• Keine Ergebnisse gefunden

AEVO - PRÜFUNGSVORBEREITUNG

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "AEVO - PRÜFUNGSVORBEREITUNG"

Copied!
17
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

HANDLUNGSFELD 4

ALLE PRÜFUNGSRELEVANTEN LERNINHALTE EINFACH AUF DEN PUNKT GEBRACHT

für Trainer, Dozenten, Ausbilder, Meister, Fachwirte und Führungskräfte

PRÜFUNGSWISSEN

Zusammengefasst von Andreas Schüler / Stand: 2020

(2)

Andreas Schüler

AEVO Prüfungsvorbereitung

für Trainer, Dozenten, Ausbilder, Meister und Führungskräfte

4..Auflage 2020 15 Seiten

www.ausbilderwelt.de

(3)

Inhaltsverzeichnis

1 Abschlussprüfung ... 2

1.1 Wie ist der klassische Prüfungsablauf? ... 2

1.2 Was sind gestreckte Abschlussprüfungen? ... 3

1.3 Wie bereitet man den Azubi auf die Prüfung vor? ... 3

1.4 Wie meldet man den Azubi zur Prüfung an? ... 4

1.5 Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen? ... 5

2 Zeugnis erstellen ... 7

2.1 Welche Arten von Zeugnissen gibt es für den Azubi? ... 7

2.2 Was beinhaltet das einfache Ausbildungszeugnis? ... 7

2.3 Was beinhaltet das qualifizierte Ausbildungszeugnis? ... 7

3 Ausbildung beenden ... 9

3.1 Auf welche 5 Arten kann das Ausbildungsverhältnis enden?... 9

3.2 Wie kann das Ausbildungsverhältnis verlängert werden? ... 10

3.3 Welche gesetzlich geregelten Verlängerungsgründe gibt es? ... 10

4 Weiterbildungsmöglichkeiten ... 11

4.1 Welche Aufstiegsfortbildung gibt es im gewerblichen Bereich? ... 12

4.2 Welche Aufstiegsfortbildung gibt es im kaufmännischen Bereich? ... 12

4.3 Was ist der DQR? ... 13

4.4 Welche Bildungsförderung für den Azubi gibt es? ... 13

5 Literatur und Quellenangaben ... 15

5.1 Quellenangaben für Bilder und Grafiken ... 15

5.2 Literaturverzeichnis ... 15

(4)

1 Abschlussprüfung

1.1 Wie ist der klassische Prüfungsablauf?

Prüfungsabläufe in den Berufen

Ziel der Abschlussprüfung ist nach § 38 BBiG, die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings festzustellen. Der Prüfling soll demnach zeigen, dass er die zur Lösung fachlicher Probleme

notwendigen Kompetenzen besitzt und anwenden kann. Hinweise zu den Prüfungsabläufen finden sich in der entsprechenden Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufs.

__________________________________________________________________________________

Anrechenbarkeit der Ausbildungsdauer bei „gestuften“ Ausbildungen lt. BBiG ab 01.01.2020

Zur Verbesserung der Durchlässigkeit bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen („gestufte Ausbildung“) kann eine Ausbildungsordnung künftig zusätzlich regeln, dass Auszubildende bei erfolgreichem Abschluss eines zweijährigen Ausbildungsberufes vom ersten Teil der

Abschlussprüfung oder einer Zwischenprüfung eines darauf aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufes, ohne Antrag befreit sind.

Zudem sollen Auszubildende bei nicht bestandener Abschlussprüfung in einem drei- oder

dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf, der auf einem zweijährigen Ausbildungsberuf aufbaut, auf Antrag (bei mindestens ausreichenden Leistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung) gleichzeitig den Abschluss des zweijährigen Ausbildungsberufes erwerben.

