GEMEINDE OBERMEITINGEN
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE
ÖFFENTLICHEN TAGESORDNUNGSPUNKTE DER SITZUNG DES GEMEINDERATES OBERMEITINGEN
Sitzungsdatum: Donnerstag, 10.06.2021
Beginn: 19:00 Uhr
Ende 20:00 Uhr
Ort: Bürgerhaussaal Obermeitingen
ANWESENHEITSLISTE
Erster Bürgermeister Losert, Erwin
Mitglieder des Gemeinderates Dießner, Mathias
Hamparian, Peter Rid, Alexander Rid, Maximilian Riedl, Christian Rodler, Thomas Starkmann, Joachim Vogel, Gertrud
Schriftführerin Kraft, Doreen
Weitere Anwesende:
1 Zuhörer
Frau Heidemeyer (Presse)
Abwesende und entschuldigte Personen:
Zweiter Bürgermeister
Schummer, Josef entschuldigt
Mitglieder des Gemeinderates
Krabiell, Lisa entschuldigt
Mayr, Susanne entschuldigt
Weihmayer, Michael entschuldigt
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021
2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, nachdem die Gründe für Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3. Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung eines Wintergartens auf dem Flurstück 174/1, Drosselweg 1 a, Gemarkung Obermeitingen
Vorlage: GO/BA/372/2021
4. Aufstellungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Obermeitingen Vorlage: GO/BA/374/2021
5. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Süd VI" der Gemeinde Obermeitingen Vorlage: GO/BA/373/2021
6. Beitritt der Gemeinde Obermeitingen in die lokale Aktionsgruppe (LAG) "Lechrain"
Vorlage: GO/VZO/103/2021
7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Erster Bürgermeister Erwin Losert eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Obermeitingen, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zusammen mit den Sitzungsunterlagen zugesandt.
Beschluss:
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021 wird vollinhaltlich genehmigt.
Einstimmig beschlossen Ja 9 Nein 0 Anwesend 9
2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, nachdem die Gründe für Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung am 20.05.2021 wird kein Beschluss öffentlich bekanngetgeben, da die Gründe der Geheimhaltung weiterhin bestehen.
Zur Kenntnis genommen
3. Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung eines Wintergartens auf dem Flurstück 174/1, Drosselweg 1 a, Gemarkung Obermeitingen
Sachverhalt:
Es wurde ein Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Wintergartens auf dem Flurstück 174/1, Drosselweg 1 a, Gemarkung Obermeitingen, gestellt.
Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans und wird nach den Vorgaben des § 34 BauGB, beurteilt.
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Wintergartens auf der Südseite des bestehenden Gebäudes.
Die Erschließung ist gesichert.
Im Gremium werden keine Bedenken gegen das Bauvorhaben geäußert.
Beschluss:
Das gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag „Errichtung eines Wintergartens“ auf dem Flurstück 174/1, Drosselweg 1 a, Gemarkung Obermeitingen wird erteilt.
Einstimmig beschlossen Ja 9 Nein 0 Anwesend 9
4. Aufstellungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Obermeitingen
Sachverhalt:
Die Gemeinde Obermeitingen plant im östlichen Bereich des Baugebietes „Süd V“ die Neuaufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes „Süd VI“.
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes muss der Flächennutzungsplan angepasst werden.
Dadurch ist die 7. Änderung notwendig (Ausweisung von allgemeinen Wohngebiet).
Der Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan und umfasst die Fl.
Nrn. 730 und 1050/73 der Gemarkung Obermeitingen.
Ziel und Zweck der Änderung ist die Möglichkeit zu schaffen, Bauplätze auszuweisen. Die Fläche umfasst ca. 9.300 m². Bürgermeister Losert berichtet, dass die Nachfrage nach Baugrund vermehrt besteht. Seiner Einschätzung nach könnten ca. 10 bis 11 neue Bauplätze auf der ausgewiesenen Fläche entstehen.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Obermeitingen.
2. Mit der Ausarbeitung der 7. Änderung wird das Planungsbüro MOD-Plan aus Marktoberdorf beauftragt.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Einstimmig beschlossen Ja 9 Nein 0 Anwesend 9
5. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Süd VI" der Gemeinde Obermeitingen
Sachverhalt:
Die Gemeinde Obermeitingen plant im östlichen Bereich des Baugebietes „Süd V“ die Neuaufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans „Süd VI“, gem. §§ 2 Abs. 1 und 9 BauGB.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan und umfasst die Fl. Nrn. 730 und 1050/73 der Gemarkung Obermeitingen. Das zu überplanende Gebiet weist eine Größe von 9.309 m² auf.
Ziel und Zweck des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung von Bauplätzen. Mit der Schaffung von Wohnraum soll der verstärkten Nachfrage aus der Bevölkerung nachgekommen werden.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von Baurecht.
