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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch Organe officiel de la FMH et de FMH Services www.bullmed.ch

15 13 . 4. 20 16

533 Editorial

Eine zeitgemässe

Fort pflanzungsmedizin für betroffene Paare

539 Weitere Organisationen und Institutionen

Kooperative Gruppen – für die klinische Krebs­

forschung unverzichtbar

566 «Zu guter Letzt»

von Eberhard Wolff Über Biographien und Kranken­Geschichten

534 FMH

Nochmals ein Ja zu einer

zeitgemässen Fortpflanzungsmedizin

(2)

INHALTSVERZEICHNIS 531

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli, Mitglied FMH (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Isabel Zwyssig, M.A. (koordinierende Redaktorin);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. med. Samia Hurst;

Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH; Anna Sax, lic. oec. publ., MHA;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH; Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH; Dr. med. Erhard Taverna, Mitglied FMH;

lic. phil. Jacqueline Wettstein, Leitung Kommunikation der FMH

Redaktion Ethik

PD Dr. theol. Christina Aus der Au; Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo, Mitglied FMH; PD Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz

Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie

Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

Hanspeter Kuhn, Leiter Rechtsdienst der FMH

FMH

EDITORIAL: Jürg Schlup

533 Eine zeitgemässe Fortpflanzungsmedizin für betroffene Paare

SGGG: Bruno Imthurn, Christian De Geyter

534 Nochmals ein Ja zu einer zeit gemässen Fortpflanzungsmedizin Im Juni 2016 entscheidet das Stimmvolk ein weiteres Mal über die Zukunft der Fortpflanzungsmedizin. Nachdem im letzten Jahr Volk und Stände mit grossem Mehr der Anpassung von Artikel 119 der Bundesverfassung zugestimmt haben, setzt sich die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG gynécologie suisse) auch dezidiert für die Revision des Fortpflanzungs medizingesetzes ein.

538 Personalien

Weitere Organisationen und Institutionen

SAKK: Peter Brauchli, Roger von Moos, Beat Thürlimann

539 Kooperative Gruppen – für die klinische Krebsforschung unverzichtbar In der akademischen klinischen Krebsforschung sind kooperative Gruppen die Organisationen, die therapeutische Fortschritte herbeiführen. Kooperative Gruppen repräsentieren ein Netzwerk aus Fachexperten und Zentren, die gemeinsam patientenorientierte Studien planen und durchführen. Die Schweize- rische Arbeitsgemeinschaft für klinische Krebsforschung (SAKK) bildet in der Schweiz ein flächen deckendes Netzwerk.

SGGG: Sonja Brandner, Cornelia Betschart, Daniel Faltin

542 Neuer Schwerpunkttitel: Urogynäkologie / Urologie für die Frau ZÜRCHER FORUM FÜR VERSORGUNGSFORSCHUNG: Urs Stoffel

544 Versorgungsforschung in der Schweiz: Es braucht mehr Kontroversen!

Briefe / Mitteilungen

545 Briefe an die SÄZ

FMH Services

547 Stellen und Praxen

Tribüne

STANDPUNKT: Niklaus Gaschen

558 Philosophie in der Medizin: Problematische Diagnosen

(3)

BADOUX

INHALTSVERZEICHNIS 532

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

Fax +41 (0)61 467 85 56,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, Fax +41 (0)61 467 85 56, www.emh.ch Marketing EMH / Inserate:

Dr. phil. II Karin Würz, Leiterin Marketing und Kommunikation,

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG (EMH), 2016. Die Schweizerische Ärzte- zeitung ist eine Open- Access-Publika- tion von EMH. Entsprechend gewährt EMH allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz «Namens- nennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International» das zeitlich unbeschränkte Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen unter den Bedingungen, dass (1) der Name

Weise bearbeitet oder in anderer Weise verändert wird. Die kommer- zielle Nutzung ist nur mit ausdrück- licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Herstellung: Schwabe AG, Muttenz, www.schwabe.ch

Tribüne

E-HEALTH: Franz Marty

560 eHealth – ante portas Die breit angelegte Strategie und Aufbauarbeit von eHealth Suisse wird bald erste Früchte tragen, die konkrete Umsetzung von Anwendungsfällen ist in greifbarer Nähe. Der Beitrag gibt einen Einblick in die Komplexität von eHealth und stellt «Open Source» vor – ein Werkzeug, welches Anbietern von Software den Anschluss an eHealth massiv erleichtert und frei zugänglich ist.

563 Spectrum

Horizonte

BUCHBESPRECHUNGEN: Jürg Barben

564 Brisante Enthüllungen aus der Pharmaindustrie

Zu guter Letzt

Eberhard Wolff

566 Über Biographien und Kranken-Geschichten Claire Parkes-Bärfuss verliess mit 36 Jahren die Schweiz und zog nach England, dann nach Neuseeland und wieder nach England. Mehr als ein halbes Jahrhundert später kehrte sie – 99-jährig und nahezu blind – in die Schweiz zurück.

Nun hat sie der Journalistin Simone Müller ihr Leben erzählt. Und diese wiederum hat daraus eine Art Autobiographie zweiten Grades gemacht, in der das Thema Krankheit eine wichtige Rolle spielt.

(4)

Eine zeitgemässe Fortpflanzungs- medizin für betroffene Paare

Jürg Schlup

Dr. med., Präsident der FMH

Im letzten Jahr stimmte eine grosse Mehrheit der Stimmbürgerinnen und -bürger der Änderung des Artikels 119 der Bundesverfassung zu und votierte damit für eine moderne Fortpflanzungsmedizin. Wo zuvor nur «so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt wer- den» durften, «als ihr sofort eingepflanzt werden kön- nen», wurden neu so viele Embryonen erlaubt, «als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwen- dig sind». Weil damit die zuvor gültige Obergrenze von drei Embryonen auf zwölf angehoben werden konnte, könnten ungewollt kinderlose und durch schwere Erb- krankheiten vorbelastete Paare in der Schweiz heute

deutlich verbesserte Chancen haben, eine weniger belastende, aber wirksamere Behandlung zu erhalten.

Sie könnten von der Präimplantationsdiagnostik (PID) und einer Fortpflanzungsmedizin profitieren, die bis- lang nur ausserhalb der Schweiz – aber dort in fast allen europäischen Ländern – verfügbar ist.

Damit diese Verbesserungen bei den betroffenen Paa- ren ankommen, braucht es aber neben der erfolgten Verfassungsänderung auch das vom Parlament revi- dierte Fortpflanzungsmedizingesetz. Weil gegen letzteres im Dezember 2015 das Referendum einge- reicht wurde, stimmen wir in diesem Juni erneut an der Urne über die für ungewollt kinderlose Patien tinnen und Patienten wichtige Fortpflanzungs- medizin ab. Das Referendumskomitee argumentiert, man müsse ein Signal gegen eine «schrankenlose Fort- pflanzungsmedizin» setzen. Das Gegenteil ist der Fall:

Es wird über ein Gesetz abgestimmt, das eben Schran- ken setzt. Von den Gegnern ins Feld geführte Szenarien wie Designerbaby, Embryonenspende oder Leihmutter- schaft stehen nicht zur Debatte – sie sind und bleiben klar verboten. Es geht um eine gute Regelung fortpflan- zungsmedizinischer Hilfestellungen, einschliesslich

der PID, für eine kleine und klar definierte Gruppe.

Denn nur Paare, die auf natürlichem Wege keine Kin- der bekommen können oder die Träger schwerer Erb- krankheiten sind, dürften die PID einsetzen und dies bei den Kinderwunschbehandlungen auch nur, um Chromosomenstörungen erkennen zu können. Vor diesem Hintergrund erscheint es unangemessen, dass das Refe rendumskomitee eine «eklatante Ausweitung der flächendeckenden Suche nach Chromosomenstö- rungen» prophezeit und von einer «Auswahl der soge- nannt besten Embryonen im Labor» spricht.