Durch den Erwerb des zweijährigen Abschlusses bleibt die Möglichkeit bestehen, weitere Wiederholungsversuche in der Abschlussprüfung des drei- bzw. dreieinhalbjährigen Berufes zu unternehmen. Die Voraussetzungen für die aufgeführten Neuerungen müssen jeweils in den zugrunde liegenden Ausbildungsordnungen (die die zuständigen Stellen eigenständig entwickeln müssen) festgelegt werden – das BBiG gibt nur den Rahmen dafür vor.

__________________________________________________________________________________

(5)

1.2 Was sind gestreckte Abschlussprüfungen?

Neu in das Berufsbildungsgesetz von 2005 aufgenommen wurde die Möglichkeit, die Prüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen (gestreckte

Abschlussprüfung) durchzuführen. Bei ihr bildet das Ergebnis der Zwischenprüfung den ersten Teil der Abschlussprüfung. Sie hat den Vorteil, dass der

Prüfungsaufwand für Betrieb und Auszubildenden wesentlich verringert wird.

Die Zwischenprüfung erfasst bereits alle Teile der beruflichen Grundqualifikationen, die damit im zweiten Teil der Abschlussprüfung weitgehend „abgehakt“ werden können. In die gestreckte Abschlussprüfung einbezogen wurden u. a. die Laborberufe im Chemiebereich, die Baustoffprüfer, die neuen industriellen Metall- und Elektroberufe, der Kaufmann im Einzelhandel und zahlreiche Berufe aus dem Handwerk.

1.3 Wie bereitet man den Azubi auf die Prüfung vor?

……….

……….

……….

(6)

Welche Handlungsoptionen haben Ausbilder?

Infos über die prüfungsrelevanten Themen geben (siehe Ausbildungsordnung)

Prüfungstermine der Kammern an die Azubis weitergeben

Über den Prüfungsablauf (Präsentation, Anzahl der Klausuren) informieren

Prüfungsaufgaben aus den Vorjahren von den Azubis bearbeiten lassen

Den Prüfungsablauf praktisch simulieren (z.B. Fachgespräch)

Die Hilfsmittellisten der Kammern nutzen, damit die Azubis informiert sind

Die Azubis Prüfungsaufgaben in der vorgesehenen Prüfungszeit bearbeiten lassen

Über die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses informieren

Ausbilder finden weitere Unterstützung bei der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) http://www.ihk-aka.de, der Zentralstelle für

Prüfungsaufgaben (ZPA) http://www.ihk-zpa.de und der Informationsplattform für Prüfer, dem Prüferportal, http://www.prueferportal.org/html/index.php.

1.4 Wie meldet man den Azubi zur Prüfung an?

Für die reguläre Zulassung zur Abschlussprüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Zurücklegen der Ausbildungszeit, Teilnahme an Zwischenprüfungen, Führung von

Ausbildungsnachweisen und ein eingetragenes Berufsausbildungsverhältnis. Zugelassen werden können auch Absolventen schulischer oder sonstiger Bildungsgänge, wenn diese der

Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.

Bei der Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen (gestreckte Abschlussprüfung) entfällt die Teilnahme an der Zwischenprüfung als Zulassungsvoraussetzung.

Zulassungsvoraussetzungen für Teil 2 sind also: Zurücklegen der Ausbildungszeit, Führung von Ausbildungsnachweisen, eingetragenes Berufsausbildungsverhältnis und Teilnahme an Teil 1 der Abschlussprüfung.

Übrigens, die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird grundsätzlich von der zuständigen Stelle getroffen. Der Prüfungsausschuss entscheidet lediglich in den Fällen, bei denen die zuständige Stelle die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben hält und somit einer Zulassung nicht zustimmen kann. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist in diesem Fall bindend.

(7)

1.5 Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen?

