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NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES

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Academic year: 2022

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NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES

Sitzungsdatum: Dienstag, 10.11.2020

Beginn: 18:30 Uhr

Ende 19:27 Uhr

Ort: im Gemeindesaal Hallbergmoos

Mitglieder des Gemeinderates

Brosch, Sabina Ecker, Helmut Edfelder, Damian Edfelder, Silvia Fischer, Josef

Hartshauser, Hermann Henning, Thomas Holzmann, Andrea Knieler, Tanja

Krätschmer, Christian Kronner, Stefan Lemer, Heinrich Loibl, Markus Mey, Marcus, Dr.

Oldenburg-Balden, Christiane Reiland, Wolfgang

Reitmeyer, Michaela Rentz, Stefan Schirsch, Christian Straub, Christian Streitberger, Markus Wäger, Robert Zeilhofer, Rudolf Schriftführerin

Hollmer, Julia Verwaltung

Kirmayer, Michael

Es fehlen entschuldigt:

Erster Bürgermeister

Reents, Harald Mitglieder des Gemeinderates

Gebhard, Alexandra

(2)

TAGESORDNUNG

öffentliche Sitzung

1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2020

2. Bekanntgaben

2.1 Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 27.10.2020

2.2 Überblick über Belegung der Hallbergmooser Kindertagesstätten und Schulen 2.3 Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Hauptstraße zw. Hollerweg

und Erchinger Weg

2.4 Ggf. mündliche Bekanntgaben

3. Ultrafeinstaubmessung Flughafen, Standort Hallbergmoos

4. Genehmigung der Haushaltspläne 2020 der AWO und Sozialen Zukunft gGmbH für die Kitas Sternentor, Sonnenschein und Regenbogen sowie für die Offene Ganztagsschule

5. Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Neufahrn hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen der VHS Neufahrn und der VHS Hallbergmoos 6. Luftreinigungsgeräte und Luftgüteampeln für die Schulen und

Kindertageseinrichtungen

7. Regionalbuslinie 692 - Betriebsweiterführung und Modifizierung zum Fahrplanwechsel 2021

8. Abschnittsbildung Dornierstraße 9. Anfragen

9.1 Gemeinderatsmitglied Brosch 9.2 Gemeinderatsmitglied Wäger 10. Bürgerfragestunde (keine)

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Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder

ordnungsgemäß geladen wurden und dass Ort, Zeit und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind.

Gegen die Ladung und Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.

Der Gemeinderat erklärt sich einverstanden, dass der ursprüngliche TOP N3 „Abschnittsbildung Dornierstraße“ als TOP Ö8 auf die Tagesordnung aufgenommen wird.

Der Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium beschlussfähig ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2020

Beschluss:

Das öffentliche Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2020 wird genehmigt.

Abstimmung: Ja 23 Nein 0

2. Bekanntgaben

2.1 Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 27.10.2020

Sachverhalt

Das Protokoll ist in der kommenden Sitzung des Bau- und Planungsausschusses noch zu genehmigen.

Zur Kenntnis genommen

2.2 Überblick über Belegung der Hallbergmooser Kindertagesstätten und Schulen

Sachverhalt

Das Anmelde- und Vergabeverfahren für das Betreuungsjahr 2020/2021 wurde zum 30.09.2020 abgeschlossen und stellt sich wie folgt dar. Die Daten der freien Plätze wurden dem

Förderprogramm KiBiG.web entnommen (Anlage 1).

Krippe

(4)

Nachdem jedes Kind ab dem vollendeten 1.Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat, werden die Kinder unterjährig aufgenommen.

Mit Stand 01.10.2020 gibt es noch 71 freie Krippenplätze. Wobei die Krippe Spatzennest die 6.

Gruppe (12 Kinder) personaltechnisch nicht belegen kann. Die verbleibenden 59 Krippenplätze werden nun sukzessive mit bereits angemeldeten Kinder belegt. Es verbleiben aber immer noch genügend freie belegbare Plätze, um den Rechtsanspruch der Hallbergmooser Kinder zu sichern und auch eventuelle Zuzüge zu berücksichtigen.

Kindergarten:

Anmeldungen > 3 Jahre zum 30.09. : 96 Kinder, davon 4 aus dem MABP (Rechtsanspruch) Anmeldungen < 3 Jahre zum 30.09. : 36 Kinder, davon 2 aus dem MABP

Es haben alle angemeldeten Kinder mit einem Rechtsanspruch aufgenommen werden.

Mit Stand 01.10.2020 gab es noch 84 freie Regelplätze, 20 freie Notplätze und 4 freie

Integrationsplätze. Daraufhin konnten einige Einrichtungen Eltern eine Platzzusage geben, deren Kinder im Oktober, November oder Dezember erst drei Jahre alt werden.

Derzeit sind insgesamt noch 18 Kinder auf den Wartelisten der Einrichtungen.

Die Kinder werden erst im nächsten Jahr drei Jahre alt oder die Eltern warten auf einen Platz im Wunschkindergarten.

Es sind in allen Kindergärten – ausgenommen Rappelkiste und Kinderhaus Mooshüpfer - noch Kindergartenplätze frei. Einige Einrichtungen können jedoch die freien Plätze aus Fachkraftmangel oder aus pädagogischen Gründen derzeit nicht belegen. Der Rechtsanspruch der Kinder auf der Warteliste könnte auch durch ein Krippenplatzangebot gedeckt werden.

Die verbleibenden freien Kindergartenplätze, die belegbar sind, werden ausreichen, um den Rechtsanspruch von zuziehenden älteren Kindergartenkindern zu erfüllen.

Horte (6-14 Jahre)

Aufgrund des Lock-Downs und des wechselnden Infektionsgeschehens wurden immer wieder neue Richtlinien erlassen, die sich auf den Schulbesuch, den privaten Bereich und damit auch auf die Horte ausgewirkt haben. Erst Ende September haben sich die Eltern endgültig entschieden, ob sie eine Betreuung benötigen und wenn ja, dann wo und in welchem Betreuungsumfang.

Mit Stand 01.10.2020 gibt es noch 44 freie Hortplätze.

Damit ist der Bedarf gedeckt und können unterjährig auch noch Kinder mit Betreuungsbedarf aufgenommen werden.

Mittagsbetreuung (6-10 Jahre)

Wie bereits dargestellt, hatte auch die Mittagsbetreuung erst spät eine verbindliche

Anmeldesituation. Im Frühsommer ergab eine Vorabanfrage, dass nur wenige Plätze bis 15:30 Uhr benötigt werden und dass nur ca. 40 Plätze benötigt werden.

Derzeit sind 52 Plätze belegt: 32 in der Betreuung bis 14:00 Uhr und 20 Kinder in der Betreuung bis 15:30 Uhr.

Offene Ganztagsschule (10-14 Jahre)

Die offene Ganztagsschule wird als schulische Veranstaltung für Mittelschüler durchgeführt und wird mit Stand 01.10.2020 von 15 Schülern verbindlich besucht. Der Besuch ist für Eltern kostenfrei. Die Betreuungszeit ist ab Schulschluss bis 16.00 Uhr. Die offene Ganztagsschule beinhaltet die Einnahme eines Mittagessens, die Hausaufgabenbetreuung sowie

Freizeitgestaltung.

Zukünftige Schülerzahlen (siehe Anlage 2)

Im Zuge der Bedarfsplanung wurden auch die Daten für künftige Bedarfe an Kita-Plätzen anhand des Einwohnermelderegisters und einer Bevölkerungsvorausentwicklung von Frau Mertl

(5)

(Landratsamt Freising, Amt für Jugend und Familie, Jugendhilfeplanung, Anlage 3) geprüft.

