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NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE 12. SITZUNG DES GEMEINDERATES

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Academic year: 2022

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NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE 12. SITZUNG DES GEMEINDERATES

Sitzungsdatum: Dienstag, 19.11.2019

Beginn: 18:35 Uhr

Ende 19:50 Uhr

Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Erster Bürgermeister

Reents, Harald Mitglieder des Gemeinderates

Bergmeier, Karl Heinz Brosch, Sabina Ecker, Helmut Edfelder, Silvia Fischer, Josef Friedrich, Konrad Hartshauser, Hermann Kronner, Stefan

Leichtle, Franz Lemer, Heinrich Mey, Marcus, Dr.

Niedermair, Josef Reiland, Wolfgang Rottmeier, Günter Streitberger, Markus Wäger, Robert Wilkowski, Martina Zeilhofer, Rudolf Zenker, Karl-Heinz Schriftführer

Rödl, Michael Verwaltung

Freund, Steffi Grüning, Thomas Kestler, Herbert Kirmayer, Michael Mademann, Alexander Michels, Andrea Thalhammer, Markus Es fehlen entschuldigt:

Mitglieder des Gemeinderates

Krätschmer, Christian

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TAGESORDNUNG

öffentliche Sitzung

1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der 11. Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019

2. Bekanntgaben

2.1 Öffentliches Protokoll der 9. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 06.11.2019

2.2 Wohnhaus Predazzoallee - Vergabe Planungsleistungen 2.3 Mängel am Blechdach der Mittelschule

2.4 Neubau Kinderhort III "Forscherhaus"- Sachstandbericht Wasserschaden Raum Brandmeldeanlage

2.5 Broschüre des Planungsverbandes zur demographischen Entwicklung und Flächennutzung im Großraum München

2.6 Ersatzneubau der Stromtrasse Oberbachern-Ottenhofen 2.7 Sachstandsbericht durch die Geschäftsstelle der NordAllianz 2.8 Ggf. mündliche Bekanntgaben

3. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Hallbergmoos

4. Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich Garchinger Weg - Aufstellungsbeschluss

5. Mobilitätsprojekt MVG-Rad

6. Mehrgenerationenwohnen Tassiloweg - Festlegung Projektname 7. Fortführung Social-Media-Auftritt

8. Genehmigung der Mehrkosten im Zuge des unterirdischen Breitbandausbaus 9. Genehmigung des Haushaltsentwurfes 2020 der Inneren Mission für die

Einrichtung "Buntes Haus"

10. Genehmigung des Haushaltsentwurfs 2020 der Einrichtung "Rappelkiste"

11. Anfragen

11.1 Gemeinderatsmitglied Zenker 11.2 Gemeinderatsmitglied Ecker 11.3 Gemeinderatsmitglied Ecker 11.4 Gemeinderatsmitglied Zenker 11.5 Gemeinderatsmitglied Reiland 11.6 Gemeinderatsmitglied Lemer 12. Bürgerfragestunde

12.1 Bürger Alois Walbrunn

(3)

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder

ordnungsgemäß geladen wurden und dass Ort, Zeit und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind.

Gegen die Ladung und Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.

Der Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium beschlussfähig ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der 11. Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019

Beschluss:

Das öffentliche Protokoll der 11. Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 wird genehmigt.

Abstimmung: Ja 19 Nein 0

Stimmenthaltung von Gemeinderatsmitglied Ecker wegen Abwesenheit.

2. Bekanntgaben

2.1 Öffentliches Protokoll der 9. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 06.11.2019

Sachverhalt

Das Protokoll ist in der kommenden Sitzung des Bau- und Planungsausschusses noch zu genehmigen.

Zur Kenntnis genommen

2.2 Wohnhaus Predazzoallee - Vergabe Planungsleistungen

Für das Projekt Wohnhaus Predazzoallee wurden folgende Planungsbeteiligten beauftragt:

Bauphysik

Möhler + Partner Ingenieure AG, München

(4)

Auftragssumme 28.675,25 €

Ergebnis durch Angebotseinholung: Angefragt 4 – Angebote 4 Baugrund

Crystal Geotechnik, Utting Auftragssumme 10.025,75 €

Ergebnis durch Angebotseinholung: Angefragt 10 – Angebote 8 Brandschutz

Brandschutzservice Zobel GmbH, Hallbergmoos Auftragssumme 5.950,00 €

Freihändige Vergabe SiGeKo

Buildsave.de e.K. , Heideck Auftragssumme 6.616,40 €

Ergebnis durch Angebotseinholung: Angefragt 6 – Angebote 5

Zur Kenntnis genommen

2.3 Mängel am Blechdach der Mittelschule Sachverhalt

Bei der Begutachtung des Blechdaches auf der Mittelschule, durch einen vereidigten Sachverständigen, wurde festgestellt, dass das Blechdach unter anderem auch Mängel der Befestigung aufweist. Dies kann bei starker Windbelastung zur Folgen haben, dass sich Teile des Blechdaches lösen. Aus diesem Grund wurden die Schulleitung, die Leitung des Hort 3 und die Leitung der Mittagsbetreuung entsprechend unterrichtet und angewiesen die Pausenhofflächen und angrenzenden Flächen bei starkem Wind nicht zu nutzen. An der Behebung des Problems und der Mängel wird mit Nachdruck gearbeitet.

