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KINDER PSYCHISCH UND SUCHTERKRANKTER ELTERN ANFORDERUNGEN UND PERSPEKTIVEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DER KOMMUNALEN UNTERSTÜTZUNGSSTRUKTUREN

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Academic year: 2022

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KINDER PSYCHISCH UND

SUCHTERKRANKTER ELTERN

ANFORDERUNGEN UND PERSPEKTIVEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DER KOMMUNALEN UNTERSTÜTZUNGSSTRUKTUREN

Elisabeth Schmutz

Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism)

Flachsmarktstr. 9 55116 Mainz

(2)

Aufbau

2

Zentrale Erkenntnisse der Forschung zu

bedarfsgerechten Unterstützungsstrukturen für Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern

Ergebnisse der AG Kinder psychisch kranker Eltern, eingesetzt vom Deutschen Bundestag

Impulse zur Praxisentwicklung auf kommunaler

Ebene: Anknüpfungspunkte zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung der bestehenden

Unterstützungsstrukturen

(3)

Zentrale Erkenntnisse der Forschung

3

(4)

Psychische Erkrankung & Suchterkrankung

Prävalenz irgendeine psychische Erkrankung zu

entwickeln bei 31% (Bundesgesundheitssurvey, RKI, einbezogen sind Personen im Altern von 19 – 79 Jahre)

Risiko für Frauen, rund um die Geburt erstmalig oder erneut psychisch zu erkranken deutlich erhöht

Häufigkeit postpartaler Störungen:

Postpartale Depression: 10 – 15% der Mütter

Postpartale Psychose: 0,1 – 0,2% der Mütter

Erhöhte Prävalenz für psychische Erkrankung:

Jugendliche Mütter (bereits in HzE-Maßnahmen)

Frauen nach häuslicher Gewalt

4

(5)

Psychische Erkrankung & Suchterkrankung

Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden, haben im Durchschnitt etwa genauso häufig Kinder wie

„psychisch gesunde“

Aktuelle Einschätzung: ca. 3,8 Mio. Kinder in

Deutschland sind von einer psychischen Erkrankung und/oder der Suchterkrankung eines Elternteils

betroffen (23% - 29% der Minderjährigen in der BRD)

Entsprechend Altersverteilung in Allgemeinbevölkerung 15% der betroffenen Kinder unter 3 Jahre alt

5

LK Germersheim: in 2019 rund 22.000 Mdj.; ca. ¼ Betroffene = 5.500 junge Menschen

LK Germersheim: in 2019 entspricht Anteil der Kinder unter 3 Jahre 17,3 % der Minderjährigen, d.h. rund 950 Kinder unter 3 Jahre betroffen.

(6)

Psychische Erkrankung & Suchterkrankung

Risiko eine psychische Störung/Suchterkrankung zu entwickeln, ist bei Kindern psychisch oder

suchterkrankter Eltern erhöht

Vererbt wird nicht die Erkrankung als solche, sondern die Verletzlichkeit („Vulnerabilität“)

Zentrale Einflussfaktoren:

Genetische Disposition

Psychosoziale Entwicklungsbedingungen

Resilienz und Bewältigungskompetenz

6

(7)

Psychische Erkrankung & Suchterkrankung

7

Psychische Erkrankungen bzw. Suchterkrankungen schlagen sich i.d.R. nieder auf den Ebenen

der Kognitionen (z.B. Art der Deutung von Situationen, Wahnvorstellungen, Suche nach „Stoff“)

des Verhaltens (z.B. „verrückte“ Dinge tun)

der Affekte (z.B. Antriebslosigkeit, Traurigkeit, Reizbarkeit)

Bezogen auf die Erziehungsaufgaben von Eltern kann sich Erkrankung auswirken auf:

die adäquate Wahrnehmung und Befriedigung der emotionalen und sozialen Bedürfnisse der Kinder

ein adäquates Erziehungsverhalten

Erkrankung beeinträchtigt die Feinfühligkeit

(8)

Auswirkungen der Erkrankung

Erheblichkeit der Beeinträchtigungen für das Kind abhängig von:

Art und Schwere der Erkrankung des Elternteils

Umgang mit der Erkrankung in der Familie

Alternative Erfahrungsmöglichkeiten für die Kinder

Adäquate Unterstützung der Familie

8

Psychische Erkrankung bzw. Suchterkrankungen eines Elternteils sind ein relevanter Risikofaktor für die Entwicklung der Kinder

Spezifisches Risiko für Säuglinge und Kleinkinder:

Entwicklung hochunsicherer Bindungsbeziehung

(9)

Auswirkungen der Erkrankung

Psychische bzw. Suchterkrankung geht häufig mit anderen Belastungsfaktoren einher (z.B.