Es zeigt sich, dass laut der Bevölkerungsvorausentwicklung die Schülerzahlen mittelfristig wieder absinken und mit dem Anbau an die Grundschule (+ 6 Klassenzimmer) nach den bisher

vorliegenden Einwohnermeldezahlen bis zum Schuljahr 2026/2027die Klassenzimmer wieder ausreichend sind.

Diese Prognose ist jedoch sehr abhängig vom künftigen Wachstum der Gemeinde und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Corona-Geschehens.

Zur Kenntnis genommen

2.3 Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Hauptstraße zw.

Hollerweg und Erchinger Weg Sachverhalt

Mit E-Mail vom 08.10.2020 haben die Gemeinderatsmitglieder Frau Oldenburg-Balden und Herr Kronner für die SPD Hallbergmoos beantragt, dass auf der Hauptstraße zwischen Hollerweg und Erchinger Weg die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern reduziert wird und max. 30 Stundenkilometer angeordnet werden.

Die Hauptstraße ist eine Kreisstraße. Deswegen ist das Landratsamt Freising sachlich und örtlich für verkehrsrechtlichen Anordnungen zuständig und nicht die Gemeindeverwaltung Hallbergmoos.

Die Gemeindeverwaltung hat den Antrag am 09.10.2020 an die zuständige Stelle im Landratsamt Freising weiter geleitet.

Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Freising hat in einer Stellungnahme er- klärt, dass die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 2017 im Bereich des Kreisverkehrs Hauptstr./Ulmenstr. auf Grundlage eines vorher erstellten Schallschutzgutachtens ergangen ist.

Dem Landratsamt liegen keine Erkenntnisse vor, dass sich diesbezüglich die Sachlage geändert hätte. Es wird daher keine rechtliche Möglichkeit gesehen, die bestehende verkehrsrechtliche An- ordnung auszuweiten.

Bzgl. der im Antrag benannten Schwierigkeiten für Fußgänger die Straße zu queren oder dass besonders die Einfahrt in den Föhrenweg (Zufahrt zum Kindergarten Regenbogen) oftmals schwie- rig ist, wurde auf Nachfrage erklärt, dass hierzu bislang noch keine Abstimmung mit Polizei und Straßenbaulastträger erfolgen konnte. Allerdings wird davon ausgegangen, dass sich die Situation seit 2017 nicht grundlegend geändert hat.

Zur Kenntnis genommen

2.4 Ggf. mündliche Bekanntgaben Sachverhalt

1. Zur schriftlichen Bekanntgabe Ö2.3: Das Schallschutzgutachten wird wiederholt, weil das Messgerät an einem Tag umgefallen ist und so nicht alle Ergebnisse eindeutig sind. Dies gebietet die Bürgerfreundlichkeit.

2. Der Antrag der Fraktion der Einigkeit zur Digitalisierung an Schulen wurde zurückgezogen, da dieser umfassend und teils überschießend von der Verwaltung erledigt wurde.

3. Es ist ein Antrag von Frau Oldenburg-Balden als Referentin eingegangen bezüglich der Befestigung des Wegs hinter dem Häuserkomplex an der Georg-Steinhart-Straße, um diesen rollstuhlgerecht zu machen.

4. Es ist ein Dringlichkeitsantrag von den Gemeinderatsmitgliedern Edfelder, Henning und Streitberger in ihrer Rolle als Referenten eingegangen. Es soll ein Hilfsfond für Vereine

(6)

eingerichtet werden. Nach Rücksprache mit Gemeinderatsmitglied Henning ist es ausreichend, wenn dieser Punkt in der Sitzung am 1.12.2020 behandelt wird.

5. Nächsten Dienstag findet keine Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt.

6. Auf Grund der aktuellen Lage wird die Gemeinde Hallbergmoos gemäß Entscheidung von Bürgermeister Reents den ortsansässigen Vereinen weiterhin die Möglichkeit eröffnen, deren Jahreshauptversammlungen im Gemeindesaal durchzuführen. Das Angebot gilt befristet bis zum 31.03.2021 und wird für die Vereine ohne Gebühren für den Saal und den Sicherheitsdienst zur Verfügung gestellt.

7. Zur Statik bezüglich der Lärmschutzwand:

8. Brosch: Bitte um pünktliches Einwählen am Mittwoch zum Video Meeting zur Wohnbaugenossenschaft.

Die neuen Kalkulationen hinsichtlich der Lärmschutzwand sind mit der Verwaltung nun so abgestimmt, dass der direkte Anlieger trotz der größeren Maße der Fundamente und des

Platzmangels vor Ort, nicht betroffen ist und die Fundamente mit einem Grenzabstand von 10 cm gesetzt werden können. Die ausführende Firma hat noch am selben Tag die von uns

freigegebenen Unterlagen vom Planer erhalten.

Am 09.11.2020 erhielt die Verwaltung eine Rückmeldung, dass nun die benötigten Materialien hinsichtlich der Fundamente bestellt werden.

Die ausführende Firma kann jedoch zu diesem Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage über die Fortführung der Baustelle machen. Ein genauer Termin für die Fertigstellung kann erst nach Zusage von Lieferanten und Abstimmung mit dem Planer gemacht werden. Die

Gemeindeverwaltung zieht den Planer in die Pflicht, die Lärmschutzwand (im regen Austausch mit der ausführenden Firma) zeitnah umzusetzen.

9. Bekanntgabe von Robert Wäger als Fahrradbeauftragter.

Ich weise in meiner Funktion als Radbeauftragter morgen auf den ADFC Fahrradklimatest hin:

https://fahrradklima-test.adfc.de/

Wenn wir es schaffen, dass 50 Bürger mitmachen, wertet der ADFC diesen Test aus und stellt uns das Ergebnis zur Verfügung.

Zur Kenntnis genommen

3. Ultrafeinstaubmessung Flughafen, Standort Hallbergmoos Sachverhalt

Im Auftrag des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz führt die Gruppe

Atmosphärische Chemie des Bayreuther Zentrums für Ökologie und Umweltforschung (Bayceer) der Universität Bayreuth unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Anke Nölscher eine mehrjährige Messung von ultrafeinen Partikeln im Umfeld des Münchener Flughafens durch. Hierzu bittet die Universität Bayreuth um die Mithilfe der Gemeinde Hallbergmoos bei der Bereitstellung einer geeigneten Grundstücksfläche zur Aufstellung der Messstation. Benötigt wird eine Fläche von

(7)

max. 10 m² für die Aufstellung eines Messcontainers. Weiterhin muss ein Strom- und Internetanschluss gewährleistet sein. Der Volksfestplatz wurde hier als potenzielle Fläche ausgewählt.

Herr Seidler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Atmosphärische Chemie, sieht den Volksfestplatz als geeignete Aufstellfläche für die Messstation. In einem vor Ort Termin am 28.10.2020 wurde zusammen mit Herrn Henn, Herrn Dietl und Herrn Pusch der mögliche Standort besichtigt. Dabei wurden zwei mögliche Standorte herausgearbeitet. Die beiden Standorte können aus der Anlage zum Beiblatt ersehen werden. Im Anschluss wurde von Herrn Seidler zusammen mit Herrn Wanscher ein geeigneter Standort am Bauhof vereinbart. Dieser dient als Mögliche Variante und ist ebenfalls in der Anlage ersichtlich.

Der Container soll für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren aufgestellt werden. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Aufwendungen werden von der Atmosphärische Chemie

übernommen. Nach dieser Zeit wird das Projekt ausgewertet und ein weiteres vorgehen anhand der Ergebnisse abgestimmt. Momentan ist noch nicht absehbar was kommen wird, das Projekt könnte beendet, verlängert oder auch eine andere Messung durchgeführt werden.