Zur Kenntnis genommen

2.4 Neubau Kinderhort III "Forscherhaus"- Sachstandbericht Wasserschaden Raum Brandmeldeanlage

Sachverhalt

Am Mittwoch, 2. Oktober 2019, wurde von der Urlaubsvertretung unseres Haustechnikers vor Ort gemeldet, dass im Raum der Brandmeldezentrale im Erdgeschoss die Wände nass sind

Der Mangel wurde umgehend an die Firma Adldinger gemeldet.

Im Rahmen der Ursachenforschung wurden verschiedene Bereiche der Wände in der Brandmeldezentrale und dem Mädchen-WC geöffnet.

(5)

Da die Ursache nicht gefunden werden konnte, hat am Mittwoch, 23 Oktober 2019, eine Fachfirma für Leckortung den Mangel untersucht.

Es wurde festgestellt, dass eine undichte Verbindung der Kondenswasserleitung zum Fallrohr die Ursache war.

Die beauftragte Firma Adldinger ist derzeit dabei, den Mangel fachgerecht zu beseitigen.

Zur Kenntnis genommen

2.5 Broschüre des Planungsverbandes zur demographischen Entwicklung und Flächennutzung im Großraum München

Sachverhalt

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) hat zum Thema Flächennutzung im Großraum München und zur demographischen Entwicklung eine Broschüre erstellt.

Auf Seite 4 ist eine bemerkenswerte Aussage getroffen:

„Auf Gemeindeebene sind beim Bevölkerungswachstum Hallbergmoos im Landkreis Freising mit 210 Prozent, Poing im Landkreis Ebersberg mit 161 Prozent und Berglern im Landkreis Erding mit 160 Prozent Spitzenreiter.“

(bezogen auf den Zeitraum von 1987 bis 2017)

Die Broschüre kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden:

https://www.pv-

muenchen.de/fileadmin/Medien_PV/Publikationen/Broschuere_Demografie_Flaechen/GR_Demogr _FL_frei_Website_01.pdf

Auf der Homepage des Planungsverbandes gibt es unter nachfolgendem Link weitere interessante Veröffentlichungen über die Gemeinden im Umkreis von München:

https://www.pv-muenchen.de/leistungen/daten-studien/gemeindedaten/

Zur Kenntnis genommen

2.6 Ersatzneubau der Stromtrasse Oberbachern-Ottenhofen Sachverhalt

Die Stromtrasse von Oberbachern nach Ottenhofen soll ausgebaut und verstärkt werden. Bei der neuen Leitung handelt es sich um einen Ersatzneubau der bestehenden Leitung, das heißt,

sie verläuft voraussichtlich in weiten Teilen nahe an der Bestandsstrecke. Diese erstreckt sich über etwa 50 Kilometer von Oberbachern nach Ottenhofen durch die Landkreise Dachau, München- Land, Freising und Erding. Hallbergmoos ist nur gering, und zwar im Süden betroffen.

Frau Krukenmeyer von TenneT war in der Sitzung anwesend und hat über die Maßnahme informiert.

(6)

Ausschnitt Seite 9 der Infobroschüre TenneT Unter nachfolgendem Link können weitere Informationen zu dem Ersatzneubau abgerufen werden:

https://www.tennet.eu/fileadmin/user_upload/Our_Grid/Onshore_Germany/Oberbachern-

Ottenhofen/Aktuelles_Startseite/19023_Factsheet_Ersatzneubau_A4_Oberbachern_final_2.pdf

Zur Kenntnis genommen

2.7 Sachstandsbericht durch die Geschäftsstelle der NordAllianz Sachverhalt

Die NordAllianz als interkommunaler Zusammenschluss der Kommunen Eching, Garching,

Ismaning, Hallbergmoos, Neufahrn, Oberschleißheim, Unterschleißheim und Unterföhring, hat zur Realisierung der eigenen Vision zahlreiche Projekte aufgestellt, welche teilweise schon begonnen wurden. Zur besseren Realisierung der Projekte hat die NordAllianz entschieden, eine eigene Geschäftsstelle einzurichten, welche nun seit Februar 2019 durch Frau Liebenstund als Geschäftsstellenleiterin vertreten wird.

