KINDER PSYCHISCH UND
SUCHTERKRANKTER ELTERN
ANFORDERUNGEN UND PERSPEKTIVEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DER KOMMUNALEN UNTERSTÜTZUNGSSTRUKTUREN
Elisabeth Schmutz
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism)
Flachsmarktstr. 9 55116 Mainz
Aufbau
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Zentrale Erkenntnisse der Forschung zu
bedarfsgerechten Unterstützungsstrukturen für Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern
Ergebnisse der AG Kinder psychisch kranker Eltern, eingesetzt vom Deutschen Bundestag
Impulse zur Praxisentwicklung auf kommunaler
Ebene: Anknüpfungspunkte zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung der bestehenden
Unterstützungsstrukturen
Zentrale Erkenntnisse der Forschung
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Psychische Erkrankung & Suchterkrankung
Prävalenz irgendeine psychische Erkrankung zu
entwickeln bei 31% (Bundesgesundheitssurvey, RKI, einbezogen sind Personen im Altern von 19 – 79 Jahre)
Risiko für Frauen, rund um die Geburt erstmalig oder erneut psychisch zu erkranken deutlich erhöht
Häufigkeit postpartaler Störungen:
Postpartale Depression: 10 – 15% der Mütter
Postpartale Psychose: 0,1 – 0,2% der Mütter
Erhöhte Prävalenz für psychische Erkrankung:
Jugendliche Mütter (bereits in HzE-Maßnahmen)
Frauen nach häuslicher Gewalt
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Psychische Erkrankung & Suchterkrankung
Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden, haben im Durchschnitt etwa genauso häufig Kinder wie
„psychisch gesunde“
Aktuelle Einschätzung: ca. 3,8 Mio. Kinder in
Deutschland sind von einer psychischen Erkrankung und/oder der Suchterkrankung eines Elternteils
betroffen (23% - 29% der Minderjährigen in der BRD)
Entsprechend Altersverteilung in Allgemeinbevölkerung 15% der betroffenen Kinder unter 3 Jahre alt
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LK Germersheim: in 2019 rund 22.000 Mdj.; ca. ¼ Betroffene = 5.500 junge Menschen
LK Germersheim: in 2019 entspricht Anteil der Kinder unter 3 Jahre 17,3 % der Minderjährigen, d.h. rund 950 Kinder unter 3 Jahre betroffen.
Psychische Erkrankung & Suchterkrankung
Risiko eine psychische Störung/Suchterkrankung zu entwickeln, ist bei Kindern psychisch oder
suchterkrankter Eltern erhöht
Vererbt wird nicht die Erkrankung als solche, sondern die Verletzlichkeit („Vulnerabilität“)
Zentrale Einflussfaktoren:
Genetische Disposition
Psychosoziale Entwicklungsbedingungen
Resilienz und Bewältigungskompetenz
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Psychische Erkrankung & Suchterkrankung
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Psychische Erkrankungen bzw. Suchterkrankungen schlagen sich i.d.R. nieder auf den Ebenen
der Kognitionen (z.B. Art der Deutung von Situationen, Wahnvorstellungen, Suche nach „Stoff“)
des Verhaltens (z.B. „verrückte“ Dinge tun)
der Affekte (z.B. Antriebslosigkeit, Traurigkeit, Reizbarkeit)
Bezogen auf die Erziehungsaufgaben von Eltern kann sich Erkrankung auswirken auf:
die adäquate Wahrnehmung und Befriedigung der emotionalen und sozialen Bedürfnisse der Kinder
ein adäquates Erziehungsverhalten
Erkrankung beeinträchtigt die Feinfühligkeit
Auswirkungen der Erkrankung
Erheblichkeit der Beeinträchtigungen für das Kind abhängig von:
Art und Schwere der Erkrankung des Elternteils
Umgang mit der Erkrankung in der Familie
Alternative Erfahrungsmöglichkeiten für die Kinder
Adäquate Unterstützung der Familie
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Psychische Erkrankung bzw. Suchterkrankungen eines Elternteils sind ein relevanter Risikofaktor für die Entwicklung der Kinder
Spezifisches Risiko für Säuglinge und Kleinkinder:
Entwicklung hochunsicherer Bindungsbeziehung
Auswirkungen der Erkrankung
Psychische bzw. Suchterkrankung geht häufig mit anderen Belastungsfaktoren einher (z.B.