Von Seiten der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden, da mit diesen Messungen neue Erkenntnisse gewonnen werden und Auswirkungen des Ultrafeinstaubs erforscht werden.

Der Gemeinde entstehen keine Kosten und der Standort stellt keine Behinderung auf dem Volksfestplatz dar.

Stellungnahme Sachgebiet B4, Herr Henn:

Am 20. Oktober wurde dem Sachgebiet B4 der Sachverhalt zur Ultrafeinstaubmessung der Universität Bayreuth geschildert mit der Bitte eine geeignete Standortprüfung auf dem Volksfestplatz durchzuführen. Nach dem Treffen am 28.10.2020 mit Herrn Seidler (Bayreuth Center of Ecology and Environmental Engineerung (BayCEER) - Universität Bayreuth), Herrn Dietl und Herrn Pusch (beide Gemeinde Hallbergmoos) wurden zwei Standorte auf dem Volksfestplatz als passend erachtet. Zur Auswahl für die Universität Bayreuth steht eine 2,5 x 3 m große Fläche im nordwestlichen Bereich (Eckbereich Predazzoallee / Am Söldnermoos) und eine Fläche von 2,5 x 3 m im nördlichen Bereich (Verlängerung der Linie vom Trafohaus in die Mitte des Platzes mit Entfernung von 5m zum Trafohaus). Durch beide Standorte sind keinerlei Einschränkungen für gegebene und bekannte Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz zu erwarten. Neue

Veranstaltungsformate müssen ggfs. auf die ausgewählten Standorte Rücksicht nehmen. Einer Nutzung für 2 ½ Jahre steht somit aus Sicht des Sachgebiets B4 nichts im Wege.

Beschluss

Der Aufstellung einer Messstation am Volksfestplatz oder am Bauhof für zunächst zweieinhalb Jahre wird zugestimmt. Eine Gebühr für die Nutzung wird nicht erhoben. Alle anfallenden Kosten für Stromanschluss, Stromverbrauch, Internetanschluss, Baugenehmigung usw. sind vom

Antragsteller zu tragen. Sämtliche erforderlichen Genehmigungen sind von durch Bayceer zu erwirken.

Abstimmung: Ja 23 Nein 0

(8)

4. Genehmigung der Haushaltspläne 2020 der AWO und Sozialen Zukunft gGmbH für die Kitas Sternentor, Sonnenschein und Regenbogen sowie für die Offene Ganztagsschule

Sachverhalt

Die AWO (Kinderkrippe Sternentor, Offene Ganztagsschule) und die Soziale Zukunft gGmbH haben am 01.10.2020, wie vertraglich vereinbart, die Haushaltpläne für 2021 vorgelegt.

Die Verwaltung hat die Haushaltpläne und dargestellten Investitionen geprüft und sachliche und zeitliche Dringlichkeit besprochen.

Die Erstellung der Haushaltspläne im Krippen- und Kindergartenbereich beruht auf einem angesetzten Basiswert von 1.278,50 € zur Berechnung der Einnahmen der staatlichen und kommunalen Förderung (dies entspricht einer 5 %igen Erhöhung für 2021, in 2020: 1.217,62 €) sowie bei den Ausgaben einer durchschnittlichen tariflichen Lohnsteigerung von 5 %. Gleichzeitig wird der mit der Gemeinde vereinbarte Anstellungsschlüssel von 1:9 in den Kindergärten und 1:8 in der Krippe zu Grunde gelegt. Der Anstellungsschlüssel von 1:8 in den Krippeneinrichtungen wurde vom Gemeinderat genehmigt, da ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr besteht und somit auch eine unterjährige Belegung stattfindet und Betreuungsplätze vorgehalten werden müssen.

Die Haushaltsplanungen des Trägers stehen nicht-öffentlich in der Anlage zur Ansicht zur

Verfügung. Das darin dargestellte Budget für 2020 stellt die ursprünglichen und ungeprüften Werte der Haushaltspläne 2020 der Träger dar.

In den Defizitsummen der einzelnen Einrichtungen ist die Arbeitsmarktzulage für das pädagogische Personal in den Kitas bereits enthalten.

Kinderkrippe „Sternentor“

Dem Haushaltsplan für die Krippe Sternentor liegen folgende durchschnittliche Belegungsdaten zugrunde: 62 Kinder < 3 Jahre; laut KiBiG.web, Stand 30.09.2020: 55,3 Kinder mit durchschnittlich 391 Buchungsstunden (gewichtet 782 Stunden = Faktor 2 für Krippenkinder)

HH-Planung 2021 HH 2021 geprüft HH 2020 genehmigt

Einnahmen 728.368,90 € 728.368,90 € 873.772,20 €

Aufwendungen 947.749,62 € 952.474,62 € 1.096.295,61 €

Defizit 219.380,72 € 224.105,72 € 222.523,41 €

Der Finanzplan umfasst den gesamten Betrieb der Einrichtung. Wobei die Einnahmen und

Ausgaben in 2021 insgesamt geringer angesetzt werden, da auch die durchschnittliche Belegung niedriger eingeplant wurde. Bei der Berechnung der Elternbeiträge wurde festgestellt, dass die vereinbarten Auf- bzw. Abrundung nicht eingerechnet ist. Da es sich jedoch nur um Kleinbeträge handelt, wird der Träger nur darüber informiert, die korrekten Beträge einzustellen. Dem

Haushaltsentwurf sind bei den Investitionen noch 4.500 Euro hinzuzufügen, da drei Sonnenschirme für den Sonnenschutz neu angeschafft werden müssen

(Kosten laut P1, 1.500 € pro Schirm). Die Gemeinkosten erhöhen sich somit um 225,-- € (5% aus 4.500 €). Dies führt zu einer Erhöhung des Defizits auf 224.105,72 €

In den geprüften Aufwendungen sind Ersatz- und Neuanschaffungen wie folgt enthalten:

 3 Sonnenschirme a 1.500 €

(neu, in Entwurf nicht enthalten, da bei P 1 beantragt) 4.500,-- €

 12 Stühle 1.200,-- €

 1 Telefonanlage incl. Dienstleistungsstunden 4.370,-- € Summe: 10.070,-- € Es ergeben sich Abschlagszahlungen in Höhe von 4* 56.000,-- € = 224.000,-- €

(9)

Kindergarten „Sonnenschein“

Dem Haushaltsplan für den Kindergarten „Sonnenschein“ liegen wie im Vorjahr folgende Daten zugrunde: 75 Kinder mit durchschnittlich 516 Buchungsstunden (gewichtet 577 Stunden = Gewichtungsfaktor Regelkind oder Migration)

HH Planung 2021 HH 2021 geprüft HH 2020 genehmigt

Einnahmen 528.565,68 € 528.565,68 521.133,42 €

Aufwendungen 712.694,98 € 704.480,45 690.492,32 €

Defizit 184.399,30 € 175.914,77 169.358,90 €

Aus dem Haushaltsentwurf 2021 für den Kindergarten „Sonnenschein“ müssen 5.000,-- € unter 4.3 Fremdreinigung gestrichen werden. Laut Defizitvertrag ist die Fensterreinigung eine Aufgabe der Gemeinde. Soweit bekannt wird in 2021 die Reinigung für die gemeindlichen Objekte

ausgeschrieben und muss daher nicht mehr in den Haushalt der Träger eingestellt werden..

Ferner wurden 2000,-- € für die Anschaffung eines PC`s mit Lizenzen und Installation gestrichen.

Dafür wurde bereits in 2020 ein Betrag in Höhe von 1.500,-- € in den Haushalt 2020 eingestellt und genehmigt. Der Träger wurde gebeten, die Anschaffung noch in 2020 Jahr zu tätigen. Gekürzt wurde der Ansatz für eine neue Puppenecke von 3.000,-- auf 2.000,-- € sowie die Kosten für einen beheizbaren Speiseausgabenwagen von 2.000,-- € auf 1.410,--.