Falsch ist es, wenn die Gesetzesgegner «Chromoso- men-Checks» als «Lebendversuche» und als nutzlos zu brandmarken versuchen. Darüber hinaus ist es auch widersprüchlich, wenn die Gegner gleichzeitig solche Chromosomenuntersuchungen als Ursache zukünftig zunehmender Diskriminierungen behinderter Men- schen und künftiger Leistungsverweigerungen der Sozial versicherungen darstellen. Dabei ignorieren sie schlicht, dass mit dem neuen Gesetz und der PID die bereits heute bestehenden und allgemein zugängli- chen «Selektionsmöglichkeiten» Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch in keiner Weise erwei- tert werden. Eine Zustimmung zum Gesetz kann Fehl- geburten und Abtreibungen vermeiden helfen.

Das revidierte Gesetz lässt das Einfrieren von Embryo- nen zu − eine europaweit seit Jahrzehnten praktizierte Methode. Damit können wiederholte, für betroffene

Paare belastende Hormonbehandlungen und Eizell- ent nahmen vermieden und das Risiko von Mehr- lingsschwangerschaften reduziert werden. Die Ände- rung von Artikel 119 der Bundesverfassung war, wie wir heute sehen, nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Fortpflanzungsmedizin auf europäischem Niveau. Soll diese bei betroffenen Paaren in der Schweiz möglich werden, braucht es Ihre Zustimmung zu einem zeitgemässen Fortpflanzungsmedizingesetz.

Ungewollt kinderlose Paare könnten von einer Fortpflanzungsmedizin profitieren, die bislang nur ausserhalb der Schweiz – in fast allen europäischen Ländern – verfügbar ist.

Eine Präimplantationsdiagnostik kann Fehl­

geburten und Abtreibungen vermeiden helfen.

FMH Editorial 533

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Position der SGGG zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 5. Juni 2016

Nochmals ein Ja zu einer zeit­

gemässen Fortpflanzungsmedizin

Bruno Imthurna, Christian De Geyterb

a Vorstandsmitglied SGGG; b Chefarzt, Universitätsspital Basel

Im Juni 2016 entscheidet das Stimmvolk ein weiteres Mal über die Zukunft der Fortpflanzungsmedizin. Nachdem im letzten Jahr Volk und Stände mit grossem Mehr der Anpassung von Artikel 119 der Bundesverfassung zugestimmt haben, setzt sich die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG gynéco- logie suisse) auch dezidiert für die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes ein.

Damit können die Behandlungsbelastung Tausender Kinderwunschpaare und die Zahl von Mehrlingsschwangerschaften gesenkt sowie Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden.

Was bisher geschah

Im Juni 2015 wurde der Änderung von Artikel 119 der Bundesverfassung (BV) von Stimmvolk und Ständen mit grosser Mehrheit (62% Ja-Stimmen bzw. 18,5 Ja-Kan- tone) zugestimmt. Diese Zustimmung macht es möglich, dass das seit dem Jahre 2001 gültige äusserst restriktive Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) revidiert [1] und auf ein in den allermeisten europäischen Ländern teil- weise schon seit Jahrzehnten übliches Niveau gebracht werden kann (Tab. 1 [2]). Das Ende der neunziger Jahre konzipierte und seit Januar 2001 gültige FMedG ist heute überholt und führt im Gegensatz zur ursprünglichen Intention zu unnötigen Behandlungsschritten und Komplikationen wie z.B. risikoreichen Mehrlingen, wel- che mit einem revidierten Gesetz vermeidbar wären.

Gleichzeitig mit der Anpassung von BV 119 wurde Ende 2014 von Bundesrat und Parlament auch die Revision des FMedG beschlossen und verabschiedet [3, 4]. Diese ungewöhnliche Vorgehensweise führte dazu, dass im Unterschied zu sonst üblichen Verfassungsabstimmun- gen bereits im Juni 2015 Stimmbürgerinnen und Stimm- bürgern in voller Transparenz klar war, welche Auswir- kungen ihr Abstimmungsverhalten auf Gesetzesstufe haben würde. Entsprechend wurde im Vorfeld der Ver- fassungsabstimmung primär auch nicht über die eher abstrakte Anpassung der Bundesverfassung, sondern über die geplanten konkreten Änderungen des FMedG debattiert. Trotz der klaren Ja-Mehrheiten im Juni 2015 ergriff die Evangelische Volkspartei EVP, welche schon gegen die Änderung von Artikel 119 BV gekämpft hatte,

das Referendum gegen die Revision des FMedG, wes- wegen es am 5. Juni dieses Jahres erneut zu einer eid- genössischen Volksabstimmung zum gleichen Thema kommt.

Was sind die wichtigsten Auswirkungen des von Bun- desrat und Parlament beschlossenen revidierten Fort- pflanzungsmedizingesetzes?

Abnahme der Behandlungsbelastung von jährlich Tausenden von Kinder- wunschpaaren

Das aktuell gültige FMedG erlaubt, dass nach dem Zu- sammenführen von Eizelle und Spermien am Tag 0 (Insemination) und dem mikroskopischen Feststellen der Befruchtung am nächsten Tag (Tag 1) nur maximal drei dieser fertilisierten Eizellen weiterentwickelt wer- den dürfen (3er-Regel). Eine solche Restriktion kennt weltweit nur die Schweiz. Zwar besteht eine ähnliche Gesetzgebung in Deutschland. Im Unterschied zur Schweiz, wo es sich um eine «Muss»-Regel handelt, ist es in Deutschland jedoch eine «Kann»-Regel, deren Fort- bestand zudem intensiv diskutiert wird [5]. Die 3er- Regel soll nun mit dem revidierten FMedG nicht gänz- lich aufgehoben, sondern unter Rücksichtnahme auf die Bedenken in der Schweiz in eine 12er-Regel umge- wandelt werden (Art. 17 Abs. 1 FMedG).

Um diese 12er-Regel richtig werten zu können, muss man sich ins Bewusstsein rufen, dass nach der Befruch- tung vom Tag 1 bis zum Tag 5 natürlicherweise über

FMH SGGG 534

(6)

50% der befruchteten Eizellen degenerieren. Da die- ser natürliche abortive Prozess lange vor dem Aus- bleiben der Menstruation stattfindet – üblicherweise das erste klinische Symptom einer Schwangerschaft –,

nimmt eine Frau gar nicht wahr, dass sie schwanger war. Deshalb wird dieser Vorgang als sub- oder präkli- nischer Abort bezeichnet. Je länger nun bei einer Kinderwunsch behandlung dieser natürliche Entwick- lungsprozess in vitro beobachtet werden kann und je grösser die Anzahl der befruchteten Eizellen ist, umso grösser ist die Chance, einen vitalen Embryo zu fin- den, der zu einer Schwangerschaft führt. Wichtig ist, dass es sich bei diesem Beobachtungsprozess nicht um ein aktives Selektionsverfahren des Embryologen und behandelnden Arztes handelt, sondern um einen natürlichen Vorgang während der frühen Embryonal- entwicklung. Damit kann im Vergleich zur heute gülti- gen Gesetzeslage für das Erreichen einer Schwanger- schaft die Anzahl benötigter Embryotransfers substantiell reduziert werden. Die Behandlungsdauer wird massiv verkürzt, und die Behandlungskosten, die von keiner Versicherung gedeckt sind, sondern immer vom Paar selbst getragen werden müssen, wer- den entscheidend gesenkt.

