreis Dahme-Spreewald

- Qualifikationsnachweis des Personals - Detaillierte Untersetzung der Personalkosten

Für Personalstellen, die fortlaufend durch den Landkreis Dahme-Spreewald gefördert wurden und deren Förderungsvoraussetzungen sich nicht verändert haben, wird der vorzeitige Maßnahmebeginn zum Beginn des Haushaltsjahres zugelassen.

Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31. März des Folgejahres auf dem Formblatt „Verwendungsnachweis“ mit dem Berichtswesen des Personalkostenförderprogrammes des Landes Brandenburg und dem Sachbericht einzureichen.

Förderbereich 7 Finanzielle Ausstattung von Handlungsfeldern der Jugendarbeit

1. Zuwendungsgegenstand

Gefördert werden Projekte der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Mobile Jugendarbeit/

Streetwork, Jugendkoordination im ländlichen Raum und Außerschulische Jugendbildung.

2. Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger, die in den oben genannten Handlungsfeldern Personal hauptamtlich beschäftigen.

3. Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung bis zu 3.000,00 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle. Die Zuwendung wird entsprechend der tatsächlichen Personalstellenanteile im Handlungsfeld berechnet.

Für Jugendkoordination im ländlichen Raum, kreisweite mobile

Angebote der Außerschulischen Bildung und planungsregionbezogene Streetwork wird ein Zusatzbetrag bis zu 700,00 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben:

- Fahrt- und Transportkosten - Unterkunft

- Verpflegung - Honorare

- Projektbezogene Gebühren (z. B. Miet- und Ausleihgebühren, GEMA-Gebühren)

- Eintrittsgelder

- Material für Öffentlichkeitsarbeit - Telefon, Fax, Internet

- Projektbezogene Materialkosten bis zu einem

Einzelanschaffungswert von 1.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer - Handlungsfeldbezogene Versicherungen

- Beiträge für handlungsfeldbezogene Netzwerke - Fachliteratur

- Handgeld bis zu 250,00 Euro pro Jahr für das Handlungsfeld Mobile Jugendarbeit/ Streetwork

4. Verfahren

Antragsschluss ist der 31. Oktober für das folgende Kalenderjahr. Der Antrag ist auf dem Grundformular und dem Spezialformular 7 zu stellen. Für das Kalenderjahr ist eine Vorhabenplanung einzureichen.

Für Personalstellen, die nicht in der Jugendhilfeplanung des Landkreises Dahme-Spreewald erfasst sind, ist eine Konzeption einzureichen.

Gegebenenfalls ist der Nachweis über zusätzliche Personalstellenanteile vorzulegen, die ergänzend zur Jugendhilfeplanung finanziert werden.

Für oben genannte Projekte, die fortlaufend durch den Landkreis Dahme-Spreewald gefördert wurden und deren Förderungsvoraussetzungen sich nicht verändert haben, wird der vorzeitige Maßnahmebeginn zum Beginn des Haushaltsjahres zugelassen.

Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 31. März des Folgejahres auf dem Formblatt „Verwendungsnachweis“ einzureichen.

Förderbereich 8 Kreisjugendring Dahme-Spreewald e. V.

1. Zuwendungsgegenstand

Gefördert werden Kosten des Kreisjugendringes Dahme-Spreewald e.

V. als Arbeitsgemeinschaft von im Landkreis Dahme-Spreewald tätigen Jugendorganisationen, Jugendinitiativen sowie Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

2. Voraussetzungen

Mit der Antragstellung ist ein Konzept einzureichen, das die Arbeit des Kreisjugendringes Dahme-Spreewald e.V. beschreibt.

3. Art und Höhe der Zuwendung

Es erfolgt eine Festbetragsfinanzierung bis zu 2.600,00 Euro pro Jahr.

Zuwendungsfähige Ausgaben:

- Fahrtkosten

- Miet- und Ausleihgebühren - Material für Öffentlichkeitsarbeit - Telefon, Fax, Internet

- Materialkosten bis zu einem Einzelanschaffungswert von 1.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer

- Teilnehmerbeiträge, Tagungskosten - Fachliteratur

- Beiträge 4. Verfahren

Antragsschluss ist der 31. Oktober für das folgende Kalenderjahr. Der Antrag ist auf dem Grundformular und dem Spezialformular 8 zu stellen. Die geplanten Ausgaben sind zu untersetzen.