Die Reduzierung erfolgte aufgrund der vorgelegten Angebote.

In den geprüften Aufwendungen sind Ersatz- und Neuanschaffungen wie folgt enthalten:

 1 beheizbarer Speiseausgabenwagen 1.410,-- € (lt. Angebot)

 4 Mehrzweckstühle 550,-- € (lt. Angebot)

 1 Puppenecke 2.000,-- € (lt. Angebot)

 1 Laptop mit Lizenzen 1.000,-- €

 1 Eigentumsschrank 1.500,-- € (lt. Angebot) Summe: 6.460 ,-- €

Es ergeben sich Abschlagszahlungen in Höhe von 4* 43.900,-- € = 175.600,-- €

Integrationskindergarten „Regenbogen“

Dem Haushaltsplan 2021 für den Kindergarten „Regenbogen“ liegen folgende Daten zugrunde:

91 Kinder, davon 9 Integrationskinder, mit durchschnittlich 725 Buchungsstunden (gewichtet 1.146 Stunden = Gewichtungsfaktor Regelkind, Migration + Integration). Im Kindergarten Regenbogen konnten bisher nicht alle Integrationsplätze belegt werden, so dass bei einem Zuzug von älteren Kindergartenkindern noch Regel- oder auch Integrationsplätze zur Verfügung stehen.

HH-Planung 2021 HH 2021 geprüft HH 2020 genehmigt

Einnahmen 1.017.654,44 € 1.017.654,44 € 1.110.273,52 €

Aufwendungen 1.187.795,01 € 1.184.960,01 € 1.256.306,77 €

Defizit 170.140,57 € 167.306,57 € 146.033,25 €

(10)

Es wurden die Investitionsmittel für einen Laptop von 1.700 € auf 1.000 € wegen Erfahrungswerten gekürzt. Gleichzeitig wurden die Mittel für eine Ersatzanschaffung der Waschmaschine in Höhe von 2.000 € gestrichen, da diese bereits in 2020 durch die Abteilung P gekauft werden musste.

Nach Prüfung wird für 2021 ein Defizit in Höhe von 167.306,57 € festgestellt, dies bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 21.273,32 €.

In 2021 sind nicht alle Plätze in der Einrichtung Regenbogen zum jetzigen Zeitpunkt belegt, sodass bei den Einnahmen weniger Fördergelder eingerechnet wurden. Gleichzeitig ist auf der

Ausgabenseite eine Reduzierung bei den Personalkosten eingeplant. Die Gegenrechnung ergibt keinen Ausgleich, so dass die Erhöhung des Defizites im genannten Umfang entsteht.

In den geprüften Aufwendungen sind Ersatz- und Neuanschaffungen wie dargestellt enthalten:

 1 Laptop (Neuanschaffung/Personal) 1.000,-- €

 1 PC (Ersatzanschaffung) 1.500,-- €

Summe: 2.500,-- €

Die Ersatzanschaffung einer halbindustriellen Waschmaschine wurde zur Einstellung in den Haushalt 2021 an Sachgebiet P 3 weitergeleitet.

Es ergeben sich Abschlagszahlungen in Höhe von 4* 41.800,-- € = 167.200,-- €

Offene Ganztagsschule (oGTS)

Die Offene Ganztagsschule wurde zum 01.10.2020 (Stichtag für Förderung) von 15 Schülern der Klassen 5 - 8 besucht. Dies bedeutet, dass die Mindestanzahl von 14 Schülern erreicht wurde und eine Gruppe gebildet werden konnte. Die Betreuung findet nach Unterrichtsschluss (11.20, 12.15 oder 13.00 Uhr) bis 16.00 Uhr statt.

Die Betreuung übernehmen eine Sozialpädagogin (gleichzeitig Leitung) und eine pädagogische Fachkraft in einem Umfang von insgesamt 49 Wochenstunden. Zusätzlich ist eine Ergänzungskraft mit 7,5 Wochenstunden auf geringfügiger Basis seit dem 01.10.2020 tätig. Für den Betriebsauflauf können zusätzlich externe Kräfte in den Bereichen Kunst, Musik und Sport engagiert werden, um Projektarbeit zu leisten.

HH-Planung 2021 HH 2021 geprüft HH 2020 - genehmigt

Einnahmen 34.175,00 € 34.175,00 € 32.730,00 €

Aufwendungen 90.630,75 € 90.630,75 € 88.063,50 €

Defizit 56.455,75 € 56.455,75 € 55.333,50 €

Der Haushaltsentwurf der AWO umfasst Personal-, Versicherungs- und Gemeinkosten auf der Ausgabenseite und auf der Einnahmenseite die von der Regierung von Oberbayern gezahlte Förderung. Zusätzlich fallen Sach- sowie Investitionskosten an, die im Rahmen der normalen Haushaltsplanung unter der Kostenstelle 212103 (oGTS) eingeplant und abgerechnet werden.

Die Aufwendungen im Haushaltsentwurf der AWO sind stimmig und unter Berücksichtigung von tariflichen Erhöhungen nachvollziehbar. Die Erhöhung des Defizits ergibt sich aus gestiegenen Personalkosten in Folge von Tariferhöhungen.

Die Einnahmen bestehen aus dem staatlichen Zuschuss der Regierung von Oberbayern (Aufwand für Personalkosten). Dieser beträgt im Schuljahr 2020/2021 34.175,-- €/Gruppe. Die Gemeinde Hallbergmoos hat daran einen Mitfinanzierungsanteil von 6.422,-- .€.

Es ergeben sich Abschlagszahlungen für das Kalenderjahr 2021 in Höhe von 4* 14.100,-- € = 56.400,-- €

(11)

GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte

(2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen sind zu achten.

(3) Die Gemeinde setzt sich für die Rechte der Kinder ein.

(5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung.

Haushaltrechtliche Auswirkungen

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen werden bei den demnächst stattfindenden Budgetplanungen miteinbezogen und für 2021 und die nachfolgende Jahre aktualisiert.

Beteiligung des Referenten

Die Referentin für Schulen und Kindertagesstätten, Frau Edfelder, wurde beteiligt.

Beschluss

Die Haushaltspläne der AWO und der Sozialen Zukunft gGmbH für die Kindertagesseinrichtungen Sternentor, Sonnenschein und Regenbogen sowie für die Offene Ganztagsschule werden wie geprüft genehmigt.

Es können die dargestellten Abschlagsbeträge an die Einrichtungen ausgezahlt werden.

Abstimmung: Ja 23 Nein 0

5. Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Neufahrn

hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen der VHS Neufahrn und der VHS Hallbergmoos

Sachverhalt

Wie bereits bei der Herbstklausur dargelegt, hat sich die Arbeitsgruppe „Eingliederung der VHS Hallbergmoos-Goldach e.V.“ in Neubesetzung getroffen und über die kurz- und mittelfristige Zukunft der VHS gesprochen. Es war auch ein Vertreter des VHS-Verbandes anwesend, der über Grundlegendes sowie die verschiedenen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen den Kommunen berichtet hat. Ferner hat er über die negativen und positiven Aspekte eines Zusammenschlusses zwischen einer „kleinen“ und einer „großen“ Volkshochschule berichtet.