Um allenfalls übriggebliebene vitale Embryonen nicht vernichten zu müssen, wird neu auch in der Schweiz die Kryokonservierung von Embryonen zugelassen (Art. 17 Abs. 3 FMedG) – eine ebenfalls seit vielen Jahren europaweit praktizierte Routinemethode. Damit kön- nen Wiederholungen der für die Patientin belastenden und teuren hormonellen Stimulationsbehandlungen und Eizellentnahmen vermieden werden. Da die längere Beobachtungszeit zu einer massiven Abnahme über- zähliger Embryonen führt, wird die Zahl der gelagerten entwickelten Eizellen von heute gut 16 000 pro Jahr unter dem Regime des revidierten FMedG massiv auf unter 5000 absinken – ein weiterer günstiger, auch ge- sellschaftlich hoch erwünschter Effekt der neuen Ge- setzgebung.

Reduktion risikoreicher Mehrlings- schwangerschaften

Wie schon erwähnt degeneriert natürlicherweise ein Grossteil der nicht entwicklungsfähigen Embryonen zwischen Tag 1 und Tag 5. Es fällt damit viel leichter, am Tag 5 mit klar definierten morphologischen Kriterien aus maximal 12 Embryonen denjenigen Embryo mit dem grössten Entwicklungspotential zu eruieren als wie bisher mit unpräzisen Vorgaben aus nur 3 befruch- teten Eizellen am Tag 1. Diese Optimierung ermöglicht es, dass am Tag 5 nur noch ein vitaler Embryo transfe- riert werden muss – gegenüber bisher 2 bis 3 Embryonen am Tag 2 oder 3 bei vergleichbarer Schwangerschafts- chance, aber substantiell höherem Mehrlingsrisiko.

Ein solches Vorgehen wird als elektiver Single-Embryo- Transfer (eSET) bezeichnet und schon seit vielen Jah-

Neues Fortpflanzungsmedizingesetz:

Optimale Behandlung und weniger überzählige entwickelte Eizellen*

Tag 0 Kinderwunschbehandlung

heute Kinderwunschbehandlung

mit dem neuen Gesetz

Tag 1

Tag 2

Tag 3 bis 4

Tag 5

Unter dem neuen Gesetz wird die Anzahl eingefrorener entwickelter Eizellen massiv abnehmen. Die Behandlungsdauer wird zudem entscheidend verkürzt.

* Alle verwendeten Mengenangaben entsprechen Durchschnittswerten Weil die Vitalität der übertragenen Eizelle am

ersten Tag nicht genau abgeschätzt werden kann, werden in der Regel zwei eingesetzt, mit dem entsprechenden Risiko für eine Mehrlings- schwangerschaft. Weil auch nicht überlebens- fähige Eizellen übertragen werden, sind mehrere Behandlungszyklen keine Seltenheit.

Der Arzt überträgt eine der 2 vitalen entwickelten Eizellen in die Gebärmutter. Die andere vitale entwickelte Eizelle wird eingefroren.

2 entwickelte Eizellen werden in die Gebärmutter übertragen.

Nur 6 Eizellen sind befruchtet. Davon werden 4 Eizellen eingefroren, 2 werden weiterentwickelt.

Während 5 Tagen dürfen sich die befruchteten Eizellen ohne äussere Einflüsse entwickeln.

Dabei kommt es bei 4 der 6 Eizellen zu natürlichen Entwicklungsstopps.

Nur 6 Eizellen sind befruchtet.

Alle werden weiterentwickelt.

Entnahme von durchschnittlich 10 Eizellen

und Hinzugabe von Samenzellen. Entnahme von durchschnittlich 10 Eizellen und Hinzugabe von Samenzellen.

Abbildung 1: Fortpflanzungsmedizin bisher und mit dem neuen Gesetz (Grafik: zVg von den Autoren).

FMH SGGG 535

(7)

ren erfolgreich in Schweden, Finnland oder auch Bel- gien eingesetzt [6]. Der eSET reduziert die Risiken für Mutter und Kind, da mit dem Transfer von nur noch einem Embryo am Tag 5 die Zahl risikoreicher Mehr- lingsschwangerschaften nach einer assistierten Kin- derwunschbehandlung bei erhaltener Schwanger- schaftschance substantiell gesenkt werden kann. Das Hauptrisiko jeder Mehrlingsschwangerschaft ist die Frühgeburtlichkeit und damit das kindliche Sterbe- und Behinderungsrisiko.

Vermeidung unnötiger Schwanger- schaftsabbrüche

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) handelt es sich um die früheste Form der auch in der Schweiz schon

seit Jahrzehnten weitverbreiteten und akzeptierten in- vasiven Pränataldiagnostik (PND). Im Unterschied zur PND, die eine intakte Schwangerschaft voraussetzt und methodisch bedingt frühestens ab Schwangerschafts- woche 11 durchgeführt werden kann, bedarf die PID am Tag 5 bei ungünstigem genetischem Resultat keiner Dis- kussion eines Schwangerschaftsabbruchs.

Durch die Änderung der Art. 5 Abs. 3 sowie Art. 17 Abs. 1 und Abs. 3 FMedG wird eine sinnvolle PID auch in der Schweiz möglich, wie sie mit Ausnahme von Litauen und dem Vatikanstaat in ganz Europa – teilweise schon seit Jahrzehnten – gang und gäbe ist (Tab. 1 [2]). Gerade diese breite und langjährige Erfahrung im europäischen Umland ohne Missbräuche und ohne Druck auf die Paare oder die Behinderten zeigt, dass die PID auch in der Schweiz vertrauensvoll eingeführt werden darf.

Während bei der PND die verschiedenen Indikationen begrifflich nicht unterschieden werden, werden bei der PID die beiden Gruppen gesondert benannt. Die erste Gruppe umfasst die genetische Untersuchung eines Embryos auf familiär bekannte Erbkrankheiten. Eine PID mit dieser Indikation wird in der wissenschaftlichen Terminologie als PGD (Preimplantation Genetic Diagno- sis) bezeichnet. Bei der zweiten Gruppe wird der Em- bryo auf meist erst in der alternden Eizelle entstan- dene und auf den Embryo übertragene Veränderungen von Chromosomen geprüft. Diese Untersuchung wird Preimplantation Genetic Screening (PGS) genannt – analog zum Trisomie-Screening bei der PND. Darüber hinausgehende genetische Analysen oder gar Eingrif- fe ins Genom bleiben auch mit dem revidierten Gesetz ausdrücklich verboten (Art. 35 FMedG). Die Möglich- keit in den Raum zu stellen, mit dem vom revidierten FMedG erlaubten PGS könnten sogenannte Designer- Babys kreiert werden, ist deshalb nicht nur irre- führend, sondern einfach falsch! Das PGS entspricht sinngemäss somit dem in der Schweiz jährlich zu Tausenden im Rahmen einer PND durchgeführten Trisomie-Screening, das jedoch zeitlich von der Schwangerschaftswoche 11 auf den Tag 5 vorgezogen wird.

Wie eine PND wird auch ein PGS nicht routinemässig ohne ausdrücklichen Willen des Paares durchgeführt.

Es bedarf nach Aufklärung über Ablauf, Chancen und Risiken des Wunsches und des schriftlichen Einver- ständnisses des Paares, dass im Rahmen der Kinder- wunschbehandlung zusätzlich ein PGS erfolgen soll. Es ist auch das Paar – und nicht ein Arzt oder eine Embryo- login –, welches über das Schicksal der untersuchten Embryonen entscheidet. Daneben, dass sich nur schon aus Kostengründen – eine PID wird von keiner Ver- sicherung in der Schweiz übernommen – viele Kin- derwunschpaare gegen die Durchführung eines PGS Tabelle 1: Gesetzliche Lage in der Europäischen Union und in der Schweiz, Stand 2016;

adaptiert und aktualisiert nach [2].

