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Coronavirus Impfen sowie vorsichtig und in Phasen öffnen

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Medienmitteilung 12. Mai 2021

Coronavirus

Impfen sowie vorsichtig und in Phasen öffnen

Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) begrüsst die Verabschiedung des Drei-Phasen-Modells durch den Bundesrat. Die schrittweise Öffnung sollte angesichts der fortschreitenden Impfung und mit Blick auf die epidemiologische Lage fortgeführt werden können. Zwischen den einzelnen Etappen ist aber ausreichend Zeit einzuplanen.

Das Drei-Phasen-Modell weist den Weg für weitere Öffnungen bei einer positiven epidemiologi- schen Entwicklung und gibt Eckwerte vor für den Fall, dass sich die Lage verschlechtern sollte.

Wie bereits im Rahmen der Anhörung festgehalten, ist der GDK-Vorstand einverstanden, dass die definierten Richtwerte nicht als Automatismus zu verstehen sind. Gleichzeitig sollten die An- forderungen bei den nächsten Entscheiden stärker berücksichtigt werden und in ihrer Mehrzahl auch erfüllt sein.

Zurzeit deuten die Indikatoren darauf hin, dass die Richtung stimmt. Neben der Belastung des Gesundheitswesens ist dabei der Impffortschritt entscheidend. Beim Phasenübergang sollte ne- ben der Impfbereitschaft auch die effektive Durchimpfungsrate berücksichtigt werden.

Klare und einfache Öffnungsschritte

Gestützt auf das Drei-Phasen-Modell sind in absehbarer Zeit Öffnungsschritte wahrscheinlich.

Der Vorstand der GDK unterstützt in Anbetracht der aktuellen Lage im Grundsatz weitere Er- leichterungen, appelliert aber an den Bundesrat, die Anpassungen im Massnahmendispositiv nicht in zu dicht aufeinanderfolgende Etappen aufzuteilen. Dies würde laufend zu immer wieder neu zu definierenden Wechseln in den Vorgaben und Rahmenbedingungen führen, was es der Bevölkerung und den betroffenen Branchen erschweren dürfte, die Regeln zu befolgen.

Veranstalter, Schulen, Gastronomiebetriebe, Kultureinrichtungen, Sportvereine, aber auch Gäste und Teilnehmende können sich nicht alle zwei oder drei Wochen auf stets wechselnde Gruppengrössen, Quadratmeterzahlen, Kapazitätsbeschränkungen oder Schutzvorkehrungen ausrichten. Mit weniger, dafür aber klareren Öffnungsetappen lässt sich ein sowohl in der Um- setzung als auch im Vollzug kaum zu bewältigendes Mikromanagement verhindern. Dies ist auch für einen praxistauglichen Vollzug und die Kontrollen durch die kantonalen Behörden zentral.

Ebenso würde dies dem bereits geäusserten Anliegen des GDK-Vorstands entsprechen, in allen Phasen ausreichend Zeit für die Beurteilung der Lage nach Öffnungen oder Verschärfungen ein- zuplanen, um die Konsequenzen auf das Infektionsgeschehen beobachten zu können.

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Weiter ist der Vorstand der GDK der Ansicht, dass die Richtgrössen in den verschiedenen Be- reichen gut aufeinander abgestimmt und für die Bevölkerung einprägsam sein müssen. Es sind Richtgrössen zu wählen, die bereits in vergangenen Phasen der Pandemie Bestand hatten. Auch sind die verschiedenen Tätigkeitsfelder (Sport, Kultur, Arbeitsplatz, öV etc.) in Bezug auf ihren Durchführungsort (Innen- oder Aussenbereiche), ihr Risiko und die möglichen Schutzvorkehrun- gen im Sinne einer Gleichbehandlung von Situationen aufeinander abzustimmen. So wird es die Bevölkerung beispielsweise kaum verstehen, wenn ab Juni bereits Grossveranstaltungen zuläs- sig wären, andere Aktivitäten jedoch strengen Schutzkonzepten mit bedeutsamen Einschrän- kungen unterlägen.

Rahmenbedingungen für die nächsten Öffnungsschritte

Die Rücknahme von Einschränkungen kann nur gelingen, wenn verschiedene Rahmenbedin- gungen gegeben sind: Innert Monatsfrist sollte ein Covid-Zertifikat für Geimpfte, Getestete und Genesene zur Verfügung stehen. Die Kantone werden das Impftempo hochhalten, sind jedoch auch auf die zugesicherten Impfmengen und die Einhaltung der Lieferfristen angewiesen. Sie stellen weiterhin das sogenannte TTIQ (Testen, Tracing, Isolation, Quarantäne) sicher, wobei die Quarantänebestimmungen dem Status der Personen gemäss Impfzertifikat angepasst wer- den müssen.

Eine grosse Verantwortung fällt aber auch Akteuren wie den Betrieben, dem Gastgewerbe, den Kultur- und Sportveranstaltern, den Vereinen oder den Bildungsinstitutionen zu. Sie müssen für eine konsequente Einhaltung der Schutzkonzepte sorgen, um die gewonnen Freiheiten nicht zu gefährden. Der wichtigste Punkt ist die Bereitschaft der Bevölkerung, die notwendigen Massnah- men weiterhin mitzutragen, auch wenn man selbst bereits geimpft sein sollte. Davon hängt ein sicherer Übergang in ein normalisiertes Leben letztlich ab.

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 061 267 95 23

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch

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