Partnerschaftskonflikte, Trennung und Scheidung,
Arbeitslosigkeit, Armut, schwierige Wohnverhältnisse, soziale Isolation)
Die Kumulation von mehreren Belastungsfaktoren erhöht die Bewältigungsanforderungen an die
Familien und damit auch das Risiko für die Kinder, in ihrer Entwicklung und Erziehung beeinträchtigt zu werden.
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Welche präventiven/unterstützenden Maßnahmen sind
notwendig, damit aus Beeinträchtigungen in Folge der psychischen Erkrankung bzw. Suchterkrankung eines Elternteils keine
kindeswohlgefährdenden Situationen entstehen?
Zielperspektive: Bewältigung fördern und Resilienz stärken
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Bewältigung fördern: Elternperspektive
Krankheitseinsicht / Akzeptanz der Erkrankung durch das betroffene Elternteil und die Familie als Ganzes
Offene Auseinandersetzung mit der Erkrankung in der Familie, auch mit den Kindern
Bereitschaft psychiatrische Behandlung / Therapie in Anspruch zu nehmen
Alltagsorganisation an den Krankheitsverlauf anpassen
Einbindung in soziales Netzwerk und Inanspruchnahme von Unterstützung
Inanspruchnahme von professionellen Hilfen soweit notwendig
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Bewältigung fördern: Kinderperspektive
Aufklärung über Erkrankung des betroffenen Elternteils
Verlässliche Bezugs- und Vertrauensperson neben dem psychisch erkrankten Elternteil
Ansprechpartner für Fragen und Sorgen rund um die Erkrankung
Absicherung der Alltagsstrukturen auch in schwierigen Zeiten
Parentifizierung der Kinder entgegenwirken
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Resilienz der Kinder stärken
Abschlussbericht und Expertisen zum Download unter:
https://www.ag-kpke.de/arbeitsgruppe/berichte-und-expertisen/
Ergebnisse der AG Kinder psychisch kranker Eltern
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Die AG Kinder psychisch kranker Eltern
Eingesetzt vom Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017, einstimmig
Beteiligt: zuständige Bundesministerien (BMFSFJ, BMG, BMAS); relevante Fachverbände und -
organisationen; Sachverständige
Auftrag: einvernehmliche Vorschläge zur
Verbesserung der Situation von Kindern und
Jugendlichen aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil psychisch erkrankt ist (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/12780)
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19 Empfehlungen
Empfehlungen der AG KpkE
Kernthese I: Die Leistungen sind sowohl individuell als auch am Bedarf der Familie ausgerichtet
flächendeckend auf- und auszubauen und für die betroffenen Kinder über alle Altersgruppen hinweg und ihre Eltern zugänglich zu machen
Zielsetzung der Kernthese I:
Möglichkeit Leistungen direkt in Anspruch zu nehmen, ohne vorherige Befassung mit Jugendamt
Stärkung der Alltagsunterstützung
Flexibilisierung von Leistungen, um schwankenden Bedarfen Rechnung zu tragen
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Empfehlungen der AG KpkE
Empfehlungen 1 – 6:
Alltagsunterstützung verbindlicher als einklagbarer Rechtsanspruch ausgestalten
Unmittelbarer und flexibler Zugang zu Angeboten; hierzu Erweiterung der Ausnahmeregelung des § 36a Abs. 2 SGB VIII auf Hilfeart
„Alltagsunterstützung“ (bisher bereits geregelt für Erziehungsberatung)
Öffnung im bisherigen § 20 SGB VIII: Hilfe auch über Nacht und als stundenweise Betreuung möglich; „Ausfall“ aufgrund
psychischer/Suchterkrankung nicht identisch mit physischer Abwesenheit
Bedarfsgerechtigkeit und Qualität der Angebotsstruktur durch verbindliche Sozialplanung und QE-Vorgaben sichern
Bedingungsloser elternunabhängiger Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen
Barrierefreie Online-Plattforum mit Informationen und Möglichkeit der anonymen Beratung
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Eingegangen in §§ 8, 20, 36a, 80.3 KJSG
Empfehlungen der AG KpkE
Kernthese II: Präventive Leistungen sollten für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen sowie für deren Familien zugänglich sein
Zielsetzung der Kernthese II:
Krankenkassen erreichen mehr Kinder aus suchtbelasteten und psychisch belastete Familien mit Leistungen der Prävention und
Gesundheitsförderung, gemeinsam mit Partnern in Kita, Schule und in den Kommunen.