Für oben genannte Kosten des Kreisjugendringes Dahme-Spreewald e.

V. wird der vorzeitige Maßnahmebeginn zum Anfang des Haushaltsjahres zugelassen.

Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 31. März des Folgejahres auf dem Formblatt „Verwendungsnachweis“ einzureichen.

Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur FörderderJugendarbeit wird hiermit öffentlichbekannt gemacht.

Lübben, 09.10.2007

M. Wille Landrat

Öffentliche Bekanntmachung über die Berufung einer Ersatzperson

für den Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald

Das Mitglied des Kreistages Herr Joachim Wolff hat zum 31. August 2007 seinen Sitz im Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald gemäß § 59 Abs.

1 Nr. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) durch Verzicht verloren.

Damit ist der Sitz gemäß § 60 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes zum 01. September 2007 auf die Ersatzperson des Wahlvorschlages Alle für Einen im Wahlkreis III Herrn Rainer Block übergegangen. Herr Block hat die Wahl nach § 60 Abs. 6 i.V.m. § 51 Abs. 1 BbgKWahlG angenommen.

Lübben (Spreewald), 31.08.2007 gez.

Klein Kreiswahlleiter

Registrierung von Jägern als Lebensmittelunternehmer

Die nationale Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 8.August 2007 gestattet es Jägern kleine Mengen Wild und Wildfleisch direkt an den Endverbraucher oder den örtlichen Einzelhandel zur direkten Weitergabe an den Endverbraucher abzugeben.

Jäger des Landkreis Dahme-Spreewald, die Wild aus der Decke geschlagen bzw. zerlegt im Sinne der o.g. genannten Verordnung abgeben, werden hiermit aufgefordert, sich schriftlich bis 31.10.2007 im Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft unter Angabe von Namen, Adresse und Telefonnummer zur Registrierung anzumelden.

Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Dr. Michael Winzig

Hauptstr. 51, 15907 Lübben/Spreewald

Tel.: 03546 / 2016 17 ; 03546 / 2016 13, Fax.: 03546 / 2016 63

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Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen

- Hinweisbekanntmachung -

Dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die

Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam hat am 09.07.2007 die Dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam beschlossen. Dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg wurde mit Schreiben vom 11.07.2007 die redaktionelle Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam angezeigt. Gemäß § 20 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale

Bekanntmachung

Beschlüsse der Verbandsversammlung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV)

vom 06. September 2007

Öffentlicher Teil der Sitzung

1. Beschluss über den Jahresabschluss des SBAZV zum 31.12.2006 und die Entlastung des Verbandsvorstehers

(Beschluss-Nr. VV 069/07) Die Verbandsversammlung beschließt:

1. Der Jahresabschluss des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) zum 31. Dezember 2006 wird bestätigt und dem Verbands- vorsteher wird Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2006 erteilt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 153.355,74 EUR ist mit dem Ge- winnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 203.722,17 EUR zu ver- rechnen. Der dann bestehende Bilanzgewinn in Höhe von 50.366,43 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2. Beschluss der 2. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (Beschluss-Nr. VV 070/07)

Die Verbandsversammlung beschließt:

Der 2. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Südbrandenburgischen Abfallzweckverband wird zugestimmt.

3. Beschluss der Vierten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBZAV) (Beschluss-Nr. VV 071/07)

Die Verbandsversammlung beschließt:

Der Vierten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) wird zugestimmt.

Zossen, den 27.09.2007

gez. gez.

Krain Pätzold

Vorsitzender der Verbandsvorsteher

Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg besteht für diese Änderung keine Genehmigungspflicht.

Die Dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam vom 09.07.2007 wurde im Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 37 vom 19.09.2007, auf der Seite 1954 bekannt gemacht und tritt am 20.09.2007 in Kraft.

Potsdam, 25. September 2007

Nichtamtliche Mitteilungen

Seit dem 1. Oktober 2007 gelten veränderte Regelungen für die Kosten der Unterkunft. Mit dieser neuen Richtlinie soll dafür Sorge getragen werden, dass die Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung (ARGE) noch orts- und damit wirklichkeitsnäher entscheiden kann. Außerdem soll langfristig der hohen Kostenbelastung für den Kreishaushalt entgegengewirkt werden. Die Regelungen wurden mit den Wohnungsunternehmen erörtert.