Das Ergebnis (Anlage 1 – Protokoll v. 25.09.2020) der Diskussion war, dass ein Zusammen- schluss der beiden Volkshochschulen (Neufahrn und Hallbergmoos-Goldach) für beide Einrichtungen folgende Vorteile bringen könnte:

 Synergieeffekte bei Räumlichkeiten und Dozenten

 Höhere Angebotsvielfalt für die Teilnehmer

 Bessere Auslastung der Kurse durch höheren Bekanntheitsgrad

 Vertiefung der guten Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten der beiden Volkshochschulen

 Erstellung eines nachhaltigen und zukunftweisenden Konzeptes

Die Arbeitsgruppe kam zu dem Resümee, dass die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Neufahrn hinsichtlich des Zusammenschlusses der beiden Volkshochschulen geprüft werden soll und dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird.

(12)

Am 28.10.2020 wurde ein Gespräch mit Vertretern der Gemeinde Neufahrn und Hallbergmoos sowie der beiden Volkshochschulen Neufahrn und Hallbergmoos geführt.

Nachdem keine der beiden Volkshochschulen (ca. 8.000 TDS Hallbergmoos, ca. 25.000 TDS Neufahrn) die geforderte Mindestanzahl von 30.000 Teilnehmerdoppelstunden erreicht, wäre keine der Einrichtungen allein überlebens- und förderfähig. Die jetzige Form der Statistikgemeinschaft wird nicht mehr anerkannt und gefördert, da der Bestandsschutz aufgehoben wurde.

Daher wurde der Entschluss getroffen, die Erwachsenenbildung, welche auch ein Bestandteil des Gemeindeentwicklungsplanes ist, durch die Schaffung einer gemeinsamen VHS zukunftsfähig zu machen und ein nachhaltiges und interessantes Angebot aus- und aufzubauen.

Die interkommunale Zusammenarbeit in Bezug auf die Volkshochschulen in beiden Gemeinden soll rechtlich durch eine Zweckvereinbarung und eine noch zu erarbeitende Geschäftsordnung abgesichert werden.

Folgende Punkte wurden als Rahmen erarbeitet:

1. Die Volkshochschulen werden zusammengefasst. Die neue Volkshochschule soll den Namen Volkshochschule Neufahrn-Hallbergmoos tragen.

2. Jede Kommune behält ihre Geschäftsstelle für Verwaltungsarbeit und als Anlaufstelle für die Teilnehmer und Interessierte bei. Dies trägt zur Identitätswahrung und persönlicher Erreichbarkeit in jeder Kommune bei.

3. Jede Kommune trägt die Kosten für die eigene Geschäftsstelle (Personal- und Sachkosten).

4. Die Gemeinde Neufahrn stellt die Leitung für die neue VHS Neufahrn-Hallbergmoos. Die Arbeitgeberkosten für diese Stelle werden anteilig nach den stattgefundenen

Teilnehmerdoppelstunden zwischen der Gemeinde Hallbergmoos und Neufahrn aufgeteilt.

5. Gemeinsame Weiterführung des bestehenden zertifizierten Qualitätsmanagements.

6. Unter der Federführung der Leitung der VHS Neufahrn und Hallbergmoos wird mit den

Mitarbeitern der beiden Geschäftsstellen ein Konzept erarbeitet. Somit wird sichergestellt, dass der Bedarf und die Interessen der beiden Gemeinden sowie des Einzugsbereichs Beachtung finden.

Das Konzept soll auch die Abhaltung von virtuellen Kursen berücksichtigten.

7. Fördergelder werden anteilsmäßig aufgeteilt. Es ist davon auszugehen, dass bei einem vielfältigen Programm auch Kurse abgehalten werden können, die nicht gefördert werden (z.B.

Sportkinderkurse oder Kurse, die keine Lehrtätigkeit vorsehen) und eventuell ein Defizit verursachen können, welches durch die entsprechenden Gemeinden zu tragen ist.

8. Erstellung einer Geschäftsordnung, in der die Zusammenarbeit und die Verteilung der Fördergelder und finanziellen Angelegenheiten näher bestimmt werden sollen.

Diese Punkte sind in der beiliegenden Zweckvereinbarung enthalten bzw. werden in die Geschäftsordnung mit aufgenommen. Die Zweckvereinbarung ist zwischen den Kommunen abgesprochen und wurde auch der Rechtsaufsicht im Landratsamt Freising zur Prüfung vorgelegt.

GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 2.5 Zusammenarbeit mit anderen Kommunen

(13)

(1) Zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben ist es erforderlich und sinnvoll, in der Region um den Flughafen mit anderen Kommunen zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit wird offen und ohne Vorbehalte gestaltet.

(2) Dies gilt auch für die Zusammenarbeit 7. Kultur & Bildung

(1) Die Gemeinde fördert und unterstützt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten a. die Entwicklung von Kultur- und Bildungseinrichtungen, aber auch

b. Vereine und kulturell tätigen Arbeitskreise sowie c. Veranstaltungen

Haushaltrechtliche Auswirkungen

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen werden in den Haushalt 2021 eingeplant. Es wird angenommen, dass sich die Personalkosten für die Leitungsstelle in Neufahrn nach Abzug der Fördergelder jährlich auf ca. 15.000 Euro belaufen. Zusätzlich fallen für die Geschäftsstelle in Hallbergmoos noch Sach– und Personalkosten an.

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2018 2019 2020 2021 2022

Betrag (investiv)

0,- € 0,- € 0,- € 0,- € 0,- €

Betrag (laufend)

0,- € 0,- € 0,- € 0,- € 0,- €

Beteiligung des Referenten

Die Referentin für Kultur und Erwachsenenbildung, Andrea Holzmann, wurde beteiligt.

Beschluss

1. Der Gemeinderat Hallbergmoos genehmigt die Zusammenarbeit der Gemeinden Hallbergmoos und Neufahrn auf interkommunaler Ebene hinsichtlich des Zusammenschlusses der beiden bestehenden Volkshochschulen.

2. Die beiliegende Zweckvereinbarung wird unter dem Vorbehalt der rechtsaufsichtlichen Zustimmung genehmigt.

3. Es kann eine Geschäftsordnung bezüglich der weiteren Details zur Zweckvereinbarung erarbeitet werden.

Abstimmung: Ja 23 Nein 0

6. Luftreinigungsgeräte und Luftgüteampeln für die Schulen und Kindertageseinrichtungen

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.09.2020 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag gestellt, dass für die Klassen- und Gruppenzimmer in den Schulen und den Kindertageseinrichtungen sog. CO2- Ampeln beschafft werden sollen. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Eingangs des Antrags im Gemeinderat war der Verwaltung bekannt, dass dieses Thema in der Staatsregierung aktuell besprochen wird. Man hat sich mit dem Gemeinderat darauf verständigt, dass man das Thema wieder aufgreift, wenn die Förderrichtlinien des Freistaates Bayern letztendlich veröffentlicht

(14)

werden. In der Kabinettssitzung der bay. Staatsregierung am 01.10.2020 wurde beschlossen, die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten und CO2-Ampeln für die Schulen und

Kindertageseinrichtungen zu fördern. Am 08.10.2020 wurde von der CSU-Fraktion ebenfalls die Beschaffung von CO2-Ampeln beantragt. Ferner soll auch die Förderung beantragt werden, damit Luftreinigungsgeräte beschafft werden können.