Nach § 40 BBiG besteht der Prüfungsausschuss aus mindestens drei Mitgliedern. Ein

Arbeitgebervertreter, ein Arbeitnehmervertreter und ein Lehrervertreter. Sind es mehr als drei Prüfungsmitglieder, so müssen mindestens zwei Drittel aus den Reihen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen. Zum Beispiel: 2 Arbeitgeber + 2 Arbeitnehmer + 1 Lehrer = 5 Prüfungsmitglieder. Wer Mitglied im Prüfungsausschuss werden möchte muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

▪ Fachliche Eignung (Ausbildung, Weiterbildung in dem zu prüfenden Beruf)

▪ Erfahrung als Fach- oder Führungskraft im Unternehmen

▪ Urteilsvermögen

▪ Pädagogisches Gespür

▪ Verantwortungsbewusstsein

__________________________________________________________________________________

Freistellung von Prüfern lt. BBiG ab 01.01.2020

Nach § 40 BBiG (Zusammensetzung, Berufung) sind Prüferinnen und Prüfer vom Arbeitgeber freizustellen, wenn der Ausübung des Prüferehrenamtes keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen.

(8)

Automatisierte Auswertung von Antwort-Wahlaufgaben in Prüfungen lt. BBiG ab 01.01.2020 In § 42 Abs. 4 des BBiG befindet sich eine weitere Neuerung, die es unter bestimmten

Voraussetzungen erlaubt, die Bewertung von Prüfungsleistungen, die im Rahmen des Antwort-Wahl- Verfahrens (Single- oder Multiple-Choice Verfahren) erbracht wurden, nicht durch Prüfende, sondern mittels entsprechender Software automatisch auszuwerten. Der Prüfungsausschuss übernimmt in diesem Fall das Ergebnis.

Verbesserte Rahmenbedingungen für schriftliche Prüfungen lt. BBiG ab 01.01.2020 Die zuständige Stelle (Kammer) kann, im Einvernehmen mit den Mitgliedern des

Prüfungsausschusses, die Abnahme und abschließende Bewertung von einzelnen Prüfungsleistungen an sog. Prüferdelegationen übertragen. Außerdem kann die Zahl der notwendigen Prüfer und

Prüferinnen zur abschließenden Bewertung einzelner Prüfungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen von 3 auf 2 reduziert werden. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird weiterhin vom Prüfungsausschuss festgestellt. Diese Option ist jedoch nur für schriftliche

Prüfungsleistungen zulässig. Bei mündlichen Prüfungen und Fachgesprächen muss nach wie vor der gesamte Prüfungsausschuss (mind. 3 Personen) anwesend sein.

__________________________________________________________________________________

Die Prüfungsmitglieder werden von der zuständigen Stelle längstens für fünf Jahre berufen.

Allerdings ist die Prüfertätigkeit ehrenamtlich und es gibt maximal ein Entschädigungsaufwand für zum Beispiel Fahrtkosten. Damit der Prüfungsausschuss beschlussfähig ist, werden unter den Prüfungsmitgliedern ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt. Darüber hinaus müssen bei Entscheidungen mindestens 3, bzw. zwei Drittel (bei z.B. 5 Mitgliedern) der Prüfungsmitglieder mitwirken. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(9)

2 Zeugnis erstellen

2.1 Welche Arten von Zeugnissen gibt es für den Azubi?

▪ Zeugnis der Berufsschule (Verordnung über berufsbildende Schulen)

▪ Zeugnis der Kammer über die Abschlussprüfung (§ 37 Abs. 2 BBiG)

▪ Zeugnis des Ausbildungsbetriebes (§ 16 BBiG)

Mit Beendigung der Ausbildung muss der Ausbildende ohne Aufforderung

ein Arbeitszeugnis ausstellen. In Normalfällen innerhalb zwei Wochen (§ 16 BBiG).

2.2 Was beinhaltet das einfache Ausbildungszeugnis?

Das einfache Ausbildungszeugnis enthält gemäß § 16 BBiG Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden.