Methode SET Embryokryo-

konservierung PGD PGS

Belgien JA JA JA JA

Bulgarien JA JA JA JA

Dänemark JA JA JA JA

Deutschland Hängig Hängig JA Hängig

Estland JA JA JA JA

Finnland JA JA JA JA

Frankreich JA JA JA NEIN

Griechenland JA JA JA JA

Grossbritannien JA JA JA JA

Irland JA JA JA JA

Italien JA JA JA JA

Kroatien JA JA JA JA

Lettland JA JA JA JA

Litauen JA JA NEIN NEIN

Luxemburg JA JA JA JA

Malta JA JA JA JA

Niederlande JA JA JA JA

Österreich JA JA JA JA

Polen JA JA JA JA

Portugal JA JA JA JA

Rumänien JA JA JA JA

Schweden JA JA JA NEIN

Slowakei JA JA JA JA

Slowenien JA JA JA NEIN

Spanien JA JA JA JA

Tschechien JA JA JA JA

Ungarn JA JA JA JA

Zypern JA JA JA JA

Schweiz NEIN NEIN NEIN NEIN

JA: Zugelassen NEIN: Verboten

SET: Single Embryo Transfer PGD: Preimplantation Genetic Diagnosis PGS: Preimplantation Genetic Screening

FMH SGGG 536

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entscheiden werden, ist auch nur ein Bruchteil der Kin- derwunschbehandlungen aus medizinisch-methodi- schen Gründen überhaupt dafür geeignet. Geeignet für ein PGS sind nur die relativ wenigen über 37 Jahre alten Frauen, bei denen im Rahmen einer Kinderwunsch- behandlung mehr als 10 Eizellen gewonnen werden können. Wenn man sowohl die finanziellen als auch die methodischen Limitationen berücksichtigt, wird sich die Zahl der jährlich in der Schweiz durchgeführ- ten PGS-Untersuchungen in der Grössenordnung von höchstens einigen Hundert bewegen und sicher nicht wie öfters behauptet von mindestens 6000 Paaren.

Besonders stossend wäre ein PGS-Verbot bei Paaren, die wegen schwersten familiären Erbkrankheiten sich da- für entschieden haben, ihre Krankheit mittels PGD nicht an ihre Kinder weiterzugeben. In diesem Falle würde mit der äusserst aufwendigen und teuren PGD zwar die Krankheit, z.B. eine Osteogenesis imperfecta, aus- geschlossen, ein zusätzliches Trisomie-Screening am Embryo wäre jedoch verboten. Tritt mit dem Transfer eines von Osteogenesis imperfecta nicht betroffenen Embryos eine Schwangerschaft ein, dürfte ein von den Eltern gewünschtes Trisomie-Screening erst in der Schwangerschaftswoche 11 erfolgen. Möglicherweise käme es zum Schwangerschaftsabbruch. Das ethisch Verwerfliche an dieser Regelung wäre aber, dass der die PGD durchführende Genetiker methodisch bedingt schon vor dem Transfer des Embryos und somit vor der Schwangerschaft von der problematischen Chro- mosomenkonstellation gewusst hätte, sie aber wegen der gesetzlichen Verbote weder dem Paar noch dem be- handelnden Fortpflanzungsmediziner mitteilen durfte.

Darum nochmals ein «Ja» am 5. Juni 2016

Die SGGG gynécologie suisse setzt sich für die ausge- wogene und vorsichtige Revision des eidgenössischen Fortpflanzungsmedizingesetzes ein, weil damit Paare, die unter einem unerfüllten Kinderwunsch leiden, in Zukunft auch in der Schweiz auf einem in Europa üb- lichen Stand behandelt werden können. Insbesondere können mit dieser Gesetzesrevision (a) die Behandlungs- belastung Tausender Kinderwunschpaare gesenkt, (b) die Zahl der risikobehafteten Mehrlingsschwangerschaf- ten nach Kinderwunschbehandlungen markant redu- ziert und (c) mit der Einführung der PID als frühester und schonendster Form der Pränataldiagnostik Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden.

Literatur

1 Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG). Schweizerische Eidgenossenschaft 1998/2006;SR 810.11:1–14.

2 Comparative Analysis of Medically Assisted Reproduction in the EU. MAR Study. ESHRE 2009;1–157.

3 Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Bundesbeschluss über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Human- bereich. Schweizerische Eidgenossenschaft 2014;9675–6.

4 Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG). Schweizerische Eidgenossenschaft 2014;1–9.

5 Frommel M, Thaler Ch. 10 Jahre «deutscher Mittelweg».

Frauenarzt 2015;56:14–6.

6 Källen B, Finnström O, Lindam A, Nilsson E, Nygren KG, Otterblad Olavsson P. Trends in delivery and neonatal outcome after in vitro fertilization in Sweden: data for 25 years.

Hum Reprod 2010;25:1026–34.

Korrespondenz:

Generalsekretariat SGGG gynécologie suisse Altenbergstrasse 29 Postfach 686 CH-3000 Bern 8 Tel. 031 313 88 55 sekretariat[at]sggg.ch

FMH SGGG 537

(9)

Todesfälle / Décès / Decessi Franz Paul Ackermann (1944) † 9.12.2015, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 4601 Olten

Maurus Neff (1942), † 13.3.2016, 8200 Schaffhausen

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

TI

Milena Kistler,

Spécialiste en médecine interne générale, via Pian Scairolo 34, 6915 Lugano-Noranco

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliche Mitglieder haben sich angemeldet:

Laurentiu Blaga, Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Medizin, FMH, Schauplatzgasse 23, 3011 Bern

Jacek Cichon, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Lindenhofpraxis Bubenbergplatz 10, 3011 Bern

Claudia Eichenberger-von Reden, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Praxis Salutomed, Kirchlindachstrasse 7, 3052 Zolli- kofen

Simon Hölzer, Praktischer Arzt, Dorfmärit 16, 3065 Bolligen

Thekla Renker, Fachärztin für Dermatologie und Venerologie, FMH, Schanzenstrasse 1, 3008 Bern

Sylvia Santosa Reineke, Fachärztin für Kardio- logie FMH, Schänzlistrasse 33, 3013 Bern Klara Maria Dubach, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, FMH, Schützengässli 5, 3011 Bern

Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung

schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Gäu haben sich gemeldet:

Maria Benyes, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin und Praktische Ärztin, Praxis ab 1.5.2016: Intermed Sachseln AG, Kirchplatz 3, 6244 Nebikon

Jörg Schwarzendrube, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin. Praxis ab 1.4.2016: Hausarzt- praxis, Bahnhofstrasse 3, 6285 Hitzkirch Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern.

Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz Zur Aufnahme in die Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz hat sich angemeldet:

Ekkehard Röhr, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewe- gungsapparates, Ärztezentrum Reichenburg AG, Kantonsstrasse 60, 8864 Reichenburg Einsprachen gegen diese Aufnahme richten Sie schriftlich innert 20 Tagen an Dr. med.

Hugo Brunner, Dorfstrasse 14, 6417 Sattel.