Um den aktuellen Stand einiger Projekte sowie die nächsten Schritte dem Gemeinderat zu erläutern, hat Frau Liebenstund in einem kurzen Vortrag einen Sachstandsbericht abgegeben.

Der Vortrag selbst ist als Anlage zum Tagesordnungspunkt beigefügt.

Zur Kenntnis genommen

2.8 Ggf. mündliche Bekanntgaben

(7)

1) Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung eines Ideenwettbewerbs zum Thema Nachhaltigkeit, Klimaschutz und CO2-Reduktion. Die Behandlung erfolgt voraussichtlich in der Dezember- Sitzung des Gemeinderates.

2) Antrag von Gemeinderatsmitglied Edfelder auf Einstellung eines weiteren Schulweghelfers an der Ecke Freisinger Straße – Tannenweg.

3) Antrag der Fraktion Einigkeit Hallbergmoos-Goldach auf Einstellung von zwei

Außendienstmitarbeitern für das Ordnungsamt. Die Behandlung erfolgt voraussichtlich in der Dezember-Sitzung des Gemeinderates.

3. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Hallbergmoos

Sachverhalt

Der § 9 Buchstabe a) soll wie folgt geändert werden:

Nach dem Wort „Bebauungsplanverfahren“ sollen die Worte „sowie Verfahren zu Satzungen nach

§ 35 BauGB“ eingefügt werden.

Die Ergänzung erfolgt auf Wunsch des Gemeinderates. Die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen u. a. zu einer Außenbereichssatzung sollen künftig im Bau- und

Planungsausschuss beraten und festgelegt werden.

Haushaltrechtliche Auswirkungen Keine.

Beschluss

Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Hallbergmoos wird wie folgt geändert:

In § 9 Buchstabe a) werden nach dem Wert „Bebauungsplanverfahren“ die Worte „sowie Verfahren zu Satzungen nach § 35 BauGB“ eingefügt.

Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmung: Ja 20 Nein 0

4. Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich Garchinger Weg - Aufstellungsbeschluss

Sachverhalt

(8)

Für den in der Anlage beigefügten Bereich des Garchinger Weg soll eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB erlassen werden. Mit der Außenbereichssatzung wird geregelt, dass einem Vorhaben, dessen bauplanungsrechtliche Zulässigkeit sich nach den Vorschriften des § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt, bestimmte öffentliche Vorschriften nicht entgegengehalten werden

müssen.

In den Geltungsbereich der Satzung würden folgende Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke fallen: Fl.-Nrn. 578/1, 580/1, 580, 581, 582, 582/1, 583/2, 583/3 der Gemarkung Hallbergmoos. Der Geltungsbereich (rote Linie) kann aus der Anlage zum Beiblatt ersehen werden. Die Satzung umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha.

Mit der Außenbereichssatzung wird geregelt, dass im Geltungsbereich dieser Satzung

Wohnzwecken dienenden sonstigen Vorhaben im Außenbereich nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

Unabhängig von dieser Außenbereichssatzung sind nach wie vor Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB (begünstigte Vorhaben) zulässig.

Für die Aufstellung der Außenbereichssatzung findet das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB Anwendung.

Um eine städtebaulich unerwünschte Planung wie im Birkenweg zu vermeiden, sollen Festsetzungen hinsichtlich der Mindestgrundstücksgröße sowie der maximal zulässigen Grundfläche und zwei Wohneinheiten je Wohngebäude getroffen werden. Zusätzlich ist die Festsetzung eines Bauraums geplant. Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze sollen in den rückwärtigen Grundstücksteilen auch außerhalb der Bauräume zulässig sein.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt erfolgt die Ausarbeitung der Festsetzungen im Bau- und Planungsausschuss.

Haushaltrechtliche Auswirkungen Keine

Beteiligung des Referenten

Der Referent für Energie und Ortsentwicklung, Herr Stefan Kronner befürwortet den Vorschlag.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hallbergmoos beschließt für das Gebiet „Garchinger Weg“, das folgende Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke der Fl.-Nrn. 578/1, 580/1, 580, 581, 582, 582/1, 583/2, 583/3 der Gemarkung Hallbergmoos umfasst, eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen. Mit der Satzung wird geregelt, dass zu Wohnzwecken dienenden sonstigen Vorhaben im Außenbereich nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Mit der Satzung werden Festsetzungen hinsichtlich der Mindestgrundstücksgröße sowie der maximal zulässigen

Grundfläche und zwei Wohneinheiten je Wohngebäude getroffen. Zusätzlich soll ein Bauraum festgesetzt werden. Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze sollen in den rückwärtigen Grundstücksteilen auch außerhalb der Bauräume zulässig sein.