Partnerschaftskonflikte, Trennung und Scheidung,

Arbeitslosigkeit, Armut, schwierige Wohnverhältnisse, soziale Isolation)

Die Kumulation von mehreren Belastungsfaktoren erhöht die Bewältigungsanforderungen an die

Familien und damit auch das Risiko für die Kinder, in ihrer Entwicklung und Erziehung beeinträchtigt zu werden.

9

(10)

Welche präventiven/unterstützenden Maßnahmen sind

notwendig, damit aus Beeinträchtigungen in Folge der psychischen Erkrankung bzw. Suchterkrankung eines Elternteils keine

kindeswohlgefährdenden Situationen entstehen?

Zielperspektive: Bewältigung fördern und Resilienz stärken

10

(11)

Bewältigung fördern: Elternperspektive

Krankheitseinsicht / Akzeptanz der Erkrankung durch das betroffene Elternteil und die Familie als Ganzes

Offene Auseinandersetzung mit der Erkrankung in der Familie, auch mit den Kindern

Bereitschaft psychiatrische Behandlung / Therapie in Anspruch zu nehmen

Alltagsorganisation an den Krankheitsverlauf anpassen

Einbindung in soziales Netzwerk und Inanspruchnahme von Unterstützung

Inanspruchnahme von professionellen Hilfen soweit notwendig

11

(12)

Bewältigung fördern: Kinderperspektive

Aufklärung über Erkrankung des betroffenen Elternteils

Verlässliche Bezugs- und Vertrauensperson neben dem psychisch erkrankten Elternteil

Ansprechpartner für Fragen und Sorgen rund um die Erkrankung

Absicherung der Alltagsstrukturen auch in schwierigen Zeiten

Parentifizierung der Kinder entgegenwirken

12

Resilienz der Kinder stärken

(13)

Abschlussbericht und Expertisen zum Download unter:

https://www.ag-kpke.de/arbeitsgruppe/berichte-und-expertisen/

Ergebnisse der AG Kinder psychisch kranker Eltern

13

(14)

Die AG Kinder psychisch kranker Eltern

Eingesetzt vom Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017, einstimmig

Beteiligt: zuständige Bundesministerien (BMFSFJ, BMG, BMAS); relevante Fachverbände und -

organisationen; Sachverständige

Auftrag: einvernehmliche Vorschläge zur

Verbesserung der Situation von Kindern und

Jugendlichen aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil psychisch erkrankt ist (vgl.

Bundestagsdrucksache 18/12780)

14

19 Empfehlungen

(15)

Empfehlungen der AG KpkE

Kernthese I: Die Leistungen sind sowohl individuell als auch am Bedarf der Familie ausgerichtet

flächendeckend auf- und auszubauen und für die betroffenen Kinder über alle Altersgruppen hinweg und ihre Eltern zugänglich zu machen

Zielsetzung der Kernthese I:

Möglichkeit Leistungen direkt in Anspruch zu nehmen, ohne vorherige Befassung mit Jugendamt

Stärkung der Alltagsunterstützung

Flexibilisierung von Leistungen, um schwankenden Bedarfen Rechnung zu tragen

15

(16)

Empfehlungen der AG KpkE

Empfehlungen 1 – 6:

Alltagsunterstützung verbindlicher als einklagbarer Rechtsanspruch ausgestalten

Unmittelbarer und flexibler Zugang zu Angeboten; hierzu Erweiterung der Ausnahmeregelung des § 36a Abs. 2 SGB VIII auf Hilfeart

„Alltagsunterstützung“ (bisher bereits geregelt für Erziehungsberatung)

Öffnung im bisherigen § 20 SGB VIII: Hilfe auch über Nacht und als stundenweise Betreuung möglich; „Ausfall“ aufgrund

psychischer/Suchterkrankung nicht identisch mit physischer Abwesenheit

Bedarfsgerechtigkeit und Qualität der Angebotsstruktur durch verbindliche Sozialplanung und QE-Vorgaben sichern

Bedingungsloser elternunabhängiger Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen

Barrierefreie Online-Plattforum mit Informationen und Möglichkeit der anonymen Beratung

16

Eingegangen in §§ 8, 20, 36a, 80.3 KJSG

(17)

Empfehlungen der AG KpkE

Kernthese II: Präventive Leistungen sollten für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen sowie für deren Familien zugänglich sein

Zielsetzung der Kernthese II:

Krankenkassen erreichen mehr Kinder aus suchtbelasteten und psychisch belastete Familien mit Leistungen der Prävention und

Gesundheitsförderung, gemeinsam mit Partnern in Kita, Schule und in den Kommunen.