Am 08.10.2020 hat die Verwaltung eine Stellungnahme der Schulleitung für die Grund- und Mittelschule Hallbergmoos erhalten (siehe Anlage). Darin führt Herr Weichs aus, dass in allen Klassenzimmern die Vorgaben des „Rahmen Hygieneplan für Schulen“ (siehe Anlage) zum Thema Durchlüftung eingehalten werden können. Ferner gibt er zu Bedenken, dass möglicherweise keine geeigneten Stellmöglichkeiten in den Klassenzimmern gefunden werden und die

Geräuschentwicklung der Geräte den Unterricht stören könnten. In Erwägung zu ziehen wäre seiner Meinung nach das Aufstellen solcher Geräte in Räumen, welche von unterschiedlichen Personenzusammensetzungen und in großer Personenzahl aufgesucht werden. Beispielhaft nennt er die Lehrerzimmer der beiden Schulen, die beiden Aulen der Schulen, wegen Pausenaufenthalt und Versammlungen der Schüler und Veranstaltung von Elterninformationsabenden, sowie die bereiche, wo z.B. sie Kinder der Mittagsbetreuung ihr Mittagessen einnehmen. Für die CO2- Ampeln hatte er vorgeschlagen zuerst einige Geräte zum Test der Praktikabilität zu beschaffen.

Die Förderrichtlinien des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) wurden am 20.10.2020 bekanntgemacht (siehe Anlage). Der Bayerische Städtetag wurde am 15.10.2020 vorab vom bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus über die Inhalte der Förderrichtlinien informiert und hat dazu am 19.10.2020 Stellung genommen. In der

Stellungnahme hat der Bay. Städtetag in einigen Punkten berechtigte Kritik geäußert und Fragen aufgeworfen, die vom StMUK noch geklärt werden sollten (siehe Anlage 2020-10-23_BST_Anlage 3 zum RS Nr. 293).

Für die Beschaffung von Geräten für die Schulen in Hallbergmoos ergeben sich folgende Fördermöglichkeiten:

Zuwendung pro Luftreinigungsgerät (mit HEPA-Filter ausgestattet) 3.500 € pro Gerät

CO2-Ampeln 150€ pro Gerät

Im Schreiben des Bay. Städtetages wird aufgeführt, dass diese Beträge nicht ausreichen werden, um eine Beschaffung solcher Geräte ohne Eigenanteil der Sachaufwandträger durchführen zu können. Das wurde allerdings vom Ministerium in Aussicht gestellt. Eine Marktrecherche des Bay.

Städtetages ergab Kosten von ca. 4.000€ - 6.000€ pro Luftreinigungsgerät und ca. 250€ pro CO2- Ampel. Diese Angaben decken sich auch mit einer durch die Verwaltung ebenfalls durchgeführte Recherche. Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinien noch nachgebessert werden, hat die Verwaltung den Förderantrag für 32 CO2-Ampeln bei der Regierung von Oberbayern gestellt.

Die Verwaltung empfiehlt bzgl. der noch nicht sauber geklärten Situation bei den

Fördermittelrichtlinien vorsorglich außerplanmäßige Haushaltsmittel für die Beschaffung von entsprechenden Geräten zu beschließen. Zum einen sollten für die Beschaffung der CO2-Ampeln zusätzlich 100 € pro Geräte zur Verfügung stehen, damit vernünftige Geräte beschafft werden können (Gesamt 3.200€ apl). Ferner sollten pro Luftreinigungsgerät 6.000 € angesetzt werden.

Folgt man dem Vorschlag der Schulleitung sollte für die Beschaffung von 5 Geräten zusätzlich 12.500 € apl ( zusätzl. 2.500 € zu den geförderten 3.500€)) zur Verfügung stehen.

Haushaltrechtliche Auswirkungen

Für die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten und CO2-Ampeln sind im Haushalt 2020 keine Mittel vorgesehen. Die geschätzten 15.700 € Mehrausgaben (Beschaffungskosten abzgl.

Fördermittel) sollten als außerplanmäßige Haushaltsmittel genehmigt werden.

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Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2018 2019 2020 2021 2022

Betrag (investiv)

0,- € 0,- € 15.700,- € 0,- € 0,- €

Betrag (laufend)

0,- € 0,- € 0,- € 0,- € 0,- €

Beteiligung des Referenten

Die Referentin für Schulen und Kindertagesstätten, Silvia Edfelder, befürwortet den Vorschlag.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die von der Verwaltung im Sachverhalt geschilderte Vorgehensweise.

Den damit verbundenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von geschätzt 15.700 € wird zugestimmt. Sie sind im Haushalt 2020 vorzusehen. Es sind alle Möglichkeiten der Förderung mit staatlichen Mitteln in Anspruch zu nehmen.

Abstimmung: Ja 23 Nein 0

7. Regionalbuslinie 692 - Betriebsweiterführung und Modifizierung zum Fahrplanwechsel 2021

Sachverhalt

Der Punkt wird dem Gemeinderat erneut zur Behandlung vorgelegt, weil sich aufgrund von Gesprächen auf Verwaltungsebene seit der Beschlussfassung am 20.10.2020 folgendes ergeben bzw. geändert hat:

- Das Landratsamt hat uns darauf hingewiesen, dass der Beschluss Nr. 2 aus der Sitzung vom 20.10.2020 vergaberechtlich nicht umgesetzt werden kann. Entweder wird die Regionalbuslinie 692 im Rahmen der Vorabbekanntmachung ausgeschrieben oder die Regionalbuslinie wird eingestellt.

- Es wurde deshalb eine neue Linienführung ohne Erweiterung zum Flughafen erarbeitet, jedoch dennoch montags bis freitags mit einem durchgängigen 20-Minuten-Takt.

Im Einzelnen:

In der Gemeinderatssitzung am 20.10.2020 wurde das Thema „Regionalbuslinie 692 - Betriebsweiterführung und Modifizierung zum Fahrplanwechsel 2021“ zuletzt beraten.

Auf die Grundzüge der Modifikationen (u. a. Taktverdichtung, veränderte Linienführung in Neufahrn, Anpassung an den Expressbus Freising-Garching, Verlängerung bis zum Flughafen) und deren Auswirkung wird auf den dortigen Sachverhalt verwiesen.

Vor der Gemeinderatssitzung in Hallbergmoos hatten der Gemeinderat Neufahrn und die

vorberatenden Ausschüsse des Landkreises den Änderungen der Regionalbuslinie 692 gem. der Vorabbekanntmachung unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass alle Beteiligten zustimmen.

Der Gemeinderat hat seiner Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Gemeinderat Hallbergmoos lehnt die Kostenübernahme für die Verlängerung der Regionalbuslinie 692 bis zum Flughafen München ab.

2. Der Gemeinderat Hallbergmoos stimmt der Weiterführung der Regionalbuslinie 692 nach Auslaufen des Probebetriebs zum Fahrplanwechsel 2021 auf Basis des bisherigen Fahrplankonzepts (ohne Taktverdichtung) zu.

3. Einer verkürzten Linienführung in Neufahrn zur Anpassung an die künftige Regionalbuslinie 694 wird zugestimmt, soweit dies nicht zu einer Verteuerung führt.

Es gibt nur die Möglichkeit einer Weiterführung der Buslinie mit den Vorgaben der

Vorabbekanntmachung oder einer Einstellung mit Ende des Fahrplans im Dezember 2021.

Aufgrund der unterschiedlichen Beschlüsse (2x zustimmend, 1x ablehnend) der Beteiligten, ist

(16)

eine Ausschreibung der Regionalbuslinie 692 gem. der damaligen Vorabbekanntmachung derzeit nicht möglich.

Das Landratsamt Freising hat daraufhin den Sachbearbeiter im MVV gebeten, auf Grundlage der bekannten Beschlusslage sowie unter Berücksichtigung der bisher abgestimmten

Rahmenbedingungen (u.a. verkürzter Fahrtweg in Neufahrn, Anpassung an die Linie 694 und die Expresslinie X660) einen neuen, in sich stimmigen Fahrplan mit Kostenabschätzung zu entwerfen.