Nachhaltige qualitätsgesicherte Verbesserung der gesundheitlichen Situation/Lebensbedingungen insbesondere von Kindern mit psychisch oder suchterkrankten Eltern
Verbesserung der Vernetzung und Abstimmung von Leistungen auch im Verhältnis von Krankenkasse und öffentliche Jugendhilfe
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Empfehlungen der AG KpkE
Empfehlungen 7 – 13
Mehr Familienorientierung in den Leistungen zur Prävention und
Gesundheitsförderung seitens der Krankenkassen, mehr KpsE erreichen
Unterstützung der Inanspruchnahme des kommunalen Förderprogramms des GKV-Bündnisses für Gesundheit und Klärung der Verstetigung der entwickelten Prozesse und Strukturen
QE-Prozess auf Bundes- und Landesebene unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure (Kinder- und Jugendhilfe, ÖGD, Suchthilfe etc.), unterstützt durch
GKV-Bündnis für Gesundheit
Als Schwerpunktthema in Bundesrahmenempfehlungen aufnehmen, Landesrahmenvereinbarungen entsprechend anpassen, Überprüfung mit Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz
Abgestimmte, koordinierte und vernetzte Vorgehensweisen in der lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung für KpskE
Wechselseitige Informationsvermittlung zwischen Krankenkasse und Träger der öffentlichen Jugendhilfe
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Handlungsrahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Empfehlungen der AG KpkE
Kernthese III: Um komplexen Bedarfslagen eines oder mehrerer Familienmitglieder gerecht zu
werden, müssen die bestehenden Hilfe- und
Unterstützungsangebote besser ineinandergreifen
Zielsetzung der Kernthese III:
Verbesserung der leistungsbereichsübergreifenden Kooperation einschließlich der zielgerichteten gegenseitigen Information und Zusammenarbeit
Umsetzung der bestehenden Kooperationsgebote durch Maßnahmen der interprofessionellen Verständigung
Verbesserung des frühzeitigen Erkennens von betroffenen Kindern
Ermöglichung von Komplexleistungen („Hilfen aus einer Hand“)
Abstimmung der lokalen Angebotsstruktur sowie der fallbezogenen Zusammenarbeit auf kommunaler und regionaler Ebene
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Empfehlungen der AG KpkE
Empfehlungen 14 – 18:
Träger der Eingliederungshilfe sollen Gesamtplankonferenz für abgestimmte Unterstützung für Eltern mit wesentlichen Behinderungen nutzen
Explizite Regelung im SGB V zur Mitverantwortung des Gesundheitswesens zur Zusammenarbeit von Vertragsärzt*innen und -psychotherapeut*innen mit Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe (Information, Vorgehen bei
Hinweisen auf Risiko- und Belastungssitutionen)
Koordinierte Vermittlung aus ambulanter vertragsärztlicher/-psychothera- peutischer Praxis in Kinder- und Jugendhilfe als abrechenbare Leistung
Schaffung von gesetzlichen Regelungen für SGB-übergreifende Komplexleistungen in der ambulanten und stationären Versorgung
Mehr interdisziplinäre Einrichtungen und Dienste für Eltern und Kinder
Entwicklung eines Handlungsrahmens für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Unterstützung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme
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Veröffentlichung demnächst: Qualitätsleitfaden als Orientierungsrahmen
Empfehlungen der AG KpkE
Kernthese IV: In den örtlichen und regionalen Netzwerken müssen Lots*innen die Zugänge zu (weiteren) Hilfen und jeweils bedarfsgerechten Unterstützungsmaßnahmen unterschiedlicher Leistungssysteme erleichtern.