Ärztegesellschaft Thurgau

Zum Eintritt in die Ärztegesellschaft Thurgau haben sich gemeldet:

Julian Bartuschek, Facharzt für Radiologie, FMH, Hansjakobweg 7D, D-78467 Konstanz

Karin Braun, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Turmstrasse 11, D-78247 Hilzingen

Danila Lorena Guillot, Fachärztin für Allge- meine Innere Medizin, FMH, Neueckstrasse 5, 9214 Kradolf

Susann Harder, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Esslenstrasse 22, 8280 Kreuzlingen

Krautmacher Carsten, Facharzt für Radiologie, Brückenstrasse 1, 8280 Kreuzlingen

Axel Ladner, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Guetstrasse 20, 8274 Tägerwilen

Diana Ladner, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Guetstrasse 20, 8274 Tägerwilen

Dominik Müller, Facharzt für Chirurgie, FMH, Kleiberweg 18, 8500 Frauenfeld

Jacques-Emmanuel Schaefer, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Fach- arzt für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Brotgasse 6, D-78645 Konstanz

Claudia Haunit, Allgemeine Innere Medizin, FMH, Bühlstrasse 7c, 8583 Sulgen

Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug Zur Aufnahme in die Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug als ausserordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Fekete Zsolt, Facharzt für Orthopädische Chir urgie und Traumatologie des Bewe- gungsapparates, FMH, Spine Cham Zug, An- dreasklinik, Rigistrasse 1, 6330 Cham Einsprachen gegen diese Kandidatur müssen innerhalb 14 Tagen seit dieser Veröffentli- chung schriftlich und begründet beim Sekretariat der Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet der Vorstand über Gesuch und allfällige Einsprachen.

Ehrungen / Distinctions / Onoranze Universität Freiburg

Ehrendoktor für Prof. Thierry Carrel, Herzchirurg, verliehen am Dies Academicus der Universität Freiburg mit Festvortrag am 7.3.2016 in der Aula magna.

FMH Personalien 538

Personalien

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Krebsforschung in der Schweiz

Kooperative Gruppen – für die klini- sche Krebsforschung unverzichtbar

Peter Brauchlia, Roger von Moosb, Beat Thürlimannc

a Dr., Direktor SAKK; b PD Dr., Vizepräsident SAKK; c Prof. Dr., Präsident SAKK

In der akademischen klinischen Krebsforschung sind kooperative Gruppen die Organisationen, die therapeutische Fortschritte herbeiführen. Kooperative Grup­

pen repräsentieren ein Netzwerk aus Fachexperten und Zentren, die gemeinsam patientenorientierte Studien planen und durchführen. Die Schweizerische Arbeits­

gemeinschaft für klinische Krebsforschung (SAKK) bildet in der Schweiz ein flächen deckendes Netzwerk.

Was sind kooperative Gruppen?

Im Rahmen der klinischen Krebsforschung werden neue Verfahren bei Patienten getestet. Damit trotz der insgesamt geringen Fallzahlen in der Onkologie Studien in nützlicher Frist möglich sind, müssen die Studien gleichzeitig an mehreren Spitälern durchgeführt wer­

den. Um die administrativen Abläufe zu vereinfachen und das kreative Potential zu erhöhen, haben sich daher kooperative Gruppen etabliert. Darunter ver­

steht man den Zusammenschluss von verschiedenen Institutionen, Spitälern und Ärzten, die gemeinsam Studien planen und durchführen. Da man sich im Netzwerk kennt, ist ein rascher und unkomplizierter Austausch möglich. Dadurch beschleunigt sich die Orga nisation und Umsetzung von solchen kooperati­

ven Studien bei tieferen Kosten.

Kooperative Gruppen setzen therapeutische Standards

Kooperative Gruppen haben in der Vergangenheit mit ihren Studien die Behandlungsstandards massgeblich geprägt. Sie sind federführend bei der Entwicklung von multimodalen Behandlungskonzepten in verschiedens­

ten Krebsarten wie beispielsweise dem Öso pha gus­

karzinom, HNO­Tumoren oder dem nicht­kleinzelligen Bronchuskarzinom. Zudem haben kooperative Grup­

pen das Konzept der adjuvanten Therapie insbeson­

dere bei Brustkrebs und beim Kolonkarzinom einge­

führt und weiterentwickelt.

Gleichzeitig wird durch die personalisierte Medizin die Behandlung immer individueller, weil sie von der

mole kularbiologischen Konstellation des Patienten ab­

hängig ist. Dadurch werden viele Tumorarten immer mehr zu seltenen Krankheiten (Stichwort «orphan malignancies»). Für die Untersuchung der Wirksam­

keit individueller Therapien stehen deshalb nur wenige Patienten zur Verfügung. Daher werden die Netzwerke, in denen klinische Studien durchgeführt werden, je länger je mehr weltumspannend. Nur so lassen sich genügend Patienten in Studien einschliessen und aus­

sagekräftige Resultate produzieren.

Finanzielle Unabhängigkeit

Weil kooperative Gruppen durch die Öffentlichkeit ba­

sisfinanziert und non­profit Organisationen sind, un­

terliegen sie keinem wirtschaftlichen Erfolgszwang.

Ihre Forschung konzentriert sich darauf, die Therapien für Patienten zu optimieren. Nur kooperative Gruppen sind daher in der Lage, im Rahmen der vergleichenden Wirksamkeitsforschung zugelassene Medikamente von verschiedenen Firmen in unabhängiger Weise ge­

geneinander zu vergleichen und entwickeln so die op­

timale Verwendung von zugelassenen Medikamenten weiter.

Investigator initiated trials

Oftmals arbeiten kooperative Gruppen auch mit phar­

mazeutischen Firmen zusammen, indem Medika­

mente in sogenannten «investigator initiated trials»

untersucht werden. Dabei werden Substanzen in neuen Indikationen getestet, die ausserhalb des strate­

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SAKK 539

(11)

gischen Fokus einer Firma sind. Solche Zusammen­

arbeiten haben zum Beispiel zur Zulassung von Imati­

nib (Glivec®) zur Behandlung der gastrointestinalen Stromatumoren (GIST) oder zur Zulassung von Temo­

zolamid (Temodal®) zur Behandlung des Glioblastoms geführt. Besonders wichtig sind kooperative Gruppen auch für die Durchführung von Studien, die Präven­

tion, Erhaltung der Lebensqualität oder die Lebensqua­

lität nach einer Krebserkrankung untersuchen.

Biobanking

In der klinischen Onkologie stützen sich Diagnostik und Therapieplanung zunehmend auf molekulargene­

tische Erkenntnisse und Biomarker ab (Stichwort «per­

sonalisierte Medizin»). Voraussetzung dafür ist das Sammeln von Biomaterial, auch Biobanking genannt.

Wenn Biomaterial aufbewahrt wird, können die mole­

kulargenetischen Merkmale der Tumore mit den klini­

schen Resultaten aus Studien in Beziehung gesetzt werden. Ein essentieller Teil der Studientätigkeit be­

steht deshalb darin, dass parallel zu jeder klinischen Studie eine Biobank mit biologischen Materialen der teilnehmenden Patienten erstellt wird. Für Studien von kooperativen Gruppen gilt dies heute als Stan­

dardverfahren. In Zukunft wird es noch wichtiger wer­

den, dass innerhalb von kooperativen Gruppen der Zugang zu entsprechenden Biobanken gewährleistet ist, um Forschung in diesem Bereich zu ermöglichen.

Wer heute Zugang zu Biomaterial in Verbindung mit klinischen Daten hat, verfügt über den Schlüssel zu zukünftigen Forschungsfragen.

Kooperative Gruppen setzen methodische Standards

Kooperative Gruppen sind auch bei der Weiterentwick­

lung der klinischen Forschung führend. Die Methodo­

logie rund um klinische Studien wird laufend verbes­

sert. Dazu gehören beispielsweise die RECIST­Kriterien («Response Evaluation Criteria in Solid Tumors»). Auf­

grund der Ausprägung dieser Kriterien lässt sich dar­

auf schliessen, wie gut eine Tumorerkrankung auf eine Therapie anspricht. Auch die Methodologie der Lebens­

qualitätsforschung wurde fast ausschliesslich in ko ­ ope rativen Studien entwickelt.