Landrat Martin Wille und Sozialdezernent Carsten Saß informierten auf einer Pressekonferenz am 1.Oktober im Landratsamt in Lübben über Inhalt und Anliegen der Neuregelungen, die im Vorfeld bereits für Kritik sorgten.

Seit 2005 zahlt der Landkreis nach einer entsprechenden Richtlinie Mietzuschüsse an Hartz IV-Empfänger. „Wir haben diese Richtlinie überarbeitet und verändert, weil der Landkreis Dahme-Spreewald im landesweiten Vergleich die höchsten Kosten der Unterkunft zahlt“, erklärte Wille.

Laut Saß betrugen diese Ausgaben im vergangenen Jahr rund 32 Millionen Euro. Durchschnittlich erhielt jede Bedarfsgemeinschaft (Hartz IV-Haushalt) monatlich 260 Euro für Kosten der Unterkunft. Der Landesdurchschnitt liege zwischen 240 und 250 Euro, sagte der Sozialdezernent. In diesem Jahr seien die monatlichen Mietzuschüsse bereits auf 280 Euro angestiegen, obwohl die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von 9378 im September des Vorjahres auf zurzeit 8800 zurückgegangen sei, ergänzte Saß. Diese Diskrepanz habe den Kreis zu Neuregelungen veranlasst, die sowohl die Interessen des Kreishaushaltes und der Sozialhilfeempfänger als auch die Interessen der Wohnungsbaugesellschaften berücksichtigen.

Bisher orientierte sich die Berechnung der Kosten der Unterkunft an nur drei anerkannten Mietsätzen für die Altkreise Königs Wusterhausen, Lübben und Luckau. Das neue Regelwerk hat für alle Gemeinden Basismietwerte festgelegt. „Dadurch kann endlich eine wesentlich konkretere Prüfung der Kosten durch die ARGE erfolgen“, begründete Saß diese Veränderung.

Während bislang die Wohnraumgröße, der Mietzins und die Heizkosten getrennt voneinander betrachtet wurden, werden sie künftig im Zusammenhang bewertet.

Nach Aussage von Saß erhalten Hilfeempfänger und Wohnungsbaugesellschaften dadurch mehr Spielraum. Wenn jemand weniger Miet- und Heizkosten zahlt, könne er auch in einer etwas zu großen Wohnung bleiben.

Landrat Martin wertete diese Kombinationsmöglichkeit als ausgesprochen bürgerfreundlich. Er wies darauf hin, dass der Kreis mit den öffentlichen Mitteln sehr sorgsam umgehen müsse. „Mit der neuen Richtlinie haben wir eine komplexe und faire Lösung gefunden“, sagte er. Dennoch erwarte er keine massenhaften Umzüge. „Ich denke, dass ein bis zwei Prozent von Umzügen betroffen sein werden, prognostizierte der Landrat. Er bestätigte, dass für das Haushaltsjahr 2008 erneut 32 Millionen Euro für die Zahlung der Kosten der Unterkunft eingeplant werden.

Im Landkreis stehen etwa 11.000 Wohnungen zur Verfügung, die den in der Richtlinie festgelegten Kriterien entsprechen.

Die veränderten Regelungen greifen zunächst nur bei neuen Fällen. Vorhandene Bescheide behalten bis zur nächsten regulären Überprüfung durch die Mitarbeiter der ARGE ihre Gültigkeit.

Für die Anwendung des neuen Regelwerkes gilt eine Übergangsfrist von 24 Monaten.

Neufassung der Richtlinie für die Kosten der Unterkunft

In der Oktober-Pressekonferenz der Kreisverwaltung informierten Hauptmann Sascha Gehlen und Hauptmann Detlef Thiel über die Aufgaben des Kreisverbindungskommandos im Landkreis Dahme-Spreewald. Beide sind Reservisten der Bundeswehr und im Falle einer Katastrophe für den Kontakt zwischen dem Landkreis und der Bundeswehr zuständig.

Im Land Brandenburg gibt es 18 Kreisverbindungskommandos (KVK). Sie werden vom Landeskommando in Potsdam geführt und koordinieren die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr vor Ort. Bisher sei die zivil- militärische Zusammenarbeit über das Verteidigungskommando Frakfurt/

Oder gesteuert worden, erläuterte Landrat Martin Wille. Mit der Neustrukturierung in der Bundeswehr entstanden die KVK. Damit haben Behörden und Katastrophenschutzstäbe feste Ansprechpartner in der Region.