Die Verwaltung wird beauftragt, am Garchinger Weg zu prüfen, ob weitere Flächen für eine Außenbereichssatzung geeignet sind.

Abstimmung: Ja 20 Nein 0

(9)

5. Mobilitätsprojekt MVG-Rad Sachverhalt

In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 17.09.2019 wurde das Projekt „MVG Rad im Umland“

vorgestellt. MVG Rad ist ein Mietradsystem, dass im Ursprung für das Stadtgebiet München eingerichtet wurde. Die stetig steigenden Ausleihzahlen im Stadtgebiet München haben gezeigt, dass dieses zusätzliche Mobilitätsangebot gut angenommen wird. Das Konzept wurde in den Landkreis München ausgeweitet. In mittlerweile 21 Kommunen wurden dort MVG-Rad-Stationen installiert, u.a. in Garching, Ismaning, Oberschleißheim, Unterföhring, Unterschleißheim. Auch dort stimmen die Ausleihzahlen positiv, so dass es zu der Überlegung gekommen ist, das System in weitere Regionen des MVV-Gebietes auszudehnen. So kam es dann auch zu den ersten Gesprächen im Landkreis Freising und es haben einzelne Gemeinden im Landkreis Freising bereits ihr Interesse angemeldet.

Aus der Erfahrung werden die Kosten wie folgt beziffert:

Investitionskosten:

 ca. 17.000 € für die kleine Lösung (1 Stele, 7 Fahrradständer, 5 Fahrräder)

 ca. 34.000 € für die große Lösung (1 Stele, 15 Fahrradständer, 12 Fahrräder)

 ca. 6.000 € für eine Station ohne Räder (1 Stele, 2 Fahrradständer, 0 Fahrräder) Laufende Kosten:

 ca. 5.000 € für die kleine Lösung pro Jahr

 ca. 10.000 € für die große Lösung pro Jahr

Einnahmen durch den Verleih werden mit den Kosten verrechnet. Je mehr Ausleihungen stattfinden, desto geringer sind die laufenden Kosten pro Jahr.

Es wurden noch keine konkreten strategischen Planungen von Seiten der MVG unternommen, wie viele Stationen und in welcher Größe diese für Hallbergmoos sinnvoll wären. Deshalb wird für den Beschluss vorgeschlagen, die finanziellen Mittel in Höhe von 170.000 € freizugeben. Damit

könnten beispielsweise 10 kleine Lösungen oder 2 große Lösungen und 6 kleine Lösungen realisiert werden. Wenn der Gemeinderat beschließt, dass auch die Gemeinde Hallbergmoos an dem Mobilitätsprojekt „MVG Rad im Umland“ teilnehmen soll, wird die Verwaltung gemeinsam mit der MVG ein Konzept für das Gemeindegebiet erarbeiten. In die Beratung ist der AK Radverkehr einzubeziehen. Dieses wird dann vor Umsetzung dem zuständigen Gremium zur Beratung vorgelegt.

Haushaltrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt 2019 sind weder im laufenden noch im investiven Bereich Mittel für das Mietradsystem der MVG eingeplant. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2020 zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2019 2020 2021 2022 2023

Betrag (investiv)

0,- € 170.000,- € 0,- € 0,- € 0,- €

Betrag (laufend)

0,- € 50.000,- € 50.000,- € 50.000,- € 50.000,- €

Beteiligung des Referenten

Der Referent für Mobilität und Umwelt befürwortet den Vorschlag.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt,

1. die Gemeinde Hallbergmoos beteiligt sich am Mobilitätskonzept „MVG Rad im Umland“

(10)

2. im Haushalt 2020 Finanzmittel für die Investitionen in Höhe von 170.000 € und für den laufenden Betrieb in Höhe von 50.000 € freizugeben.

3. dass ein von der Verwaltung und der MVG unter Einbeziehung des AK Radverkehr erstelltes Konzept (Anzahl der Stationen und deren Standorte sowie deren Größe) vor der Umsetzung dem zuständigen Gremium zur Beratung vorgelegt wird.

Abstimmung: Ja 20 Nein 0

6. Mehrgenerationenwohnen Tassiloweg - Festlegung Projektname Sachverhalt

Auszug aus der Ansprache des Referenten für Senioren und Menschen mit Behinderung, Herrn Konrad Friedrich, beim Senioreninformationstag 2019

„…Betreutes Wohnen, eine Begrifflichkeit, die das eigentliche Ziel des Vorhabens nicht wirklich trifft und auch für viele Mitmenschen irreführend ist.