Dieser Entwurf wurde nun vorgelegt und lautet wie folgt:

„Eckpunkte kurzfristige Überplanung MVV-Regionalbuslinie 692“

Gegenüber der Version der Vorabbekanntmachung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

- Der Linienabschnitt Hallbergmoos, Gew.gebiet MABP – Flughafen wurde gekappt. Neuer Linienendpunkt ist die Haltestelle Hallbergmoos, Lilienthalstr. Im Gewerbegebiet MABP. Die Bedienung im Bereich MABP erfolgt dabei ab der Haltestelle Otl-Aicher-Weg in Form einer Schleife über die Lilienthalstr. - Ludwigstr. - Zeppelin-Str. mit Bedienung der dort befindlichen Haltestellen; neben der Haltestellen Lilienthalstr. sind das die Haltestellen Zeppelinstr. Süd und Lilienthalstr. 17a.

- Im Ortsbereich von Neufahrn wurde zudem die von der Gemeinde Neufahrn mit Mail vom 22.09.2020 gewünschte Verkürzung des Linienwegs durch Nutzung der Grünecker Str.

anstelle der Linienführung über Dietersheimer Str. - Robert -Koch-Str. - Albert-Schweitzer-Str.

eingearbeitet.

- Durch die beschriebenen Modifikationen sinkt der Fahrzeugbedarf gegenüber der Version der Vorabbekanntmachung von Mo-Fr von fünf auf drei Fahrzeuge. Abgesehen von geringfügigen Anpassungen im Minutenbereich bleibt dabei das Fahrplanangebot im Linienabschnitt

Neufahrn (S) – Hallbergmoos (S) – Hallbergmoos, Ort gegenüber der „5-Fahrzeug-Konzeption“

der Vorabbekanntmachung dennoch praktisch unverändert erhalten. D.h. Fahrtenanzahl, Taktung und angedachte Anschlussbeziehungen entsprechen grundsätzlich der Version der Vorabbekanntmachung.

- Sa, So und Feiertags ist in der neuen Version - wie im aktuellen Fahrplan der Linie 692 - ein Stundentakt vorgesehen, der umlauftechnisch lediglich ein Fahrzeug erfordert. (In der Version der Vorabbekanntmachung war dagegen am Wochenende ein 40-Minuten-Takt mit drei Fahrzeugen vorgesehen.) Gegenüber dem aktuellen Wochenendangebot der Linie 692 ergibt sich durch verlängerte Betriebszeiten gleichwohl ein spürbarer Ausbau: Statt 11 bzw. 12 Fahrten pro Richtung kann auf jeweils 16 Fahrten zurückgegriffen werden. Da am Sa

zusätzlich auch noch einige Fahrten der MVV-Regionalbuslinie 691 im Abschnitt Neufahrn (S) – Hallbergmoos (S) – Hallbergmoos, Ort unterwegs sind sollte dieses Wochenendangebot zunächst ausreichen. (Einem Ausbau des Fahrplanangebots nach erneuter Vergabe im

laufenden Verkehrsvertrag ist bekanntlich vergaberechtlich Grenzen gesetzt. Eine Erweiterung des Wochenendangebots z.B. in Form verlängerter Betriebszeiten und/oder durch

Taktverdichtung in bestimmten Zeitlagen ist jedoch natürlich möglich.)

- Infolge der Überplanung ist bei einer Verkehrsleistung von knapp 398.000 Nwkm/Jahr und einer unveränderten Vertragslaufzeit von 5 Jahren von Gesamtkosten in Höhe von 820.000 Euro/Jahr bis 920.000 Euro/Jahr auszugehen. Nachfolgend die Aufteilung nach

Territorialprinzip auf die Gemeindegebiete Hallbergmoos und Neufahrn:

Nwkm Untergrenze Obergrenze %-Anteil Anteil Neufahrn 184.352 380.000,00 € 426.000,00 € 46,33%

Anteil Hallbergmoos 213.593 440.000,00 € 494.000,00 € 53,67%

Anteil Lkr Freising 0 0,00 € 0,00 € 0,00%

Gesamt 397.945 820.000,00 € 920.000,00 € 100,00%

(17)

Anzumerken ist, dass die Linie 692 bereits bisher - und in der hier vorgestellten Überplanung noch verstärkt - auch der Schülerbeförderung zwischen Hallbergmoos und dem Oskar-Maria-Graf- Gymnasium in Neufahrn dienlich ist. D.h. bei einem ersatzlosen Wegfall der Linie 692 wäre ein Ausbau des Fahrplangebots der Linie 691 in schulrelevanten Zeitlagen (incl. zusätzlicher „teurer“

Verstärkerbusse) wohl unvermeidlich. Insofern ist eine Kostenbeteiligung des Lkr. Freising an der Linie 692 auch in Bezug auf die hier skizzierte überplante Version m.E. weiterhin vertretbar bzw.

sinnvoll.“ Soweit die Ausführungen des MVV.

Das Landratsamt Freising hat in seiner Mitteilung vom 02.11.2020 dazu noch folgendes ergänzt:

„In den Erläuterungen ist auch ein Kostenrahmen nach dem Territorialprinzip enthalten. Entgegen dieser Kalkulation bieten wir eine Kostenbeteiligung des Landkreises Freising in Höhe von 25% an.

Damit würde dem Vorschlag des MVV und auch dem bisherigen Modell gefolgt werden.

Es sollte nochmals erwähnt werden, dass eine solche Änderung der Vorabbekanntmachung mit den europarechtlichen Vergabevorschriften grundsätzlich nicht im Einklang steht und daher so gering wie möglich gehalten werden sollte.“

Die Situation stellt sich nun wie folgt dar:

- Sollte es zu keiner für alle Beteiligten tragfähigen Lösung kommen, wird die Regionalbuslinie 692 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 nicht weitergeführt.

- Aus vergaberechtlichen Gründen können keine weitergehenden Änderungen mehr vorgenommen werden. (Fahrpläne und Linienführung siehe Anlage)

- Der bisherige Kostenrahmen für die Gemeinde Hallbergmoos (261.000 € jährlich) kann nicht eingehalten werden. Die zukünftigen Kosten werden geschätzt zwischen 330.000 € und 370.500 € belaufen. Damit käme es zu einer Steigerung von ca. 109.500 € jährlich.

- Im Gegenzug ergeben sich aber auch deutliche Angebotsverbesserungen im innerörtlichen Verkehr durch einen durchgängigen 20-Minuten-Takt montags bis freitags sowie ganztägig ein Verkehr vom/zum Sport- und Freizeitpark und vom/zum MABP in beide Richtungen (Abkehr von Ringverkehr).

GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 13.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Die Stärkung des ÖPNV hat Vorrang vor den Interessen des Individualverkehrs.

Haushaltrechtliche Auswirkungen

Im Nachtragshaushalt wurden in der mittelfristigen Finanzplanung ausreichend Haushaltsmittel berücksichtigt. Damit wird jedoch von Seiten der Abteilung F keine Aussage darüber getroffen, ob ein 20-Minuten-Takt wirtschaftlich ist im Sinne eine Kosten-Nutzen-Analyse. Haushaltsrechtlich stellt sich zudem immer noch die Frage, warum der Landkreis ohne Gemeinderatsbeschluss eine Ausschreibung startet, die bei der Gemeinde Hallbergmoos zu Mehrkosten von mindestens

550.000 € führen. Der Kreisumlagenanteil für den Anteil des Landkreises ist in diesem Betrag noch nicht enthalten (ca. 30.000 € zusätzlich im Jahr).

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2021 2022 2023 2024 2025

Betrag (investiv)

0,- € 0,- € 0,- € 0,- € 0,- €

Betrag (laufend)

261.000,- €

+9.125,- € 261.000,- €

+109.500,- € 261.000,- €

+109.500,- € 261.000,- €

+109.500,- € 261.000,- € +109.500,- €

(18)

Beteiligung des Referenten

Der Referent für Energie, Mobilität und Ortsentwicklung, Herr Stefan Kronner, befürwortet den Vorschlag.