„Die Hilfe der Bundeswehr fordern wir erst dann an, wenn die Kräfte des Landkreises erschöpft sind“, sagte Carl-Heinz Klinkmüller als Leiter des Katastrophenschutzstabes und zuständiger Dezernent für Ordnung und Sicherheit. Bei einem Großschadensereignis würde das nach spätestens drei Tagen der Fall sein. Die Feuerwehren und Hilfskräfte würden zwar sofort vor Ort sein und schnelle Hilfe leisten, hätten dann aber nicht den notwendigen

„langen Atem“. Die Bundeswehr sei für solche Notfälle mit der entsprechenden Manpower und Technik ausgerüstet.

Die Kreisverbindungskommandos sind ausschließlich mit ortsansässigen Reservisten und Reservistinnen besetzt. Detlef Thiel ist 58 Jahre alt, Pensionär und wohnt in Golßen. Sascha Gehlen arbeitet zurzeit noch in einer Bundesbehörde in Bonn, hofft aber, demnächst in den Landkreis versetzt zu werden. Alle Reservisten, die in Verbindungskommandos mitarbeiten, haben spezielle Schulungen und ein umfangreiches Selbststudium absolviert.

In der Kreisverwaltung in Lübben steht ihnen ein modern eingerichteter Raum in der ehemaligen Leitstelle für die Koordinierungsaufgabe zur Verfügung.

Für den Ernstfall gerüstet

Hauptmann Sascha Gehlen (links) und Hauptmann Detlef Thiel (rechts) koordinieren im Notfall die Aufgaben der Bundeswehr im LDS

Aus aktuellem Anlass informiert das Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz über neue Möglichkeiten in der Wohnungsbauförderung.

Am 5. September 2007 ist eine neue Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung in Kraft getreten.

Danach soll durch die Gewährung von Darlehen die Modernisierung und Instandsetzung generationsgerechter Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten gefördert werden. Zielgruppen sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und Senioren ab 55 Jahre. Unterstützt wird auch die Umsetzung neuer Konzepte für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter oder andere innovative Formen des Zusammenlebens und der Selbsthilfe im Alter.

Zu den konkreten förderfähigen Maßnahmen gehören zum Beispiel die familienfreundliche, generationsgerechte Anpassung von Gebäuden sowie Hof- und Freiflächen, die Senkung des Energie- und Wasserverbrauches, die Wiederherstellung Stadtbild prägender Mietwohngebäude zum generationsgerechten Wohnen in der Innenstadt und die modellhafte Modernisierung von Wohnungen zum Zwecke der Erprobung zeitgemäßer Wohnformen für Familien und Senioren.

Diese Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2008.

Seit dem 16. August 2007 ist die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Kraft.

Ziel ist, den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch des Landes Brandenburg weiter zu erhöhen. Darüber hinaus soll durch Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in den Bereichen Energieeffizienz und Technologieentwicklung eine Reduzierung der Umweltbelastung erreicht werden.

Gefördert werden unter anderem Investitionen zur Energierückgewinnung, der Einsatz von Wärmepumpenanlagen zur Erwärmung von Brauch- und/

oder Heizungswasser, technische Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Prozessabläufen der gewerblichen Wirtschaft, zentrale Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse,Wasserkraftanlagen mit einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnung, thermische Solarkollektoranlagen sowie die Erschließung und energetische Nutzung von Erdwärme in Tiefen ab 400 Meter.

Diese Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2009.

Bewilligungsbehörde für beide Programme ist die InvestitionsBank des Landes Brandenburg.

Nähere Informationen zu den genannten Fördermöglichkeiten erhalten Interessenten im Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz/Agenda 21 in 15711 Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41 oder telefonisch unter der Nummer 03375-262403.

Neue Förderprogramme für den Wohnungsbau 31.10.2007

31.12.2007

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Ende Amtsblatt Landrat Martin Wille übergab am 28. September 2007 in der Rettungswache

in Lübben zwei nagelneue Rettungstransportwagen (RTW) an Ingo Welz, stellvertretender Regionalvorstand der Johanniter Unfallhilfe und Leiter des Rettungsdienstes im Südbereich des Landkreises Dahme-Spreewald.