Nachhaltige qualitätsgesicherte Verbesserung der gesundheitlichen Situation/Lebensbedingungen insbesondere von Kindern mit psychisch oder suchterkrankten Eltern

Verbesserung der Vernetzung und Abstimmung von Leistungen auch im Verhältnis von Krankenkasse und öffentliche Jugendhilfe

17

(18)

Empfehlungen der AG KpkE

Empfehlungen 7 – 13

Mehr Familienorientierung in den Leistungen zur Prävention und

Gesundheitsförderung seitens der Krankenkassen, mehr KpsE erreichen

Unterstützung der Inanspruchnahme des kommunalen Förderprogramms des GKV-Bündnisses für Gesundheit und Klärung der Verstetigung der entwickelten Prozesse und Strukturen

QE-Prozess auf Bundes- und Landesebene unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure (Kinder- und Jugendhilfe, ÖGD, Suchthilfe etc.), unterstützt durch

GKV-Bündnis für Gesundheit

Als Schwerpunktthema in Bundesrahmenempfehlungen aufnehmen, Landesrahmenvereinbarungen entsprechend anpassen, Überprüfung mit Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz

Abgestimmte, koordinierte und vernetzte Vorgehensweisen in der lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung für KpskE

Wechselseitige Informationsvermittlung zwischen Krankenkasse und Träger der öffentlichen Jugendhilfe

18

Handlungsrahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit

(19)

Empfehlungen der AG KpkE

Kernthese III: Um komplexen Bedarfslagen eines oder mehrerer Familienmitglieder gerecht zu

werden, müssen die bestehenden Hilfe- und

Unterstützungsangebote besser ineinandergreifen

Zielsetzung der Kernthese III:

Verbesserung der leistungsbereichsübergreifenden Kooperation einschließlich der zielgerichteten gegenseitigen Information und Zusammenarbeit

Umsetzung der bestehenden Kooperationsgebote durch Maßnahmen der interprofessionellen Verständigung

Verbesserung des frühzeitigen Erkennens von betroffenen Kindern

Ermöglichung von Komplexleistungen („Hilfen aus einer Hand“)

Abstimmung der lokalen Angebotsstruktur sowie der fallbezogenen Zusammenarbeit auf kommunaler und regionaler Ebene

19

(20)

Empfehlungen der AG KpkE

Empfehlungen 14 – 18:

Träger der Eingliederungshilfe sollen Gesamtplankonferenz für abgestimmte Unterstützung für Eltern mit wesentlichen Behinderungen nutzen

Explizite Regelung im SGB V zur Mitverantwortung des Gesundheitswesens zur Zusammenarbeit von Vertragsärzt*innen und -psychotherapeut*innen mit Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe (Information, Vorgehen bei

Hinweisen auf Risiko- und Belastungssitutionen)

Koordinierte Vermittlung aus ambulanter vertragsärztlicher/-psychothera- peutischer Praxis in Kinder- und Jugendhilfe als abrechenbare Leistung

Schaffung von gesetzlichen Regelungen für SGB-übergreifende Komplexleistungen in der ambulanten und stationären Versorgung

Mehr interdisziplinäre Einrichtungen und Dienste für Eltern und Kinder

Entwicklung eines Handlungsrahmens für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Unterstützung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme

20

Veröffentlichung demnächst: Qualitätsleitfaden als Orientierungsrahmen

(21)

Empfehlungen der AG KpkE

Kernthese IV: In den örtlichen und regionalen Netzwerken müssen Lots*innen die Zugänge zu (weiteren) Hilfen und jeweils bedarfsgerechten Unterstützungsmaßnahmen unterschiedlicher Leistungssysteme erleichtern.

Zielsetzung der Kernthese IV:

Klarstellung, dass Hilfen zur Erziehung auch Unterstützung bei der

Orientierung an den Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen umfasst

Verbesserung der Zugänge, indem sich Regelstruktur sowie Bereich der Beratung, Entlastung und Unterstützung immer auch als Lotsensysteme verstehen

21

(22)

Empfehlungen der AG KpkE

Empfehlung 19:

Klarstellung in § 27 SGB VIII, dass Hilfen zur Erziehung auch die

Unterstützung bei der Orientierung an den Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen umfasst

Korrespondiert mit Empfehlung 16: Vermittlung aus ärztlicher oder psychotherapeutischer Versorgung in die Kinder- und Jugendhilfe

22

(23)

Impulse zur Praxisentwicklung auf kommunaler Ebene

23

(24)

Komplexe Unterstützungsbedarfe

24

Kind

Eltern Ganze Familie Persönliche Entwicklung

Schutz Behandlung

Behandlung

Beratung und Unterstützung bzgl. Erziehungsaufgaben

Familiäres Miteinander Begleitung und

Unterstützung

(25)