Zielsetzung der Kernthese IV:
Klarstellung, dass Hilfen zur Erziehung auch Unterstützung bei der
Orientierung an den Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen umfasst
Verbesserung der Zugänge, indem sich Regelstruktur sowie Bereich der Beratung, Entlastung und Unterstützung immer auch als Lotsensysteme verstehen
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Empfehlungen der AG KpkE
Empfehlung 19:
Klarstellung in § 27 SGB VIII, dass Hilfen zur Erziehung auch die
Unterstützung bei der Orientierung an den Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen umfasst
Korrespondiert mit Empfehlung 16: Vermittlung aus ärztlicher oder psychotherapeutischer Versorgung in die Kinder- und Jugendhilfe
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Impulse zur Praxisentwicklung auf kommunaler Ebene
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Komplexe Unterstützungsbedarfe
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Kind
Eltern Ganze Familie Persönliche Entwicklung
Schutz Behandlung
Behandlung
Beratung und Unterstützung bzgl. Erziehungsaufgaben
Familiäres Miteinander Begleitung und
Unterstützung
Notwendigkeit der Kooperation
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Kind
Eltern Ganze Familie Persönliche Entwicklung
Schutz Behandlung
Behandlung
Beratung und Unterstützung bzgl. Erziehungsaufgaben
Familiäres Miteinander
Kinder- und Jugendhilfe Gesundheitswesen
Gemeindepsychiatrie Eingliederungshilfe Suchthilfe
Begleitung und Unterstützung
Differenziertes Unterstützungssystem
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Gesundheitswesen (SGB V, VI +IX/XII)
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Regelstruktur – niedrigschwellig und nicht-stigmatisierend:
Hebammen, Frühe Hilfen, Kindertagesbetreuung, Schule, offene & verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, Gesundheitswesen, insb. Hausärzte, Selbsthilfe,
Sportvereine, Kirchen, Landfrauen, Soziale Stadt/Quartiersarbeit …
Beratung, Entlastung, Unterstützung – niedrigschwellig im Zugang, kostenfrei, ohne Antrag:
Erziehungs-, Lebens-, Schwangerenberatung,
psychosoziale Beratung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Jugendsozialarbeit …
Begleitung und Hilfe in Einzelfällen – gebunden an Anspruchsvoraussetzungen
Hilfen zur Erziehung, psychiatrische Behandlung, Therapie, Betreutes Wohnen, Persönliches Budget
Krisenintervention / Kinderschutz
Jugendhilfe: Inobhutnahme; Psychiatrie: Klinikaufnahme Erwachsene & Kinder/Jugendliche
Ansätze zur Verbesserung
Verbesserung der Informationsbasis: wer kann was an Unterstützung der Familien beitragen
(Möglichkeiten und Grenzen der einzelnen Systeme)
Verbesserung des Erkennens von Kindern und
Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf aufgrund psychischer oder Suchterkrankung eines Elternteils
Verbesserung des Lotsensystems
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Systema- tisches Erkennen
vertiefendes Gespräch
Überleitung in Hilfen
Ansätze zur Verbesserung
Gemeinsame Klärung und Erarbeitung von
Vorgehensweisen der Zusammenarbeit an den Nahtstellen zwischen Einrichtungen und Diensten der relevanten Leistungsbereiche auf der Fallebene
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Wer ist wie zu erreichen?
Welche Informationen sind für die Klärung der Zusammenarbeit oder eines Übergangs wichtig?
…
Ansätze zur Verbesserung
Überprüfung und Weiterentwicklung der
Zusammenarbeitsstrukturen sowie des bestehenden Angebotsportfolios zur Unterstützung und
Versorgung von Kindern psychisch und suchterkrankter Eltern einschließlich
Berücksichtigung aller Familienmitglieder und der Familie
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Aufbau von Netzwerk-, Planungs- und
Steuerungsstrukturen auf der kommunalen Ebene unter Einbeziehung aller relevanten Leistungsbereiche
Ansätze zur Verbesserung
Identifizierung von Angebotslücken auf der Ebene der Primär-, Sekundär- oder Tertiärprävention
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tertiäre Prävention
sekundäre Prävention
primäre Prävention
bereits vorhandene
(behandlungsbedürftige) Probleme
Vorbeugen erwarteter negativer Verläufe/ Risikogruppen
allgemeine Stärkung psychischer Gesundheit
Politisch-strukturelle Verankerung des kommunalen Gesamtkonzeptes
Perspektive: Kommunales Gesamtkonzept
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Zentrale Elemente eines kommunalen Gesamtkonzeptes:
Steuerung/
Entwicklung/
Planung
Interdisziplinäre Kooperation von Kinder-
und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe (inkl.
ÖGD), Suchthilfe, Eingliederungshilfe
Sensibilisierung/
Qualifizierung
Von Fachkräften &
Multiplikator*innen in allen Bereichen, die mit
Familien in Kontakt stehen bzw. kommen
Umsetzung eines interdisziplinären Unterstützungs- und Versorgungsrepertoires
Lokal-kommunale KpsE-Netzwerke
Erläuterungen zu Handlungsfeldern in: https://www.gkv-buendnis.de/publikationen/publikation/detail/kinder-psychisch- und-suchterkrankter-eltern-handlungsrahmen-fuer-eine-beteiligung-der-krankenkassen/
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren:
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) Flachsmarktstr. 9
55116 Mainz Tel: 06131 - 240 41 - 10 Fax: 06131 – 240 41 50
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Ansprechpartnerin: Elisabeth Schmutz elisabeth.schmutz@ism-mz.de