Entwicklung der kooperativen Gruppen

Das Konzept der kooperativen Gruppen stammt aus den USA. 1955 gründete das National Cancer Institute (NCI) das Clinical Trials Cooperative Group Program, dem nach zwei Jahren siebzehn kooperative Gruppen

angehörten. Mit diesen Gruppen sollten die damals begonnenen Programme zur Prüfung von Substanzen gegen Krebs in der Klinik getestet werden. Dieses Pro­

gramm stiess über die Jahre an Grenzen: stagnierende Basis­Finanzierung, ineffiziente Prozesse in den Orga­

nisationen, zu starke Aufsicht durch die Behörden, Verzögerungen in der Aktivierung von Studien und verstärkter Wettbewerb mit der pharmazeutischen Industrie um die verfügbaren Patienten. Unter Füh­

rung des NCI wurden die kooperativen Gruppen 2014 im National Clinical Trial Network (NCTN) neu for­

miert. Heute gibt es in den USA für die klinische For­

schung in der Onkologie bei Erwachsenen noch vier Studiengruppen. Durch die Straffung der Organisation und die gemeinsame strategische Ausrichtung be­

schleunigte sich die Studienplanung und ­initiierung.

Kooperative Gruppen in Europa – Hausaufgaben noch nicht gemacht

Die kooperativen Gruppen in Europa sind meistens auf wenige Erkrankungen oder Erkrankungsgebiete fokus­

siert. In Europa gestaltet sich die Zusammenarbeit deutlich schwieriger als in den USA, wo eine einzelne Behörde, das NCI, Vorgaben macht, bedeutende Finanzmittel steuert und im gesamten Land dasselbe Gesundheitssystem besteht. Europa hat zwar gut dop­

pelt so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie die USA, diese leben aber in Dutzenden von Ländern mit unterschiedlichen Gesundheitssystemen, Finanzie­

rungsmodellen und gesetzlichen Vorgaben. Aus die­

sem Grund ist es in der EU schwierig, über die Landes­

Kooperative Gruppen in der Krebs­

forschung …

… etablieren zwischen Forschenden Netzwerke, die einen raschen und koordinierten Austausch von Informationen er­

möglichen.

… setzen Therapiestandards.

… fördern die nationale und internationale Zusammenarbeit.

… beschleunigen die Planung und Durchführung von klini­

schen Studien.

… verringern den administrativen Aufwand bei der Studien­

planung.

… verringern die Kosten in der patientenbezogenen For­

schung.

… sind führend im Bereich der translationalen Forschung und bringen neue Erkenntnisse rasch «from bench to bedside».

… fördern durch entsprechende Zusammenarbeit mit Startup­

Firmen im Pharmabereich Innovationen.

… entwickeln die Methodologie der klinischen Forschung weiter.

… arbeiten auch in Forschungsbereichen, die nicht im Zusam­

menhang mit der Entwicklung von Diagnosemethoden und Therapien stehen (z.B. psychosoziale Forschung etc.).

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SAKK 540

(12)

grenzen hinweg zusammenzuarbeiten. Zudem schafft die geplante Einführung einer neuen Gesetzgebung in den EU­Ländern voraussichtlich ab 2018 eine grosse Unsicherheit. Europa leidet ausserdem an einem Defi­

zit an geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten.

Entwicklung in der Schweiz

Anfang der 1970er Jahre musste der Bund aufgrund einer parlamentarischen Motion beurteilen, ob er eine Zentralisierung der onkologischen Behandlungen er­

wirken sollte. Er schuf aber kein zentrales Tumor ­ zentrum, sondern hielt die föderalistische Lösung des Gesundheitssystems aufrecht. Gerade darum wird die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung (SAKK) seit 1974 vom Bund unter­

stützt, weil sich diese Forschungsinstitution in die föde ralistischen Strukturen einfügt. Die SAKK ist heute ein schweizweites Netzwerk mit 20 Spitälern als Mitglieder und dem Koordinationszentrum in Bern.

Die Forschung der SAKK prägt nachhaltig, wie Krebs­

patienten in der Schweiz behandelt werden. Grosse Studien kann die SAKK aber nur mit Partnern in Europa durchführen. Die SAKK arbeitet eng mit den in der Schweiz ansässigen, spezialisierten kooperativen Gruppen zusammen: der International Breast Cancer Study Group (IBCSG), der International Extranodal Lymphoma Study Group (IELSG) und der European Thoracic Oncology Platform (ETOP).

Finanzierung der klinischen Krebsfor- schung

Die Finanzierung von klinischen Studien ist in der Schweiz und weltweit eine der grössten Herausforde­

rungen für die Krebsforschung. Die regulatorischen Bedingungen werden immer kostenintensiver, die öffentliche Hand investiert zu wenig in klinische For­

schung. Die Gelder, die vom Nationalfonds für die patien tenorientierte Forschung gesprochen werden, sind im Vergleich zur Unterstützung der Grundlagen­

forschung als marginal zu bezeichnen. In der Schweiz wird seit Jahren über die adäquate Projektfinanzierung für klinische Studien debattiert, wobei bisher nur geringfügige Fortschritte erreicht wurden.

Deshalb ist es wichtig, für die Finanzierung von Stu­

dien zukunftsträchtige Modelle zu entwickeln und neue Wege zu gehen, zum Beispiel mittels Einbezug der Krankenversicherer in die Durchführung be­

stimmter Studien, dem Einbezug des Health­Techno­

logy­Assessment­Programms des BAG, der Kooperation mit der geplanten Agentur für Innovationen Inno­

suisse (Nachfolge­Organisation der KTI), der engeren Zusammenarbeit mit der etablierten Industrie und mit Startup­Firmen, die in der angewandten Grundlagen­

forschung interessante Moleküle entwickeln. Wenn es gelingt, durch eine solche Zusammenarbeit ein Pro­

dukt zur Marktreife zu bringen («From Bench to Bed­

side»), sind die Forschungsgelder aus volkswirtschaftli­

cher Perspektive gut investiert.

Ausblick

Kooperative Studiengruppen sind seit über 50 Jahren der Treiber in der akademischen Krebsforschung. Mit ihrem Ansatz bieten sie Lösungen für aktuelle Pro­

bleme der Forschung und den raschen Transfer von Innovation zum Patienten. Hierzu ist aber eine breite strategische Abstützung notwendig.

Eine Finanzierung, die ein von finanziellen Interessen unabhängiges Agieren ermöglicht, muss gewährleistet sein. Der SAKK sollte es weiterhin möglich sein, eigene grosse Studienprojekte im europäischen Umfeld durchzuführen. Wann immer Multizenter­Studien durchgeführt werden, sollte das Modell der koopera­

tiven Gruppen auf andere Indikationen ausgedehnt werden.

Disclosure statement

Die Autoren sind in verschiedenen Funktionen in der SAKK engagiert (siehe Affiliationen). Sie erklären, dass keine persönlichen Interessen­

verbindungen, beispielsweise finanzieller Art, im Zusammenhang mit der eingereichten Arbeit bestehen.

50 Jahre Schweizerische Arbeitsgruppe für Krebsforschung (SAKK)

Als Non­Profit­Organisation will die Schweizerische Arbeits­

gemeinschaft für Klinische Krebsforschung (SAKK) die Hei­

lungschancen von krebskranken Patientinnen und Patienten verbessern. Die SAKK wurde 1965 als Schweizerische Chemo­

therapiegruppe gegründet und ist heute das einzige nationale Krebsforschungsnetzwerk. Mitglieder sind alle Universitäts­

spitäler sowie viele Kantons­ und Regionalspitäler in der gan­

zen Schweiz. Seit 1965 sind über 30 000 Patientinnen und Pa­

tienten im Rahmen von Studien der SAKK behandelt worden.

