Firma:
Betriebsanweisung
gemäß § 14 GefStoffV
Arbeitsbereich:
Stand:
Arbeitsplatz: Tätigkeit: Verantwortlich:
Unterschrift
Anwendungsbereich
Gebrauchte Bremsflüssigkeit
Betriebsanweisung gemäß § 14 Gefahrstoff-Verordnung Farbe gelb bis braun. Gemisch verschiedener Glykolderivate und Additive.
Gefahren für Mensch und Umwelt
Bei der Prüfung gebrauchter Bremsflüssigkeit bestehen Gefährdungen durch das Einatmen gesundheitsschädlicher Dämpfe und Nebel, die die Atemwege reizen können und im Extremfall die Lunge schädigen können. Reizt die Augen und die Haut. Außerdem kann gebrauchte Bremsflüssigkeit Wasser schädigen, wenn sie ins Abwasser gelangt.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Für eine wirksame Lüftung im Arbeitsbereich sorgen.
Einatmen von Dämpfen und Nebel unbedingt vermeiden.
Schutzbrille tragen, wenn mit Spritzern zu rechnen ist.
Hautkontakt vermeiden, Schutzhandschuhe benutzen.
Für die tägliche Arbeit vorbeugende Hautschutzcreme verwenden. Nach dem Arbeiten mit Bremsflüssigkeit Haut mit einem Hautreinigungsmittel reinigen und Pflegecreme verwenden.
Benutzte Putzlappen nicht in die Tasche stecken. Mit Bremsflüssigkeit verunreinigte Kleidung wechseln.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Verhalten im Störungen
Verschüttete oder ausgelaufene Bremsflüssigkeit mit einem
Bindemittel/Putzlappen aufnehmen und sachgerecht entsorgen. Reste mit viel Wasser wegspülen.
Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe
Zuständiger Arzt / Klinik:
Ersthelfer:
Notruf 112.
Bei Einatmen an die frische Luft gehen. Atemwege freihalten.
Bei Hautkontakt mit viel Wasser und Seife abspülen, verunreinigte Kleidung vorher entfernen.
Bei Bedarf Ersthelfer informieren.
Bei Hautrötungen und sonstigen Hauterscheinungen den Arzt aufsuchen.
Auch geringe Hautverletzungen durch mechanische Einwirkungen fachgerecht versorgen lassen.
Bei Augenkontakt mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser ausspülen und dann den Augenarzt aufsuchen.
Betriebsanweisung: Gebrauchte Bremsflüssigkeit - 1/2
Instandhaltung / Entsorgung
Gebrauchte Putzlappen und verbrauchtes Bindemittel nur in die hierfür vorgesehenen Sonderabfallbehälter geben.
Entnommene Bremsflüssigkeit im Sammelbehälter auffangen und zugelassenem Entsorgungsunternehmen übergeben.
Dieser Entwurf muss durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.
In diesem Dokument wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.
Betriebsanweisung: Gebrauchte Bremsflüssigkeit - 2/2