▪ Überschrift: Ausbildungszeugnis für die betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung

Ausbildungsberuf inkl. Fachrichtung oder Spezialisierung

▪ Einleitung: Anrede (Herr, Frau), Vorname, Name, Geburtsdatum

Ausbildungsdauer: Beginn und Ende (ggf. Verkürzung)

Firmenbeschreibung (Branche, Größe, Kurzvorstellung)

▪ Tätigkeitsbeschreibung und Berufsschulbesuch: Ausbildungsinhalte

Unterschrift des Zeugnisausstellers: Ort, Datum, Ausbildender oder Vertreter

2.3 Was beinhaltet das qualifizierte Ausbildungszeugnis?

Eine Leistungsbeurteilung

(10)

Ausbildungsbereitschaft (Leistungswille, Engagement, gezeigtes Interesse)

Ausbildungsbefähigung (Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Kreativität, Geschicklichkeit) Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse

Lern- und Arbeitsweise (Selbstständigkeit, Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Fleiß) Arbeitserfolg (Arbeitsmenge und -qualität, Termineinhaltung)

Besondere Leistungen (vorzeitige Zulassung zur Prüfung, Prüfungsbester)

Note 1 = stets zu unserer vollsten Zufriedenheit/stets sehr gut Note 2 = zu unserer vollsten Zufriedenheit/sehr gut oder stets gut Note 3 = stets zu unserer vollen Zufriedenheit/gut

Note 3-4 = stets zu unserer Zufriedenheit

Note 4 = zu unserer Zufriedenheit/zufriedenstellend

Note 5 = im Wesentlichen zu unserer Zufriedenheit/im Wesentlichen zufriedenstellend

Aussagen über das Verhalten

Sozialverhalten am Arbeitsplatz, Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich.“ „Auch ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden und Geschäftspartnern war stets vorbildlich.“

Hinweise zur Prüfung

Üblich ist das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung. „Die Prüfung bestand Frau [NAME] vor dem Prüfungsausschuss der IHK / HWK am 15.08.2017 mit der Note "gut"“. Wurde die Prüfung nicht bestanden und der Azubi verlängert nicht sein Ausbildungsverhältnis dann genügt ein „an der Prüfung teilgenommen“.

Den Beendigungsgrund

Unter anderem auch bei Kündigung des Auszubildenden: „Das Ausbildungsverhältnis wurde auf Wunsch von Frau [NAME] zum [AUSBILDUNGSENDE] beendet.“ Oder aber auch bei der fristlosen Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb: „Frau [NAME] scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus.“ Beim Aufhebungsvertrag: „Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem heutigen Tage im gegenseitigen Einvernehmen.“ Im Normalfall jedoch mit Bestehen der Prüfung.

„Mit Beendigung ihrer Ausbildungszeit haben wir Frau [NAME] gerne in unsere XY-ABTEILUNG übernommen. Wir freuen uns, die (sehr gute / gute und erfolgreiche) Zusammenarbeit fortsetzen zu können.“ „Frau [NAME] verlässt unser Unternehmen mit Ausbildungsende, da wir leider nicht alle Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis übernehmen können.“

(11)

Eine Schlussformel

Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über den Fortgang, Wünsche. „Wir bedauern es sehr, Frau [NAME] als Mitarbeiterin zu verlieren.“ „Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

3 Ausbildung beenden

3.1 Auf welche 5 Arten kann das Ausbildungsverhältnis enden?

1. Zeitablauf und Zweckerreichung (vertragliche Vereinbarung – BAV), § 21 BBiG 2. Aufhebungsvertrag (schriftlich im beiderseitigen Einvernehmen)

3. Kündigung in der Probezeit (schriftlich fristlos), § 22 BBiG

4. Kündigung durch den Auszubildenden (schriftlich, begründet, 4 Wo.), § 22 BBiG 5. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, § 22 BBiG

§ 21 BBiG Beendigung (Zeitablauf)

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.