Beschluss

1. Der in der Sitzung am 20.10.2020 gefasste Beschluss Ziffer 2 „Der Gemeinderat Hallbergmoos stimmt der Weiterführung der Regionalbuslinie 692 nach Auslaufen des Probebetriebs zum Fahrplanwechsel 2021 auf Basis des bisherigen Fahrplankonzeptes (ohne Taktverdichtung) zu“ wird aufgehoben.

2. Der Gemeinderat stimmt den vom MVV und Landratsamt Freising in der Mitteilung vom 02.11.2020 vorgelegten und im Sachverhalt aufgeführten Änderungen gegenüber der Version der Vorabbekanntmachung und damit der Weiterführung der Regionalbuslinie 692 in modifizierter Form zu. Die damit einhergehenden Mehrkosten sind im Haushalt

entsprechend vorzusehen.

Abstimmung: Ja 23 Nein 0

8. Abschnittsbildung Dornierstraße Sachverhalt

Die Dornierstraße ist derzeit von der FS 44 bis zur Straße am Söldnermoos ausgebaut.

Derzeit besteht das Straßenprofil aus der Fahrbahn, auf der nördlichen Seite aus dem

Grünstreifen, der Parkbucht und dem Gehweg. Der südliche Ausbau mit Grünstreifen, Parkbucht und Gehweg erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die südlichen Grundstücke überplant sind (entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 10, 3.Änderung) – Anlage 1.

Bislang konnte für diesen Bauabschnitt keine Erschließungsbeitragsabrechnung durchgeführt werden, da die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung noch nicht vorliegt und der östliche Teil der Fläche nördlich der Dornierstraße derzeit noch im Außenbereich liegt.

Außenbereichsgrundstücke sind grundsätzlich als nicht erschlossen anzusehen. Für diesen Bereich gibt es derzeit einen Aufstellungsbeschluss (Aufstellungsbeschluss vom 12.02.2019, Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 76 „Gewerbegebiet südwestlich Am Söldnermoos) – Anlage 2.

Der § 130 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ermöglicht es der Gemeinde, die mit der Beitragsabrechnung nicht bis zur endgültigen Herstellung einer beitragsfähigen Anbaustraße insgesamt warten will, eine Teilstrecke rechtlich zu verselbständigen und als Abschnitt schon vor der endgültigen Abrechnung der gesamten Anlage abzurechnen. Die Abrechnung nach

Abschnitten ist dazu bestimmt einer frühzeitigen Finanzierung entstandener Aufwendungen zu dienen (Vorfinanzierungsinstrument).

Nach dem zum 01.04.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des

Kommunalabgabengesetzes wird im Falle nicht entstandener Beitragspflicht die endgültige

Herstellung nach 25 Jahren fingiert. Die Frist beginnt mit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung im Jahre 2001 und endet damit im Jahre 2026. Dies bedeutet, dass mit Ablauf des Jahres 2026 eine Erschließungsbeitragsabrechnung wegen Verjährung bzw. Verwirkung nicht mehr möglich ist.

(19)

Derzeit laufen viele Bauleitverfahren gleichzeitig. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 76 ist erfahrungsgemäß frühestens in ca. 2 Jahren zu rechnen. Es ist daher sinnvoll von diesem Vorfinanzierungsinstrument Gebrauch zu machen, die Abschnitte zu bilden und die Beiträge zeitnah und abschnittsweise abzurechnen. Laut einschlägigem Kommentar (Matloch/Wiens) hat hierüber der Gemeinderat zu entscheiden. Zeitliche Grenze für die Entscheidung über eine

Abschnittsbildung ist das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 BauGB für die ganze Anlage. Da die Dornierstraße u.a. noch nicht endgültig hergestellt ist (südliche Gehbahn, Baumgräben und Parkbuchten sind noch nicht hergestellt) und noch nicht gewidmet ist, ist die Beitragspflicht noch nicht entstanden. Abschnitte können nach örtlich erkennbaren Merkmalen z.B.

einmündende Straßen oder auch nach rechtlichen Gesichtspunkten, wie z.B. Grenzen von Bebauungsplangebieten gebildet werden. Eine Abschnittsbildung von der Einmündung der FS 44 bis zum östlichen Abschluss des Bebauungsplanes Nr. 68 ist daher möglich – Anlage 3.

Die Rechtmäßigkeit der Abschnittsbildung scheitert auch nicht am Willkürverbot. Danach wäre es einer Gemeinde verwehrt, eine Teilstrecke als Abschnitt abzurechnen, wenn bereits im Zeitpunkt der Abschnittsbildung erkennbar sei, dass für die dadurch gebildeten Anliegergruppen trotz im wesentlichen gleicher Vorteilssituation infolge der Abschnittsbildung erheblich unterschiedliche Kosten anfielen. Die Ausbaukosten für die beiden Abschnitte weichen nicht erheblich voneinander ab und die Dornierstraße weist insgesamt eine einheitliche Breite von 17,40 m auf. Die

Ausbaukosten je Quadratmeter Straßenfläche sind daher nahezu gleich.

Der Ausbau der Dornierstraße zwischen der FS 44 und der Einmündung Am Söldnermoos wurde in der jetzigen Breite im Jahr 2001 begonnen, die Feinschicht wurde 2013 aufgebracht.

Dafür sind bisher Kosten in Höhe von rd. 1.004.000 € angefallen. Für den Abschnitt bis zum östlichen Ende des Bebauungsplanes Nr. 68 errechnen sich Kosten in Höhe von rd. 790.000 €.

Nach Abzug des 10%-igen Gemeindeanteils verbleibt ein Betrag in Höhe von rd. 710.000 €.

Haushaltrechtliche Auswirkungen

Bisher sind die Einnahmen im Haushalt nicht eingeplant. Bei entsprechendem Beschluss ist die Abrechnung für 2021 geplant. Entsprechende Einnahmen werden dann im Haushalt 2021 eingeplant. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen sind mit der Abteilung F abgestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2019 2020 2021 2022 2023

Betrag (investiv) TIEF062

50.000,- € 90.000,- € 50.000,- €

559.000,- € 50.000,- € 50.000,- € Betrag

(laufend)

0,- € 0,- € 0,- € 0,- € 0,- €

Beschluss

Es erfolgt eine Abschnittsbildung von der Einmündung der FS 44 bis zum östlichen Abschluss des Bebauungsplanes Nr. 68 als Abschnitt „Dornierstraße-West“ und eine Abschnittsbildung von dem östlichen Abschluss des Bebauungsplanes Nr. 68 bis zur Einmündung in die Straße „Am

Söldnermoos“ als Abschnitt „Dornierstraße-Ost“.

Abstimmung: Ja 23 Nein 0

(20)

9. Anfragen

9.1 Gemeinderatsmitglied Brosch

Ich bitte darum, dem Punkt in 2.3 nochmal intensiv nachzugehen. Hierzu sollten auch die Kontakte zur NordAllianz genutzt werden. Es soll eine besondere Gefahrenlage dargestellt werden und Druck auf das Landratsamt gemacht werden. Ist dies möglich?

Antwort Herr Ecker:

Wird umgesetzt.

9.2 Gemeinderatsmitglied Wäger

Ist es möglich, wieder mobile Ampeln aufzustellen. Und in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass diese an abgesenkten Stellen aufgestellt werden?

Antwort Herr Ecker:

Wird umgesetzt.

10. Bürgerfragestunde (keine)

Helmut Ecker Julia Hollmer

Zweiter Bürgermeister Schriftführung

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