Es geht um ein Bauvorhaben für alle Generationen in unserer Gemeinde mit einem ausgewogenen Wohnungsmix - für Alleinstehende, für Alleinerziehende mit Kindern, für Familien. Die Gemeinde schafft jetzt also ein hervorragendes Angebot.

Besonders aber werden bei diesem Projekt die Belange der älteren Bürgerinnen und Bürger für selbständiges, selbstbestimmtes und barrierefreies Wohnen in den eigenen 4 Wänden, also in einer vertrauten Umgebung, berücksichtigt…“

Im Rahmen von Gesprächen mit interessierten Bürgern konnte festgestellt werden, dass sich diese unter der Begrifflichkeit „Betreutes Wohnen“ ein Altenpflegeheim vorstellen.

Wie der Referent für Senioren und Menschen mit Behinderung, Herr Konrad Friedrich, in seiner Ansprache beim Senioreninformationstag 2019 ausgeführt hat, ist das Ziel ein selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen 4 Wänden.

Daher wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, den Arbeitstitel von „Errichtung Wohnhaus für Betreutes Wohnen am Tassiloweg“ in „Mehrgenerationenwohnen Tassiloweg“ zu ändern.

Beteiligung des Referenten

Der Referent für Senioren und Menschen mit Behinderung, Herr Konrad Friedrich befürwortet den Vorschlag.

Beschluss

Der Arbeitstitel wird von „Errichtung Wohnhaus für Betreutes Wohnen am Tassiloweg“ in

„Mehrgenerationenwohnen Tassiloweg“ geändert.

Abstimmung: Ja 20 Nein 0

7. Fortführung Social-Media-Auftritt Sachverhalt

Im Oktober 2018 hat die Gemeinde ihre Social-Media-Aktivitäten gestartet und bietet seitdem einem breiten Publikum vom Arbeitnehmer über den Start-up-Unternehmer bis hin zum Bürger spannende Inhalte. Das Ziel wurde und wird verfolgt, Hallbergmoos regional aber auch

(11)

überregional als eine Destination zu etablieren, wo immer mehr Menschen zufrieden leben und arbeiten. Zudem sollen der Munich Airport Business Park, der Sport- und Freizeitpark und die Gemeinde in Zukunft besser verschmelzen.

Das Konzept bedient sich insbesondere der Kanäle Facebook und Twitter sowie der Business- Netzwerke Xing und LinkedIn, während auf dem Blog „Destination Hallbergmoos“ alle Themen zusammenlaufen und die Marke inhaltlich in Wort und Bild erlebbar wird. Mit dem digitalen Angebot will die Gemeinde bewusst nicht in Konkurrenz zu den Medien vor Ort treten. Im Vordergrund steht die Markenbildung – nicht das Verfügbarmachen und Dokumentieren von tagesaktuellen lokalen Informationen und Fakten, was Zeitung und Anzeigenblätter ohnehin viel besser können.

Blog: Your Destination Hallbergmoos:

- Bereits mehr als 110 Veröffentlichungen - Bis zu 2 Beiträge pro Woche (Mo, Do u. Fr.)

- Verbreitung und Bekanntmachung über Social Media

- Vielseitige Themen rund um Hallbergmoos zu den Bereichen:

Business (Unternehmen stellen sich vor, New Work, Expertenwissen, Jobangebote) Living (Menschen, Öffentliche Einrichtungen, Shopping & Entertainment, Kultur, Gesundheit & Ernährung, Sport & Fun)

- insgesamt wurde der Blog von bereits 4.752 Personen besucht.

Facebook/ Twitter:

- Aktuell sind es 1.062 „Gefällt mir“-Angaben und 1.092 Abonnenten - Tägliche Reichweite aktuell ca. 1.000 Personen

- Insgesamt gute Interaktion durch Likes & Shares & Kommentare (z.B. Osteraktion, Obstwoche)

- Vorbereitung der Adventskalender-Aktion (ortsansässige Geschäfte beteiligen sich) - Community ist sehr positiv und hat Spaß

- Gruppe Jobangebote wächst organisch und funktioniert sehr gut - Twitter zwar 167 Tweets, aber nur 33 Follower

- LinkedIn 31 Follower

Der Investorenkreis verständigte sich in seiner Sitzung am 24.10.2019, den Social-Media-Auftritt sowie den Blog weiterzuführen.

Haushaltrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsjahr 2019 wurden für den gesamten Social-Media-Auftritt Kosten in Höhe von 40.000,- € durch den Gemeinderat genehmigt. Außerdem wurde der Betrag auch schon in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2020 berücksichtigt und wird in den Folgejahren weiter geführt.