Die neuen Fahrzeuge werden in den Rettungswachen Lübben und Luckau eingesetzt. Bei einer Laufleistung von über 200.000 Kilometern in acht Jahren haben die alten Rettungstransportwagen die Nutzungsnormativen erreicht und müssen ausgesondert werden. Inklusive der Ausstattung mit medizinischen Geräten, dem Basisfahrzeug und dem Innenausbau kostet ein RTW 96.275 Euro. Der Landkreis Dahme-Spreewald verfügt über 11 Rettungstransportwagen, einschließlich zwei Reservefahrzeugen und einem RTW für Infektionskrankheiten. Um die Sicherheit von Patienten und Personal zu gewährleisten, stellt der Landkreis jährlich entsprechende finanzielle Mittel für die Ersatzbeschaffung zur Verfügung. Im Jahr 2007 wurden insgesamt ca. 426.000 Euro für neue Rettungsdienstfahrzeuge investiert.

Landkreis stellt zwei neue Rettungstransportwagen in Dienst

Auf Einladung der Landesregierung präsentierten sich die Landkreise und kreisfreien Städte unter dem Motto „Perlen aus der Mark“ am 3. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit in Brandenburg an der Havel.

LDS präsentierte sich zum Bürgerfest

„850 Jahre Mark Brandenburg“

Mit der fortschreitenden Entwicklung des Flughafenumfeldes soll zu Beginn des nächsten Jahres der öffentliche Linienverkehr der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald (RVS) im Raum Schönefeld den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Das integrierte Verkehrskonzept berücksichtigt sowohl den zunehmenden Beförderungsbedarf zur BBI-Baustelle als auch das künftig zur Verfügung stehende Straßennetz. Gleichzeitig wird die Attraktivität des Busverkehrs im einwohnerstarken Ortsteil Großziethen u. a. durch die Anbindung an den U-Bahnhof Rudow wieder deutlich erhöht. In der vergangenen Woche stellten Vizelandrat Stephan Loge und RVS-Marketingleiter Lutz Strohschein das neue Verkehrskonzept der Gemeinde Schönefeld, den Vertretern der Bürgerinitiative „Unser Großziethen“ und dem SPD-Ortsverein Großziethen vor. „Ich freue mich, dass wir nun für die gesamte Region Schönefeld ein integriertes Fahrplankonzept vorlegen können und damit durchweg positive Resonanz erreicht haben“, betonte Stephan Loge, 1. Beigeordneter und Dezernent für Bauwesen und Umwelt im Landkreis Dahme-Spreewald.

Das neue Verkehrskonzept soll voraussichtlich ab Januar 2008 umgesetzt werden. Im Einzelnen sind folgende Verbindungen vorgesehen:

Von Schönefeld nach Rotberg fährt die Linie 734 nun einheitlich über Berlin- Bohnsdorf und Waltersdorf und wird in Schönefeld ins Gewerbegebiet verlängert. Die Linie 736 beginnt wie bisher am U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee und wird künftig über Großziethen zum U-Bahnhof Rudow geführt. Mit dieser Route werden etwa 75 Prozent der geäußerten Wünsche, die sich aus Befragungen der Großziethener ergaben, abgedeckt. Für den entfallenden Südabschnitt wird die Linie 735 von Schönefeld über Waßmannsdorf, Selchow, Kleinziethen nach Großziethen neu eingerichtet.

Ab Großziethen fährt dieser Bus dann entweder zum Berliner Stuthirtenweg oder zur Nahariyastraße.

Neue Buslinien in Schönefeld

Das diesjährige Herbstlager der Jugendfeuerwehren des Landkreises Dahme-Spreewald fand vom 4.- 7. Oktober 2007 im Kindererholungszentrum am Frauensee in Gräbendorf statt.

Im Rahmen des Tages der offenen Tür am 6. Oktober hat Landrat Martin Wille Medaillen für Treue Dienste in Würdigung langjähriger Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr überreicht. 92 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises wurden für 50 Jahre aktive Mitarbeit geehrt.