§ 21 BBiG Beendigung (Zweckerreichung)

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Kleiner Kündigungscheck

▪ Anhörung des Betriebsrates (§ 102 BetrVG)

▪ Empfänger bei Jugendlichen der gesetzliche Vertreter

▪ Schriftliche Abmahnung mit Anzeigen von Konsequenzen

▪ Fristlos bei wichtigem Grund

▪ Besonderer Kündigungsschutz: werdende Mütter (§ 9 MuschG)

Schwerbehinderte (§ 15 Schwerbehindertengesetz)

Mitglieder JAV (§ 103 BetrVG)

▪ Kündigung in Schriftform (§ 22 Abs. 3 BBiG)

(12)

3.2 Wie kann das Ausbildungsverhältnis verlängert werden?

Wurde die Prüfung nicht bestanden, so endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrages, es sei denn, der Lehrling verlangt eine Verlängerung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Auf Verlangen des Auszubildenden muss der Ausbildungsbetrieb dem Verlängerungsbegehren stattgeben. Wird keine Verlängerung verlangt, so endet das

Berufsausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrages (§ 21 BBiG).

§ 21 BBiG Beendigung (Verlängerungsmöglichkeit)

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das

Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Achtung: Bei einer Weiterbeschäftigung über das Ausbildungsverhältnis hinaus geht der Betrieb rechtlich gesehen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein.

3.3 Welche gesetzlich geregelten Verlängerungsgründe gibt es?

▪ Elternzeit wird in Anspruch genommen (MuschG, BEEG)

▪ Bei Nichtbestehen der Prüfung, max. ein Jahr (§ 21 BBiG)

▪ Auf Antrag des Auszubildenden kann in Ausnahmefällen die Ausbildungszeit verlängert werden, wenn das Ausbildungsziel sonst gefährdet ist (§ 8 Abs. 2 BBiG)

▪ Bei längerer Unterbrechung durch Krankheit (länger als ein halbes Jahr)

▪ Wenn durch eine Verkürzung im Ausbildungsvertrag nach § 8 BBiG in der vereinbarten Zeit das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann

(13)

4 Weiterbildungsmöglichkeiten

Berufliche Fortbildung setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder eine entsprechende einschlägige Berufspraxis voraus. Nach § 1 Abs. 4 BBiG soll die berufliche Fortbildung dem/der Einzelnen die Möglichkeit eröffnen, die berufliche Handlungsfähigkeit (im bisherigen Berufsfeld) zu erhalten und anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder zu erweitern und auf einen beruflichen Aufstieg vorzubereiten (Aufstiegsfortbildung).

__________________________________________________________________________________

Änderungen in den Fortbildungsstufen lt. BBiG ab 01.01.2020

Zur Stärkung der höherqualifizierenden Berufsbildung werden nun verbindlich drei beruflichen Fortbildungsstufen unmittelbar im BBiG verankert und mit einer jeweils eigenen, zusätzlichen Abschlussbezeichnung versehen.

Die erste Fortbildungsstufe ist der „Berufsspezialist“. Er findet beispielsweise für die (zertifizierten) IT-Spezialisten und (geprüften) Servicetechniker Anwendung (§ 53b BBiG). Der „Bachelor

Professional“ ist die zweite Fortbildungsstufe und umfasst die Meister und Fachwirte (§ 53c BBiG).

Die dritte Fortbildungsstufe ist der „Master Professional“ für die IHK-Betriebswirte und Berufspädagogen (§ 53d).

Die bisherigen Abschlussbezeichnungen bleiben erhalten und stehen vor der weiteren neuen

Bezeichnung der Fortbildungsstufe. Die Umstellung auf die neuen Bezeichnungen erfolgt jedoch nicht automatisch. Hierzu ist eine Anpassung in den jeweiligen Fortbildungsordnungen durch das

Bundesministerium und eine Anpassung der Rechtsvorschriften durch die zuständigen Stellen (Kammern) erforderlich. Eine rückwirkende Anpassung ist aktuell nicht vorgesehen.