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2018 2019 2020 2021 2022

Betrag (investiv)

0,- € 0,- € 0 € 0 € 0 €

Betrag (laufend)

0,- € 0,- € 40.000,- € 40.000,- € 40.000,- €

Beteiligung des Referenten

Der Wirtschaftsreferent Dr. Marcus Mey befürwortet den Vorschlag.

Beschluss

(12)

Der Gemeinderat genehmigt bis zum 31.12.2020 den Social-Media-Auftritt und die dafür benötigten Mittel.

Abstimmung: Ja 18 Nein 2

Über den in der Sitzung abweichend vom Beschlussvorschlag gestellte Antrag von

Gemeinderatsmitglied Wäger, den Auftrag nur für ein halbes Jahr zu erteilen, musste nicht mehr gesondert abgestimmt werden.

8. Genehmigung der Mehrkosten im Zuge des unterirdischen Breitbandausbaus

Sachverhalt

Für den unterirdischen Breitbandausbau anstelle von ursprünglich oberirdisch geplanten

Neubautrassen wurden vom Gemeinderat mit Beschluss vom 07.05.2019 180.000 € freigegeben.

Nach endgültiger Fertigstellung haben sich jedoch weitere Mehrkosten in Höhe von 49.816,76 € ergeben.

Haushaltrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt 2019 wurden für den unterirdischen Ausbau der Breitbandversorgung Mittel in Höhe von 180.000 € bei der Investitionsnummer „TIEF173 Breitbanderschließung

Goldach/Hallbergmoos“ eingeplant. Für diesen Ausbau fielen nun Gesamtkosten in Höhe von 229.816,76 € an. Somit ist eine überplanmäßige Genehmigung durch den Gemeinderat in Höhe von 49.816,76 € erforderlich.

(Anmerkung: Zur besseren Rechnungsabgrenzung wurde für diesen Ausbau nachträglich eine neue Investitionsnummer „TIEF217 unterirdischer Ausbau Breitbandversorgung“ angelegt).

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2018 2019 2020 2021 2022

Betrag (investiv)

0,- € 180.000,00 €

49.816,76 € 0,- € 0,- € 0,- €

Betrag (laufend)

0,- € 0,- € 0,- € 0,- € 0,- €

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Mehrkosten in Höhe von 49.816,76 €.

Abstimmung: Ja 20 Nein 0

9. Genehmigung des Haushaltsentwurfes 2020 der Inneren Mission für die Einrichtung "Buntes Haus"

Sachverhalt

(13)

Die Innere Mission hat am 12.09.2019 den Haushaltsplan für 2020 vorgelegt. Gemäß der Defizitvereinbarung vom 01.07.2019 gültig ab dem 01.09.2019 bedarf der Haushaltsplan der Zustimmung der Gemeinde Hallbergmoos. Inhalt dieser Vereinbarung ist eine gedeckelte Defizitsumme in Höhe von 175.000 € zuzüglich der vom Gemeinderat genehmigten

Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal. In der Defizitsumme sind Investitionskosten in Höhe von maximal 4.000 € enthalten, die nach Absprache mit der Verwaltung, genehmigt werden.

Der Träger rechnet bei einer Belegung mit 74 Kindern mit

Einnahmen 908.250,00 €

Ausgaben 909.000,00 €

Defizit der Inneren Mission 750,00 €

In den Einnahmen sind u.a. der genehmigte Betriebskostenzuschuss, die Arbeitsmarktzulage (38.000,00 €) und 50% der nicht gedeckten Kosten für das Assistenzkraftmodell enthalten.

Aktuelle Belegungssituation:

Seit dem 01.09.2019 wird die Einrichtung als altersgeöffnete Krippe (Kinderhaus) geführt. Die Betriebserlaubnis wurde für den Betrieb von mindestens 24 Krippenplätzen und maximal 50 Kindergartenplätze ausgestellt.

Mit Stand 09/2019 werden ab November 2019 30 Kinder < 3 Jahre und

15 Kinder > 3 Jahre betreut.

Belegung:

Hallbergmooser Kinder 25 Plätze Externe Kinder: 20 Plätze

Freie Plätze: 23 Kindergartenplätze oder 11 Krippenplätze.

Hinweis: Aufgrund einer Auflage in der Betriebserlaubnis des Landratsamtes Freising gilt, dass ab dem 25. Krippenkind, dieses zwei Plätze belegt.