Gegenwärtig nimmt die SAKK jährlich rund 800 Patientinnen und Patienten in klinische Studien auf. Die SAKK wird durch eine Leistungsvereinbarung mit dem Staatssekretariat für Bil­

dung, Forschung und Innovation (SBFI), durch Partner wie Krebsliga Schweiz und Krebsforschung Schweiz sowie durch Stiftungen und private Spender unterstützt.

Korrespondenz:

SAKK Koordinations­

zentrum Effingerstrasse 40 CH­3008 Bern Tel. 031 389 91 91 Fax 031 389 92 00

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SAKK 541

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Neuer Schwerpunkttitel

Urogynäkologie /

Urologie für die Frau

Sonja Brandner, Cornelia Betschart, Daniel Faltin

Dres. med., Ausbildungskommission der Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie

Am 1.1.2016 trat der neue Schwerpunkt Urogynäkologie / Urologie für die Frau in Kraft. Dieser hat zum Ziel, Kompetenzen im Gebiet der Beckenbodenpathologien und ihrer Folgeerkrankungen zu stärken. Die Arbeitsgemeinschaft für Urogynäko­

logie der gynécologie suisse SGGG stellt hiermit ihr Nachwuchsförderungs­

programm vor, welches in Zusammenarbeit mit dem jungen Forum der gynéco­

logie suisse SGGG und in Absprache mit der Chefärztekonferenz erarbeitet wurde.

Der Bedarf an Gesundheitsleistungen steigt in vielen Bereichen der Medizin, so auch auf dem Gebiet der Beckenbodenerkrankungen. Beckenbodenbeschwerden korrelieren global mit dem Anstieg der Lebenserwar­

tung. Aus Untersuchungen der USA geht hervor, dass in den nächsten 30 Jahren der Bedarf an urogynäkologi­

schen Operationen um 45% ansteigen wird [1]. Diese Zahlen dürften ähnlich sein für die Schweiz, wo hohe sozioökonomische Verhältnisse eine gute Lebensqua­

lität bis ins betagte Alter ermöglichen. Den steigenden Ansprüchen von Frauen jeden Alters an Erhalt von Lebensqualität, Mobilität und ganzheitlicher Gesund­

heit gilt es, gerecht zu werden. Diese noch nie zuvor dagewesenen Veränderungen tragen zur Erhöhung des Bewusstseins für Beckenbodenerkrankungen und zur Zunahme des Bedarfs an profund ausgebildeten Akteuren in verschiedenen Berufsgruppen bei.

Mit der Einführung des neuen Schwerpunkttitels Urogynäkologie / Urologie für die Frau per 1.1.2016 konnte die Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie (AUG) der gynécologie suisse SGGG in Zusammenarbeit mit der Fachgesellschaft für Urologie den Grundstein für eine strukturierte und Qualität sichernde Weiterbildung legen. Die Anforderungen für den Schwerpunkt sind auf der Homepage der FMH zu finden [2].

Nun gilt es, interessierte und engagierte Nachwuchs­

kräfte, nach abgeschlossenem Facharzt für Urologie oder Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt interventionelle Gynäkologie und Geburtshilfe, für dieses interessante, vielseitige und zukunftsorientierte Fach zu gewinnen und auszubil­

den. Unter dem Überbegriff «Urogyn­Akademie» soll ein Angebot an interdisziplinären und interprofessio­

nellen Hospitationen und Kursen geschaffen werden, das potentiellen Nachwuchsleuten Einblicke in das vielseitige und spannende Fach bietet und gleichzeitig den Zugang und die Vernetzung mit diversen erfah­

renen Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich ermöglicht.

Start des neuen Nachwuchsprogrammes (Urogyn­

Basis­Training) mit einer Pilotphase von 1 Jahr ist auf Frühjahr 2016 vorgesehen. Ein umfangreiches Angebot an Hospitationsmöglichkeiten und Kursen in verschie­

denen fachärztlichen und paramedizinischen Berei­

chen wird erfahrenen Assistenzärztinnen und jungen Oberärztinnen auf der Homepage der AUG (http://uro gyn.ch/de/urogyn­akademie/nachwuchsfoerderung) angeboten. Ziel ist es, Einblicke in die Diversität des Faches Urogynäkologie zu bieten, Kontakte zu knüpfen und interessierte, geeignete Nachwuchskräfte in den verschiedenen Landesregionen gezielt zu unterstützen

Urogynécologie / Urologie de la femme

La formation approfondie en Urogynécologie / Urologie de la femme est reconnue depuis le premier janvier 2016. Les détails se trouvent sur le site de la FMH [2].

L’association pour l’Urogynécologie de gynécologie suisse (AUG, urogyn.ch) présente un programme d’encouragement à la relève, préparé en collaboration avec le Forum des jeunes gynécologues de gynécologie suisse et la Conférence des médecins-chef de ser- vice. «Urogyn-Akademie» est destinée à de jeunes gynéco logues ou urologues en forma- tion opératoire motivés.

Ce programme est composé de journées de formation théoriques et de stages de décou- verte auprès d’experts en urogynécologie (consultations, examens complémentaires, urodynamique, périnéosonographie, traitements conservateurs et chirurgicaux) ainsi que dans les spécialités impliquées dans l’approche multidisciplinaire des pathologies du plancher pelvien (proctologie, urologie, neuro-urologie, physiothérapie).

L’offre complète est détaillée sur le site (http://urogyn.ch/l-academie-urogyn/jeunes-ta- lents). L’AUG délivre un certificat de participation. Les membres de l’AUG sont à disposi- tion des candidats pour planifier leur formation approfondie et leur projet de carrière en Suisse et à l’étranger.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SGGG 542

(14)

und in die Weiterbildung aufzunehmen. Die Hospita­

tionstage bieten Einblicke in diagnostische Bereiche (Urodynamik, Perinealultraschall, …), sowie konser­

vative und operative Therapien. Auch haben Vertreter verschiedener verwandter Bereiche, z.B. Proktologie, Neurourologie, Physiotherapie oder Kontinenzsprech­

stunden aus den Netzwerken der Beckenbodenzentren ihre Türen zu Hospitationen geöffnet.

Unkompliziert können Interessierte direkt mit den Anbietenden Kontakt aufnehmen und Termine für die Hospitationen vereinbaren. Die Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie der gynécologie suisse SGGG stellt eine Bestätigung für besuchte Hospitationen aus. Die Mitglieder der AUG unterstützen interessierte und geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den Schwerpunkt auch in der zielorientierten Planung von Weiterbildungsschritten, Auslandsaufenthalten und in der gezielten Karriereplanung. Nach 1 Jahr erfolgt eine Evaluation des Programmes unter Einbezug des Jungen Forums der gynécologie suisse, welches das Programm sehr begrüsst hat und als die hauptsäch­

liche Zielgruppe seine Bedürfnisse einbringen soll.

Um einer Spezialisierung im Sinne einer Fragmen­

tierung oder Zersplitterung der bisherigen FMH­

Facharzttitel vorzubeugen [3], soll die Patientinnenver­

sorgung sinnvoll erweitert und im Verlauf ein umfas­

sendes, niederschwelliges Angebot an Weiterbildungs­

möglichkeiten für Niedergelassene und Paramediziner (Pflegefachfrauen in Uro­ und Kontinenzpflege, Physio­

therapeutinnen für Beckenbodenrehabilitation) auf­

gebaut werden, was die Versorgungskompetenz nach­

haltig und integrativ gewährleisten soll.