Sie erhielten eine vom Minister des Innern unterzeichnete Urkunde sowie eine Medaille für Treue Dienste. 25 Kameraden, die 60 Jahre in der Freiwilligen Feuerwehr Mitglied sind, erhielten eine vom Landkreis gestiftete Glastrophäe in Würdigung der Anerkennung der Leistungen und treuen Dienste. Während einer gemütlichen Runde informierte Kreisbrandmeister Horst Starke vor allem die älteren Kameraden über wichtige Ereignisse, die in diesem Jahr passiert sind. Gleichzeitig blickte er auf die zukünftigen Anforderungen an die Feuerwehren unseres Landkreises, die im Zusammenhang mit dem Neubau des Flughafens Berlin-Brandenburg International und der Tunnelkette A113 größer und verantwortungsvoller werden. Die Kinder und Jugendlichen des Herbstlagers nutzten den Tag der offenen Tür , um den älteren Kameraden ihren Wissensstand sowie ihre Motivation und Freude bei der Arbeit in der Brandschutzerziehung zu zeigen.

Wille betrachtete die Auszeichnungsveranstaltung als einen Brückenschlag zwischen alt und jung in der Feuerwehr.

Für langjährige Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr geehrt

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat sich mit seinem Konzept „IMPULS“

im Ideenwettbewerb „Nachhaltige Zugangswege für formal Geringqualifizierte in Beschäftigung“ erfolgreich unter 38 Bewerbern landesweit durchgesetzt. Das geplante Gesamtprojektvolumen für den Landkreis Dahme-Spreewald beträgt eine Million Euro.

Durch das dreijährige Projekt sollen ab dem 1. Dezember 2007 Geringqualifizierte die Möglichkeit erhalten, durch im Arbeitsprozess erworbene Kompetenzen sowie Anpassungskurse eine anerkannte modulare Qualifizierung zu erlangen. Das Projekt zielt auf die enge Verzahnung von

„Motivation“, „Arbeit“ und „Lernen“ und richtet sich an Geringqualifizierte, die bereits in Betrieben beschäftigt sind und bei denen eine Qualifizierung den Aufstieg innerhalb des Unternehmens erleichtern kann. Weiterhin können unterqualifizierte Langzeitarbeitslose durch die Integration in einen Betrieb und innerbetriebliche Qualifizierungen wieder an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden. Hierbei lohnt sich ein Blick in andere europäische Nachbarländer, die sich mit dem Thema „Integration von Geringqualifizierten in den Arbeitsmarkt“ seit Längerem beschäftigen.

Auch in diesen Ländern geht es um die zentrale Frage, wie lassen sich für die Gruppe der Geringqualifizierten mehr Zugänge zum lebenslangen Lernen schaffen und wie können Unternehmen intensiver in die Gestaltung des Prozesses des Lebenslangen Lernens eingebunden werden. Auch der Landkreis nutzt bei der Umsetzung des Impuls-Konzeptes europäische Erkenntnisse und transnationale Erfahrungen aus Partnerländern wie zum Beispiel Niederlande, Dänemark und Irland. Kooperationspartner im Projekt sind unter anderem die Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme- Spreewald, das Technologie- und Gründerzentrum Wildau, die Gesellschaft für Soziale Unternehmensberatung Berlin (gsub), die JUMP gGmbH aus Pätz und die ARGE LDS.

INNOPUNKT ist eine Modellförderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie zu arbeitsmarktpolitischen Lösungen, die das Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen haben. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

LDS Gewinner im INNOPUNKT-Ideenwettbewerb

Grund zum Feiern vor der prächtigen Kulisse des Sankt-Pauli-Klosters bot

gleichzeitig das Jubiläum „850 Jahre Mark Brandenburg“. In gewohnter Nachbarschaft zum Landkreis Oder-Spree offerierten Vertreter des Spreewaldverein e.V. und des Tourismusverbandes Dahme-Seen e.V.

insbesondere touristische Dienstleistungsangebote des Landkreises und darüber hinaus. Erwartungsgemäß galt das Hauptinteresse der Gäste den Rad- und Wanderwegen und weiteren Aktivangeboten wie z.B. dem Wasserwandern. Auch die Gastgeberverzeichnisse waren noch vor Veranstaltungsende vergriffen. Großer Nachfrage erfreuten sich die mitgebrachten Spreewälder Gurken frisch aus dem Fass, die am Stand zur Verkostung und zum Verkauf angeboten wurden.

Stephan Loge wird neuer Landrat im LDS

Große Freude bei Stephan Loge. Kreistagsvorsitzende Uta Tölpe (links) und Landrat Martin Wille (mitte) gehörten zu seinen ersten Gratulanten.

Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2007 Stephan Loge zum neuen Landrat für den Landkreis Dahme-Spreewald gewählt.