__________________________________________________________________________________

(14)

4.1 Welche Aufstiegsfortbildung gibt es im gewerblichen Bereich?

4.2 Welche Aufstiegsfortbildung gibt es im kaufmännischen Bereich?

(15)

4.3 Was ist der DQR?

Der DQR ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems.

Demzufolge soll er zum einen die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Folglich sind damit schulische, akademische und berufliche Abschlüsse in ihrer Wertigkeit direkt vergleichbar. Die IHK- Aufstiegsfortbildung, wie zum Beispiel der Industriemeister, besitzt laut DQR die gleiche Wertigkeit eines Bachelor-Abschlusses. Unter dem Strich bedeutet das ein Niveau für den Abschluss als Bachelor, Meister oder Techniker.

Aufwertung der Meister- und Fachwirtabschlüsse

Seit dem 1. Juli 2014 ist ein Hinweis auf den Abschlusszeugnissen eingeordneter IHK-

Fortbildungsprüfungen vermerkt, welchem DQR-Niveau der erreichte Abschluss entspricht. Damit entsprechen diese IHK-Aufstiegsfortbildungen hinsichtlich ihrer Wertigkeit den hochschulischen Master-Abschlüssen!

Der teils immer noch anzutreffenden Vorstellung, allein eine "akademische" Bildung mache "selig", kann mit dem DQR nun ein "amtliches" Argument entgegengehalten werden. Schließlich können durch die Zuordnung zum DQR Meister und Fachwirte bei Bewerbungen helfen, die Gleichwertigkeit bestimmter beruflicher mit akademischen Abschlüssen zu verdeutlichen.

Mit anderen Worten, anhand des Qualifikationsrahmens kann der eigene Karriereweg erleichtert werden. Unter dem Strich liegt der Vorteil für Lernende, Absolventen und Berufstätige ebenso auf der Hand wie für Unternehmen und Einrichtungen der Bildung: Klarheit über die Wertigkeit der Bildungsabschlüsse - und das europaweit.

4.4 Welche Bildungsförderung für den Azubi gibt es?

(16)

Arbeitsförderung nach der Ausbildung | Das Ziel der Arbeitsförderung ist

Arbeitslosigkeit und Mangel an Arbeitskräften entgegenzuwirken. Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sind: Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung, Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen, Gründungszuschuss, Leistungen an Arbeitgeber,

Berufsausbildungsbeihilfen (§§ 59 ff. SGB III), Ausbildungsbegleitende Hilfen (§§ 240 ff. SGB III) und Berufliche Weiterbildung (§§ 77 ff. SGB III).

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) | Gefördert wird zum Beispiel Ganztagsunterricht in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Fernunterricht. Umfang der Förderung: Ausbildungszuschüsse und Darlehen. Der Höchstbetrag beträgt 735 Euro (Stand: 2018). Allerdings wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Das Darlehen wird für die gesamte Ausbildungszeit gewährt bei Fernunterricht max. 12 Monate. Mehr Infos unter http://www.xn--bafg-7qa.de/index.php

Aufstiegs-Bafög nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) | Es werden

Fachkräfte gefördert, die sich zum Meister, Techniker, Fachwirt, Fachkaufmann oder Betriebswirt fortbilden wollen. Die Fortbildungsmaßnahmen müssen mindestens 400 Stunden umfassen und in 3 Jahren, bei Teilzeitform in 4 Jahren, abschließen. Die Förderanlagen sind für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme +2 Jahre, längstens jedoch für 6 Jahre nach Beginn der Maßnahme, zins- und tilgungsfrei. Danach unterliegt das Darlehen einem bevorzugten Zinssatz und ist innerhalb von 10 Jahren in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Mehr Infos unter

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Bildungsprämie und Landesprogramme

Zum Beispiel der Prämiengutschein: In der 3. Förderphase vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2017 plante das BMBF die Ausgabe von rund 280.000

Prämiengutscheinen. Allerdings durfte die Weiterbildungsmaßnahme nicht mehr als 1.000 Euro kosten. Die Förderhöhe = 50 % der Weiterbildungsgebühren und max. 500 Euro pro

Prämiengutschein. Galt nur für Teilnehmende ab dem 25. Lebensjahr (U-25-Jährige = Ausbildungsförderungen), die Teilnehmenden mussten mindestens 15 Stunden pro Woche

erwerbstätig sein und hatten max. 20.000 Euro (40.000 Euro) zu versteuerndes Einkommen. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Programme zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.