Die Vergabe an externe Kinder erfolgte unter der Auflage, dass Eltern, die in Hallbergmoos arbeiten, Vorrang haben. Zusätzlich wurden aber auch Kindern aus umliegenden Kommunen aufgenommen, die in ihren Heimatgemeinden keinen Platz erhalten haben.

Diese Kinder fallen aus der Betriebskostenregelung und werden im Defizit nicht berücksichtigt.

Die Einrichtung wird sehr gut angenommen und nach der 2. Krippenplatzvergabe im September 2019 wird im kommenden Jahr wahrscheinlich eine Vollauslastung erreicht.

Prüfung des Haushaltsplanes:

Der Haushaltsentwurf berücksichtigt alle relevanten Daten und entspricht der Defizitvereinbarung.

Er enthält auch den vom Gemeinderat genehmigten Zuschuss für das Assistenzkraftmodell (50 % der nicht gedeckten Kosten in Höhe von 5.850 Euro).

Bei den Ausgaben sind die Kosten des Arbeitgebers für das Assistenzkraftmodell in Höhe von 11.700 Euro nicht berücksichtigungsfähig. Dies wirkt sich auf die Höhe der Verwaltungskosten aus, die somit nur mit 52.403,00 Euro angerechnet werden können. Die Ausgaben verringern sich auf 896.603,00 € und es ergibt sich ein positives Ergebnis für die Innere Mission, welches die

eingeplante Höchstdefizitsumme verringert.

Unter dem Punkt weitere Sachausgaben sind Kosten für eine Multi-Turnwand in Höhe von 4.000 € (brutto) für den Bewegungsraum enthalten. Diese ist notwendig, da für den Bereich „Kindergarten“

kein Spielgerät vorhanden ist.

Geprüfte Einnahmen und Ausgaben:

(14)

Einnahmen (inkl. arbeitsmarktpolitischer Zulage) 908.250,00 €

Ausgaben 896.603,00 €

Positives Ergebnis 11.647,00 €

Abschlagszahlungen in 2020 in Höhe von:

Defizitzahlungen: 4 * 40.800,00 € = 163.200,00 € Arbeitsmarktzulage: 4 * 9.500,00 € = 38.000,00 € Gesamt 4 * 50.300,00 € = 201.200,00 €

GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte

(1) Soziale Aspekte sind bei allen gemeindlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

(3) Die Gemeinde setzt sich für die Rechte der Kinder ein.

(5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung.

Haushaltrechtliche Auswirkungen

Die Kosten werden in den demnächst stattfindenden Budgetplanungen für die entsprechenden Jahre berücksichtigt.

Beteiligung des Referenten

Die Referentin für Schulen und Kindertagesstätten, Silvia Edfelder befürwortet den Vorschlag.

Beschluss

Dem Haushalt 2020 der Inneren Mission für die Kindertagesstätte „Buntes Haus“ wird in der geprüften Fassung zugestimmt. Die Abschlagszahlungen können getätigt werden.

Abstimmung: Ja 20 Nein 0

10. Genehmigung des Haushaltsentwurfs 2020 der Einrichtung

"Rappelkiste"

Sachverhalt

1. Genehmigung des Haushaltes 2020 für die Einrichtung „Rappelkiste“

Die Rappelkiste e.V. (Elterninitiative) hat am 16.10.2019 den Wirtschaftsplan und Haushaltsentwurf für die Einrichtung „Netz für Kinder – Rappelkiste“ eingereicht.

Die Verwaltung hat den Haushaltsplan geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

Dem Haushaltsplan liegt die Betreuung von 15 Kindern mit insgesamt 121 (2019:91,4 Std) gewichteten Buchungsstunden (Krippen- und Kindergartenkinder) zugrunde. Im neuen

Betreuungsjahr 2019/2020 werden 6 Kinder aus der Gemeinde Oberding betreut (4 Kinder sind am Birkenweg wohnhaft – Defizitzahlung erfolgt vertraglich geregelt in einem interkommunalen

Austausch). In den Abschlagszahlungen (Einnahmen) sind die Fördergelder nach BayKiBiG sowie die Elternbeitragszuschüsse im Kindergartenbereich enthalten. Gleichzeitig wurde die

Arbeitsmarktzulage in Höhe von 7.803,-- € berücksichtigt.

(15)

Planung 2020 geprüft 2020 Planung 2019 Aufwendungen 186.513,58 € 181.513,58 € 193.667,12 € Einnahmen 147.513,58 € 146.184,-- € 148.726,28 € Defizit 39.000,-- € 35.329,58 € 44.940,84 €

Die Prüfung ergab eine Korrektur auf der Aufwendungsseite in Höhe von insgesamt 5.000,00 €, da laut vertraglicher Vereinbarung, Kosten für Inventar und Rückstellungen nicht berücksichtigt

werden können.