Von 49 abgegebenen gültigen Stimmen entfielen 39 Stimmen auf den Sozialdemokraten Loge.

Er tritt sein Amt am 1. März 2008 an und damit die Nachfolge des bisherigen Landrates Martin Wille (SPD), der Ende Februar 2008 nach knapp 11 Jahren Amtszeit als Landrat im Landkreis Dahme-Spreewald in den Ruhestand geht.

Stephan Loge ist 48 Jahre alt und wurde in Görlitz geboren.

Der gelernte Facharbeiter für Eisenbahntransporttechnik schloss 1986 die Ingenieurschule für Transportbetriebstechnologie als Diplomingenieur ab und arbeitete als Zugdispatcher beim Reichsbahnamt Bautzen.

Von 1990 bis 1994 war Stephan Loge Beigeordneter für „Öffentliche Einrichtungen und Kommunale Dienste“ in der Kreisfreien Stadt Görlitz.

Danach führte er einige Monate die Landesgeschäftsstelle der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK). Ab 1995 war Loge 2. Bürgermeister der sächsischen Großen Kreisstadt Freital.

Im März 2002 trat Stephan Loge sein Amt als erster Beigeordneter im Landkreis Dahme-Spreewald an.

Seit dem leitet er erfolgreich das Dezernat für Planung, Bauwesen und Umwelt.

Zu seinem Verantwortungsbereich gehören das zentrale Gebäude- und Immobilienmanagement des Kreises, das Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz / AGENDA 21, das Kataster- und Vermessungsamt sowie das Bauordnungsamt und der Umweltbereich.

Unter seiner Regie wurde in den letzen Jahren vor allem die Kreisentwicklungsplanung fortgesetzt.

Es entstand zum Beispiel ein umfangreiches touristisches Radwegekonzept, das bereits zu großen Teilen realisiert wurde.

Durch eine flexible, unbürokratische und zügige Arbeitsweise hat er an erfolgreichen Unternehmensansiedlungen im Landkreis mitgewirkt. So wurden unter anderem in Rekordzeiten Baugenehmigungen für Tropical Islands und für das neue BBI- Fluggastterminal erteilt.

Er werde an die erfolgreiche Arbeit seines Vorgängers anknüpfen, meinte Loge.

„Der Landkreis Dahme-Spreewald wird zurzeit von einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung geprägt. „Ich freue mich darauf, Investoren an die Hand zu nehmen durch unsere Behörden zu führen und zur Ansiedlung zu bringen“, sagte der zukünftige Landrat.

Er wolle natürlich das Großprojekt Flughafen Berlin Brandenburg International vorantreiben, an der Dynamisierung des Zentrums für Luft- und Raumfahrt mitwirken und auch den ländlichen Raum weiter entwickeln.

Stephan Loge wurde für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt.

Neuer Landrat im Landkreis Dahme-Spreewald gewählt

„Es ist wieder Zeit für die alljährliche Grippeschutzimpfung“, darauf weist Dr. Marion Kunzelmann, Amtsärztin im Landkreis Dahme-Spreewald hin.

Sie erklärt alles, was man über eine solche Impfung wissen sollte.

Wer sollte sich impfen lassen?

Die ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfiehlt die jährliche Grippeschutzimpfung

- Personen über 60 Jahre

- Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und anderen Stoffwechselkrankheiten, Immunschwäche sowie Bewohnern von Pflegeheimen

- Personen mit erhöhter Gefährdung z.B. Personen in Einrichtungen mit umfangreichen Publikumsverkehr - Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt

zu Geflügel und Wildvögeln Wann sollte ich mich impfen lassen?

Die Impfung sollte rechtzeitig vor Beginn der winterlichen Grippe-Saison im Oktober oder November erfolgen. Natürlich kann man sich auch später noch impfen lassen.

Wichtig ist aber, den Impfschutz auf Grund veränderter Virusvarianten jährlich zu erneuern.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Ansprechpartner ist Ihr Hausarzt. Er kennt Ihren Gesundheitszustand und weiß, ob Sie zu einer der Risikogruppen gehören. Gleichzeitig können Sie mit ihm auch klären, ob bei Ihnen eine Pneumokokken-Impfung empfehlenswert ist.

Möglicherweise werden auch an Ihrem Arbeitsplatz spezielle Impftermine angeboten.

Nutzen Sie diese Gelegenheit und erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Betriebsarzt.

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