Notwendigkeit der Kooperation

25

Kind

Eltern Ganze Familie Persönliche Entwicklung

Schutz Behandlung

Behandlung

Beratung und Unterstützung bzgl. Erziehungsaufgaben

Familiäres Miteinander

Kinder- und Jugendhilfe Gesundheitswesen

Gemeindepsychiatrie Eingliederungshilfe Suchthilfe

Begleitung und Unterstützung

(26)

Differenziertes Unterstützungssystem

26

Gesundheitswesen (SGB V, VI +IX/XII)

Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Regelstruktur – niedrigschwellig und nicht-stigmatisierend:

Hebammen, Frühe Hilfen, Kindertagesbetreuung, Schule, offene & verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, Gesundheitswesen, insb. Hausärzte, Selbsthilfe,

Sportvereine, Kirchen, Landfrauen, Soziale Stadt/Quartiersarbeit …

Beratung, Entlastung, Unterstützung – niedrigschwellig im Zugang, kostenfrei, ohne Antrag:

Erziehungs-, Lebens-, Schwangerenberatung,

psychosoziale Beratung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Jugendsozialarbeit …

Begleitung und Hilfe in Einzelfällen – gebunden an Anspruchsvoraussetzungen

Hilfen zur Erziehung, psychiatrische Behandlung, Therapie, Betreutes Wohnen, Persönliches Budget

Krisenintervention / Kinderschutz

Jugendhilfe: Inobhutnahme; Psychiatrie: Klinikaufnahme Erwachsene & Kinder/Jugendliche

(27)

Ansätze zur Verbesserung

Verbesserung der Informationsbasis: wer kann was an Unterstützung der Familien beitragen

(Möglichkeiten und Grenzen der einzelnen Systeme)

Verbesserung des Erkennens von Kindern und

Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf aufgrund psychischer oder Suchterkrankung eines Elternteils

 Verbesserung des Lotsensystems

27

Systema- tisches Erkennen

vertiefendes Gespräch

Überleitung in Hilfen

(28)

Ansätze zur Verbesserung

Gemeinsame Klärung und Erarbeitung von

Vorgehensweisen der Zusammenarbeit an den Nahtstellen zwischen Einrichtungen und Diensten der relevanten Leistungsbereiche auf der Fallebene

28

Wer ist wie zu erreichen?

Welche Informationen sind für die Klärung der Zusammenarbeit oder eines Übergangs wichtig?

(29)

Ansätze zur Verbesserung

Überprüfung und Weiterentwicklung der

Zusammenarbeitsstrukturen sowie des bestehenden Angebotsportfolios zur Unterstützung und

Versorgung von Kindern psychisch und suchterkrankter Eltern einschließlich

Berücksichtigung aller Familienmitglieder und der Familie

29

Aufbau von Netzwerk-, Planungs- und

Steuerungsstrukturen auf der kommunalen Ebene unter Einbeziehung aller relevanten Leistungsbereiche

(30)

Ansätze zur Verbesserung

Identifizierung von Angebotslücken auf der Ebene der Primär-, Sekundär- oder Tertiärprävention

30

tertiäre Prävention

sekundäre Prävention

primäre Prävention

bereits vorhandene

(behandlungsbedürftige) Probleme

Vorbeugen erwarteter negativer Verläufe/ Risikogruppen

allgemeine Stärkung psychischer Gesundheit

(31)

Politisch-strukturelle Verankerung des kommunalen Gesamtkonzeptes

Perspektive: Kommunales Gesamtkonzept

31

Zentrale Elemente eines kommunalen Gesamtkonzeptes:

Steuerung/

Entwicklung/

Planung

Interdisziplinäre Kooperation von Kinder-

und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe (inkl.

ÖGD), Suchthilfe, Eingliederungshilfe

Sensibilisierung/

Qualifizierung

Von Fachkräften &

Multiplikator*innen in allen Bereichen, die mit

Familien in Kontakt stehen bzw. kommen

Umsetzung eines interdisziplinären Unterstützungs- und Versorgungsrepertoires

Lokal-kommunale KpsE-Netzwerke

Erläuterungen zu Handlungsfeldern in: https://www.gkv-buendnis.de/publikationen/publikation/detail/kinder-psychisch- und-suchterkrankter-eltern-handlungsrahmen-fuer-eine-beteiligung-der-krankenkassen/

(32)

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren:

Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) Flachsmarktstr. 9

55116 Mainz Tel: 06131 - 240 41 - 10 Fax: 06131 – 240 41 50

www.ism-mz.de

Ansprechpartnerin: Elisabeth Schmutz elisabeth.schmutz@ism-mz.de

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