Durch direkten Kontakt mit Kolleginnen und Kolle­

gen, welche bereits vertieft in diesem Gebiet arbeiten, soll ein Netzwerk diverser Kompetenzen entstehen mit Fokus auf interdisziplinäre und interprofessionelle Ansätze.

Ausblick

Der Bedarf an kompetenten Fachleuten zur Behand­

lung von Beckenbodenerkrankungen wird in Zukunft kaum alleine durch ärztliches Personal abgedeckt werden können. Neben kompetenten Physiotherapeu­

tinnen wird es auch im Pflegebereich ein Angebot der vertieften Weiterbildung in Beratung und Behandlung von Inkontinenz und Prolapserkrankungen brauchen.

Im Rahmen der Urogyn­Akademie unterstützt und hilft die AUG in der Weiterentwicklung entsprechen­

der Kursangebote.

Literatur

1 Luber KM, Boero S, Choe JY. The demographics of pelvic floor disorders: current observations and future projections. Am J Obstet Gynecol. 2001;184(7):1496–501.

2 http://www.fmh.ch/bildung­siwf/fachgebiete/facharzttitel­

und­schwerpunkte/gynaekologie­geburtshilfe.html 3 Bauer W. Spezialisierung und Fragmentierung sind zweierlei.

Schweiz Ärztezeitung. 2015;96(50–51):1833.

Korrespondenz:

Dr. med. Sonja Brandner Monbijoustrasse 22 CH­3011 Bern sonja.brandner[at]hin.ch

Struktur «Urogyn-Basis-Training»

zur Nachwuchsförderung

Fortbildungstage (2 theoretische Tage):

z.B. Jahreskongress der gynécologie suisse, Urogynäkologie- Symposien Aarau/Frauenfeld/Zürich, Romandie, Internatio- nale Urogynäkologische Kongresse, Blockkurse Urogynäkolo- gie Aarau, Dammrisskurs, EUGA/MPIS/ICS/IUGA, … Hospitationstage (4 praktische Tage):

in verschiedenen Fach gebieten (http://urogyn.ch/images/hos- pitationsplaetze.pdf): Urodynamik, konservative Therapien (Pessare, Instillationen, Physiotherapie), operative Therapien, Bildgebung/Perineal ultraschall, Neurourologie, Proktologie, Sexualtherapie, Physiotherapie.

Zertifikat: AUG-Diplom für Basis-Urogynäkologie-Training.

Wird nach Nachweis der obigen Hospitations- und Fortbil- dungstage ausgehändigt (contact[at]urogyn.ch). Das Basis- Urogynäkologie-Diplom ist nicht zwingend für die Anmeldung zur Schwerpunktprüfung.

Die «Urogyn-Akademie»: Unter diesem Titel soll ein Angebot an interdisziplinären und inter- professionellen Hospitationen und -kursen geschaffen werden. Bild: Cornelia Betschart

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WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SGGG 543

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Versorgungsforschung in der Schweiz

Es braucht mehr Kontroversen!

Urs Stoffel

Dr. med., Mitglied des Zentralvorstands der FMH

Versorgungsforschung findet in der Schweiz vermehrt Beachtung. Das freut nicht alle und das macht sie kontrovers. Das zum dritten Mal stattfindende Zürcher Forum für Versorgungsforschung widmet sich diesem Thema. Die Ärzteschaft sollte sich an diesen Diskussionen noch intensiver beteiligen.

Regierungsrat Dr. Thomas Heiniger, Gesundheitsdirek­

tor des Kantons Zürich und Mitinitiant des Zürcher Forums für Versorgungsforschung, stellte am letzt­

jährigen Kongress die Frage, was die Versorgungsfor­

schung für die Kantone tun könne. Die Kantone seien als potentielle Kunden im Bewusstsein der Versor­

gungsforschenden noch nicht ganz fest verankert.

Systemische Versorgungsforschung müsse besser etabliert werden – mit der Absicht, die Versor­

gungssteuerung noch klarer am Nutzen zu orien­

tieren und unsere Massnahmen noch besser zu legiti­

mieren. Evidence­Based Decision Making sei auch auf staatlicher Ebene gefragt.

Wenn einzelne wichtige Entscheidungsträger des schweizerischen Gesundheitswesens ihre Evidenz­

basierung für die Entscheidungsfällung verbessern, kann und darf dies der Ärzteschaft nicht egal sein.

Ohne aktives Agieren läuft diese sonst Gefahr, ständig reagieren zu müssen, statt bei einer ihrer Kernkompe­

tenzen, der medizinischen Versorgung von Patientin­

nen und Patienten, mitbestimmen zu können, über welche wirklich wichtigen Probleme gesprochen werden sollte. Daher engagieren sich die FMH und die Ärztekasse seit Beginn an diesem Kongress, der sich natürlich nicht nur an Zürcherinnen und Zürcher rich­

tet. Unter den Trägern mit dabei ist auch die Ärzte­

gesellschaft des Kantons St. Gallen.

Versorgungsforschung kann sich nicht mehr mit der Standardformulierung «further research needed» be­

gnügen. Es gilt vielmehr die Frage zu stellen, welche Er­

kenntnisse die bisherigen Mitteleinsätze im Gesund­

heitswesen und auch in der Versorgungsforschung gebracht haben. Genau deshalb werden am Kongress auch Fragen gestellt wie beispielsweise, ob Versor­

gungsforschung überhaupt einen Nutzen für Politik,

Medizin und Wirtschaft hat oder welche Folgen sich für die Politik ergeben, wenn Variationen in der Epi­

demiologie etwa bei Brustkrebs oder bei kardiovasku­

lären Erkrankungen festgestellt werden. Dabei gilt es, auch einen Blick über den (Landes­)Tellerrand hinaus

zu machen und die Relevanz beispielsweise von deut­

schen Erfahrungen im Bereich des Knorpelregisters oder der Ergebniserfassung und ­analyse bei Prostat­

ektomien an der weltweit führenden Martini­Klinik für den schweizerischen Alltag zu beleuchten. Nicht zu kurz kommt auch die Frage, welche Folgen sich daraus für zukünftige Versorgungs­ und Vergütungsformen ergeben.

Versorgungsforschung ist wichtig, deshalb muss sie vor allem dort breiter diskutiert werden, wo sie am Patienten gelebt wird und wo neue Impulse auch im Praxisalltag gelebt werden: in der Arztpraxis, in Ge­

sundheitszentren, bei Spitex­Organisationen, Spitä­

lern, Apotheken.

Korrespondenz:

Dr. med. Urs Stoffel Seestrasse 49 CH­8002 Zürich Tel +41 44 286 20 20 urs.stoffel[at]hin.ch

3. Zürcher Forum für Versorgungs­

forschung

Versorgungsforschung geht alle an: Versicherte und Patienten, Ärzte und nicht ärztliche Gesundheitsberufe, Versicherer und Behörden, Spitäler und andere stationäre Einrichtungen.

Aus diesem Grund verfolgt das 3. Zürcher Forum für Versor­

gungsforschung vom 16./17. Juni 2016 einen breiten Ansatz und zeigt an verschiedenen konkreten Beispielen, was die ein­

zelnen Akteure im Gesundheitswesen selbst angehen können.

Anmeldungen unter www.medicongress.ch

Versorgungsforschung ist wichtig, deshalb muss sie vor allem dort breiter diskutiert werden, wo sie am Patienten gelebt wird.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Zürcher Forum für Versorgungsforschung 544

Referenzen

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