2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Süd VI“ und umfasst die im Lageplan dargestellten Grundstücke (Fl. Nrn. 730 und 1050/73) der Gemarkung Obermeitingen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Mit der Ausfertigung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro MOD-Plan beauftragt.
4. Mit der Erschließungsplanung wird ebenfalls das Planungsbüro MOD-Plan beauftragt.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Einstimmig beschlossen Ja 9 Nein 0 Anwesend 9
6. Beitritt der Gemeinde Obermeitingen in die lokale Aktionsgruppe (LAG) "Lechrain"
Sachverhalt:
LEADER ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union.
Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ländliche Regionen auf ihrem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung – ganz nach dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“.
Unterstützt werden Projekte aus den vielfältigsten Bereichen, wobei nicht nur Kommunen, Organisationen und Vereine, sondern auch private Projekte (Bürgerengagement) förderfähig sind.
Innerhalb der Bürgemeisterdienstbesprechung des Landkreis Landsberg wurden Überlegungen darüber angestoßen, eine LAG Lechrain zu gründen. Für die Gründung einer neuen LAG ist es erforderlich, ein zusammenhängendes Gebiet mit mindestens 60.000 Einwohnern zu bilden, um sich für eine Förderperiode zu bewerben. Die neue Förderperiode erstreckt sich über den Zeitraum von 2023 bis 2027. Die Mitgliedsgebühr der Kommunen würde hierfür 0,85 € je Einwohner im Jahr betragen.
Die Gemeinde Obermeitingen ist bereits seit 2007 Mitglied in der LEADER Arbeitsgemeinschaft LAG Begegnungsland Lech Wertach e.V.
Die Gemeinde Obermeitingen kann sich nach aktuellem Stand nicht aus zwei LEADER-Töpfen bedienen, was bedeutet, dass die Gemeinde nur in einer LAG Mitglied sein kann.
Ausfolgenden Gründen macht es deshalb für die Gemeinde Obermeitingen mehr Sinn, beim Begegnungsland Lech-Wertach zu bleiben:
Das Förderbudget und die Förderrichtlinien sind für jede LAG gleich. Allerdings wird die LAG im Landkreis Landsberg voraussichtlich mehr Kommunen haben, die um das
Förderbudget der LAG konkurrieren (31), als das Begegnungsland Lech-Wertach (13). Das heißt, die Chance an Fördergelder zu kommen, dürfte beim Begegnungsland grundsätzlich höher sein.
Entwicklungsstrategisch ist Obermeitingen über das Begegnungsland eng mit Schwabmünchen und den Lechfeldgemeinden verzahnt.
Bleibt Obermeitingen bei der LAG Begegnungsland Lech-Wertach könnten LEADER- Kooperationsprojekte bei überörtlichen Projekten innerhalb des Landkreises Landsberg entstehen, die bisher mit 10% mehr gefördert wurden als „normale“ LEADER-Projekte: z.B.
eine Maßnahme zwischen Igling/Hurlach und Obermeitingen (innerhalb der VG) könnte so 10% mehr Förderung bekommen, da es sich über 2 LAG-Gebiete erstreckt.
Der Landkreis Landsberg könnte davon ebenfalls profitieren: Ist ein landkreisweites Projekt geplant, könnte dieses durch die Lage Obermeitingens im LAG-Gebiet des
Begegnungslands gleichermaßen als LEADER-Kooperationsprojekt durchgeführt werden (z.B. Rad-/Wanderwegebeschilderung).
Die Vernetzungen und die Prozesse in der LAG Begegnungsland sind durch ein erfahrenes LAG-Management-Team bereits eingespielt.
Vor-und Nachteile der lokalen LAG „Lechrain“ werden abgewogen. Aus seiner Sicht des
Bürgermeisters sollte an der Fortführung der Mitgliedschaft in der LEADER Arbeitsgemeinschaft LAG Begegnungsland Lech Wertach e.V. festgehalten werden, die Zusammenarbeit hat sich bewährt und viele gemeinsame Früchte getragen.
Beschluss:
Die Gemeinde Obermeitingen bleibt für die Förderperiode 2023 bis 2027 Mitglied in der LAG Begegnungsland Lech-Wertach.
Einstimmig beschlossen Ja 9 Nein 0 Anwesend 9
7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Streetbuddy:
Bürgermeister Losert berichtet, wie in der letzten Sitzung angeregt, hat die Gemeinde Obermeitingen 6 Streetbuddies für das Gemeindegebiet bestellt.
Geschwindigkeitsbegrenzung Hauptstraße 34:
Der Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung wie in der Sitzung am 20.05.2021 beschlossen, wurde beim LRA Landsberg eingereicht.
Zur Kenntnis genommen
Um 20:00 Uhr schließt Erster Bürgermeister Erwin Losert die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Obermeitingen.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Erwin Losert Doreen Kraft
Erster Bürgermeister Schriftführung