So gibt es z.B. In Hessen und Rheinland-Pfalz einen „QualiScheck“, in Nordrhein-Westfalen einen

„Bildungsscheck“. Auch hierbei handelt es sich um Mittel aus dem ESF. Informieren Sie sich unter https://www.bildungspraemie.info/ und http://www.foerderdatenbank.de/

Begabtenförderung berufliche Bildung | Ein Förderprogramm des BMBF ist das Weiterbildungsstipendium. Gefördert werden junge Absolventen einer dualen Berufsausbildung bis 25 Jahre mit gutem Prüfungsergebnis, besonders erfolgreicher Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb oder auf Vorschlag eines Betriebes oder einer

Berufsschule. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zur Technikerin, zum

(17)

Meister oder zur Fachwirtin, EDV-Kurse oder Intensiv-Sprachkurse. Unter bestimmten

Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Koordiniert wird das Programm durch die Stiftung berufliche Bildung. Mehr Infos unter http://www.sbb-stipendien.de

Bildungsurlaub | In den meisten Bundesländern gibt es Bildungsurlaubsgesetze. In der Regel sehen diese eine bezahlte Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr durch den Arbeitgeber vor. Der Freistellungsanspruch ist üblicherweise auf Themen der politischen und der beruflichen Bildung beschränkt. Weitere Hinweise unter http://www.bildungsurlaub.info/

5 Literatur und Quellenangaben 5.1 Quellenangaben für Bilder und Grafiken

Grafiken von Fotolia.com

© Syda Productions | © Coloures-Pic

5.2 Literaturverzeichnis

Albert 2011, Albert, G, Betriebliche Personalwirtschaft, Kiehl Verlag, 11. Auflage, Herne 2011 Bröckermann 2012, Bröckermann, R., Personalwirtschaft, Schäffer-Pöschel-Verlag, 6. Auflage, Stuttgart 2012

Eiling, Schlotthauer, 2016, Eiling, A., Schlotthauer, H., Handlungsfeld Ausbildung, Feldhaus Verlag, 2016

Jacobs und Preuße, 2013, Jacobs, P., Preuße, M., Kompaktwissen AEVO in vier Handlungsfelder, Bildungsverlag Eins, 2. Auflage, Köln 2013

Olfert 2012, Olfert, K., Personalwirtschaft, Kiehl Verlag, 15. Auflage, Herne 2012

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

gegenüber der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Verschwiegenheit zu wahren über alles, was mir in Ausübung oder bei Gelegenheit meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als

rat einer Gesellschaft, die nicht Unternehmen von öffentlichem Interesse ist, muss dem Prüfungs ausschuss dagegen nicht sämtliche im AktG (oder im DCGK) aufgezählten

 Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines

 Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines

Diese Tarifverträge gelten für den entsprechenden Arbeitgeber, den Arbeitnehmern, die Mitglieder in der entsprechenden Gewerkschaft sind, aber auch aus Kulanz des Arbeitgebers für

2021 Je nach Pandemie Verlauf müssen weitere Wochen eingeplant werden.. Verabschiedung der Absolvent*innen

- 29.07.2022 Prüfungswochen SoSe 2022 Haupttermin Je nach Pandemie Verlauf müssen 1-2 weitere Wochen eingeplant werden. Termine zur Bachelor/Master-Prüfung im

Wenn ihr Azubi nur noch eine mürrische Miene zieht, ständig zu spät kommt oder sich Kunden über ihn beschweren, dann sollten beim Ausbilder die Alarmlampen blinken.. Mit