Bei den Einnahmen wurden die Endabrechnungen für 2019 hinsichtlich der Förderung nach BayKiBiG einbezogen. Da diese dem Haushaltsjahr 2019 zugerechnet werden, vermindern sich die Einnahmen um 1.400,-- € und es entsteht insgesamt ein Defizit in Höhe von 35.329,58 Euro.

Aufgrund der Prüfung kann der gewünschte Defizitbetrag in Höhe von 39.000,-- € (Maximalbetrag ist 45.000 €) für das Kalenderjahr 2020 in vier Abschlagszahlungen à 9.750,00 € ausgezahlt werden. Zusätzlich wird wie vertraglich vereinbart, eine Arbeitsmarktzulage mit 4 Abschlags- zahlungen in Höhe von 1.950,-- € (7.800,-- €) gewährt.

GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte

(1) Soziale Aspekte sind bei allen gemeindlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

(4) Die Gemeinde unterstützt Privatinitiativen, Organisationen und Vereine, die soziale Aufgaben erfüllen, und fördert diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

(5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung.

Haushaltrechtliche Auswirkungen

Der Betriebskostenzuschuss in Höhe von 45.000,00 € ist ein Maximalbetrag und wurde in den Haushalt 2020 unter Produktnummer 365103, Sachkonto 530100 eingeplant.

Beteiligung des Referenten:

Die Referentin für Schulen und Kindertagesstätten befürwortet den Vorschlag.

Beschluss

Der Haushaltsplan 2020 der Rappelkiste e.V. für die Einrichtung wird genehmigt. Die dargestellten Abschlagszahlungen können getätigt werden.

Abstimmung: Ja 20 Nein 0

11. Anfragen

11.1 Gemeinderatsmitglied Zenker

(16)

Wann erfolgt die Fertigstellung des Rechtsgutachtens zur Barrierefreiheit am S-Bahnhof Hallbergmoos?

Antwort Bürgermeister Reents:

Nach Auskunft der beauftragten Anwaltskanzlei Anfang Dezember.

11.2 Gemeinderatsmitglied Ecker

Am Geh-und Radweg entlang des Goldachparks sind seit längeren 3 Lampen

ausgefallen. Zudem sind die Beleuchtungskörper zu schwach für diesen Bereich. Wie kann dem entgegengewirkt werden?

Antwort Bürgermeister Reents:

Die Firma Bayernwerk hat in diesem Bereich erst am 28.10.2019 Lampen ausgetauscht. Das Problem hier ist schlichtweg Vandalismus, Lampen werden ausgetreten. Evtl. erfolgt ein Austausch mit der Schulweiherbeleuchtung.

11.3 Gemeinderatsmitglied Ecker

In der Zengerstraße Höhe Fischbeck/Lachner ist im Straßenverlauf eine unübersichtliche Kurfe.

Hierbei kam es schon zu Unfällen. Desweiter müssen hier Kinder die Straße überqueren. Ist es möglich, eine 30 km/h Zone einzurichten?

Antwort Bürgermeister Reents:

Herr Kirmayer hat die Polizei bereits um einen Ortstermin gebeten. Sobald dieser stattgefunden hat, wird über das weitere Vorgehen entschieden.

11.4 Gemeinderatsmitglied Zenker

Wie ist die Technikpauschale steuerrechtlich zu behandeln?

Antwort Bürgermeister Reents:

Die Beantwortung der Frage erfolgt nichtöffentlich.

11.5 Gemeinderatsmitglied Reiland

Das Protokoll der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 05.11.2019 enthält Fehler.

Wieso erfolgt die Bekanntgabe des Protokolls im Vorgriff im Gemeinderat, ohne vorher im Bau- und Planungsausschuss genehmigt worden zu sein?

Antwort Bürgermeister Reents:

Das Protokoll wird entsprechend geändert. Wenn der Gemeinderat das Verfahren ändern möchte, dann muss der Gemeinderat dies beantragen.

(17)

11.6 Gemeinderatsmitglied Lemer

Ist es möglich, die Pause nach hinten zu verschieben?

Antwort Bürgermeister Reents:

Ja.

12. Bürgerfragestunde

12.1 Bürger Alois Walbrunn

Es wurde eine Zahl im Zuge der Behandlung des Tagesordnungspunktes des Breitbandausbaus in den Raum geworfen. Die Grenze liegt meiner Meinung nach bei 30 MBit/s. Stimmt das?

Antwort Bürgermeister Reents:

Rein rechtlich gesehen ist das die Grenze.

Harald Reents Michael Rödl

Erster Bürgermeister Schriftführung

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